Verkehrsberuhigung für Wangen - welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Jeder Ortsteil wünscht sich wenig und langsam fahrenden Durchgangsverkehr - so auch unser Ortsteil Wangen. Wir alle wissen sich aber auch, dass jede öffentliche Baumaßnahme irgendwie alleine schon aus Transparenz begründet werden muss - es sind schließlich Steuergelder, die da ausgegeben werden.
Was ist in meinen Augen also der erste Schritt, wenn ich mir eine Veränderung an einer Straße wünsche, die der Stadt Starnberg nicht gehört? Ich frage beim Eigentümer (in diesem Fall das Staatliche Bauamt in Weilheim) nach, unter welchen Voraussetzungen eine bauliche Veränderung seiner Straße möglich sein könnte:
“Der Ortsteil Wangen (Starnberg) liegt an der ST2065 (Olympiastraße), die eine Parallele zur A95 bildet. Aus Richtung München kommend fahren viele Motorräder sowie Pkws schon seit langer Zeit mit zu hoher Geschwindigkeit in (und durch) die Ortschaft, was neben der erhöhten Gefahr von Unfällen aufgrund der geschwindigkeitsabhängigen Lärmbelästigung auch negative Auswirkungen auf das Leben im Ort nach sich zieht.
Da offensichtlich das Ortsschild alleine nicht ausreichend motiviert, die Geschwindigkeiten entsprechend zu reduzieren, erscheinen als Folge bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine leichte Verschwenkung der Straße, am Ortseingang aus Richtung München kommend sinnvoll, um die gewünschten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Ort selber zu erreichen.
Mir ist bewusst, dass jede Baumaßnahme allein aus Gründen der Transparenz entsprechend begründet werden muss. Deshalb möchte ich fragen, welche Vorabinformationen in Form von Messungen, Zahlen, Belastungen, Aussagen, Gutachten, Unterschriften, Beschlüsse o. ä. das Staatliche Bauamt benötigt, um über bauliche Veränderungen der Staatsstraße am Ortseingang von Wangen nachzudenken.”
Fortsetzung (die Antwort liegt bereits vor) folgt ...