Grenada erweitert das Madrider System: Ab 15. März 2026 ist Grenada offiziell über das Madrider Protokoll für internationale Markenbenennungen verfügbar (WIPO Mitteilung Nr. 241). Was heißt das praktisch für Markeninhaber und Kanzleien? ✅ Ein weiterer Staat per IR benennbar – Schutz kann künftig über die internationale Registrierung effizient in Grenada beantragt werden. ⏳ Prüffrist bis zu 18 Monate für eine Schutzverweigerung (Art. 5(2)(b)). ⚖️ Widerspruchsverfahren möglich über 18 Monate hinaus – wenn eine Ablehnung aus einem Widerspruch resultiert, kann die Mitteilung auch später erfolgen (Art. 5(2)(c)). 💶 Individualgebühr statt Gebührenanteil – Grenada verlangt eine “individual fee” bei Benennung und Verlängerung (Art. 8(7)(a)). Das wirkt sich auf Kostenkalkulation und Budgetplanung aus. Für alle, die Portfolios international skalieren, ist das ein kleines, aber relevantes Update: mehr Abdeckung – mit klaren Timing- und Kostenparametern.
















