Mehrheit des Stadtrats möchte bei Bahnvertrag kooperieren ...
(M)ein Protokoll von der Sondersitzung des Stadtrats vom 25.09.2019:
Wissen alle, dass diese Sitzung nur deshalb vor dem "Ultimatum" der Bahn zustande gekommen ist, weil sich mehrere Stadträte lieber mit der Bahn einigen wollen, als den Klageweg zu beschreiten. Man könnte fast dein Eindruck gewinnen, dass die Erste Bürgermeisterin das "Ultimatum" der Bahn einfach hätte verstreichen lassen, um dann auf die Klage der Bahn zu warten.
Fachleute unken, dass ein Urteil in der 1. Instanz erst in 6-8 Jahren zu erwarten wäre. Und dreimal dürfen wir raten, welche Ambitionen die Bahn in dieser Zeit hätte, an den Bahnsteigen etwas im Sinne der Stadt Starnberg zu sanieren?
Und ist auch allen bewusst, dass die hohen im Raum stehenden Ausgaben ohne jeglichen Zeitbezug wenig Sinn machen. Denn zu einem Stichtag sind ja nicht auf einmal die gesamten Kosten zu bezahlen, sondern die Ausgaben verteilen sich (z. B. wie beim Seebad) auf mehrere Jahre. Und dann schrumpft der Beitrag pro Jahr auf einmal um Einiges. Als Vergleich sei auf den Beitrag (https://www.politik-starnberg.de/post/124581543258/wasserpark-teurer-als-seeanbindung-pro-jahr) verwiesen. Darin wird aufgezeigt, dass für das Seebad eigentlich ähnlich hohe Ausgaben pro Jahr ausgegeben wurden, wie für eine mögliche Seeanbindung gemäß dem ursprünglichen Finanzierungskonzept.
Und 2015 hätte der Stadtrat schon die Bahn beauftragen können, mit den Planungen anzufangen. Mit der damaligen Mehrheit der WPS, BMS, BLS und FDP und der sich am Ende als falsch herausgestellten Annahme, dass der Vertrag ohne Konsequenzen einfach auslaufen könnte, wurde das aber abgelehnt (https://www.politik-starnberg.de/post/124264274039/seeanbindung-ein-schritt-zurück-oder-der-abend). Somit hat haben uns im Wesentlichen die WPS und die BMS in die aktuelle Situation gebracht - inkl. der gescheiterten Mediation.
Es gibt wieder eine Tischvorlage, was aber auch nicht verwunderlich ist, wenn ein Tagesordnungspunkt erst kurz vorher mit auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Die Zahl der Besucher ist nicht höher als sonst auch.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
18:32 Uhr - Die Sitzung wird eröffnet. Der Stadtrat ist beschlussfähig. Zunächst ist über die beiden zusätzlichen Tagesordnungspunkte abgestimmt werden.
Frau Kammerl (DPF): Sie merkt an, dass das Thema Seeanbindung als Erstes kommt.
Die EDV klemmt heute, Anträge müssen heute analog notiert werden.
TOP 2 Seeanbindung Starnberg; Angebote der Bahngesellschaften
Frau John referiert über die Ladungsfrist. Sie referiert kurz über die Sitzung am 26.7.2019. Dort wurde das Thema bereits beraten und der Sachvortrag von Herrn RA Böck angehört. Im Anschluss kam das Schreiben der Bahn mit den beiden Angeboten (Anm. d. Verf.: Gleisverlegung wie bisher oder das technische(!) Ergebnis aus der Mediation(?)). Bei beiden Varianten beharrt die Bahn auf den finanziellen Ansprüchen aus dem Bahnvertrag. Die Stadt hätte die Umbauten zu finanzieren und die Stadt erhielte die bisher vereinbarten Grundstücke. Eine Antwort wird bis 30.09.2019 erwartet. Deshalb gab es eine Sitzung des Ferienausschusses. Herr RA Böck hatte dort den Sachverhalt erörtert und die Annahme der Varianten (aufgrund der finanziellen Belastung) nicht empfohlen. Auf Antrag von Herrn Janik wird das Thema heute im Stadtrat beraten.
Zum aktuellen Stand kann sie berichten, dass Herr RA Gronefeld für eine Bewertung zur Verfügung steht und mit den Arbeiten begonnen hat. Herr RA Böck ist diese Woche im Urlaub. Er empfiehlt die Ablehnung beider Angebote. Mit der Bahn könnten Gespräche wieder aufgenommen werden, wenn es ein Finanzierungskonzept gibt. Ein Finanzierungskonzept war seit 2015 mehrfach ein Thema im Stadtrat. Das Büro Lahmeyer hat entsprechende Zahlen ermittelt. Demnach gab es einen ungedeckten Bedarf zwischen 53 und 80 Mio. EUR. Die Deckungslücke hat auch heute noch Gültigkeit. Aktuell liegen die Gesamtkosten bei ca. 150 Mio. EUR. Die damals angenommenen Grundstückserlöse liegen bei 22 Mio. und 55 Mio. EUR und sind eher als spekulativ einzuordnen.
Zusammenfassend stellt sie fest, dass für eine Mitfinanzierung am Projekt Sonderausgaben in größerer Höhe erforderlich sind. Sondererlöse könnten sich aus Grundstücksverwertungen oder z. B. aus Fördermitteln durch eine Landesgartenschau ergeben.
Sie empfiehlt im Auftrag von Herrn RA Böck dem Stadtrat, die Angebote abzulehnen und das Finanzierungskonzept mit der Rechtsaufsicht abzuklären.
Herr Jägerhuber (CSU): Er bedauert, dass die Stadtratsprotokolle vom 26.7. und dem Ferienausschuss nicht vorliegen. Er möchte gerne die Beschlüsse an der Wand gezeigt haben. Der Beschluss vom 26.7.2019 wurde bis zur Ferienausschusssitzung nicht der Bahn mitgeteilt. Die Bahn weiß gar nicht, was der Stadtrat möchte. Die Empfehlungen haben immer vorgelegen. Die bisherigen Beschlüsse liefen aber immer in eine andere Richtung. Dass hier Beschlüsse nicht umgesetzt wurden, findet er nicht gut. Wenigstens die Bahn sollte zeitnah informiert werden. Er bittet darum, dass die Beschlüsse vom 26.7. und der Ferienausschusssitzung noch einmal heute vorgelegt werden.
Frau John: Es werden immer Beschlussvorschläge vorgetragen, welche aus Sicht der Verwaltung den von der Verwaltung empfohlenen Weg beinhalten. (Anm. d. Verf.: Eine interessante und irgendwie auch richtige Aussage. Wenn es vorher mehr Vorgespräche geben würde - sind die nicht sogar in der Geschäftsordnung “verpflichtend” beschrieben? -, kämen vielleicht eher gemeinsame Beschlüsse heraus. Das würde aber auch eine dem Stadtrat “dienende” Rolle voraussetzen.) Sie zeigt die entsprechenden Beschlüsse. Auch möchte sie durch die Wiedervorlage von bereits im Ferienausschuss abgelehnten Beschlüssen den Stadtrat vom Richtigen überzeugen. (Anm. d. Verf.: Durch Wiederholung gleicher Inhalte ohne persönliche Gespräche überzeuge ich sicher Keinen. So viel zur Kompromissfähigkeit?)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Es ist verrückt, dass schon abgelehnte Beschlüsse erneut vorgelegt werden. Sind das schon englische Verhältnisse? Er fragt zur Kostenaufstellung. Neben den Baukosten sind auch die Grundstückserlöse gestiegen. Warum wurden bei den Einnahmen keine entsprechenden Faktoren einbezogen. Er vermisst eine ausgewogene Darstellung von Unwägbarkeiten bei Kosten und Einnahmen. Die aktuelle Darstellung sagt "Ich will das nicht machen.".
Frau John: Es wurden alle Aspekte integriert, die nicht rein spekulativ sind.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wann wurde der Beschluss vom 26.7.2019 der Bahn mitgeteilt.
Frau John: Das wurde er, sie weiß aber nicht wann. Da muss sie nachschauen. (Anm. d. Verf.: Ein Schelm, wer dabei etwas Böses denkt. Das erinnert ein bisschen an das Rechtsgutachten, was “noch nicht vorhanden war”, aber zu diesem Zeitpunkt schon zwei Wochen als Entwurf der Stadtverwaltung vorlag.)
Frau Kammerl (DPF): Es wird immer mit den Grundstücken und Bebauungsplan argumentiert. Nach einem Start haben wir für die Aufstellung eines Bebauungsplans mehrere Jahre Zeit. Sie vermutet in ein paar Jahren Grundstückserlöse von über 50 Mio. EUR. ... (Anm. d. Verf.: ... jetzt haben ich mich von den Nachbarn ablenken lassen ...). ... Sie rechnet auch mit Fördermitteln für das Projekt. Die Aussage, dass Starnberg sich ins Verderben stürzt, ist nicht tragbar. Es wird gleich ein anderer Beschlussvorschlag verteilt, damit es endlich mal weiter geht (Anm. d. Verf.: Diese "alternativen" Tischvorlagen werden sicher nicht von allen positiv gesehen.) Die Bahn hat klar die Variante 1 favorisiert. Die Option, durch Klagen im Planfeststellungsverfahren größere Änderungen zu bewirken, sieht sich kritisch, wenn dadurch höhere Kosten für die Bahn entstehen. Den Leuten vorzugaukeln, dass alles durch Klagen im Planfeststellungsbeschluss erreicht werden kann, ist hochgefährlich.
Frau John: Auch RA Böck hält eine einvernehmliche Lösung im ersten Jahr bis zum ersten Gerichtstermin für möglich. Die angefragten Zahlen sind im Beschluss vom 2016 nachzulesen. Ein Vertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn die finanziellen Verpflichtungen daraus auch geleistet werden können. Sie appelliert erneut, diese Anträge auch vorher der Verwaltung mitzuteilen. Die heutige Tischvorlage der Verwaltung enthält nichts Neues in Bezug auf die bisherigen Beschlüsse. (Anm. d. Verf.: Aha, also auch hier hat die Stadt nichts im Vorfeld der Sitzung verteilt und wundert sich, wenn der Stadtrat die gleichen Stilmittel Anwender?)
Die Sitzung wird unterbrochen und der Antrag wird an die Stadträte verteilt.
Zusammenfassung des Antrags: Variante 1, mit neuer Regelung der Finanzierung, so dass auch die Bahn Fördermittel beantragen kann.
Herr Janik (UWG): Er möchte den Antrag begründen. Bei einer Klage hat er Bauchschmerzen. Mit dem Angebot der Variante 1 sind zwar nicht alle Rosinen der Mediation enthalten, aber doch Diverse. Es gibt keine Garantie, dass bei einer Klage die Rosinen aus der Mediation erhalten bleiben. Es gibt auch keine Garantie des Zugriffs auf die Grundstücke durch die Stadt. Bei einer Klage würde der aktuelle Zustand über Jahre beibehalten werden. Der Stadtrat wird in dieser Sache hingehalten. Deshalb ist er für die Annahme der Variante 1 aus dem Mediationsverfahren unter der Bedingung einer neuen finanziellen Regelung, so dass die Bahn auch Fördermittel generieren können. Dem Fristablauf wird von der Verwaltung nicht ausreichende Bedeutung zugemessen. Eine Variante 7 gegen den Willen der Bahn sieht er als nicht möglich an.
Herr Mignoli (BLS): Herr RA Böck hat uns etwas empfohlen und jetzt sollen wir etwas anderes entscheiden?
Herr Mooser (WPS): Wir sollten uns der Meinung des Rechtsanwalts Böck anschließen. Es bleibt weiterhin ein Kreuz für die Stadt. Die meisten Kosten der Seeanbindung sind Infrastrukturausgaben und Aufgabe der Bahn. Es soll jetzt gemäß Antrag eine Vertragsanpassung mit der Bahn stattfinden. Das ist für ihn das Selbsteingeständnis. Die Stadt Starnberg kann sich das nicht leisten. Das wird die Kommunalaufsicht auch bestätigen. (Anm. d. Verf.: Die mögliche Übertragung der Bahngrundstücke lässt er außen vor.) “Der damals geschlossene Vertrag sollte nicht verschlimmbessert werden.” Der Bund wird die Gleise so oder so finanzieren, da können wir dann auch klagen. (Anm. d. Verf.: Aber was ist mit den Bahngrundstücken, die schon übertragen und bebaut wurden. Gibt es dann wieder einen Besitzerwechsel?)
Frau Ziebart (FDP): Wollen wir wirklich ein Abstellgleis vor dem Bayerischen Hof? Wollen wir, dass die übertragenden Grundstücke mit maximalen Erlösen vermarktet werden? Wollen wir die Kosten für die Sanierung der Bahngleise für die Bahn übernehmen? Sollten wir nicht Herrn Böck, der schon lange das Projekt betreut, vertrauen? "Die Bürger werden uns steinigen, wenn wir solchen Blödsinn machen."
Herr Prof. Picker (WPS): Die Begründung, dass nur mit Vertrag die Grundstücke für die Stadt erhalten bleiben, für nicht stichhaltig. Ist der Bahnvertrag überhaupt einmal von der Rechtsaufsicht geprüft worden. Sonst wäre er ja schwebend unwirksam.
Herr Janik (UWG): Die Bahnverträge sind jetzt da. Auch hat Herr RA Böck das überwiegende Prozessrisiko bei der Stadt gesehen. Herr RA Leißner hat uns ja ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bahngrundstücke bestehen aus weitaus mehr Flächen als nur den Gleiskörpern. Und was macht die Bahn, wenn es keinen Vertragspartner mehr gibt. Sie wird gemäß VAST entsprechende Radien mit 80 km/h bauen. Der Bahn geht um Sekunden. Der Bahnhof Starnberg ist nicht so wichtig, dass die Bahn besonders Rücksicht auf die Stadt nehmen würde. Wenn ein Prozess begonnen wird, wird doch die Bahn nicht schneller mit einer Sanierung beginnen. "Wir sind doch ein kleiner Fisch."
Frau John: Die Bahn kann nicht machen, was sie will. Alle Baumaßnahmen benötigen ein Planfeststellungsverfahren. Sie findet es wahnsinnig schwierig, wenn der Stadtrat sich gegen die Empfehlungen des RA Böck entscheidet.
Herr Jägerhuber (CSU): Herr RA Böck hat klargemacht, dass die Bahn eine Klage wegen Nichteinhaltung des Vertrags erheben wird. Und dabei ist die Frage der Entschädigung noch gar nicht dabei. Wir wollen doch das vollenden, was 1986 gemeinschaftlich entschieden wurde. Wer hat denn 2002 das Projekt mit dem Seetunnel torpediert? Es war die FDP mit Frau Ziebart. Wenn man die Chance hat, mit der Bahn eine gemeinsame Lösung umzusetzen, sollte man die doch verfolgen. Die Folge einer Variante 7 wären zusätzliche laufende Kosten für die Stadt. Wenn wir jetzt mit der Bahn eine Art Vergleich vor einer Klage erreichen, der auch Fördermittel ermöglicht, sollte man das doch aktuell verfolgen. Wenn die konkreten Verträge ausgearbeitet worden sind, kann man immer noch zur Not ablehnen. Wir sollten jetzt nicht in einen Prozess hineinschlittern.
Herr Pfister (BMS): Einer hat es geschafft, die Deutsche Bahn an den Verhandlungstisch zu holen und hat sich das auch patentieren lassen. Aber auf die Kosten hat keiner geschaut. Und jetzt knicken alle ein, weil eine Klage im Raum steht. Die Klage wird durch die Bahn bereits vorbereitet. Der Beschlussvorschlag beinhaltet nichts anderes, als das Angebot der Bahn. Jetzt hatten wir die Mediation, weil die Verträge nach 30 Jahren ausgelaufen sind. (Anm. d. Verf.: “Die Verträge” sind nicht ausgelaufen. Die Verjährung betrifft - soweit ich weiß - einen Teil der Bahnverträge. Meines Wissens enthält der Grundvertrag keine Verjährungsfrist. Ich kann mich aber auch täuschen.) Die Taube würde ich als Bahn auch bis zum Letzten ausreizen. Herr RA Böck hat uns gewarnt. Das Angebot der Bahn ist der Worst-Case. Die Variante 7 ist städtebaulich ansprechend. Auf dem Abstellgleis wird aufgrund der höheren Taktrate öfter ein Zug stehen. Das ist doch keine Seeanbindung. Wir alle wissen, wie lange ein Planfeststellungsbeschluss dauern kann. Dieser Beschluss ist wider die Stadt. Welcher Betrag verbleibt denn bei der Stadt? (Anm. d. Verf.: Er könnte das auch zusammenfassen: Ich möchte lieber klagen.) Jetzt werden Zitate aus dem Antrag ein wenig auseinandergenommen.
(Anm. d. Verf.: Das ist schwierig. Nimmt die Stadt lieber den Spatz in der Hand (Variante 1) oder hofft auf die Taube auf den Dach (Variante 7).)
Herr Dr. Rieskamp (DPF): Hier wird von der Verwaltung ein "No-Deal"-Szenario vorgeschlagen. Mit einer Klage geben wir das Heft des Handelns aus der Hand. Dann entscheidet ein Richter über die Stadt Starnberg. Das sollten wir nicht einem Gericht überlassen.
Herr Mignoli (BLS): Herr RA Böck ist im Thema drin. Er hat das städtische Risiko bestimmt abgewogen. Misstrauen wir Herrn Böck, wenn wir das hier beschließen.
Herr Prof. Picker (WPS): Er möchte einiges anmerken. Das teure Gutachten von RA Leißner kommt nicht zum Schluss, dass der Vertrag wirksam ist (Anm. d. Verf.: Das habe ich so verstanden.). Die Bahn kann ihre Grundstücke ohne die Stadt bebauen. Und wenn öffentlich beschlossen wird, dem Gegner mitzuteilen, welche Aktionen umgesetzt werden sollen, ist das schon komisch. Er zitiert den Vorschlag des Briefes von Herr RA Böck, der ein "Friedensangebot" der Bahn übermittelt. „Die Planungshoheit über die noch nicht bebauten Bahngrundstücke können wir nicht verlieren.“ Das steht so im Gesetz. An Frau Kammerl gerichtet: "Sie müssen nicht alles glauben, was Herr Gaßner sagt."
Herr Jägerhuber (CSU): Das ist ja ganz etwas Neues.
Frau John: Bei allen von der Bahn "entbehrlichen" Grundstücke hat die Stadt die Planungshoheit.
(Anm. d. Verf.: Jetzt geht es Hin und Her, welche Grundstücke schon (bzw. dann ggf. noch) der Stadt gehören und was die Bahn da dort machen darf oder nicht.)
Herr Frey (CSU): Es ist wieder kurz vor knapp. Es sollen wieder Entscheidungen mit gehöriger Tragweite getroffen werden. Er hätte gerne schon vom RA Böck heute etwas dazu gehört. Er sieht ein hohes Risiko, wenn wir den Gestaltungsspieleraum abgeben und nur über ein Planfeststellungsverfahren Einfluss nehmen wollen. Und was heißt ein Rücktritt und eine Schadensersatzforderung? Welche Chancen und Risiken es gibt, haben uns die Anwälte aufgezeigt. Ob mögliche Einwände akzeptiert werden, ist offen. Auch der Zugriff auf die Grundstücke geht dann verloren. Ein Prozess wird mindestens 10 Jahre dauern. Und die Bahn wird sicher nicht entsprechend in Starnberg investieren. Und parallel haben wir dann noch den Schadensersatzprozess am Hals. Da geht es dann nur ums Geld. Er möchte mit der Bahn inhaltlich im Gespräch bleiben. Bei einem Rücktritt geht es in den nächsten Jahren nur noch ums Geld. Das Risiko hält er zu groß. Deshalb sollte kein Rücktritt beschlossen werden.
Frau John: Seit dem 19.8.2019, wo Herr RA Böck Rede und Antwort gestanden hat, hat sich beim Sachverhalt nichts geändert.
Es wird das Ende der Rednerliste beschlossen.
Herr Wiesböck (FDP): Er stellt fest, dass hier keine Geschlossenheit herrscht. Wo liegt die Höhe eines Schadensersatzes? Kann man das nicht nicht-öffentlich diskutieren, um Geschlossenheit zu erhalten.
(Anm. d. Verf.: Für mich sieht das so aus: Die einen wollen Kooperation und den Spatz in der Hand, den man vielleicht noch zusammen mit der Bahn verschönern kann, und die anderen wollen Konfrontation und hoffen auf die Taube auf dem Dach, weil sie sich “im Recht” führen? Beim Thema “Verträge auslaufen lassen” lagen zumindest einige von den gleichen Personen, die auf Konfrontationskurs gehen wollen, völlig daneben.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Bahn hat Planungshoheit auf den betriebsbedingten Bahngrundstücken und kann dort bauen, was sie will.
Herr Heidinger (BLS): Es sollten doch Variante 1 und Variante 7 geprüft werden. Wenn die Variante 7 die beste Lösung für die Bürger ist, zahlt er (Anm. d. Verf.: Sicher dann die Stadt Starnberg) gerne 100.000 EUR pro Jahr an die Bahn. Bei der Feuerwehr beim B 2 Tunnel machen wir das doch auch schon so. Das werden 3 bis 4 Mio. EUR alleine für den Brandschutz sein. (Anm. d. Verf.: Zum Einen wirft er hier Anfangsinvestitionen und laufende Betriebskosten offensichtlich in einen Topf und zum Anderen ist ja noch gar nicht bekannt, ob der Bund aufgrund der “großen Aufgabe für die kleine Stadt” nicht auch diese Leistung der Stadt - eine (Teil)Berufsfeuerwehr - finanziell unterstützt.) Wir müssen eine gescheite Lösung für die Stadt finden. Der gefasste Beschluss sollte weiterverfolgt werden. Wenn wir die Bahnverträge erfüllen, hat der Bürger nichts davon. Wir sollten nicht die Füße einziehen. Er würde gerne wissen, was die Feuerwehr ab 2026 kosten wird. Dieser Antrag ist eine Frechheit. Das sind ja Mafiamethoden.
Herr Mooser (WPS): Wir wollen eine schöne Seepromenade und eine Verbesserung der Situation für die Bürger am Bahnhof. Aktuell gehört uns aber nur einen kleiner Teil der Grundstücke. Eine Verbesserung der Seepromenade kann nur zusammen mit der Schlösser- und Seenverwaltung erfolgen. Es wird über die noch offenen Bahngrundstücke gesprochen, die aber auch wieder veräußert werden müssen, damit entsprechende Einnahmen erreicht werden. Damit wir bekommen "Sylter Verhältnisse". Das möchte er den Starnberger Bürgern nicht antun. Wenn diese Grundstücke nicht in der Finanzierung eingeplant werden, wird die Finanzierungslücke noch größer. Der damalige Vertrag hat keine Rechtsgrundlage, da er keine Finanzierungsgrundlage hat. Wir reden hier über einen nicht wirkungsvollen Vertrag. Vielleicht sollte man dann die Schadensersatzforderungen an den Urheber weiterleiten. Die Bahn wird nicht eine Maximallösung für sich bauen.
(Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder interessant, welche unterschiedlichen wahrscheinlich rein spekulativen Annahmen getroffen werden.)
Herr Pfister (BMS): Es geistern die Erlöse von 20 bis 50 Mio. EUR im Raum herum. Auf dem Hügel beim Bayerischen Hof waren damals Wohnhäuser geplant. Und das ist dann die Seeanbindung? Das ist ein Projekt, was für Starnberg schon seit 30 Jahren zu groß ist. Er führt jetzt einige frühere Planungen auf, die irgendwie nicht geklappt haben. Wir werden daran gemessen, was wir für Starnberg tun und nicht durch die Seeanbindung Starnberg Bankrott machen (Anm. d. Verf.: Und wie ist das mit den 2014 vorhandenen und heute nicht mehr vorhandenen Ersparnissen, die auch für die Seeanbindung genutzt werden sollten. Ist das nicht auch der erste Baustein dazu gewesen, was Herr Pfister partout vermeiden möchte - Starnberg Bankrott machen.)
Herr Frey (CSU): Er schildert keine Horrorszenarien. Ein so ultimatives Angebot der Bahn gehört in den Stadtrat und nicht in eine Ferienausschusssitzung, auch gerne nicht öffentlich. (Anm. d. Verf.: Richtig. Hätte nicht die Stadt zu einer Stadtratssondersitzung einladen können? Aber vielleicht war ja der Versuch, so etwas “im kleinen Ferienausschuss” zu beschließen, bewusst gewählt.) Er hält es für zu gefährlich, vom Vertrag zurückzutreten und nur noch eine Schadensersatzforderung zu verhandeln. Dann gibt es mit der Bahn keine inhaltliche Verhandlungsbasis mehr. Aus dem Vertrag müssen wir das beste daraus machen. Nur einen Schadensersatzprozess anzustreben, kann nicht das Beste für die Bürger sein.
(Anm. d. Verf.: Es gibt eine Sitzungspause für die Zuhörer, da der Stadtrat nicht öffentlich beraten möchte. Es geht um mögliche mitgeteilte Strategien von Herrn RA Böck. Das ist auch richtig so und ich warte aus diesem Grund gerne draußen.)
Nach 15 Minuten dürfen wir wieder herein.
Antrag: Herr Prof. Picker: Namentliche Abstimmung
Beschlussvorlage der Verwaltung:
Angebote der Bahn ablehnen
Feststellung der Kosten von 150 Mio. EUR, Finanzierungslücke von 107 Mio. EUR
Frau John JA
Frau v. Czettritz NEIN
Herr Dr. Sengl NEIN
Herr Bötsch NEIN
Herr Heidinger JA
Herr Mignoli JA
Frau Lipovec JA
Herr Pfister JA
Herr Beigel NEIN
Frau Fohrmann NEIN
Herr Frey NEIN
Herr Obermeier NEIN
Herr Weger NEIN
Herr Wiesböck JA
Frau Ziebart JA
Herr Janik NEIN
Frau Wahmke NEIN
Herr Wobbe NEIN
Herr Mooser JA
Herr Prof. Picker JA
Variante 1 und neue Finanzierungsvertrag
Grundlage ist Kostenkonzept vom April 2014
Bahn vor dem 30.09.2019 informieren
Frau John NEIN
Frau v. Czettritz JA
Herr Dr. Sengl JA
Herr Bötsch JA
Herr Heidinger NEIN
Herr Mignoli NEIN
Frau Lipovec NEIN
Herr Pfister NEIN
Herr Beigel JA
Frau Fohrmann JA
Herr Frey JA
Herr Obermeier JA
Herr Weger JA
Herr Wiesböck NEIN
Frau Ziebart NEIN
Herr Janik JA
Frau Wahmke JA
Herr Wobbe JA
Herr Mooser NEIN
Herr Prof. Picker NEIN
Herr Frey (CSU): Er ist heute nicht anwesend und die Stadt soll nicht in einen Schadenersatzprozess schlittern. Es geht nicht um das Vertrauen in Herrn Böck.
Herr Mignoli (BLS): Wenn er heute das gleiche gesagt hätte, hätten wir dann auch so entschieden.
Antrag Herr Mignoli: Entziehung des Mandats von Herr Böck wegen fehlendem Vertrauen
Herr Jägerhuber (CSU): Der Beschluss der Verwaltung wurde abgelehnt, weil die Bahn nicht rechtzeitig vom Beschluss vom 26.7.2019 in Kenntnis gesetzt worden ist.
Herr Frey (CSU): Es wurde heute ohne anwaltliche Beratung über einen möglichen Schadensersatzprozess beraten.
Frau Kammerl (DPF): Sie wird den Beschluss der Bahn mitteilen.
Frau John: Der Antrag wurde heute erst gestellt und ist ausdrücklich gegen die Empfehlung von RA Böck. Er wird noch rechtlich geprüft und deshalb ausgesetzt wird. (Anm. d. Verf.: Ein recht wirkungsvollen Stilmittel eines jedes Bürgermeisters, Beschlüsse zu verzögern. Allerdings besteht auch eine Verpflichtung offensichtlich rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden. Ob das hier auch der Fall ist, können wahrscheinlich nur Fachanwälte entscheiden.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wenn Herr RA Böck bis zum 30.9.2019 nicht kann. Wird dann der Beschluss nicht weitergeleitet?
Frau John: Doch, mit Hinweis auf eine mögliche Beanstandung (Anm. d. Verf.: So habe ich sie verstanden, bin mir aber leider nicht sicher, ob sie sich daranhalten wird.)
TOP 3 Akteneinsicht in die Unterschriftslisten zum Bürgerbegehren “Kein Tunnel für Starnberg II”; Antrag von Stadtratsmitglied Kammerl
Frau John hält den Sachvortrag. Der Antrag wurde am 17.9. eingereicht. Eine Einsichtnahme kann durch einen Beauftragten des Stadtrats erfolgen. Die Zweckbindung ist dann wohl die Kontrolle der Verwaltung.
Herr Prof. Picker (WPS): Die Beschlüsse müssten lauten, dass überhaupt Einsicht genommen werden soll, um dann im Anschluss einen Stadtrat zu beauftragen.
Herr Frey (CSU): Die Prüfung eines Bürgerbegehrens hat einen formellen und einen materiellen Teil. Der formelle Teil kann vom Stadtrat geprüft werden. Dazu ist die Akteneinsicht. Es wird ja allen Stadträten gewährt.
Herr Mooser (WPS): Es soll ja formal alles richtig sein. Dem stimmt er zu. Er sieht den Grund noch nicht. Es geht doch nur um die Namen. Es geht hier um die Anonymität des Antragsstellers. Die wird hier aufgehoben. Es sollte gewährleistet sein, dass keine Fotos bei der Akteneinsicht gemacht werden. Und die Unterzeichner sollen sich melden, "wenn sie von der Inquisition Post erhalten.". Es geht nur darum, an Adressen zu bekommen. Was bleibt denn am Ende hängen. "Eine Politik der Einschüchterung.". (Anm. d. Verf.: Wenn man so manchen Gerüchten und Geschichten Glauben schenken möchte, wie so manche Unterschrift zustande gekommen ist, klingt diese letzte Aussage eher seltsam.)
Herr Frey (CSU): Sein Name ist nicht "Starnberger Wahrheit" und auch nicht der Herausgeber und er wird solche Schriftstücke auch nicht herausgeben. Solche Schriftstücke kennt er nur von einer Seite (Anm. d. Verf.: In denen einfach Namen von Personen mit einer gewissen Meinung ohne bei den Betroffenen nachzufragen öffentlich verbreitet werden.). Es geht um das Prüfungsrecht des Stadtrats. Das ist in der Gemeindeordnung so verankert.
Herr Prof. Picker (WPS): Das Überprüfungsrecht steht in der Gemeindeordnung. Wir sollten einen Stadtrat wählen, der das dann macht.
Frau John: Es wird einen Termin geben, bei dem alle kommen können.
Frau Ziebart (FDP): Es wird der Verwaltung nicht vertraut. Das ist bitter. Das sollten stellvertretend für uns zwei oder drei Vertreter wahrnehmen. Sie schlägt Herrn Wobbe und Herrn Frey vor.
Frau Loesti (DPF): Sie antwortet Herrn Mooser. Die Anonymität ist schon beim Spatenstich aufgehoben worden.
Herr Mignoli (BLS): Gab es beim ersten Bürgerbegehren auch eine Einsicht?
Frau John: Nein. Sie fragt nach möglichen Interessenten.
Einsichtnahme in die Listen
Akteneinsicht für alle, die bis 30.9. Interesse gelten machen, wird Akteneinsicht eingeräumt
TOP 4 Novelle des Bayerischen Landesplanungsgesetztes Hier: Anhörung
Frau John berichtet über die Anforderung vom Land. Es wurde bis 12.9. Stellungnahmen angefragt. Am 18.9. hat die FDP geantwortet.
Es geht um Beiträge zum Flächensparen und Reduktion von 5 Hektar/Tag. Sie stellt kurz die Änderungen und die Anlagen vor. Der Bayerische Städtetag hat eine Stellungnahme abgegeben, dem sich die Stadt Starnberg anschließt ... (Anm. d. Verf.: Jetzt wird so schnell vorgelesen, dass selbst ich schreibend nicht mehr mitkomme. Es sind auch noch recht komplizierte Sätze.) Es geht im Wesentlichen um Regelungen im Zuge von Flächenverbrauch.
Frau Ziebart (FDP): Sie kommt sich vor wie in der Schule. Alle haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht und jetzt bekommen sie eine Nachhilfestunde. Sie hat keine Lust jetzt "nachzusitzen".
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Wir haben keinen Kommentar abgegeben, da das Papier keine Änderungen zu früher enthält.
Stadt teilt Standpunkt des Städtetages
TOP 5 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Prof. Picker (WPS): Er fragt nach dem Stand im Streitfall Stadt Starnberg ./. Leißner?
Frau John: Das wird demnächst beantwortet.
Herr Mignoli (BLS): Das Seebad hat drei Wochen geschlossen?
Frau John: Das ist jedes Jahr so.
Herr Mignoli (BLS): Und der Mitarbeiterparkplatz?
Frau John: Der wurde heute asphaltiert.
Herr Mooser (WPS): Es geht um die große Baugrube in Von-der-Tann Straße. Die Spundwand hält nicht und Nachbargebäude drohen einzustürzen. Ist die Stadt eingebunden.
Frau John: Die Stadt wurde vom Landratsamt informiert.
Herr Mooser (WPS): Aber jeder weiß doch, wie schwierig der Baugrund ist. (Anm. d. Verf.: Das haben jetzt einige Stadträte schon vermisst. Die Spitze gegen den B 2 Tunnel.)
Frau John: Die Stadt ist nicht Herr des Verfahrens.
Frau Ziebart (FDP): Erscheint es zielführend, dass ein Mitglied aus dem Gremium ausschert und eigenständig eingreift. (Anm. d. Verf.: Sie bezieht ich auf die Protokollnotiz von Frau Kammerl, die Bahn über den Beschluss zu informieren.)
Herr Janik (UWG): Da sitzen vier Pressevertreter. Die machen das schon. (Anm. d. Verf.: Sofern die Bahn aktiv danach sucht, wird sie nicht nur hier sicher Informationen dazu finden.)
Herr Heidinger (BLS): Wurden die Probebohrungen beim Gymnasium durchgeführt.
Frau John: Es gab kein wirtschaftliches Angebot. Das ist auf nächstes Jahr verschoben.
Frau Ziebart (FDP): Im Info-Center wurde schon vermutet, dass es bei der Bauzeit zu Verzögerungen kommen könnte.
Herr Wiesböck (FDP): Es wurde beschlossen, dass der Hanfelder Berg für 12t gesperrt wird. Kann der Landwirtschaftlicher Verkehr nicht zugelassen werden?
Frau John: Es ist nur der Durchgangsverkehr ausgesperrt.
Die Mehrheit des Stadtrats will nach wie vor als vermeintlich “kleine” Stadt mit der “großen” Deutschen Bahn kooperieren, auch wenn die von der Bahn vorgeschlagene Variante nicht die optimale Lösung ist. Aber auch da kann ja in den nächsten Jahren der Planung noch so einiges passieren.
Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bahn bei ihren Aktivitäten auf die Stadt Rücksicht nehmen würde, wenn sie im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Stadt so brüskiert würde.
Und mit dem Beschluss - ein Kompromiss - soll ja erreicht werden, dass durch die Nutzung vieler Fördertöpfe der Eigenanteil für die Stadt Starnberg schrumpft. Und wenn der dann auch noch auf sicher mehr als 6 Jahre aufgeteilt wird, werden die für die Seeanbindung erforderlichen jährlichen Ausgaben noch geringer. Und theoretisch könnte man jetzt auch wieder anfangen, bis zu einem möglichen Baubeginn etwas anzusparen - Negativzinsen Hin oder Her.
Wahrscheinlich wird erst der übernächste Stadtrat darüber entscheiden, ob die bis dahin entwickelten konkreteren Planungen und Kosten für die Stadt tragbar sein werden.