Revolution am See und mehr ...
TOP 1 und 2 waren nichtöffentlich.
TOP 3 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 4 Bürger fragen
Es gibt keine Bürgerfragen.
TOP 5 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 6 Vollzug der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Vereidigung des Listennachfolgers der SPD
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Herr Tim Weidner teilte mit Schreiben vom 28.04.2025 mit, dass er sein Stadtratsmandat ablegen möchte. Herr Dr. Frank Hauser wurde mit Schreiben vom 29.04.2025 darüber informiert, dass er Listennachfolger ist. In der Sitzung des Stadtrates muss der Nachfolger folgenden Eid leisten/ folgendes Gelöbnis ablegen:
Eid/ Gelöbnis:
„Ich schwöre/ gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre/ gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre/ gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid/ das Gelöbnis kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(Anm. d. Verf.: Frau Falk hält eine kurze Laudatio. Auch Herr Weidner hält eine kurze Abschiedsrede. Am Ende gibt es stehenden Applaus.)
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg sowie Bestimmung der Vertreter in Verbänden und Vereinen nach der Niederlegung eines Stadtratsmandates
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts).
Gemäß § 7 Abs. 2 der GeschO für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen.
Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Tim Weidner müssen die Vertreter der SPD in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Starnberg sowie in dem Abwasserverband Starnberger See sowie dem Trägerverein Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V. neu beschlossen werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beruft folgende Stadtratsmitglieder der SPD in folgenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Starnberg (Ständiger Vertreter - Stellvertreter):
Haupt- und Finanzausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Bauausschuss: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Kulturausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Projektausschuss Bahnhof See: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Projektausschuss Verkehrsentwicklung: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
Ferienausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Werkausschuss: Herr Dr. Hauser, Frau Falk
Rechnungsprüfungsausschuss: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
2. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der SPD-Stadtratsfraktion in die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Starnberger See:
Ständiger Vertreter: Herr Dr. Hauser
Stellvertreter: Frau Falk
3. Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder der SPD in den Trägerverein Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.:
Ständiger Vertreter: Herr Tim Weidner
Stellvertreter: Frau Falk, Herr Dr. Hauser
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung - Bürgerantrag vom 15.04.2025 zum Thema Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 15.04.2025 reichten 2 Bürgerinnen und ein Bürger in Vertretung des Vereins "Schöner zum See e.V." einen Bürgerantrag ein mit dem Ziel, den Stadtrat mit einer Idee zum Bahnhofsumbau zu befassen.
...
Inhalt des Antrags ist, dass der Stadtrat beschließen möge
1. Der Bürgermeister möge offenlegen, was seit der Vorstellung unseres Vorschlags „Seeanbindung 2.0“ in dieser Sache von der Stadt unternommen wurde.
2. Der Bürgermeister möge umgehend sein Versprechen einlösen, einen SzS-Vertreter aktiv an den Verhandlungen zwischen Stadt und Bahn zu beteiligen.
3. Wir beantragen, dass der Stadtrat den Kostenrahmen für die „Seeanbindung 2.0“ ermitteln lässt, damit diese mit der von der Stadt gewünschten Neubauvariante 7e vergleichbar wird.
In dieser Angelegenheit fasste der Stadtrat bereits am 22.07.2024 folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt, das Konzept Seeanbindung 2.0 des Bürgervereins Schöner zum See den Stadträten zur Kenntnis zu geben und zur Beratung in den Projektausschuss Bahnhof See zu verweisen.
a) Bis zur Vorlage dort ist dieses Konzept von der DB auf betriebliche und von der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) auf verkehrliche Umsetzung prüfen zu lassen. Mit Vertretern der DB und der BEG ist zu klären, ob Vertretern des Bürgervereins Schöner zum See eine Beteiligung an den Gesprächen und Beratungen ermöglicht werden kann.
2. Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen des zuletzt im Dezember 2023 geänderten Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) in § 23‚ Freistellung von Bahnbetriebszwecken‘, auf die Causa Starnberg prüfen zu lassen und das Ergebnis zur Beratung wiedervorzulegen.
Die Deutsche Bahn wurde im Verhandlungstermin am 05.12.2024 mit der Angelegenheit befasst und ließ dem Verein Schöner zum See am 14.03.2025 eine Nachricht zukommen, in der der Wille an der Weiterführung der mit der Stadt Starnberg in jahrelangen Verhandlungen erarbeiteten Planungsvariante bekundet wurde.
Der Verein "Schöner zum See" schlägt vor, den Bahndamm und die Gleislage in der bestehenden Lage und Breite zu belassen und lediglich die Höhenverhältnisse so anzupassen, dass ein barrierfreier Zustieg sowohl zum Regionalzughalt als auch zur S-Bahn möglich sein soll.
Die Unterführung für den Bahnsteigzugang soll von der heutigen Stelle an der Wittelsbacherstraße auf die Ostseite des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes verlegt werden. Sie soll eine lichte Höhe von 2,40 m aufweisen, 7,0 m kürzer und 2,0 m breiter als die bestehende Unterführung und von der Stadtseite durch eine Treppen und Rampenanlage barrierefrei begehbar sein. Zur Seeseite soll die Unterführung stufenfrei auf die Seepromenade geführt werden. Hierfür soll die Seepromenade verbreitert werden, was durch eine Seeaufschüttung gelingen soll.
Auf der Stadtseite soll entsprechend des in die Denkmalliste eingetragenen "Bahnmeisterhauses" auf der Ostseite ein nahezu spiegelbildliches Pendant errichtet werden, mit dem Ziel dort sowohl Fahrradständer, öffentliche Toiletten, einen Bäcker und ein Stehcafé unterzubringen. Der Vorteil wird darin gesehen, den Bahnhof kostengünstiger und schneller barrierefrei auszubauen. Es wird vorausgesetzt, dass die Bahnanlagen im Übrigen ihren Bestandsschutz behalten, weil bei dieser Lösung ausgeschlossen werden soll, dass das Wendegleis einer aktuellen lärmschutzfachlichen Bewertung unterzogen werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Barrierefreier Zustieg zu S-Bahn und Regionalzughalt
Für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofes ist ein schwellenfreier Zugang von der Stadt und vom See zu den Bahnsteigen und von dort jeweils ein schwellenfreier Zustieg in Regionalzug und S-Bahn Voraussetzung. Wegen der unterschiedlichen Zustiegshöhen mit 76 cm zu Regionalzügen und 96 cm zur S-Bahn sind die vorhandenen Bahnsteige nicht barrierefrei nutzbar. Eine Lösung hierfür wird nicht angeboten.
Wegen der Bestandslage und Breite der Bahnsteige können aufgrund der fehlenden Restbreiten keine Aufzüge angeboten werden, weshalb auch keine Lösung für den barrierefreien Bahnsteigzugang angeboten wird.
2. Lage der Unterführung und städtebauliches Umfeld
Die gewählte Lage der Unterführung birgt sowohl städtebauliches als auch naturschutzfachliches Konfliktpotential. Die vorgeschlagene Lage führt auf der Stadtseite wegen des geringen Abstands zum Vorfeld des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes zu Nutzungskonflikten.
Das sensible Umfeld des Empfangsgebäudes, das mit kutureller und öffentlicher Nutzung belebt werden soll, würde an dieser Stelle mit dem öffentlichen Nutzungsdruck der Bahnhofsnutzer kollidieren. Der erforderliche Platzbedarf für Treppen und Rampen lässt an dieser Stelle der Bahnhofstraße zu wenig Raum für Verflechtungsbereiche und den Umstieg auf andere Verkehrsmedien. Der Vorschlag, östlich der neuen Unterführung ein weiteres Nebengebäude in Form des "Bahnmeisterhauses" auf der Westseite des Empfangsgebäudes anzuordnen, engt den wenigen verfügbaren Raum weiter ein. Die vorgeschlagenen Nutzungen mit Bahnhofstoilette, Fahrradparkhaus, Bäckerei und Stehcafé sind ein einem Gebäude mit ca.180 m² Grundfläche nicht unterzubringen. Auf der Seeseite ist der vorgeschlagene schwellenfreie Ausgang nur möglich, wenn der See an dieser Stelle aufgeschüttet würde. Dies würde einen Eingriff in Flächen mit mehreren naturschutzfachlichen Schutzgebieten, insbesondere in das FFH-Gebiet Starnberger See erfordern.
3. Seeaufschüttung
Die für die Lage der gewählten Unterführung erforderliche Aufschüttung des Uferbereiches am Starnberger See bedürfte der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Flächen befinden sich im außermärkischen Bereich, entziehen sich der Planungshoheit der Stadt Starnberg und unterliegen der Verwaltungshoheit des Landratsamtes Starnberg. Die Seefläche ist geschützt durch die Landschaftsschutzverordnung, das SPA Gebiet und das FFH-Gebiet mit ihren jeweils festgelgten Schutzgütern und Schutzzielen. Für die Genehmigung müssten Befreiungen für Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, das Vogelschutzgebiet und das Flora-Fauna-Habitatgebiet erteilt werden. Gemäß Art.11 Bay NatSchG sind hierfür Voraussetzungen
das Aufzeigen von Alternativen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen, falls vorhanden,
die Begründung für das Fehlen von Alternativen beziehungsweise von zumutbaren Alternativen und
die Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die begehrte Zulassung des Projekts.
Allein wegen der Funktionsfähigkeit der bestehenden Unterführung und der vorliegenden Vorplanung für den Bahnhofsumbau, bei der ein barrierefreier Bahnsteigzugang ohne Eingriff in die Seefläche erarbeitet wurde, liegen zumutbare Alternativen vor, welche einen Eingriff in die vorliegenden Schutzbegbiete verwehren.
4. Flächenbedarf der Bahnanlagen – Konsequenzen für Stadt und Seepromenade
Für dan Fall, dass dem Projekt näher getreten werden sollte, würde der Umfang der bestehenden Bahnanlagen langfristig nicht verändert werden können. Die Deutsche Bahn wäre gezwungen, Ihre Anlagen in der bestehenden Dimension verkehrssicher instandzuhalten und zu erneuern.
Das hätte zur Konsequenz, dass der bestehende Bahndamm mit 2 Mittelbahnsteigen und 4 Gleisen und einer Breite von ca. 40 m in seiner derzeitigen Höhenlage bestehen bliebe. Die bauliche Trennung zwischen der Starnberger Innenstadt und dem Nordufer des Starnberger Sees wäre somit langfristig unveränderbar festgelegt. Eine dringend erforderliche Verbreiterung der Seepromenade und auch ein Flächengewinn für eine städtebauliche Aufwertung auf der Stadtseite der Bahnanlagen wäre langfristig verwehrt.
5. Genehmigungsverfahren und Bestandsschutz
Für die Anlage einer neuen Bahnsteigunterführung in einer geänderten Lage müsste auf Grundlage des §18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) genehmigt werden. Dabei würden auch bestehende Bahnlagen, sofern sie vom Umbau betroffen sind, einer aktuellen Prüfung auf Übereinstimmung mit geltenden Regeln der Technik unterzogen. Ob und welche Auflagen aus einem derartigen Genehmigungsverfahren zu erwarten sind, ist derzeit nicht einschätzbar.
Für eine barrierfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige müssten Aufzüge auf die Bahnsteige geplant werden. Hierfür sind die Bahnsteige nach Rücksprache mit der Bahn nicht ausreichend breit, um die anzusetzende Nutzermenge an den mittig liegenden Aufzügen vorbei zu leiten. Eine Verbreiterung der Bahnsteige hätte zur Folge, dass auch die Gleislage leicht verändert werden müsste. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass eine durch die Verbreiterung der Bahnsteige erforderliche Gleisverlegung weitere Immissionsschutzmaßnahmen nach sich zieht.
(Anm. d. Verf.: Frau Ziebart als Vorsitzende von SzS trägt für 10 Minuten die Lösung von SzS noch einmal für die anderen Stadträte und durchaus so einige Zuschauer noch einmal vor. Auch wenn jetzt ein paar Folien mehr gezeigt werden, hat sich der Kern des Vorschlags nicht verändert. Auch höre ich erneut so einige Aussagen, von denen ich genau weiß, dass sie so in dieser Form nicht zutreffen. Es bleibt nicht bei 10 Minuten, was zu befürchten war.
Am Ende ist die Lösung eben doch nur ein verschönerter Ist-Zustand, den wir dann die nächsten 50 bis 100 Jahre weiter erhalten oder zu dulden haben? Ein erwähnenswertes Mehr von Flächen am See enthält dieser Vorschlag in meinen Augen nach wie vor nicht.)
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Planungsvorschlag "Seeanbindung 2.0" des Vereins "Schöner zum See" zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 9 Seeanbindungsbeirat - Bericht aus den Sitzungen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses und der Satzung für den Seeanbindungsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 14.08.2024 fand die konstituierende Sitzung des Seeanbindungsbeirates am 30.01.2025 statt. In dieser Sitzung wurden alle Mitglieder in die Satzung, ihre Rechte und Pflichten und den Geschäftsgang eingewiesen. Des Weiteren wurden der aktuelle Projektstand zur Seeanbindung sowie die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. In der Beiratssitzung am 10.03.2025 wurden von allen Beiratsmitgliedern und der Verwaltung die bisher erarbeiteten Überlegungen und Ideen zur Seeanbindung gesammelt, gegenseitig vorgestellt und offen diskutiert. Neu war die Überlegung, die in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn vorgeschlagene Variante 6 (mit Auflassung des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See) einer erneuten Prüfung zu unterziehen. In der Sitzung wurden die Vor- und Nachteile dargestellt und erstmals diskutiert.
In der Beiratssitzung am 05.05.2025 wurde die Variante 6 vertieft diskutiert und der Seeanbindungsbeirat beschloss einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Planungsvariante weiterzuverfolgen.
Weiterhin befasste sich der Beirat mit dem Vorschlag "Seeanbindung 2.0", diskutiert Vor- und Nachteile und fasste ebenfalls einstimmig den Beschluss diese Variante nicht weiterzuverfolgen.
(Anm. d. Verf.: Herr Goetz als Mitglied des Seeanbindungsbeirates trägt für 10 Minuten die Überlegungen zur der Wegnahme der Bahnsteige am See.)
Am Bahnhof Starnberg Nord gibt es jetzt schon die meisten Um- und Übersteiger. In anderen Städten sind die Seen und die Innenstädte auch immer mehrere 100 Meter entfernt. Auch die Dampferstege sind immer mehrere 100 Meter vom Halt von Bussen und von den Parkplätzen. Die Innenstadt sollte ein anderes Busssystem in Starnberg mit zwei Schleifen von Starnberg Nord mit autonom fahrenden Bussen erhalten. Es gibt von Starnberg Nord schon eine direkte Sichtverbindung zum See. Da könnte eine "High-Line" - ein paralleler Weg an den Gleisen - realisieren, um den Weg zum See zu verkürzen. Auch wird die Stadt durch die Wege von Nord zum See erkundet. Wenn der Zug am See nicht mehr hält, entfallen so einige andere Zubringerverkehre.
(Anm. d. Verf.: Man verzeihe mir, dass ich hier heute nur meine favorisierte Lösung ein wenig mitschreibe.)
Auch könnte man den schon bestehenden Dampfersteg an der Werft zusätzlich als Abfahrtspunkt hernehmen und die Starnberger Bucht nur noch für die Freizeitaktivitäten nutzen. Der aktuelle Dampfersteg verdeckt auch die Sicht auf den See. Eine neue Promenade könnte auch auf dem schon bestehenden niedrigen Niveau ausgerichtet werden.
(Anm. d. Verf.: Auch hier werden die 10 Minuten - das ist nur fair - überzogen.)
Er hat miterlebt, dass frühere zwingende Bedingungen durchaus nach 10 Jahre auf einmal gar nicht mehr relevant sind. Er baut darauf, dass es auch heute bei allen Beteiligten eine gewisse Flexibilität gibt. Er ist für einen 15 Meter breiten Bereich zwischen Bahnhof und Gleisen, um diesen städtebaulich zu nutzen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den Bericht aus den Sitzungen des Seeanbindungsbeirates zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Seeanbindung Starnberg - Weiteres Vorgehen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit der Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung aus dem Jahr 2023 hat das Verhandlungsteam der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn eine beiderseits akzeptierte Grundlage für einen barrierefreien Bahnhofsumbau erarbeitet. Trotz des erforderlichen Rücktritts der Stadt Starnberg, der wegen der noch nicht gesicherten Finanzierung alternativlos war, sind beide Seiten weiterhin in konstruktiven Verhandlungen. Mit der Variante 7e liegt eine Planung vor, welche sowohl von der Deutschen Bahn akzeptiert wird, als auch vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen und der in diesem Zeitraum unklaren Zuständigkeiten im Bundesverkehrsministerium, war eine Abstimmung bezüglich der Finanzierung des Projektes nicht möglich. Sobald die neuen Zuständigkeiten feststehen, kann die erforderliche Abstimmung zur Finanzierung erfolgen.
Mit dem Ziel der neuen Bundesregierung, mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln insbesondere Infrastrukturprojekte zu fördern, sind die Chancen für eine Realisierung des barrierefreien Bahnhofsumbaus am Bahnhof Starnberg See gestiegen.
Vorschlag des Seeanbindungsbeirates:
Der Seeanbindungsbeirat befasste sich mit den bisherigen Planungen zur Seeanbindung und schlägt vor, die Variante 6, ohne Haltepunkt am Bahnhof See, erneut zu prüfen.
Diese Variante birgt viele städtebauliche und auch verkehrliche Vorzüge, für den Fall, dass die gesamten Bahnsteiganlagen und damit die Anforderungen an Verkehrsanlagen für Bahnsteigzugänge entfielen. Ohne Bahnsteige und Zugangsrampen und ggf. ohne ein separates Überholgleis, könnte der für die Bahnanlagen notwendige Flächenbedarf auch gegenüber der Variante 7e erheblich verkleinert werden, weil im Idealfall nur noch 2 Durchgangsgleise erforderlich wären.
Die Möglichkeit, dass der Bahnhof nicht wie heute von über 6000 ÖPNV Nutzern ein alltägliches Ziel wäre, würden die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt stark entlasten. Somit könnten auch die Flächen für den ruhenden Verkehr, sowohl KFZ- als auch Fahrradabstellflächen und ein Großteil der Bushaltestellen im näheren Bahnhofsumfeld erheblich reduziert werden.
Der Gestaltungsspielraum für das Umfeld des historischen Empfangsgebäudes und der Flächengewinn für die Uferpromenade würden erheblich verbessert. Die Lage und Dimensionierung der Bahnhofsunterführung müsste lediglich städtebaulichen und nicht gleichzeitig bahnspezifischen Anforderungen genügen.
Bezüglich der Gleislage entspricht dieser Vorschlag der Vertragsvariante 7e. Sie unterscheidet sich lediglich durch die entfallenden Bahnsteige und gegebenenfalls das Überholgleis.
Voraussetzung für die Realisierbarkeit ist jedoch, dass ein Entfall des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See aus bahnbetrieblicher Sicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung diese Möglichkeit weiterzuverfolgen und deren betriebliche Akzeptanz seitens der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu verhandeln.
Vorschlag des "Vereins Schöner zum See" – Seeanbindung 2.0:
Das Konzept des Vereins "Schöner zum See" sieht im Bahnhofsbereich den Beibehalt der bestehenden Bahnanlagen vor. Der Vorschlag, die Bahnhofsunterführung und damit die Bahnsteigzugänge auf die Ostseite das historischen Empfangsgebäudes zu verlegen, hat städtebaulich keine Vorteile. Das Erfordernis, wegen Lage der Unterführung das Seeufer aufzuschütten, erzeugt zusätzliches Konfliktpotential und ist unter den vorliegenden Bedingungen nicht genehmigungsfähig.
Wegen der fehlenden Aufzüge von der Unterführung zu den Bahnsteigen ist mit diesem Vorschlag kein barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Starnberg See gegeben. Die Aufzüge sind mit vorliegender Planung auch nicht ohne weiteres nachrüstbar. Die vollständige Barrierefreiheit im Falle von Umbaumaßnahmen ist für die Bahn eine rechtliche Verpflichtung und für den Einsatz von Infrastrukturmitteln zwingende Voraussetzung.
Da die bestehenden Bahnanlagen mit Bahnsteigen und Oberleitungen aufgrund des baulichen Zustands in jedem Fall erneuert werden müssen, würden die aktuellen Bahnflächen auf Jahrzehnte hinaus in Ihrer jetzigen Lage zementiert. Die Möglichkeit der städtebaulichen Aufwertung des wichtigsten Bereiches der Stadt Starnberg wäre somit langfristig verbaut.
Wegen der fehlenden Barrierefreiheit, der außerordentlichen Genehmigungsrisiken und der fehlenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, empfiehlt die Verwaltung diese Planung nicht weiter zu verfolgen.
Der Projektausschuss Bahnhof See hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 nachfolgenden Beschlussvorschlag mit dem Abstimmungsergebnis zu 1. und 2. mit 13 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen und Abstimmungsergebnis zu 3. mit 11 Ja-Stimmen / 2 Nein-Stimmen empfohlen.
Die Debatte
Herr Dr. Glogger (WPS): Er stellt fest, dass die Variante 7e nicht finanzierbar ist. Warum halten wir daran fest? Warum soll der Vorschlag SzS jetzt aufgegeben werden? Vielleicht kann man ja die Variante von SzS und die Variante ohne Bahnsteige mischen.
(Anm. d. Verf.: Wie kann kann 4 Gleise und kein Gleis sinnvoll mischen?)
Herr Breitenfeldt (WPS): Die SzS-Lösung wurde doch schon vorgestellt. Das Konzept sollte doch von der Bahn und der BEG geprüft werden. Da gibt es bisher keine Ergebnisse. Und wir sollen jetzt aus dem Bauch heraus entscheiden.
Herr Janik: Erst soll die Stadt entscheiden, was sie will, bevor die Bahn etwas prüft.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie findet beide Lösungen durchaus interessant. Sie fragt nach dem Bedarf eines Wendegleises bei der Variante 6. Sie regt an, das derzeitige Promenadenufer ökologischer zu gestalten.
Herr Janik: Der bleibende Bedarf eines Wendegleises wird sich erst nach einer Prüfung durch die Bahn ergeben.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach dem "technischen Hammer" der Bahn? Sie fragt nach der Finanzierung dieser Maßnahmen. Sie fühlt sich nicht vom Bürgermeister ausreichend informiert und mitgenommen.
(Anm. d. Verf.: Ich verliere gerade den Faden dieses Statements. Was möchte Sie erreichen?)
Herr Janik: Die zwingend durch die Bahn zu leistenden technischen Maßnahmen sind die Erneuerung der Gleise und Oberleitungen im Rahmen der Betriebssicherheit. Bis 2030 muss die Bahn mit der Maßnahme fertig sein. Eine Entscheidung durch die Stadt ist dieses Jahr zu treffen. Die Kosten für diese technischen Maßnahmen könnten dann zusätzlich Bestandteil der Klage werden.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die beste Methode zur Verhinderung der Seeanbindung ist, neue Varianten ins Spiel zu bringen. Und wir haben uns doch entschieden. Wir sind nur einer von 1000 Bahnhöfen. Er möchte die Variante 7e weiterverfolgen. Alle Maßnahmen werden mehr kosten, als es sich die Stadt aktuell leisten kann.
Herr Landwehr (WPS): Für ihn sind die Ideen des Seeanbindungsbeirats neu und gut. Warum gibt es kein "Best of" von den beiden vorgestellten Lösungen. Er möchte nicht 50% der Bahnhöfe aufgeben. Er sieht in einem Gleisrückbau keinen großen Wurf. Er fragt nach den früheren Aussagen der BEG.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Auch das Wasserwirtschaftsamt hat sich schon Gedanken über eine Verbesserung der Promenade nachgedacht. Eigentlich hat man sich schon über alles Gedanken gemacht. Die Abschaffung der Bahnsteige am See war vor 30 Jahren der erste Gedanke, der an die Bahn herangetragen wurde. Die Bahn konnte sich damals eher einen zusätzlichen Bahnhof vorstellen. Dabei war der Naherholungsverkehr am Wochenende das Hauptargument für das Beibehalten des Bahnhofs am See. Er freut sich über den erneuten Anlauf. Mit der Bahn zu verhandeln war noch nie leicht. Mit minimalen Bahnanlagen am See hat die Stadt die größten Möglichkeiten, den Bereich städtebaulich aufzuwerten. Er ist für jede Lösung, bei welcher die Bahn mitgeht. Die neue Bahnbrücke über die B2 hat das Potential, erneut die Option anzugehen, parallel einen Gehweg zu etablieren. Er beantragt, mit München Kontakt aufzunehmen, um die Planungen für die Olympischen Spiele und die Seeanbindung möglicherweise zu verknüpfen.
Frau Pfister (BMS): Sie teilt viele der vorgestellten Ideen. Die Bahn wird immer überlegen ein oder zwei Bahnhöfe zu betreiben. Sie möchte auch die Variante 6 noch einmal verhandeln. Sie fragt noch einmal nach den Inhalten des Bürgerantrags. Die Punkte sind nicht in den Beschlüssen enthalten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er ist überrascht, dass Herr Prof. Gaßner als Vater der Seeanbindung nach so langer Zeit auf einmal auch ohne Bahnsteige am See auskommen würde.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt noch einmal nach dem Zeitpunkt der zu stehenden Finanzierung.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er war schon immer für mehr Flächen am See für die Stadt. Damals sind die Gedanken von unterirdischen Gleisen schon angedacht worden. Wichtig sind ihm die städtebaulichen Möglichkeiten am See. Das hat die höchste Priorität. Zuerst ist noch einmal die Bahn zu überzeugen. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert. Die Aufgabe der Bahnsteige am See erscheint ihm weniger zu kosten als die Variante 7e.
Antrag Herr Prof. Gaßner (UWG):
Kontaktaufnahme mit dem Oberbürgermeister München zwecks Zusammenlegung der Planungen Olympische Spiele und Seeanbindung
angenommen: 27:1
Beschlussvorschlag
1. Der Vorschlag "Seeanbindung 2.0" wird derzeit nicht weiterverfolgt.
angenommen: 19:9
2. Der Bürgerantrag vom 15.04.2025 zum Thema Seeanbindung wird abgelehnt.
angenommen: 19:9
3. Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Seeanbindungsbeirates, die Variante 6, ohne Haltepunkt am Bahnhof See weiterzuverfolgen und beauftragt den Ersten Bürgermeister erneut mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft über deren Machbarkeit zu verhandeln.
angenommen: 22:6
4. Die Beschlusslage zu Variante 7e bleibt aufrechterhalten.
angenommen: 21:7
(Anm. d. Verf.: Jetzt ist es dann wohl offiziell. Für eine große Mehrheit im Stadtrat würde Starnberg auch mit einem Bahnhof auskommen. Wenn wir mehr Flächen am See für die Stadt haben wollen, ist es sicher wert, bei der Bahn damit noch einmal vorstellig zu werden.)
TOP 11 Vorlage der Jahresrechnung 2024
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2024 beträgt 100.678.248,60 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 92.521.247,67 EUR und der Vermögenshaushalt mit 8.157.000,93 EUR abschließt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 4.081.129,83 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Geplant waren lediglich 1.279.200 EUR.
Dadurch und infolge von hohen Minderausgaben und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt konnte trotz erheblicher Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt teilweise auf die mit 2.623.200 EUR veranschlagte Rücklagenentnahme verzichtet werden. Zum Ausgleich mussten lediglich 1.679.093,62 EUR entnommen werden, d.h. das Rechnungsergebnis fiel gegenüber der Planung um insgesamt 944.106,38 EUR günstiger aus.
Aufgrund der Entnahme reduzierte sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 11.091.098,74 EUR zu Beginn auf 9.412.005,12 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2024.
Infolge der Tilgungsleistungen hat sich der Schuldenstand von 12.415.466,51 EUR (ohne Wasserwerk) auf 11.697.176,63 EUR verringert, was bei einer Einwohnerzahl von 23.940 (Stand 31.12.2023) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 489 EUR entspricht. Sie liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 621 EUR (Stand 31.12.2023) angegeben wurde.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung verwiesen.
Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Herr Deller stellt zum letzten Mal die Jahresrechnung vor. Es ist seine letzte Amtshandlung. Er geht in den Ruhestand und bedankt sich bei allen für die letzten 10 Jahre.
Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Er wurde erstmalig die 100.000.000 € Marke geknackt. Er stellt einige Zahlen kurz vor (siehe auch oben). Es gab weniger Staatszuschüsse. Die aktuelle Rücklage Ende 2024 lag bei ca. 9,1 Mio. EUR.
Die Debatte
Frau Kammerl (CSU): Sie bedankt sich im Namen des Stadtrats. Es sind gerade die kleinen Beträge, die am Ende zum Haushaltsproblem führen können.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses bedankt sich für die gute Zusammenarbeit.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2024 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Nutzung der städtischen Musikschule
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
(Anm. d. Verf.: Leider liegt die Beschlussvorlage und der Beschlussvorschlag ausnahmsweise nur "analog" vor.)
Herr Hartung berichtet und hat zwei Varianten mitgebracht. Es gibt in den meisten Bereichen einen leichten Zuwachs. Gleichzeitig konnten die Stunden leicht reduziert werden. Die Preissteigerungen liegen zwischen 4,8% (z. B. für Auswärtige) und 10,2% bei den bereits reduzierten Gebühren in der Variante B.
Beschlussvorschlag
Die Stadt erlässt folgende Änderungssatzung ...
Die Stadt erlässt folgende "Tabelle über die Gebühren ..." ...
Die Stadt erlässt folgende Tabelle zur Vermietung von Räumen ...
angenommen: einstimmig
TOP 13 Vorstellung und Berufung in den Arbeitskreis Pflegestrukturen
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Pflegekonferenz Starnberg (PfleKo STA) hat sich mittlerweile weitgehend konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Stadtratsmitglied Florian Duday, als zuständiger Referent für Soziales, sowie die Geschäftsführerin der PfleKo STA, Frau Richter, möchten in diesem Zusammenhang die Institution, die Gliederung und die anstehenden Projekte dem Stadtrat vorstellen.
Des Weiteren soll in den Arbeitskreis Pflegestrukturen die ehemalige Seniorenbeirätin, Frau Lydia Lory, berufen werden, da diese bereits während ihrer Tätigkeit im Seniorenbeirat diese Funktion inne hatte und große Kompetenz und Engagement in den Arbeitskreis miteinbrachte.
Frau Richter als Vorsitzende des Pflegekreises Starnbergs stellt das Gremium mit seinem Aufbau, Aufgaben und Programm in einem längeren Vortrag vor.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Pflegekonferenz Starnberg zur Kenntnis.
2. Frau Lydia Lory wird als Vertreterin in den Arbeitskreis Pflegestrukturen entsendet.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Antrag der Stadtratsmitglieder Henniger, Breitenfeldt und Dr. Glogger vom 14.03.2025 auf Durchführung eines Bieterverfahrens für das Almeida-Grundstück
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadträte Henninger, Breitenfeldt und Dr. Glogger haben mit Datum vom 14.03.2025 einen Antrag zum "Grundstücksverkauf "Almeida-Gärtnerei" gestellt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Bieterverfahren vorzubereiten und nach Freigabe durch den Stadtrat durchzuführen. Zusätzlich wurde in der Sitzung des Bauausschusses auf Antrag des Stadtratsmitglieds Dr. Glogger folgender Beschluss gefasst: "Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit der Vorlage des Antrags von Frau Henniger zur Vermarktung des Grundstücks am Almeidaweg die bisher angefallenen Kosten für das Grundstück Almeidaweg darzulegen."
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Stellungnahme zum Antrag auf Vermarktung des Grundstücks
Grundstücksverkäufe unterfallen dem Grunde nach nicht dem Vergaberecht. Dies ist grundsätzlich auch dann der Fall, wenn dieses Grundstück von einer Kommune veräußert wird. Dies liegt darin begründet, dass die Kommune in einem solchen Fall nicht als Nachfrager von Leistungen auftritt, so dass keine Beschaffung im vergaberechtlichen Sinne vorliegt.
Dies kann sich ändern, wenn das Grundstücksgeschäft über die reine entgeltliche Veräußerung hinausgeht und die veräußernde Kommune weitergehende Ziele mit der Veräußerung verfolgt.
Maßgebend ist dabei immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall. Eine Pflicht zur Anwendung des Vergaberechts kann nach § 103 Abs. 3 GWB entstehen, wenn der Käufer vertraglich verpflichtet wird,
eine Bauleistung zu erbringen, die nach von der Kommune festgelegten Erfordernissen zu erfolgen hat und diese einen entsprechenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, da lediglich Baugrundstücke zur freien Bebauung veräußert werden sollen.
Ferner könnte das EU-Beihilfenrecht einschlägig sein, wenn ein Grundstück unter Marktwert an ein Unternehmen veräußert wird und so bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt werden. Dies würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, weshalb man in einem solchen Fall ein Bieterverfahren durchführen müsste, das ausreichend bekannt gemacht wird und diskriminierungsfrei, offen und ausreichend transparent ist. Die Grundstücke werden vorliegend an Privatpersonen zur Wohnbebauung veräußert. Dies erfolgt zum aktuellen Marktpreis, so dass auch das EU-Beihilfenrecht nicht einschlägig ist.
Im Falle der Veräußerung von Baugrundstücken an Interessenten auf dem freien Markt ist eine Kommune im Ergebnis nicht an bestimmte Vergabeverfahren gebunden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beauftragung eines Maklerbüros, um die Grundstücke auf dem freien Markt zum aktuell am Markt erzielbaren Preis zu veräußern.
2. Stellungnahme zu den bisher angefallenen Kosten
Bislang sind bezüglich des Grundstücks am Almeidaweg 2a folgende Kosten entstanden:
Zuständiges Sachgebiet / Beschreibung der Maßnahme Summe in EURO
SG 30 Bauleitplanung Rechtsberatung hgrs: 6.564,65
SG 30 Landesjustizkasse Grundbuchauszug: 40,00
SG 30 Fledermauserfassung: 6.791,03
SG 30 Städtebaulicher Entwurf Terrabiota: 8.559.08
SG 30 Artenschutzrechtliche Kartierung: 7.871,85
SG 30 Bebauungsplan: 30.577,61
SG 30 Sickertest: 2.647,75
SG 30 Schalltechnische Untersuchung: 3.665,20
SG 30 Erschließungsplanung (1. Teilrechnung, Gesamtkosten voraussichtlich bei 23.694,55): 4.881,08
SG 31 Zinsen für die Finanzierung des Grundstücksankaufs: 432.180,00
SG 31 Abriss der Gewächshäuser: 29.994,07
SG 31 Abbruch des Stromzählerkastens: 411,26
SG 32 Anbringung von Nistkästen: 2.397,85
Amt 6 Fällung von 5 Eschen: 3.379,60
Amt 6 Baumkontrolle: 397,15
Insgesamt sind somit bislang Kosten in Höhe von 540.000,18 Euro angefallen. Beauftragt sind weiterhin folgende Aufträge:
Umweltbaubegleitung des Abbruchs: 2.231,25 Euro
Schadstoffuntersuchung: 8.677,36 Euro
Die Debatte
Frau Henniger (FDP): Sie ist der Meinung, dass eine Ausschreibung mehr Einnahmen bringen würde. Wie wird der Makler gewählt. (Anm. d. Verf.: Sie vermittelt mir heute schon den ganzen Abend irgendwie das Gefühl, dass sie der Verwaltung bzw. dem Ersten Bürgermeister einfach misstraut.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Muss die Stadt nicht auch den Makler mit bezahlen?
Herr Janik: Die Teilung der Maklergebühr ist nur im Wohnungsmietrecht anzuwenden.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Maklerbüro zu beauftragen, das die Vermarktung des Grundstücks am Almeidaweg 2a übernimmt und dieses auf dem freien Markt veräußert.
angenommen: 23:3
2. Der Stadtrat nimmt die bislang aufgelaufenen Kosten für das Grundstück am Almeidaweg 2a zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Antrag aus der Ortsteilbürgerversammlung Hanfeld am 13.03.2025 zur Verkehrssituation am Spielplatz in Hanfeld
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Rahmen der Ortsteilversammlung Hanfeld am 13.03.2025 wurde der Antrag gestellt, dass die Park- und Zufahrtssituation im Bereich des Spielplatzes und der Reitanlage in Hanfeld geordnet werden soll.
Im Lageplan in der Anlage ist die Reitanlage mit den dazugehörigen Gebäuden (St.-Michael-Straße Hausnummern 28. 30, 32) dargestellt. Diese Gebäude mit den dazugehörigen Stellplätzen sind bauordnungsrechtlich über die St.-Michael-Straße erschlossen und anzufahren.
Mittlerweile nutzen aber immer mehr Besucher und Einsteller der Reitanlage, sowie die Feriengäste der Ferienwohnung (Haus Nr. 28) den vermeintlich kürzeren Weg über die Hausener Straße mit anschließendem Feldweg. Zudem wird der Abzweig vermehrt als Wendeplatz für die Spielplatzbesucher genutzt. Die befestigte, öffentliche Straße endet an der Hausener Straße Hausnummer 2 und dient lediglich der Zufahrt landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu den Feldern und den Betriebsfahrzeugen zur Pumpstation.
Deshalb wird beantragt, dass die bestehende Beschilderung der Sackgasse mit dem Zusatzzeichen "keine Wendemöglichkeit" ergänzt wird und am Ende der Sackgasse ein Durchfahrtsverbot mit Zusatzzeichen "land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" errichtet wird.
Um einen geordneten und sicheren Parkraum für Besucher zu ermöglichen und das Parken auf freier Wiese einzuschränken, wird zudem vorgeschlagen entlang der Mühltaler Straße (im Anschluss an die Glassammelcontainer, siehe beigefügte Skizze) zwei Parkplätze als "Längsparker" zu errichten. Die Parkplätze könnten zum einem dem Besuch des Spielplatzes und zum anderen der Anlieferung von
Altglas in den Sammelbehältern dienen. Es soll eine Befestigung des Straßenbegleitgrüns mit Frostschutzkies oder Schotterrasen erfolgen.
Nach Einschätzung der Verwaltung handelt es sich dabei um sinnvolle Maßnahmen, um das ungeordnete Parken bzw. die Zufahrt außerhalb der eigentlichen Erschließung einzudämmen.
Im Zuge der Aufstellung der Beschilderung kann zudem ein hierfür notwendiger Beschluss des Bauausschusses aus der Sitzung vom 23.02.2021 umgesetzt werden. Die Verwaltung wurde im Rahmen des Beschlusses beauftragt die Gemeindeverbindungsstraße ab der Nordostecke des Grundstücks Hausener Straße Hausnummer 2 zu einem Feld- und Waldweg abzustufen. Die Abstufung soll ab dem Ende des asphaltierten Bereichs der Hausener Straße vorgenommen werden. Die Durchführung des Abstufungs- und Widmungsverfahrens ist im Bauamt anhängig und prioritätsmäßig in
2025 vorgesehen; sie ist aber zeitlich abhängig vom Abschluss der Verhandlungen mit den zu beteiligenden Grundstückseigentümern im Bereich des abzustufenden Wegs.
Ebenso wurde für den Bereich am Spielplatz beantragt, dass eine Randbepflanzung des Spielplatzes entlang der Hausener Straße vorgenommen wird. Das Stadtbauamt plant für das Jahr 2026 am Spielplatz Hanfeld eine Blühstrauch-Randbepflanzung entlang der Hausener Straße auf ca. 35 m Länge. Für die bis 4 m hohen Planzungen und Fertigstellungspflege werden 8.000 € in den Haushalt 2026 eingestellt.
Die Debatte
Herr Heidinger (BMS): Er sieht es etwas anders. Man kann das auch so belassen. Da sollte man kein Geld investieren. Er fragt nach der Lage der Sträucher.
Herr Janik: Zum Vermeiden von Parken wohl außen am Zaun.
Herr Heidinger (BMS): Es sollen nicht drei Parkplätze gestrichen werden. Er darf zitiert werden, dass er dem Bürgerantrag ablehnend gegenübersteht.
Herr Frühauf (CSU): Die Hanfelder gehen zu Fuss. Alle anderen parken auf der Straße ins Mühlthal.
Antrag Herr Heidinger (BLS):
Die Parkplatzsituation wird beibehalten.
angenommen: einstimmig
TOP 16 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Fohrmann (CSU): Sie wirbt für das Hadorfer Ochsenrennen am Vatertag?
Herr Zirngibl (CSU): Alle Stadträte sollen über die Regeln von nicht öffentlichen Sitzungen informiert werden.
Herr Dr. Schüler (UWG): Es weist wie jedes Jahr auf das Stadtradeln vom 29.6. bis 19.7. hin und freut sich über jeden Stadtrat, der mitmacht.
Frau Henniger (FDP): Sie weist auf https://bavariaruft.de/ hin. Und wird schon KI in der Verwaltung eingesetzt?
Herr Beck: Noch nicht, um der DSGVO gerecht zu werden. Erste Planungen sind schon im Planung.
(M)ein Fazit
So, jetzt haben wir mit einer satten Mehrheit im Stadtrat auch formal die "Revolution am See". Mehr Flächen am See für die Stadt ist schon seit 30 Jahren nicht nur das Ziel einer Gruppierung - und je mehr, desto besser.
Schauen wir mal, ob die anzusprechenden Behörden nicht doch auch mit einem Bahnhof in der Kreisstadt leben können, wenn sich die Anbindungsqualität vom Bahnhof Starnberg Nord in Richtung Innenstadt verbessert. Es würde mich freuen.
Und so ganz werde ich das Gefühl nicht los, dass die anstehende Bürgermeister (und Stadtrats)wahl in 10 Monaten schon ihre erste Schatten auf die Stadtratssitzungen wirft.









