Warum die übertriebenen Sperrungen?
Genau deshalb:
Die Klägerin hat vorgetragen:
Der Beklagte sei schuldhaft seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen. Im Bereich der Sturzstelle sei der Gehweg zwar geräumt gewesen, allerdings habe sich dort auf einer Fläche von 1-2 m² kein Streumaterial befunden. Dies habe die Klägerin aber aufgrund der damals vorherrschenden Dämmerung und der schlechten Straßenbeleuchtung nicht erkennen können. Stark verpresster frischer Schnee habe dazu geführt, dass es im Bereich der Sturzstelle erheblich glatt gewesen sei. Die Gehwegbreite sei durch Schneemaden noch beengt gewesen.
Solange es in Deutschland solche klagenden Bürger/innen gibt, werden wir auch in Starnberg mit augenscheinlich übertriebenen Maßnahmen leben müssen.
Wenn wir alle möglichst viel Sicherheit haben wollen, ist dann wohl auch so etwas eine Art Kollateralschaden.
Auch wenn diese Klage zu recht abgelehnt wurde - den Ärger und Aufwand vor Gericht hat man dann trotzdem.


















