Dringender Handlungsbedarf für Firmen, die kein bekannter Versender im Luftverkehr sind
Schwarz-Alarm bei Sendungen mit Lithium-Batterien oder anderen gefährlichen Gütern wird ab 1. Juli 2019 zu einer Sichtkontrolle führen. Es sei denn Ihre Firma ist als bekannter Versender zugelassen. Schon im Januar hat die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrtbundesamtes diese Informationen veröffentlicht.Um einen reibungslosen Versand im Luftverkehr für Ihre Sendungen weiterhin sicherstellen zu können, bleibt Ihnen nur die Zulassung zum bekannten Versender.
Nähere Informationen in unserem Blog:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/blog/detail/sCategory/83/blogArticle/143












