“ich bin unschuldig.”
“das sagen alle.”
“dann fragen Sie doch die zeugen!”
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“ich bin unschuldig.”
“das sagen alle.”
“dann fragen Sie doch die zeugen!”
Compest - Zeugen (Der Leere)
Luce Sia
2018
23. März 2017
Ich lüge nicht – Facebook ist mein Zeuge
Auf Twitter lerne ich einen neuen Begriff: “Code Switching”. In der Linguistik heißt das: von einer Sprache in die andere wechseln. Trump-Kritiker auf Twitter weiten den Begriff. Sie meinen mit “Code Switching”: zu Zielgruppen sprechen, in jeweils zielgruppengerechter Sprache. Will ein Politiker reichen Investoren gefallen, braucht er andere Versprechen, als wenn er mit Fabrikarbeitern spricht.
Facebook macht “Code Switching” schwer, weil meine Beiträge von Freunden und Fremden gelesen werden, von Gleichaltrigen, viel Älteren, von Stadt- und Dorfmenschen: Ich muss verständlich formulieren – und will mich nicht bei Widersprüchen oder Halbwahrheiten ertappen lassen:
“Ich hatte heute keine Zeit, zu essen”, werde ich nie posten, wenn meine Schwester kommentieren könnte: “Ich sah dich doch mit einem Stück Käse!”
Im Tumblr-Chat fragt mich gerade ein Nicht-Freund, der nur Spanisch spricht und mit dem ich nicht auf Facebook verknüpft bin, ob ich WhatsApp habe. “No. I don’t even have a cell phone.” Ich bin unsicher, ob er mir glaubt: Fremde denken oft, ich hätte nur keine Lust auf Telefonate oder SMS. Mein erster Impuls deshalb: Auf Facebook gehen und dort öffentlich posten “Freunde? Ihr wisst, dass ich kein Handy habe. Ja?”
Sobald ich in Chats oder Mails etwas schreibe, das wie eine Ausrede klingt, denke ich: “Das sollte auch auf Facebook stehen.”
Ich sage, ich sei krank oder unterwegs. Und will die Aussage öffentlich auf meiner Pinnwand wiederholen. Um dem, der zweifeln könnte, zu zeigen: “Schau. Jetzt steht es vor 2.2000 Facebook-Kontakten. Wäre es eine Lüge, hätte mich jemand korrigiert – oder auflaufen lassen, via Kommentar. Meine Freunde hier sind meine Fact-Checker.”
Ich bin kein guter Code-Switcher. Ich freue mich, wenn Leute sehen: “Er sagt die selben Dinge in verschiedenen Kontexten. Es muss die Wahrheit sein.”
(Stefan Mesch)
Aktenzeichen XY… Ungelöst: Zeugen gesucht! 5.000 € Belohnung nach Juwelierüberfall in Fürth! | #Polizei #Belohnung #Juwelierüberfall #Fuerth #Bayern
Zeugenbefragung
Marco beginnt mit den Zeugenaussagen. Toni und Monika hören in etwas Entfernung zu. Besonderheiten hören sie keine. Dafür viele relevante Aussagen zu dem Kraftsport. Jetzt wollen sie näher erfahren, was die Proben ergaben und ergeben. Marco hat das genehmigt und die Zwei mit den Schnüffelaufgaben betraut. Als Polizist ist ihm das so nicht möglich. Er müsste die Zeugen zur Befragung ins Präsidium…
Moers - Polizei sucht Zeugen nach UnfallfluchtMoers (ots) - Die Polizei sucht Zeugen, um eine Unfallflucht aufzuklären:Eine 18jährige Moerserin war am 06.01.2025 gegen 14:30 Uhr mit dem Fahrrad aufdem Radweg der Uerdinger Straße in Moers unterwegs. Sie fuhr in FahrtrichtungDüsseldorfer Straße (Schaffrath-Kreuzung).Etwa auf Höhe Hausnummer 107 wurde sie durch einen Pkw erfasst. Der Wagen kamaus Richtung Düsseldorfer Straße und bog nach links in eine Hofeinfahrt ab.Durch die Kollision kam die Radfahrerin zu Fall und verletzte sich leicht. DerPkw-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne seinen Pflichten alsUnfallbeteiligter nachzukommen.Bei dem flüchtigen Pkw soll es sich um ein weißes Auto handeln, ähnlich eines VW Golf.Nach dem Unfall kümmerte sich ein Passant um die gestürzte 18-Jährige, der denUnfall möglicherweise beobachtet hat.Hinweise bitte an die Polizei in Moers, Tel.: 02841 / 171-0.Foto:Symbolbild Read the full article
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Kosten für Zeugen bei Nichterscheinen sind grds. auch die Reisekosten der Parteien zu einem neuen Termin. OLG Bamberg, Beschl. 01.03.2024 -
Erscheint ein Zeuge trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin, können ihm gem. § 380 Abs. 1 ZPO die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden. Dazu zählen auch die durch einen neuen Termin notwendig werdenden Kosten.
Für die Festsetzung der gegen den Zeugen bei seinem Ausbleiben zum Termin zu tragenden Mehrkosten greift die dem Kostenfestsetzungsverfahren prägende Grundregel, dass nur die Kosten zu erstatten sind, die zur zweckentsprechenden Wahrung von Rechten der Partei notwendig sind (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Handelt es sich bei dem Prozessbevollmächtigten einer Partei um einen ausländischen, in Deutschland zugelassenen und von seiner Kanzleipflicht in Deutschland entbundenen Rechtsanwalt, der die ebenfalls dort im Ausland wohnende Partei vertritt, sind seine Reisekosten für die Teilnahem an dem neuen Termin (insbesondere auch zur Beweisaufnahme) notwendige Kosten und grds. vom Zeugen zu tragen (hier-Flugkosten von € 1.000,00).
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 W 39/23 -