‼️Das ZDF und die Sanktionslisten: Wenn ein deutscher Sender US-Politik vertraglich übernimmt
‼️Das ZDF hat interne Vertragsklauseln eingeführt, die weitreichende Folgen für die Auswahl von Gästen und Mitwirkenden an Sendungen haben könnten. Grundlage sind nicht nur europäische oder internationale Regelwerke, sondern ausdrücklich auch Sanktionslisten der US-Regierung.
‼️ Für Beschäftigte, Expert:innen und andere Mitwirkende des Senders entsteht damit eine neue Konstellation, in der außenpolitische Maßnahmen einer fremden Regierung unmittelbar in deutsche Medienverträge hineinwirken.
‼️ Kern dieser Neuregelung ist eine Zusatzklausel zu Mitwirkendenverträgen:
‼️ Wer für das ZDF arbeitet oder in Sendungen auftritt, soll zusichern, weder direkt noch indirekt mit Personen oder Organisationen zu kooperieren, die auf bestimmten Sanktions- oder Terrorlisten stehen. Darunter fallen nach den vorliegenden Berichten nicht nur EU- oder UN-Listen, sondern ausdrücklich auch die Sanktionslisten des US-Finanzministeriums (OFAC). Damit werden außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen, die in Washington getroffen werden, zu einem Kriterium dafür, wer im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt noch als Gesprächspartner:in in Frage kommt.
‼️ Kritisch ist dabei nicht nur, dass ein deutscher Sender US-Sanktionsrecht faktisch in seine Vertragspraxis integriert.
‼️ Problematisch ist auch, wer am Ende die Deutungshoheit darüber hat, ob eine Person noch als zulässige Partnerin gilt oder als „verbotene“ Kontaktperson. In der Praxis bedeutet die Klausel: Wenn die US-Regierung jemanden auf eine ihrer Sanktionslisten setzt – etwa eine Richterin oder einen Richter des Internationalen Strafgerichtshofs, eine NGO, ein Unternehmen oder eine politische Figur –, kann das Auswirkungen darauf haben, ob und wie Menschen, die fürs ZDF tätig sind, mit dieser Person zusammenarbeiten dürfen. Damit verschiebt sich ein Teil der Entscheidungsmacht über zulässige Zusammenarbeit von der Redaktionsebene hin zu außenpolitischen Machtinstrumenten.
‼️ Besonders brisant wird das, weil Sanktionslisten längst nicht nur gegen eindeutig kriminelle Akteure eingesetzt werden, sondern auch als politisches Werkzeug dienen.
‼️ Die USA haben in der Vergangenheit Personen und Institutionen belegt, die sich mit Kriegsverbrechen, Völkerrecht oder geopolitischen Großkonflikten befassen. Wenn ein deutscher öffentlich-rechtlicher Sender sich vertraglich verpflichtet, diese Listen als Referenz zu übernehmen, läuft er Gefahr, genau diese politische Setzung mitzutragen – und sich selbst zu beschneiden, wenn es darum geht, kontroverse, aber zentrale Stimmen in internationale Debatten einzubeziehen.
‼️ Medienrechtlich und demokratietheoretisch steht damit viel auf dem Spiel.
‼️ Öffentlich-rechtliche Anstalten haben den Auftrag, eine möglichst breite, plurale und auch unbequeme Debatte zu ermöglichen. Dazu gehört, Akteur:innen einzuladen, die im Zentrum politischer Konflikte stehen – einschließlich solcher, die von mächtigen Staaten als Störfaktoren betrachtet werden. Wenn aber Vertragsklauseln dazu führen, dass Mitarbeiter:innen schon aus Haftungs- oder Karrieregründen lieber Abstand halten, bevor sie sich mit „gelisteten“ Personen auf einem Podium oder in einem Projekt zeigen, entsteht ein Klima der Einschüchterung. Das ZDF übernimmt dann nicht nur Sanktionsrecht, sondern auch die Logik der Sanktionspolitik: Kontakt wird zur potenziellen Gefahr.
‼️ Die Klauseln treffen Menschen sehr ungleich. Wer fest im Apparat verankert ist, wird sich eher juristische Beratung holen können, während freie Journalist:innen, Expert:innen oder eingeladene Betroffene ein höheres Risiko tragen, plötzlich in einem Graubereich zu stehen. Aktivist:innen, Anwält:innen oder Wissenschaftler:innen, die zu Konflikten arbeiten, in denen Sanktionen ein zentrales Mittel sind – etwa Nahost, Russland oder internationale Strafgerichtsbarkeit –, könnten sich künftig überlegen müssen, ob die Teilnahme an einer Konferenz, die Mitarbeit in einer NGO oder ein Gespräch mit bestimmten Akteur:innen ihre Zusammenarbeit mit dem ZDF gefährdet. Das ist das Gegenteil einer offenen, angstfreien Debattenkultur.
‼️ Die politische Dimension der Klauseln lässt sich deshalb nicht wegmoderieren.
‼️ Wer Sanktionslisten in Medienverträgen verankert, entscheidet sich dafür, Teile der eigenen normativen und politischen Orientierung auszulagern – in diesem Fall an Regierungen und ihre Sanktionsbehörden. Wenn diese Regierung die USA unter Präsident Donald Trump sind, die den Internationalen Strafgerichtshof angegriffen, internationale Abkommen gekündigt und Kritiker:innen ihres Kurses unter Druck gesetzt haben, drängt sich eine Frage auf:
⁉️ Warum sollte ausgerechnet ein deutsches öffentlich-rechtliches Medium dieser Exekutive die Definitionsmacht darüber einräumen, wer als legitimer Gesprächspartner gilt?
‼️ Man kann es zuspitzen, um die Tragweite zu verdeutlichen:
Mit der Übernahme der entsprechenden Klauseln gibt das ZDF ein Stück Deutungshoheit über zulässige Kontakte faktisch an die Trump-Regierung ab. Nicht, weil Washington über das Programm entscheidet, sondern weil seine Sanktionsinstrumente stillschweigend zur Richtschnur für Vertragsbeziehungen gemacht werden. Das ist eine Form des vorauseilenden Gehorsams, die zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden könnte – für andere Medien, für Kultureinrichtungen und für Wissenschaftsinstitutionen.
‼️ Wenn öffentlich-rechtliche Sender ihre Unabhängigkeit ernst nehmen, müssten sie den umgekehrten Weg gehen:
⁉️ Statt fremde Sanktionslisten in Verträge zu schreiben, bräuchten sie transparente, eigene Kriterien dafür, mit wem sie arbeiten – gebunden an Grundrechte, Pressefreiheit und Völkerrecht, nicht an die außenpolitischen Interessen einer einzelnen Regierung. Alles andere ist ein Einfallstor dafür, dass internationale Machtpolitik langsam, aber sicher in Redaktionspläne durchsickert.
⁉️ Die hier geschilderten Punkte beruhen auf Berichten und Kommentaren, die am 30. und 31. März 2026 veröffentlicht wurden – auch wenn einzelne Texte am 01.04.2026 online gegangen sind, spricht aktuell nichts dafür, dass es sich um einen „übelsten April-Scherz“ handelt, sondern um ernsthafte Berichterstattung und Kritik.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er ersetzt keine individuelle juristische Prüfung und kann eine qualifizierte anwaltliche Beratung zu konkreten Verträgen oder Klauseln nicht ersetzen. Wenn du Inhalte daraus weiterverwendest oder veröffentlichst, trägst du selbst die Verantwortung dafür, sie an deinen Kontext, deine Rechtslage und deine Sorgfaltspflichten anzupassen.
✔️ Quellenhinweise für Faktenchecks (Auswahl):
https://www.sueddeutsche.de/
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/
https://perspektive-online.net/
staatliche Repression, Einschränkung von Pressefreiheit, transnationale Repressionstools, Anspielungen auf US-Sanktionspolitik, möglicher Einschüchterungseffekt für Journalist:innen und Aktivist:innen!
Hinweis / Haftungsausschluss:
Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung bzw. Wertung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG und stellt keine Rechtsberatung dar. Die zugrundeliegenden Informationen wurden überwiegend um den 01.04.2026 in verschiedenen Medien und Online-Quellen veröffentlicht; aufgrund des Datums und der nur mittelbaren Überprüfbarkeit über Internet- und KI-Faktenchecks kann ich keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder dafür übernehmen, dass es sich nicht doch um Falschinformationen oder Aprilscherze handelt. Bitte die genannten Punkte eigenständig per Faktencheck und in seriösen Primärquellen nachprüfen. Bei eigenen Veröffentlichungen im Zweifel immer individuelle, fachkundige Rechtsberatung einholen. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität. Keine Aufforderung zu rechtlichen Schritten; bei eigenen Veröffentlichungen im Zweifel immer fachkundigen Rat einholen.