Hohenbrunn, Starnberg die STRABS und die formelle und materielle Rechtskraft ...
Es wird ja durchaus aktuell immer wieder verbreitet, dass die Gemeinde Hohenbrunn, welches sich aktuell auch gegen die Wiedereinführung einer STRABS geklagt und verloren hat, jetzt schon beim BGH in Revision gegangen ist.
Die Gemeinde Hohenbrunn hat lediglich beim BVerwG Klage gegen das VGH eingereicht, weil dieses eine Revision nicht zugelassen hat. Es ist also noch gar nicht sicher, ob eine Revision gegen das gefällte Urteil des VGH gegen die Gemeinde Hohenbrunn inhaltlich noch einmal vor Gericht landet.
Deshalb ist es mehr als gewagt, wenn der Anwalt der Stadt Starnberg behauptet, das das Urteil des VGH gegen die Stadt Starnberg noch nicht rechtskräftig ist.
Anbei ein mit zugesandte Erläuterung des Begriffes Rechtskraft bzw. rechtskräftig:
Die Juristen unterscheiden zwischen formeller und materieller Rechtskraft. Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn eine Entscheidung eines Gerichts nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, sie also endgültig ist. Materielle Rechtskraft hingegen besagt, für wen eine Gerichtsentscheidung verbindlich ist (grundsätzlich nur für die Parteien eines Prozesses). Ferner besagt sie, welche Tragweite eine gerichtliche Entscheidung hat. In der Regel ist diese auf den Gegenstand des Prozesse (den Streitgegenstand) beschränkt.
Im Fall Hohenbrunn hat der VGH eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen (Einzelheiten in § 132 Abs.2 VWGO). Gegen diese ablehnende Entscheidung eines Rechtsmittels (Revision) ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich (§ 133 VWGO). Diese muss beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Einhegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des VGH Urteils. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht wird das Urteil rechtskräftig. Wenn die Beschwerde Erfolg haben sollte, kann man die Folgen in § 139 VWGO nachlesen. (Zulassung eines Revisionsverfahrens , bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebung des angefochtenen Urteils).
Warten wir also ab, was mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Hohenbrunn und in Starnberg passiert. Der Rechtsanwalt der Gemeinde Hohenbrunn war zumindest in der Gemeindesitzung 2016 hinsichtlich der Erfolgsaussichten sehr pessimistisch (http://www.gruene-hohenbrunn.de/wp/gemeinderatssitzung-15-12-2016/).
Wäre ich von der STRABS in Starnberg betroffen, würde ich spätestens jetzt anfangen zu sparen ...