Die Hände eines Mannes vergessen niemals das Gewehr womit er das erste mal zum tödlichen Schuss angelegt hat.

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Die Hände eines Mannes vergessen niemals das Gewehr womit er das erste mal zum tödlichen Schuss angelegt hat.
Polizei dringt mit gezogener Waffe in Berliner Jugendhilfeeinrichtung ein
Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz in Flüchtlingsunterkunft
Leider müssen wir erneut von einem völlig unverhältnismäßigen Polizeieinsatz in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft berichten. Erst kürzlich hatten wir erfahren, dass bei Abschiebungen der Grundrechtschutz der Wohnung missachtet wird (Gutachten geben Flüchtlingsrat recht). Der Flüchtlingsrat Berlin schreibt uns heute:
Polizei dringt mit gezogener Waffe in Berliner Jugendhilfeeinrichtung ein
Am frühen Morgen des 2. Juli 2019 drang die Polizei gewaltsam in eine Jugend-WG des Trägers Evin e.V. ein. Die Beamten traten Türen ein, zogen dort schlafende Jugendliche mit vorgehaltener Waffe aus den Betten und legten Sie in Handschellen. Bei keinem der Jugendlichen gab es einen Verdacht auf eine Straftat. Die Polizei wollte die Räume eines dort gemeldeten jungen Menschen durchsuchen, der bereits vor zwei Monaten in eine andere Jugendhilfeeinrichtung verlegt worden war. Der Flüchtlingsrat Berlin, der Bundesfachverband umF, ReachOut - Berlin und Evin e.V. fordern die Berliner Polizei, den Senator für Inneres und die Senatorin für Jugend auf, den Fall aufzuklären und sicherzustellen, dass bei Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen unbeteiligte dort lebende junge Menschen vor rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden. „Alle anwesenden Jugendlichen wurden von der Polizei wie Schwerkriminelle behandelt“, erklärt Andreas Meißner von Evin e.V. „Durch den Polizeieinsatz wurden die Jugendlichen extrem verängstigt. Ob sie psychische Folgeschäden davontragen, wird sich noch herausstellen. Ihr Vertrauen in die Polizei ist in jedem Fall erschüttert. Unsere pädagogische Arbeit zur Stabilisierung der jungen Menschen wird durch ein solches Vorgehen konterkariert.“ Gegen unbeteiligte Personen, insbesondere wenn es sich um Minderjährige handelt, darf nur in absoluten Ausnahmefällen polizeilicher Zwang eingesetzt werden. Zudem ist fragwürdig, ob die Räume überhaupt hätten betreten werden dürfen. Zwar lag ein Durchsuchungsbeschluss vor, allerdings nur für die Räume des Gesuchten und nicht für die Räume der unbeteiligten dort wohnenden Jugendlichen. Zumindest hätte der Träger informiert werden müssen. „Die Art der Durchsuchung war klar rechtswidrig. Unbeteiligte Jugendliche mit der Waffe zu bedrohen ist nicht zulässig. Wir erwarten, dass der Fall aufgeklärt wird und die Berliner Polizei rechtmäßig handelt“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF, „Geflüchtete Jugendliche dürfen nicht einfach unter Generalverdacht gestellt und wie Komplizen behandelt werden – nur weil sie mit einer gesuchten Person in einer Einrichtung gemeldet sind.“ „Dies ist kein Einzelfall. Die Polizei muss sofort damit aufhören – ohne Not – überfallartig in der Nacht in die Wohnungen von geflüchteten Jugendlichen einzudringen und öffentlich erklären, welche Maßnahmen sie gegen das rechtswidrige Verhalten der Beamten einleitet“, erklärt Biplab Basu von ReachOut - Berlin. Bereits in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 2018 durchsuchten Polizist/innen gewaltsam eine betreute Jugendwohngruppe in Berlin, wobei nach Angaben des Trägers zwei geflüchteten Jugendlichen schwer misshandelt wurden. [1] Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich daraufhin mit der polizeilichen Durchsuchung. [2] „Die Rechte von unbeteiligten jungen Menschen müssen bei Durchsuchungen in Jugendhilfeeinrichtungen besser geschützt werden. Die Senatorin für Jugend, Sandra Scheeres, muss im Senat wirksame Vereinbarungen zu Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen durchsetzen, die sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen“, erklärt Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin.
Flüchtlingsrat Berlin e.V. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin
[1] https://www.paritaet-berlin.de/presse/stellungnahmen/stellungnahme- detailansicht/article/erklaerung-zu-einem-polizeieinsatz-in-einer-jugendwohngruppe.html und https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Berliner-Polizisten/!5505938&s=Uta+Schleiermacher/ [2] https://www.parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/protokoll/iso18-025-ip.pdf
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6956-20190724-polizei-dringt-mit-gezogener-waffe-in-berliner-jugendhilfeeinrichtung-ein.htm
Tote bei Schüssen in Toronto Ein Bewaffneter hat im Zentrum von Toronto das Feuer eröffnet und zwei Menschen erschossen. Die Polizei teilte mit, auch der mutmaßliche Täter sei tot.
An Grenze auf Frauen und Kinder schiessen? Alles nur #Mausgerutscht!
Beatrix von Storch hat sich auf ihrem Facebook-Account an der AfD-Debatte zum “Schießbefehl” auf Flüchtlinge an der Grenze beteiligt und die Frage, “Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?”, kurz und bündig mit “Ja.” beantwortet, Beachtung verdient dabei der Punkt hinter dem Ja, meint wohl ein besonders betontes: “JA, Punktum!”
Doch nachdem der Shitstorm und der Ärger selbst in den AfD-Reihen wohl zu groß geworden ist, kommt nun die abstruse Erklärung (wie der SPIEGEL berichtet), "Ein technischer Fehler", sie sei auf ihrer Computermaus "abgerutscht". Nun, wir sind sicher alle schon einmal #mausgerutscht, wahrscheinlich eher auf der Tastatur, aber egal, doch dann haben wir nach dem ersten Schock den Dreck wenigstens wieder aufgeräumt und sofort das “versehentliche” Posting in unserem FB-Stream gelöscht, oder?
Im Internet kursiert übrigens ein pikantes Beweisvideo: “So ist Beatrix von Storch mit der Maus ausgerutscht” - besonders empfehlenswert für alle Ungläubigen, die sich noch nie verstorcht haben und noch nie #mausgerutscht sind ...
Eine Zusammenfassung auch auf medium.com, unter “#Mausgerutscht und #verstorcht - willkommen in #AfD-Absurdistan“