Die Ampel-Wahlrechtsreform stößt auf Widerstand. Vor dem Verfassungsgericht wird verhandelt. Für die CSU könnte die Reform drastische Folgen
Ich bin dafür!
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Die Ampel-Wahlrechtsreform stößt auf Widerstand. Vor dem Verfassungsgericht wird verhandelt. Für die CSU könnte die Reform drastische Folgen
Ich bin dafür!
Wir gehen in diesem ersten Post zu den Menschenrechten auf ein paar Meilensteine in der Geschichte der Menschenrechte bis 1948 ein und fragen, ob das auch eine Geschichte der menschlichen Emanzipation war. Wir machen linke politische Bildungsarbeit bei Social Media und außerdem einen Podcast zu linker Theorie. Wenn es Dir finanziell reinpasst, kannst Du uns gerne helfen ein paar entstehende Kosten zu decken. Der Link ist in unserer Bio, Danke!
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Sollte man, wenn man die ersten 18 Jahre seines Lebens nicht wählen darf, auch die letzten 18 Jahre nicht wählen dürfen? Bei 80 Jahren Lebenserwartung wäre das ab 62. Oder vielleicht nur zwischen 15 und 75? Ist ein 92-Jähriger eher zurechnungsfähig als 16-Jährige??? Fallen junge Menschen leichter auf manipulierende Worte herein als alte?? Fragen, so viele Fragen.
#Klöckner verlangt #erneute #Reform des #Wahlrechts -
Eigene Vorschläge will sie nicht vorlegen."
Joa....steht im #Koalitionsvertrag und ist in Arbeit.
Ganz ehrlich?
Ein weiteres Beispiel für Flooding the Zone.
Einem Medienbericht zufolge will die kommende Koalition Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen. Dieser Vorstoß stößt auf Kritik.
«Zehntausende Deutsche wurden um ihr Wahlrecht gebracht»: Lenny Fischer ...
Wie entsteht die Reihenfolge auf den Stimmzetteln zur Bundestagswahl 2025?
Wie entsteht die Reihenfolge auf den #Stimmzetteln zur #Bundestagswahl 2025? #BTW25
Bei jeder Bundestagswahl taucht regelmäßig die Frage auf, nach welchem Prinzip die Reihenfolge der Parteien und Kandidierenden auf den Stimmzetteln festgelegt wird. Gerade wenn Wählerinnen und Wähler vor dem Wahltag erstmals einen Blick auf den Musterstimmzettel werfen, fällt auf, dass sich die Anordnung der Parteien und Direktkandidaten von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Doch woran…
Die Wahlrechtsreform der Ampel ist in Teilen verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Entscheidung kursierte be
Im März 2023 hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition ein neues Wahlrecht beschlossen. Ziel der Reform war es, die ständige Vergrößerung des Bundestags durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate zu stoppen. Künftig soll der Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten haben. Zum Vergleich: Im aktuellen Bundestag sitzen 734 Bundestagsabgeordnete.
Die Basis der Reform wird vom Bundesverfassungsgericht nicht moniert. Die Ampel hatte folgendes beschlossen: Nach wie vor wählen die Menschen mit der Erststimme einen Bewerber in ihrem Wahlkreis. Die Bewerber mit den meisten Stimmen kommen aber nicht mehr automatisch in den Bundestag.
Denn das führte in der Vergangenheit dazu, dass manche Parteien mehr Sitze im Bundestag hatten, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustanden. Diese sogenannten Überhangmandate führten dann wiederum zu Ausgleichsmandaten. So wurde der Bundestag immer größer.
Nach der Reform kommen nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Manche Direktkandidaten bekommen also nach diesem sogenannten Zweitstimmendeckungsverfahren keinen Sitz im Parlament, auch wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten.
Darin sehen die Richterinnen und Richter keinen Verstoß gegen die Verfassung. Vielmehr sei es vom Spielraum des Gesetzgebers gedeckt, dies so zu entscheiden. Wahlkreisabgeordnete seien auch nicht "Delegierte ihres Wahlkreises", sondern Vertreter des ganzen Volkes. Das neue "Zweitstimmendeckungsverfahren" führe zu einer Verteilung der Sitze im Bundestag nach dem Wahlergebnis für die Partei. Dies sei bei dem Modell der Ausgleichsmandate im Ergebnis nicht anders gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen der Punkte der Wahlrechtsreform gekippt. "Die Fünf-Prozent-Klausel ist in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", heißt es im Urteil. Nach der Sperrklausel kommen nur die Parteien in den Bundestag, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erlangen. Zwar gab es diese Sperrklausel schon lange vor der Wahlrechtsreform, die Ampel hatte aber eine entscheidende Ausnahme abgeschafft: die sogenannte Grundmandatsklausel. Danach zogen Parteien auch mit einem Wahlergebnis unter fünf Prozent in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate in Deutschland errungen hatten.
Die Richterinnen und Richter betonen zwar in der Entscheidung, dass eine Fünf-Prozent-Klausel grundsätzlich geeignet sei, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu garantieren. Denn: Sie verhindere eine Zersplitterung des Parlaments. Allerdings führe die Klausel dazu, dass nicht alle Stimmen in Deutschland einen gleichen Wert haben - alle, die eine Partei gewählt haben, die nicht fünf Prozent schaffen, fallen unter den Tisch. Deswegen müsse man sie so ausgestalten, dass sie nicht über die erforderliche Sicherung hinausgehe.
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Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Urteil, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat, das Urteil umzusetzen. Er hat also mehrere Möglichkeiten, auf die Entscheidung zu reagieren und das Wahlrecht mit Blick auf das Thema "Sperrklausel" zu ändern. Neben einer besseren Berücksichtigung von Kooperationen zweier Parteien könne man die Sperrklausel auch insgesamt absenken, oder sie zusammen mit einer Grundmandatsklausel beibehalten.
Bis zur kommenden Bundestagswahl im September 2025 ist nicht mehr viel Zeit. Grundsätzlich soll ein Jahr vor einer Wahl feststehen, nach welchen Regeln gewählt wird. Deswegen hat das Gericht zur Sicherheit selbst eine Übergangsregel mit Bezug auf das Thema "Sperrklausel" angeordnet. Bis zu einer Neuregelung in diesem Punkt gilt die Fünf-Prozent-Hürde fort, und zwar kombiniert mit der Grundmandatsklausel; also dass eine Partei mit dem Ergebnis ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, wenn sie drei Direktmandate gewonnen hat.
Die neuen Regeln zur Mandatsverteilung, die zu einer Begrenzung der Sitze im Bundestag führen, gelten ohnehin. Sie hat das Gericht ja gebilligt.
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