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Tag 746 / Die Kaiser’s-Erlebnistour
Die Laterne. / 03.02.2017
Durchbruch bei Kaiser's Tengelmann? Von wegen, wer zahlt die Zeche? EDEKA- und REWE-Mitarbeiter und Kunden?
Ganz toll! Noch nicht mal die Details sind ausgehandelt, da wird uns großspurig was von “Rettung” eines schlecht geführten Verlustunternehmens erzählt, Ha Ha! # Allgemein konnte man sich wohl darauf einigen, daß profitable Märkte in Berlin & Bayern unter REWE und EDEKA aufgeteilt werden, was ist aber mit den defizitären z.B. in NRW? # Die Mitarbeiter sollen eine Beschäftigungsgarantie für 7 Jahre [!!!] erhalten!?! Müssen dafür dann Mitarbeiter*innen von EDEKA und REWE gehen, oder haben die auch eine Beschäftigungsgarantie? # Wer soll denn das alles bezahlen, angesichts großer Verluste der Kaiser’s Tengelmann-Filialen? Die Steuerzahler? Die Kundschaft auf jeden Fall, weil es weniger Auswahl und Wettbewerb geben wird, dafür mehr Konzentration, willkommen im Oligopol :-[
Viele Grüße aus dem Paralleluniversum der Schröder-Seifenblasen à la Philipp Holzmann ...
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Fusion mit Kaiser's Tengelmann: Edeka zieht vor Bundesgerichtshof
Nächster Schritt im Streit um die Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann: Edeka legt Rechtsmittel gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf ein, den Zusammenschluss zu stoppen. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Das Bundeswirtschaftsministerium wird bald nachziehen.
Von Katja Riedel, WDR
Der Handelskonzern Edeka hat Rechtsmittel gegen den Eilbeschluss des OLG Düsseldorf eingelegt, mit dem das Gericht die Fusion von Edeka und Tengelmann gestoppt hatte. Der Bundesgerichtshof muss nun über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Düsseldorfer Gerichts entscheiden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte die Fusion von Deutschlands größtem Lebensmitteleinzelhändler mit Kaiser’s Tengelmann per Ministererlaubnis genehmigt, obwohl das Kartellamt die Fusion zuvor verboten hatte. Gegen die Ministererlaubnis hatte der unterlegene Konkurrent Rewe geklagt. Daraufhin hatte das OLG Düsseldorf im Eilverfahren zugunsten von Rewe entschieden und die Fusion vorerst gestoppt.
Juristische Scharmützel
Das Hauptverfahren, in dem es auch um die Frage gehen wird, ob der Bundeswirtschaftsminister bei seiner Entscheidung befangen war, soll eigentlich im September stattfinden. Dort hätten die Befürworter der Fusion aber wohl schlechte Chancen: Der SPD-Politiker bestreitet alle im Eilbeschluss erhobenen Vorwürfe vehement. Das Gericht dagegen beharrt bisher auf der Überzeugung: Der Minister habe Geheimgespräche geführt, die es durch drei nicht dokumentierte Treffen mit Edeka, Tengelmann und der Gewerkschaft ver.di als erwiesen ansieht.
Nun legt Edeka Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Das ist nun der nächste und erwartete Schritt unter allerlei juristischen Scharmützeln, die seit dem Beschluss Mitte Juli ausgetragen werden.
Das Gericht, das über eine Klage des Konkurrenten Rewe gegen die Ministererlaubnis zu entscheiden hatte, steht auf der einen, Edeka und das Bundeswirtschaftsministerium stehen auf der anderen Seite. Es ist nicht zu erwarten, dass das Gericht unter dem Vorsitzenden Jürgen Kühnen von seiner harschen Kritik an Gabriels Vorgehen zurückweichen will. Vorangegangen waren Anträge zur Tatsachenberichtigung, die sowohl Edeka als auch das Ministerium gestellt hatten und die das Gericht als unbegründet abschmetterte.
Bundeswirtschaftsministerium unternimmt juristische Schritte
Wie der WDR erfuhr, wird auch das Bundeswirtschaftsministerium in jedem Fall juristische Schritte gegen den Eilentscheid des OLG einlegen. Derzeit wird offenbar mit Hochdruck geprüft, welche Art von Rechtsmittel am aussichtsreichsten sein könnte. Bis Mitte August muss jedoch eine Klage eingereicht werden. Wann genau dies passieren soll, ist noch unklar.
Das OLG hatte in seinem Eilentscheid eigentlich verfügt, dass keine Rechtsmittel eingelegt werden könnten – außer auf Nichtzulassung. Möglich wäre allerdings auch eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde, in der man sich nicht nur auf Formalia, sondern auch auf Inhalte wie den Vorwurf von Geheimgesprächen und Befangenheit beziehen könnte.
Zentrales Motiv: Arbeitsplätze erhalten
Inhaltlich könnte sich Gabriel auch darauf beziehen, dass das OLG Düsseldorf den Erhalt von Arbeitsplätzen als Gemeinwohlgrund, der eine Ministererlaubnis rechtfertigt, bisher nicht anerkennen will. Für Gabriel, so sagte er es zumindest selbst, war dies jedoch das zentrale Motiv seiner Entscheidung. So begründete er seine Entscheidung auch bei einem persönlichen Auftritt vor Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses im April, der nicht öffentlich tagt und in dem er nur in Ausnahmefällen auftritt.
In der kommenden Woche hätte der Minister wieder aussagen wollen, und zwar in einer Sondersitzung, die die Grünen-Fraktion beantragt hatte. Doch nun bekam die Grünen-Fraktion Post von Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker sagte die Sondersitzung rund um die Edeka-Tengelmann-Affäre überraschend ab.
Lammert trifft solche Entscheidungen nicht selbst, sondern richtet sich nach der Mehrheit der Fraktionen. Die Opposition ist nicht stark genug, um die Sitzung durchzusetzen. SPD und CDU waren demnach dagegen. Für die Grünen sei diese Haltung „absurd und völlig unverständlich“, sagte Katharina Dröge, die sich innerhalb der Fraktion um die fragwürdigen Vorgänge um die Ministererlaubnis kümmert.
Dass Gabriel angesichts seiner „offenbar falschen Aussagen“ erst eine Sondersitzung anrege und dann seine eigene Fraktion diesen Vorschlag abschmettere, kann sie nicht nachvollziehen: „Der Bundestag und die Arbeitnehmer bei Tengelmann brauchen jetzt Klarheit und nicht erst in sieben Wochen“, so Dröge.
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