App-Entwickler verklagt Justin Bieber
Heute ein interessanter Rechtsstreit aus den USA: Robb Chamberlain, in Florida ansässiger Entwickler der einigermaßen populären Spiele-App "Joustin' Beaver", verklagt den kanadischen Sänger Justin Bieber.
In der parodistisch angelegten App, die für 0,79 Euro erhältlich ist, muss der Spieler einen kleinen Biber auf einem Holzstamm balancieren, der einen Fluss entlang treibt. Der Biber gibt Autogramme und muss Paparazzi in die Flucht schlagen.
Hintergrund der Klage ist, dass die von Chamberlain und seinem Unternehmen RC3 entwickelte App recht offensichtlich auf Justin Bieber Bezug nimmt und dies Biebers Anwälten nicht gefiel: RC3 kassierte eine Abmahnung (Cease and Desist Letter) und sollte es unterlassen, die App weiter zu vertreiben.
Nachdem Verhandlungen zwischen den Beteiligten offenbar fehlgeschlagen sind, verklagt RC3 Justin Bieber und will festgestellt wissen, dass die App keine Rechte Biebers verletzt. RC3 beruft sich auf die Meinungsfreiheit (First Amendment), während Bieber seine Namens- und Markenrechte ins Spiel bringen und auf eine Verwechslungsgefahr abstellen wird. Ich tippe trotz dieser Klage "Biber gegen Bieber" auf eine außergerichtliche Einigung.
Der Popularität der App hat die Klage jedenfalls nicht geschadet, der Entwickler plant sogar eine Erweiterung, in der Anwälte als Haie im Fluss ihr Unwesen treiben und vom kleinen Biber abgewehrt werden müssen.












