Hartz4
wenn man sich näher damit beschäftigt, was der derzeitige Regelsatz ist und welche weiteren Kosten vom Staat übernommen und das mit Normalverdiensten und der damit verbundenen gesetzlichen Abgaben vergleicht könnten sich Arbeitnehmer fragen, wieso sich arbeiten noch lohnt, auch wenn man 40 Jahre bis zur Regel-Rente gearbeitet und davon trotzdem nicht leben kann.
Beispiel Hartz4: der Regelsatz beträgt für eine Person €449, für den Ehepartner € 404. Darüber hinaus kommen die Miete, Heizkosten, Nebenkosten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einzelleistungen dazu.
Bruttogehalt 2.500: davon bleiben nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben € 1.955 (Steuerklasse 3 ohne Kinder) übrig. Das entspricht einem Nettolohn von €/Std. von € 11,28. Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn von € 13.00. Von diesem Nettoverdienst muss dann die Miete, Heizung, Nebenkosten, Strom Telefon, usw. bezahlt werden.
Bruttogehalt 3.000: Hier bleiben nach Abzug der gesetzlichen Abgaben noch netto € 2.263 übrig. Der Nettostundenlohn erreicht erstmals die Mindestlohn in Höhe von € 13,00 und die Abgabenlast steigt von ca 22% auf über 24%.
Bruttogehalt 3.500: der Nettoverdienst steigt auf € 2.554. der Nettostundenlohn liegt jetzt erstmals über dem Mindestlohn und die Abgabenlast erhöht sich auf knapp über 27%.
Mit jedem brutto Mehrverdienst um ca. € 100 steigt die Abgabenlast überproportional.
Wer also € 2.000 brutto oder weniger m Monat verdient, zahlt zwar in die RV ein, ist aber einem Hartz 4 Empfänger quasi gleich gestellt.









