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Demo gegen Straßenausbaubeiträge vor dem #ltnds #strabs - wir stehen für die Streichung aus dem Kommunalabgabengesetz!
Aufhebung der STRABS - Ein versuchtes Wahlgeschenk - mehr nicht?
Die obige Bekanntmachung kann mit einem Satz zusammengefasst werden:
Die Abschaffung der STRABS durch die Bürgermeisterin in der stadtratslosen Zeit mitten im Wahlkampf war rechtswidrig - und somit lediglich ein Versuch eines Wahlgeschenks.
Die Leidtragenden werden jetzt die Anwohner derjenigen Straßen sein, die in den letzten Jahren saniert worden sind. Sie haben jetzt doch mit entsprechenden Gebührenbescheiden zu rechnen.
Das da eine Mehrheit des Stadtrats damals einer Klage gegen das Landratsamt zugestimmt hat, hat mich damals durchaus verwundert.
Auch wenn im letzten Absatz gemäß der aktuellen Vorgabe der Staatsregierung keine weiteren(!) Gebührenbescheide verschickt werden wollen, heißt das ja nicht automatisch, dass nicht rückwirkend Straßenausbaubeiträge zu bezahlen sind.
Und dass das geplante zugehörige Gesetz rückwirkend für mehrere Jahre gelten soll, ist nach aktuellen Aussagen sehr unwahrscheinlich.
STRABS und Seeanbindung: Schein und Wirklichkeit ...
GASTBEITRAG - übernommen von einem Kommentar bei Facebook
Das Landratsamt hat gegen die Aufhebung der STRAABS geklagt. Die Bürgermeisterin ist unterlegen, das heißt die Aufhebung ist nicht rechtens. Damit gilt die Straßenausbausatzung in Starnberg nach wie vor, zumal die von John geforderte Berufung ebenfalls abgelehnt wurde. Sowohl die Bürgermeisterin als auch die WPS versuchen die Bürger glauben zu machen, dass die Straßenausbausatzung für Starnberg nicht mehr gilt, DAS IST FALSCH!! und wenn die Bürgermeisterin jetzt behauptet, es war wichtig, dieses Zeichen zu setzen, so ist das auch ein Blödsinn, weil bereits eine andere Gemeinde vor Gericht gescheitert war und ebenfalls die Berufung nicht durchbekommen hat. Es wurden wieder einmal vollkommen unnötig Steuergelder vergeudet!
Die nächste massive Vergeudung von Steuergeldern ist das Schlichtungsverfahren mit der Bahn AG. Nach meiner Einschätzung reden wir hier von Kosten von ca. 500.000,-€, die nur entstehen, weil Frau Bürgermeisterin den Beschluss, Gespräche mit der Bahn zu führen, einfach nicht ausgeführt hat und dazu hätte sie 2 Jahre Zeit gehabt!!! Und selbst jetzt versucht sie nach wie vor den Stadtrat vollkommen aus dem Schlichtungsverfahren raus zu halten und hat gegenüber der Bahn eine meiner Meinung nach gefährliche Einstellung."Nicht wir bitten Bahn um eine Kompromisslösung, sondern wir sagen der Bahn, was wir wollen!!! D.h. sie verkennt vollkommen, dass wir der Partner sind, der die bestehenden Verträge nicht erfüllt hat und die Bahn jetzt sagen kann, was geschehen muss!!! Ansonsten wird geklagt!!!
(Anm. v. dr. thosch: Die Autorin ist mir persönlich bekannt und ich kann die Sachverhalte bestätigen und die persönlichen Vermutungen sind nicht so abwegig, wie sie vielleicht für den einen oder anderen klingen. Wie sich wohl die Gegenrede dazu anhören würde?)
STRABS: Welchen Sinn macht die Berufungsklage der Stadt noch?
Der Freistaat überlegt jetzt aktiv, das “Soll” oder “Muss” einer Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Damit ist ja eigentlich das Ziel der damaligen Aktion (im Wahlkampf) der Ersten Bürgermeisterin erreicht.
Warum soll dann die Stadt die Berufungsklage (nach der verlorenen Klage im letzten Jahr (siehe https://www.politik-starnberg.de/post/158108037499/starnberg-gegen-landratsamt-strabs-die und https://www.politik-starnberg.de/post/158150374089/klage-abgewiesen-ab-wann-gilt-rückwirkend-die)) noch aufrecht erhalten?
Zum Einen würde das “Abbrechen” sicher weitere Anwaltskosten sparen.
Allerdings würde damit nicht die Frage beantwortet werden, ob denn jetzt rückwirkend die “alte” STRABS doch gültig war - oder nicht. Ich vermute, dass nach der im letzten Jahr verlorenen Klage bei einem “Klageabbruch” somit die “alte” STRABS formal dann doch nicht abgeschafft gewesen wäre, was zur Folge hätte:
So einige Bürger müssten sich nachträglich am Ausbau ihrer Straße finanziell beteiligen?
Die damalige Abschaffung durch die Erste Bürgermeisterin wäre damit rechtswidrig gewesen?
Ich vermute mal, dass es da keinen Rückzug von der Berufungsklage bzw. dem Versuch, eine Berufungsklage einreichen zu dürfen, geben wird. Aber auch hier lasse ich mich gerne einen Besseren belehren.
STRABS - ungerecht oder nicht?
Derjenige, der in einer Durchgangsstraße wohnt, findet die STRABS ungerecht, da er bezahlen soll, aber alle anderen die Straße benutzen.
Derjenige, der in einer reinen Wohnstrasse wohnt, findet keine STRABS ungerecht, da er (indirekt) für alle anderen Straßen bezahlen soll, die er größtenteils nie befahren wird.
Je nachdem, ob frau/man sich eher für eine STRABS oder gegen eine STRABS ausspricht, wird eines der beiden oben aufgeführten Argumente herangezogen. Leider habe beide Argumente prinzipiell ihre Gültigkeit.
Anbei ein Versuch, diese beiden sich gegenüberstehenden Argumente mit einer “Häufigkeit des wahrscheinlichen Eintretens” zu versehen.
Dazu wurden die Zahlen aus dem aktuellen Band “Verkehr in Zahlen 2016/2017″ vom Bundesministerium für Verkehr und Informationstechnologie herangezogen. Da liegen zwar leider auch nur ältere Werte vor, man kann aber davon ausgehen, dass sich in den letzten Jahren an den Verhältnissen nichts Gravierendes geändert hat.
Gemäß dieser Statistik führen in Deutschland 235.100.000 Km Straße durch unsere Ortschaften. Davon sind 15%, also 35.700.000 Km Durchgangsstraßen. Damit sind 85% der innerstädtischen Straßen reine Wohnstraßen oder Sammelstraßen (die den Verkehr bündeln und zu den Durchgangsstraßen führen).
Ich weiß, dass ich jetzt auch ein wenig schätze, aber ich kann mir einen Wohnort, in dem es mehr Sammelstraßen als Wohnstraßen gibt, nur schwer vorstellen. Das wäre sonst so, als wenn ein Baum mehr dicke Äste als dünne Äste hätte.
Wenn wir also davon ausgehen, dass es in Deutschland und somit sicher auch in Bayern weitaus mehr Wohnstraßen als Sammelstraßen gibt, bekommen die beiden oben genannten Argumente auf einmal ein Gewicht ...
Eine optimale STRABS berücksichtigt in meinen Augen die Straßenkategorie oder die tägliche Verkehrsbelastung durch Nicht-Anwohner und staffelt dementsprechend die Beiträge, welche die Anwohner zu zahlen haben.
Hohenbrunn, Starnberg die STRABS und die formelle und materielle Rechtskraft ...
Es wird ja durchaus aktuell immer wieder verbreitet, dass die Gemeinde Hohenbrunn, welches sich aktuell auch gegen die Wiedereinführung einer STRABS geklagt und verloren hat, jetzt schon beim BGH in Revision gegangen ist.
Dem ich aber nicht so.
Die Gemeinde Hohenbrunn hat lediglich beim BVerwG Klage gegen das VGH eingereicht, weil dieses eine Revision nicht zugelassen hat. Es ist also noch gar nicht sicher, ob eine Revision gegen das gefällte Urteil des VGH gegen die Gemeinde Hohenbrunn inhaltlich noch einmal vor Gericht landet.
Deshalb ist es mehr als gewagt, wenn der Anwalt der Stadt Starnberg behauptet, das das Urteil des VGH gegen die Stadt Starnberg noch nicht rechtskräftig ist.
Anbei ein mit zugesandte Erläuterung des Begriffes Rechtskraft bzw. rechtskräftig:
Die Juristen unterscheiden zwischen formeller und materieller Rechtskraft. Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn eine Entscheidung eines Gerichts nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, sie also endgültig ist. Materielle Rechtskraft hingegen besagt, für wen eine Gerichtsentscheidung verbindlich ist (grundsätzlich nur für die Parteien eines Prozesses). Ferner besagt sie, welche Tragweite eine gerichtliche Entscheidung hat. In der Regel ist diese auf den Gegenstand des Prozesse (den Streitgegenstand) beschränkt.
Im Fall Hohenbrunn hat der VGH eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (Einzelheiten in § 132 Abs.2 VWGO). Gegen diese ablehnende Entscheidung eines Rechtsmittels (Revision) ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich (§ 133 VWGO). Diese muss beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Einhegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des VGH Urteils. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig. Wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte, kann man die Folgen in § 139 VWGO nachlesen. (Zulassung eines Revisionsverfahrens , bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebung des angefochtenen Urteils).
Warten wir also ab, was mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Hohenbrunn und in Starnberg passiert. Der Rechtsanwalt der Gemeinde Hohenbrunn war zumindest in der Gemeindesitzung 2016 hinsichtlich der Erfolgsaussichten sehr pessimistisch (http://www.gruene-hohenbrunn.de/wp/gemeinderatssitzung-15-12-2016/).
Wäre ich von der STRABS in Starnberg betroffen, würde ich spätestens jetzt anfangen zu sparen ...
Mehr auf SZ.de
STRABS - wir 31 oder wir 21?
Da schlägt Herr Mignoli in der letzten Stadtratssitzung den Kompromiss vor:
“Wir beantragen die Berufung und zur Sicherheit erarbeiten wir parallel schon einmal eine neue STRABS.”
Und wie lautet die Beschlussvorlage?
“Wir gehen in die Berufung und die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat über die Optionen für eine neue Strabs.”
Der Stadtrat soll also ohne die Stadtverwaltung eine neue Strabs erarbeiten?
Ich vermute mal auch konsequenterweise ohne auch die Bürgermeisterin, die ja auch ein gleichberechtigtes Mitglied des Stadtrats ist, und den Stadträten von BMS, WPS und FDP.
Allerdings ist das auch wieder eigentlich nur konsequent, da ja aus Sicht der Stadt (und auch von BMS, WPS und FDP) die Stadt keine STRABS mehr hat und auch erwartet, dass sie auch trotz verlorener Klage vor dem VGH nicht verpflichtet werden wird, eine STRABS wieder einzuführen bzw. die bisherige 80%-STRABS wieder rückwirkend zu reaktivieren.
Ich bin gespannt, ob eine Berufung überhaupt zugelassen wird, denn im Gegensatz zu der Aussage von Herrn Rechtsanwalt Leisner (”Durch den Antrag auf Revision beim BVerwG beruft sich das VGH auf ein Urteil, was noch nicht rechtskräftig ist.”) ist für mich jedes gefällte Urteil durch ein Gericht “rechtskräftig”. Durch eine Revision ist es vielleicht später noch abzuändern oder neu zu verhandeln (erst dann “verliert” es meinem Verständnis nach seine Rechtskraft), aber solange keine Revisionsverhandlung zu einem Urteil gekommen ist, ist jedes von einem Gericht gefällte Urteil rechtskräftig.