Festzuhalten ist zunächst, daß man sich von der Illusion lösen muß, das Strafsystem sei vor allem (oder gar ausschließlich) eine Methode der Unterdrückung von Verbrechen und in dieser Funktion könne es je nach der Gesellschaftsform, den politischen oder religiösen Systemen streng oder nachsichtig, auf Sühnung oder auf Wiedergutmachung, auf Verfolgung von Individuen oder auf Feststellung kollektiver Verantwortlichkeiten gerichtet sein. Vielmehr sind die »konkreten Strafsysteme« zu analysieren, und zwar als gesellschaftliche Erscheinungen, die weder durch die juristische Apparatur der Gesellschaft noch durch ihre ethischen Grundentscheidungen hinreichend erklärt werden können. Sie sind in ihr Funktionsfeld einzuordnen, in welchem die Sanktionierung der Verbrechen nicht das einzige Element ist. Es ist zu zeigen, daß die Strafmaßnahmen nicht einfach »negative« Mechanismen sind, die einschränken, verhindern, ausschließen, unterdrücken; sondern daß sie an eine Reihe positiver und nutzbringender Effekte geknüpft sind, welche sie befördern - in diesem Sinne kann man sagen, daß die gesetzlichen Strafen zwar zur Sanktionierung der Vergehen bestimmt sind, die Definition der Vergehen und deren Verfolgung aber wiederum dazu dienen, die Strafmechanismen in Gang zu halten. Rusche und Kirchheimer haben in diese Perspektive die verschiedenen Strafsysteme mit den Produktionsystemen in Beziehung gesetzt, in welchen sie ihre Wirkungen ausüben: in einer Sklavenwirtschaft haben die Strafmechanismen die Aufgabe, zusätzliche Arbeitskraft herbeizuschaffen - und damit eine »zivile« Sklaverei neben der durch Krieg und Handel sichergestellten zu schaffen; mit dem Feudalzeitalter und seiner geringen Entwicklung von Geld und Produktion nehmen die körperlichen Züchtigungen stark zu - der Körper ist ja häufig das einzige erreichbare Gut; das Zuchthaus, die Zwangsarbeit, die Strafmanufraktur erscheinen mit der Entwicklung der Tauschwirtschaft. Da jedoch das industrielle System einen freien Markt der Arbeitskräfte verlangt, geht im 19. Jahrhundert der Anteil der Zwangsarbeit innerhalb der Strafmechanismen zurück; an ihre Stelle tritt eine Internierung zum Zweck der Besserung.
Michel Foucault, Überwachen und Strafen (pp. 35-36)












