Im Rahmen des Projekts âDigitale Kartographierung der Hamburger Kolonialgeschichteâ sind 2024 fast 20 digitale Touren entstanden, die thematisch mit Hamburgs Kolonialgeschichte und -gegenwart verknĂŒpft sind. Das Projekt ist eine Kooperation zwischen der Stiftung Historische Museen Hamburg, dem Arbeitskreis HAMBURG POSTKOLONIAL und dem Berliner Verbundprojekt âDekoloniale Erinnerungskultur in der Stadtâ. Es wurde gefördert von der Behörde fĂŒr Kultur und Medien Hamburg und der Kulturstiftung des Bundes.
Koordination und Redaktion lag bei Anke Schwarzer, Hamburg. Die Hamburg-Touren sowie zahlreiche weitere Geschichten, Biografien und Themen sind auf der DEKOLONIALE-Website zu finden.
ReMapping Memories Lisboa â Hamburg: (Post)koloniale Erinnerungsorte ist ein mehrjĂ€hriges Projekt des Goethe-Instituts Portugal mit Partnern in Lissabon und Hamburg. Es widmet sich den stein- und âmental-mapâ-gewordenen Spuren und Hinterlassenschaften des Kolonialismus und des antikoloÂnialen Widerstands im öffentlichen Raum in den beiden HafenstĂ€dten Hamburg und Lissabon. Das Projekt zeigt am Beispiel zweier Zentren des europĂ€ischen Imperialismus, welche Spuren und Einschreibungen des Kolonialen in europĂ€ischen StĂ€dten bis ins 21. Jahrhundert bestehen, und will damit einen Beitrag zur Dekolonisierung des öffentlichen Raums leisten. Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, KĂŒnstler*innen und StadtfĂŒhrer*innen beschĂ€ftigen sich seit vielen Jahren mit diesem Thema und haben vielfach eine groĂartige und oft zu wenig beachtete Pionier- und Forschungsarbeit geleistet. Das Projekt knĂŒpft an diesen Arbeiten an. www.re-mapping.de
Small Talk mit Anke Schwarzer | Jungle World, 25.11.2021
Der 25. November fungiert alljĂ€hrlich als »Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen«, feministische Gruppen und mittlerweile auch staatliche Institutionen organisieren Veranstaltungen, um unter anderem die Gewalt in Partnerschaften zu thematisieren. Dem Bundeskriminalamt zufolge sind 2020 rund 119 000 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern bedroht, ihrer Freiheit beraubt, gestalkt, zur Prostitution gezwungen, verletzt, sexuell genötigt, vergewaltigt oder ermordet worden. Die »Jungle World« sprach mit Anika Börjesson, SozialpĂ€dagogin in einem Frauenhaus des Vereins »Frauen helfen Frauen Hamburg«, ĂŒber die Situation schutzsuchender Frauen in der Covid-19-Pandemie.
Welche Bedeutung hat der »Internationale Tag Âgegen Gewalt an Frauen« fĂŒr Sie?             Â
Der Tag ist immer noch sehr nötig. Wir sind gerade wieder ĂŒberbelegt. Dabei sind wir das gröĂte Haus in Hamburg, haben 61 feste PlĂ€tze und dazu sieben RĂ€ume fĂŒr die Notaufnahme. Mit diesen unterstĂŒtzen wir die zentrale rund um die Uhr geöffnete Notanlaufstelle fĂŒr Hamburg, wohin alle Frauen und ihre Kinder zunĂ€chst kommen und von wo sie dann auf die festen FrauenhĂ€user verteilt werden. In Hamburg gibt es fĂŒnf autonome FrauenhĂ€user und eines von der Diakonie, insgesamt stehen rund 240 PlĂ€tze zur VerfĂŒgung. Aber trotzdem mĂŒssen wir immer wieder Frauen nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen Âschicken.
Wie hat sich die Lage in den vergangenen Jahren verÀndert?
Die Gewalt an sich ist nicht weniger geworden. Was uns aber auffĂ€llt, ist, dass die Frauen es immer hĂ€ufiger mit Multiproblemlagen zu tun haben. Wir mĂŒssen nicht nur die Frauen stabilisieren und stĂ€rken, AntrĂ€ge schreiben und eine Wohnung finden, sondern wir haben es mit vielen anderen Schwierigkeiten zu tun, bis hin zu Abschiebungen, die im Raum stehen. Andererseits ist es gut, dass unsere Ăffentlichkeitsarbeit funktioniert: Die Frauen wissen, dass es uns gibt â auch in den FlĂŒchtlingsunterkĂŒnften.
Erhalten Frauen aus dem lĂ€ndÂlichen Raum auch einen Platz bei Ihnen?
Wir sind immer gut ausgelastet, aber uns erreichen viele Anrufe von FrauenhĂ€usern aus den umliegenden BundeslĂ€ndern, die gerne Hilfe von uns hĂ€tten. Hamburg ist als GroĂstadt anonymer, und wir verÂsuchen, PlĂ€tze anzubieten. Aber meistens ist es umgekehrt und wir brauchen die Hilfe von FrauenhĂ€usern in anderen BundeslĂ€ndern, weil wir selbst voll belegt sind. Das ist fĂŒr Frauen, die aus Hamburg kommen, hĂ€ufig sehr schwierig. Die Bus- und Bahnanbindung ist oft nicht einfach, und es ist fĂŒr sie teuer, nach Hamburg zu fahren. Umgekehrt gibt es aber auch Frauen, die gerne aufâs Land möchten, weil sie sich dort sicherer fĂŒhlen und dann weit weg vom GewalttĂ€ter sind.
Wie wirkt sich die Covid-19-Pandemie auf Ihre ÂArbeit aus?
Im Lockdown im FrĂŒhjahr 2020 hatten wir eine ungewöhnlich geringe Auslastung in allen Hamburger HĂ€usern. Wir gehen davon aus, dass die Frauen in dieser Zeit keine Möglichkeit hatten, das Haus zu verÂlassen. Sie waren eingesperrt, auch die Schulen hatten geschlossen. Wir hatten einen panischen Anruf von einer Frau, die mit ihren Kindern bei der kurzen Gelegenheit, Hausaufgabenpakete von den Schulen fĂŒr das Homeschooling abzuholen, die Wohnung verlassen konnte. Insgesamt hat sich die pĂ€dagogische Arbeit mit den Kindern sehr verĂ€ndert. FrĂŒher hatten wir feste Angebote, haben AusflĂŒge gemacht. Jetzt mussten einige Kinder schon in QuarantĂ€ne und die MĂŒtter sind Ă€ngstlich geworden. Die Kinder sind leider sehr viel auf ihren Zimmern und wir bekommen weniger mit.
Small Talk mit Anke Schwarzer | Jungle World, 21.10.2021
Es gab breite Kritik an der spĂ€ten Evakuierung und der zögerlichen Aufnahme von ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr. Auch in Deutschland verwehrt das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF) ihnen oftmals ihre Rechte â so zumindest der Vorwurf der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. DarĂŒber sprach die Jungle World mit Wiebke Judith, Rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl.
Welche Erkenntnisse haben Sie darĂŒber, dass das BAMF Afghanen und Afghaninnen in Erstaufnahmeeinrichtungen unter Druck setzt, einen Asylantrag zu stellen, obwohl sie bereits ein Visum »aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitĂ€ren GrĂŒnden« nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes erhalten haben?           Â
Es gibt aus Sicht des Bundesamts zwei Gruppen, die im Rahmen der sehr chaotischen Evakuierung nach Deutschland gekommen sind: Einmal die OrtskrĂ€fte, die nachweislich fĂŒr deutsche Einrichtungen gearbeitet haben, oder anderweitig als besonders gefĂ€hrdet gelten und â jetzt plötzlich â diejenigen, fĂŒr die das nicht zutreffen soll. Diese Gruppe soll deswegen keine Aufenthaltserlaubnis nach dem Paragraph 22 erhalten. Diese Position finden wir extrem fragwĂŒrdig, da die Personen bereits ein entsprechendes Visum aufgrund der festgestellten GefĂ€hrdung erhalten haben. Das BAMF hat unseren Informationen zufolge den Erstaufnahmeeinrichtungen mitgeteilt, dass der Bund fĂŒr die Unterbringung dieser Personen nur noch bis zum 27. September aufkommen wird.
Was bedeutet das fĂŒr die Betroffenen?
Die Erstaufnahmeeinrichtungen haben die Menschen zum Teil sehr explizit vor die Wahl gestellt, entweder einen Asylantrag zu stellen oder die Einrichtung zu verlassen und damit obdachlos zu werden. Dieses Vorgehen ist extrem problematisch. Die Menschen mussten Afghanistan unter dramatischen UmstÀnden verlassen und hatten hÀufig noch keine Chance, hier mental anzukommen. Jeder muss eine unabhÀngige Beratung erhalten, um dann freiwillig und informiert zu entscheiden, ob ein Asylantrag gestellt werden soll.
Wie lÀuft inzwischen die Evakuierung der gefÀhrdeten Menschen aus Afghanistan?
Eines der groĂen Probleme ist, dass selbst Menschen mit einer Aufnahmezusage nicht wissen, wie sie aus dem Land kommen sollen. An den Ausreisemöglichkeiten muss die Bundesregierung aktiv arbeiten. Die angekĂŒndigte Zahl von 200 Menschen pro Woche ist angesichts der Lage sehr gering. Es gibt keine von Deutschland organisierten FlĂŒge mehr. Wir drĂ€ngen darauf, dass weiter verhandelt wird, damit Menschen sicher ausreisen können. Leider verschĂ€rft sich die Situation von Tag zu Tag, etwa an der Grenze zu Pakistan.
Neben den sogenannten OrtskrĂ€ften gibt es andere Menschen, die von den Taliban verfolgt werden. Ăber 300 Richterinnen haben sich aus Angst vor der Rache freigelassener StraftĂ€ter versteckt. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich fĂŒr sie ein. Was halten Sie davon, dass einzelne VerbĂ€nde fĂŒr bestimmte Gruppen eine Aufnahme fordern?
GrundsĂ€tzlich ist es verstĂ€ndlich, wenn InteressenverbĂ€nde ihre Gruppen wie AnwĂ€lte oder Journalistinnen nach vorne stellen, aber gleichzeitig ist es wichtig, die Gesamtsituation nicht aus den Augen zu verlieren. Im AuswĂ€rtigen Amt gibt es eine Liste mit besonders gefĂ€hrdeten Personen. Dass plötzlich mit dem Ende der EvakuierungsflĂŒge eine Frist gesetzt wurde, dann doch wieder neue Namen aufgenommen wurden und dann wieder nicht, ist absolut nicht sachgerecht. Es muss kontinuierlich geprĂŒft werden, ob eine GefĂ€hrdung vorliegt. Zudem ist es notwendig, von dieser ad hoc-Vorgehensweise wegzukommen und langfristig fĂŒr eine Aufnahme zu sorgen, etwa ĂŒber LĂ€nder- und Bundesaufnahmeprogramme, wie es sie auch im Fall Syriens gab.
Schwarzer, Anke: [De]colonial memory practices in Germanyâs public urban space. In: CapdepĂłn, Ulrike und Dornhof, Sarah (ed.): Contested Memory in Urban Space. Materiality, Traces and Monuments in Global Contexts. Palgrave Macmillan Memory Studies, Springer International Publishing, 2022
An exhibition in Hamburg is currently taking account of Germanyâs colonial rule in Cameroon and the opposition it triggered. A broad range of artefacts and documents is used to tell the story of King Rudolf Duala Manga Bell, who was executed by German officers. The exhibitionâs target group is young people and their families â and the general idea is to raise awareness of colonial history.
by Anke Schwarzer | D + C, August 2021
A large-format graphic novel stretches along the  walls,  winding  past  contracts and  correspondence,  old  portrait  photographs  and new  artworks.  It encircles  wooden  âtangeâ â  canoe  prow  ornaments  made  by  Cameroonâs coastal  communities  â  and  a  âkabaâ, a  Ngondo  festival  dress  owned  by Queen Mother  Delphine  Douala  Bell.  The  special exhibition  âHey  Hamburg, kennst  Du  Duala  Manga  Bell?â  (âHey  Hamburg,  do  you know  Duala Manga  Bell?â)  at  the Museum am Rothenbaum â Kulturen und KĂŒnste der Welt (MARKK) focuses on the German colonial period in Cameroon.
âTo  my  knowledge,  this  exhibition  is the  first  major  public  tribute  in Germany to the Cameroonian King Rudolf Douala Manga  Bell,â  said  Princess Marilyn  Douala Bell  when  she  attended  the  opening  of  the exhibition in April by video link. The great-granddaughter  of  Rudolf  Duala  Manga  Bell sees  the  current  exhibition,  which  will  also be hosted in Cameroon, as a potential bridge for dialogue.
Deutschland erkennt den ÂGenozid an den Ovaherero und Nama an, will aber keine Reparationen zahlen
von Anke Schwarzer | Jungle World, 03.06.2021
Deutschland hat mit der namibischen Regierung ĂŒber die Anerkennung des Genozids an den Ovaherero und Nama verhandelt. Mit dem Ergebnis sind viele Nachkommen der Opfer unzufrieden.
 »Froh und dankbar« sei er darĂŒber, verkĂŒndete AuĂenminister Heiko Maas (SPD) am Freitag vergangener Woche, dass nun endlich eine Einigung mit der namibischen Regierung getroffen sei. Sechs Jahre lang war Âunter Leitung des frĂŒheren namibischen Diplomaten Zedekia Ngavirue und des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz (CDU) verhandelt worden. Das Ergebnis: Deutschland erkennt den Völkermord an, entschuldigt sich und zahlt ĂŒber 30 Jahre hinweg 1,1 Milliarden Euro an den namibischen Staat.
von Anke Schwarzer | Jungle World, 20.05.2021 Â Â Â
Nach jahrelangen Debatten hat Deutschland als erstes Land angekĂŒndigt, geraubte Kunstwerke aus dem ehemaligen Königreich Benin an das heutige Nigeria zurĂŒckgeben. Einige Beobachter hegen Zweifel, ob die RĂŒckgabe vollstĂ€ndig erfolgen wird.                        Â
Ein mit Bundesmitteln finanziertes Projekt zur Demokratiegeschichte hat die Kritik postkolonialer Gruppen auf sich gezogen.
Von Anke Schwarzer | Jungle World, 04.03.2021
Was haben der frĂŒhere bayerische MinisterprĂ€sident und Oberleutnant der Wehrmacht, Franz Josef StrauĂ (CSU), die antifaschistische Schriftstellerin Erika Mann, der jĂŒdische Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld und die afrodeutsche Dichterin May Ayim gemeinsam? Alle vier zĂ€hlen zu den »100 Köpfen der Demokratie«, die die Arbeitsgemeinschaft (AG) »Orte der Demokratiegeschichte« seit vergangenem Herbst auf ihrer Website vorstellt.
Vor 40 Jahren ermordeten Mitglieder des rechtsextremen TerrorÂnetzwerks »Deutsche Aktionsgruppen« zwei Menschen in einem Hamburger FlĂŒchtlingsheim. Es waren nicht die einzigen Verbrechen dieser Art im Jahr 1980.       Â
von Anke Schwarzer | Jungle World, 20.08.2020
Es war anders geplant: Zum 40. Jahrestag des rassistischen Brandanschlags auf ein FlĂŒchtlingswohnheim in der Hamburger HalskestraĂe sollte endlich eine feste Gedenktafel am Tatort stehen. Doch auf der Kundgebung am Samstag wird die Initiative fĂŒr ein Gedenken an Nguyen Ngoc ChĂąu und Äo Anh LĂąn voraussichtlich wieder nur eine provisorische Tafel aufstellen können. Obwohl die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bereits Mitte 2019 einen entsprechenden Beschluss gefasst habe, scheitere das Aufstellen der Informations- und Gedenktafeln am bĂŒrokratischen Dickicht von Eigentumsfragen und Sondernutzungserlaubnissen, so die Gruppe, in der sich Ăberlebende des Anschlags, Zeitzeugen, Bekannte der beiden Opfer und Personen aus antirassistischen und antifaschistischen Gruppen engagieren.
In vielen LĂ€ndern werden Statuen von BefĂŒrwortern der Sklaverei oder des Kolonialismus umgestĂŒrzt. Auch Deutschland war eine Kolonialmacht, doch Ehrungen fĂŒr deren Vertreter haben bislang nur wenige Menschen irritiert.
von Anke Schwarzer | 02.07.2020, Jungle World
Seit Wochen demonstrieren Tausende Menschen weltweit gegen Rassismus und Polizeigewalt. Anlass war der Tod von George Floyd, der am 25. Mai in Minneapolis bei einer Festnahme starb, weil der Polizist Derek Chauvin mehr als acht Minuten lang auf seinem Nacken kniete.
In  Neuseeland, den USA, Martinique, SĂŒdafrika, Belgien, England und Spanien wurden bei den Protesten im Juni zahlreiche DenkmĂ€ler von ihren Sockeln gestĂŒrzt; eine Praxis, die es bereits seit ein paar Jahren gibt:  Columbus, Konföderierte, MenschenhĂ€ndler und Besitzer von versklavten  Afrikanern sowie andere Kolonialisten und Rassisten. Manche wurden mit  Farbe besprĂŒht, andere enthauptet. In den meisten Orten haben sich  lokale Initiativen, etwa von First Nations und Menschen afrikanischer  Herkunft, bereits jahrelang â meist erfolglos â um eine Entfernung von  Monumenten bemĂŒht, die Sklaverei und Kolonialismus gloriÂfizieren.  Mittlerweile haben einige Stadtverwaltungen DenkmĂ€ler abgebaut, die  sonst zu Schaden hĂ€tten kommen können, etwa in London die Statue von  Robert Milligan, einem schottischen Kaufmann, der im 18. Jahrhundert  ÂZuckerplantagen auf Jamaika besaĂ, auf denen mehr als 500 Afrikaner  Âversklavt waren.
Und in Deutschland? Hierzulande wimmelt es von Wilhelms und Ottos. In  Parks und auf PlĂ€tzen stehen mehrere Hundert Statuen des preuĂischen  ÂMinisterprĂ€sidenten und ersten Kanzlers des wilhelminischen Reichs,  Otto FĂŒrst von Bismarck, des Sozialistenverfolgers, preuĂischen Siegers Â ĂŒber Frankreich und Ăsterreich sowie Gastgebers der Berliner  Afrika-Konferenz 1884/1885. Das Schlussdokument der KonÂferenz, die  Kongoakte, bildete die Grundlage fĂŒr die Aufteilung Afrikas in Kolonien.  Allein in Hamburg gibt es drei Statuen von Bismarck, dazu mehrere  DenkmĂ€ler und BĂŒsten des einstigen deutschen Kaisers Wilhelm I. In  Kirchen hĂ€ngen koloniale GedenkÂtafeln; in Museen stehen BĂŒsten von  Wissenschaftlern und Spendern, die rassistische und koloniale  Bestrebungen vorangetrieben haben. Nicht selten waren sie eng  verflochten mit dem Aufstieg des antisemitischen Nationalsozialismus. Es  finden sich auch StraĂennamen, die Akteure des Sklavenhandels ehren,  wie Hinrich van der Smissen, Joachim Nettelbeck oder Heinrich Carl  Schimmelmann.          Â
Es ist in Deutschland dennoch schwer, all die Ehrungen fĂŒr Verfechter  des Kolonialismus und Rassismus zu entfernen. Es fehlt an Bewusstsein  dafĂŒr, dass Deutschland nicht nur eine postnationalsozialistische,  sondern auch eine postkoloniale Gesellschaft ist. Das KĂŒnstlerkollektiv  Peng! und die InitiaÂtive Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) haben  Ende Juni eine Landkarte erstellt, die die groĂe Zahl kolonialer  Ehrungen deutlich machen soll. Das Projekt ist partizipativ und wird  stĂ€ndig erweitert. Im Deutschlandfunk sagte Simone Dede Ayivi (ISD), es  gehe bei der Aktion nicht um das Vergessen oder darum, Geschichte  auszulöschen. Es solle vielmehr an die Zeit des Kolonialismus erinnert  werden. »Deutschlands Kolonialgeschichte darf nicht aus dem Stadtbild  verschwinden. Im ÂGegenteil. Die Grausamkeit des Kolonialismus muss  sichtbar gemacht Âwerden, der Opfern soll gedacht werden, der  antikoloniale Widerstand und der fortwĂ€hrende Kampf gegen Rassismus  sollen geehrt werden«, heiĂt es auf der Website des Projekts. Gleichwohl  stellt sich die Frage nach dem Umgang mit den steinernen Lobpreisungen  von Personen. Darf man sie stĂŒrzen, beschmieren, demolieren?
Es fallen harsche Worte in diesen Tagen â die DenkmalstĂŒrze seien  »barbarisch« und »gewalttĂ€tig«. Manche sprechen gar von »Zensur« und Â ĂŒbersehen, dass es bei der momentanen ÂBewegung nicht um staatliches  Handeln geht. Gleichzeitig werden Figuren, die fĂŒr rassistische Gewalt  und Sklaverei stehen, wie Heinrich Graf von Schimmelmann, Vasco da Gama  und Christoph Columbus in der Ăffentlichkeit mit Monumenten und  StraĂennamen zelebriert. Was ist dagegen schon die »Gewalt« einer  SprĂŒhdose? Ob hingegen die nĂ€chtliche Enthauptung einer vielfach als  rassistisch stereotypisierend und daher als erniedrigend kritisierten  Skulptur in Berlin-Zehlendorf symbolisch geglĂŒckt ist, darĂŒber lĂ€sst  sich streiten. Nicht nur richtet sich dieser Angriff statt gegen eine  koloniale MĂ€nnerfigur gegen das â völlig zu recht umstrittene â Bildnis  einer afrikanischen Frau aus den zwanziger Jahren, sie erinnert auch an  eine Hinrichtung. Nun soll die Statue in ein Museum kommen.
Der britische Historiker David Olusoga Ă€uĂerte sich im Guardian Â ĂŒber die Versenkung einer Statue des SklavenhĂ€ndlers Colston im Hafen  von Bristol. Er sah eine »historische Symmetrie«; Colston, von dessen  Schiffen auf der Ăberfahrt verstorbene Sklaven ins Meer geworfen wurden,  »schlĂ€ft mit den Fischen«. Olusoga betonte: »Das war kein Angriff auf  Geschichte â das ist Geschichte. Es ist einer jener seltenen  historischen Momente, die dazu fĂŒhren, dass die Dinge nie wieder so sein  können, wie sie waren.« Ob diese optimistische Sichtweise auf  VerĂ€nderung berechtigt ist, wird sich zeigen.
Die Stadt Hamburg lĂ€sst gerade ein 34 Meter hohes Bismarck-Denkmal â  das weltweit höchste â fĂŒr viele Millionen Euro herausputzen. Am Sonntag  protestierten 120 Menschen dagegen. Die Gruppen »Intervention  Bismarck-Denkmal Hamburg« und »Decolonize Bismarck« forderten die Stadt  auf, die Sanierung des Denkmals im Alten Elbpark zu beenden und die  koloniale Verstrickung Bismarcks zu beleuchten. Auch an anderen Orten  scheint es fĂŒr viele ein Frevel zu sein, an Namen, EhrenbĂŒrgerschaften  und Monumenten, die hĂ€ufig in vordemokratischen Zeiten entstanden sind,  auch nur zu rĂŒtteln. Es ist an der Zeit, sich ernsthaft und kontrovers  mit diesen Hinterlassenschaften zu beschĂ€ftigten und sich auch mit der  Aussicht anzufreunden, dass viele von ihnen nicht einfach nur mit  kontextualisierenden Texttafeln versehen werden können â zumindest wenn  man die Auffassung teilt, dass der Kolonialismus ein  Menschheitsverbrechen war.
Das ist nun kein PlĂ€doyer fĂŒr ein hektisches Entfernen derartiger  Monumente. Manches braucht Ăberlegung und Diskussion, und es gibt keine  pauschalen Richtlinien: Der Erhalt und die Pflege eines Denkmals der  Menschenverachtung kann vielleicht im Kontext einer GedenkstĂ€tte  sinnvoll sein. In einer Parkanlage aber muss eine moderne demokratische  Gesellschaft den Mut aufbringen, solche ÂMonumente zu entfernen oder  zumindest umzugestalten. Man kann sie in Depots oder Museen lagern, wenn  man sie nicht zerstören will. Denkbar ist auch, die DenkmĂ€ler so  umzugestalten, dass ihre politische Aussage gebrochen und die Kritik  daran deutlich wird â möglicherweise ohne gleich ein ganzes Gegendenkmal  errichten zu mĂŒssen.
Manche erinnert das StĂŒrzen von Statuen auch an den regime chance  von 2003 im Irak, als US-Soldaten beim Einmarsch in Bagdad eine  Monumentalstatue des irakischen Diktators Saddam Hussein niederrissen.  Dabei geht es in der gegenwĂ€rtigen Debatte noch nicht einmal um den  Sturz einer Regierungsform oder gar darum, eine Siegerpose einzunehmen â  sondern lediglich darum, die Gleichheitsprinzipien, die sich  demokratische Gesellschaften selbst in die Verfassung geschrieben haben,  im öffentlichen Raum sichtbar werden zu lassen. Oder, mit den Worten  der US-Autorin Kimberly Jones, deren Video »How Can We Win?« im Juni  viral gegangen war: Man solle doch froh sein und zur Kenntnis nehmen,  dass schwarze Menschen keine Rache suchten, sondern lediglich Gleichberechtigung.
Genozid an Ovaherero und Nama: Der Bundestag hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, sich bei den Nachfahren der Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie Deutsch-SĂŒdwestafrika zu entschuldigen.
von Anke Schwarzer | Jungle World, 28.03.2019
Es war alles andere als ein Showdown nach vielen Jahren der Debatten und AntrĂ€ge: Die Uhr des Bundestags zeigte bereits Mitternacht an, als am Donnerstag voriger Woche die wenigen verbliebenen Abgeordneten ihre Reden zum Umgang mit dem Völkermord an den Ovaherero und Nama hielten. Die SPD gab ihre Einlassung nur zu Protokoll. Danach lehnte der Bundestag mit den Stimmen der Union, der SPD, der AfD und der FDP den Antrag der Linkspartei mit dem Titel »Versöhnung mit Namibia â Entschuldigung und Verantwortung fĂŒr den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-SĂŒdwestafrika« ab. Die Linkspartei und die GrĂŒnen stimmten dafĂŒr.
Vor 40 Jahren lief das Rettungsschiff Cap Anamur zum ersten Mal aus. Der gleichnamigen Organisation verdanken Tausende FlĂŒchtlinge aus Vietnam ihr Leben.
von  Anke Schwarzer | Jungle World, 29.08.2019 Â
Vor 40 Jahren legte das Schiff Cap Anamur in Japan ab und nahm Kurs auf Singapur und das sĂŒdchinesische Meer, das zwischen Vietnam, Malaysia, China, Brunei, Indonesien und den Philippinen liegt. Dort trieben zu jener Zeit zahlreiche ĂŒberfĂŒllte Holzboote mit Menschen, die aus Vietnam geflĂŒchtet waren. Ziel des Schiffs und seiner Besatzung war es, Menschen aus Seenot zu retten.
 Wie kolonial ist die Wissenschaft? Die Forschung war und ist oft nicht neutral und unschuldig, sondern verwoben mit Rassismus und Kolonialismus â bis heute
Neutral und objektiv: So sehen viele Menschen die Wissenschaften. Doch ob Medizin, Geschichte, Philosophie, Physik oder Biologie: Die wissenschaftliche Debatte ist immer auch ein sozialer Prozess, in den verschiedene Interessen und Perspektiven miteinflieĂen â absichtlich oder nicht. Auch der Kolonialismus hat seine Spuren in der Wissenschaft hinterlassen, indem er bestimmte Forschungen finanziert und damit fĂŒr seine Projekte instrumentalisiert hat. In den vergangenen Jahren steigt das Interesse daran, diese Spuren aufzudecken â und mitunter auch zu beseitigen.
 So hat bereits vor einigen Jahren eine Statue den Protest von Studierenden an der UniversitĂ€t Kapstadt hervorgerufen. Das Monument stellte den britischen Unternehmer und Politiker Cecil Rhodes dar, einen der fĂŒhrenden Akteure im Wettlauf um afrikanische Kolonien. Es stand dort seit 1934. Die studentische Kampagne »Rhodes must fall« erreichte, dass die Statue des Kolonialherrn 2015 abgebaut wurde.
Rhodesâ Denkmal in Oxford will die britische UniversitĂ€t mit einem Beschluss vom Juni dieses Jahres nun ebenfalls entfernen lassen. Zugleich hat die Uni angekĂŒndigt, Projekte fĂŒr eine gröĂere DiversitĂ€t unter den Studierenden und Forschern anzustoĂen. An der Person des Cecil Rhodes lĂ€sst sich die Verstrickung von Kolonialismus und Wissenschaft deutlich aufzeigen. Der Brite war Ende des 19. Jahrhunderts durch Diamanten- und GoldgeschĂ€fte im kolonisierten sĂŒdlichen Afrika zu einem der reichsten MĂ€nner der Welt geworden. Als Regierungschef der damaligen Kap-Kolonie hat er nach Ansicht vieler Historiker auch den Grundstein fĂŒr die spĂ€tere Apartheid in SĂŒdafrika gelegt. Rhodes sah die britischen StaatsbĂŒrger als »erste Rasse der Welt« an. In seinem Testament hinterlieĂ er seinem alten Oriel-College in Oxford ein betrĂ€chtliches Vermögen, und seine Stiftung vergibt jedes Jahr Stipendien an rund 200 Studierende â bis heute. Der UniversitĂ€t Kapstadt hat er GrundstĂŒcke gespendet.
 Zusammen mit seinem Freund und GeschĂ€ftspartner, dem Hamburger Unternehmer Alfred Beit, grĂŒndete Rhodes den Diamantenkonzern De Beers. Als MilliardĂ€r und MĂ€zen spendete er nicht nur Geld fĂŒr Bildungseinrichtungen und GemĂ€lde fĂŒr Museen, sondern auch zwei Millionen Mark fĂŒr die Hamburgische Wissenschaftliche Stiftung. Diese ermöglichte 1908 Expeditionen in deutsche Kolonialgebiete im SĂŒdpazifik. Dort wurden MĂ€nner, Frauen und Kinder als Forschungsobjekte fotografiert, untersucht und vermessen. 15 000 Objekte von den Inseln â GipsabdrĂŒcke, Körbe, Boote, Stabskarten, wertvolle Artefakte und Masken â wurden von den Wissenschaftlern ins Museum fĂŒr Völkerkunde verschleppt.
Es war die Zeit des reichsdeutschen Kolonialismus, die mit der Berliner Afrika-Konferenz 1884/85 ihren Anfang nahm. Auf Einladung des Reichskanzlers Otto von Bismarck teilten die Vertreter von 13 europÀischen Staaten, der USA und des Osmanischen Reiches fast den gesamten afrikanischen Kontinent unter sich auf. Vertreter afrikanischer LÀnder waren nicht anwesend.
 TropenhĂ€user fĂŒr den Profit
 Ein augenfĂ€lliges Beispiel, wie Wissenschaft fĂŒr rassistische Politik und koloniale Verwaltung dienstbar gemacht wurde, ist das Hamburgische Kolonialinstitut, aus dem 1919 die Hamburger UniversitĂ€t hervorging. Ziel dieser Einrichtung war es unter anderem, das Personal fĂŒr die damaligen deutschen Kolonien auszubilden. Professoren und Dozenten lehrten Swahili und andere afrikanische Sprachen, Tropenmedizin sowie Sprachen und Geschichte Ostasiens.
Wie Rassismus und Kolonialismus in Wissenschaft eingewoben sind, zeigt sich nicht nur daran, mit wessen Geld UniversitĂ€ten gegrĂŒndet, GebĂ€ude gebaut und Expeditionen mitfinanziert wurden. Auch die Forschung im Dienst der kolonialen Ausbeutung war Teil verschiedener Disziplinen, etwa der Biologie, die Wissen gezielt fĂŒr die Zucht von Rinderrassen und Nutzpflanzen in Regionen jenseits des gemĂ€Ăigten Klimas erweiterte. »TropengewĂ€chshĂ€user« und botanische GĂ€rten zeugen bis heute von dieser Verflechtung. Nicht zufĂ€llig wurde im Botanischen Museum Hamburg 1885 ein Labor fĂŒr die Begutachtung von Rohstoffen wie Kaffee, ĂlfrĂŒchten, Tabak, Jute oder Kautschuk eingerichtet.
 Eine besonders gewaltvolle Geschichte ist das Messen und Sammeln von SchĂ€deln. Auch wenn Deutschland in den letzten Jahren mehrere SchĂ€del etwa an Namibia, Australien und Paraguay zurĂŒckgegeben hat, liegen bis heute viele aus GrĂ€bern und in Kriegen geraubte SchĂ€del und Gebeine in deutschen Instituten und Museen. Etliche europĂ€ische Wissenschaftler im 19. Jahrhundert haben fĂ€lschlicherweise angenommen, dass Intelligenz abhĂ€ngig vom Gehirnvolumen sei. Deshalb versuchten sie mithilfe der Kraniometrie, der Vermessung von SchĂ€deln, zu Erkenntnissen ĂŒber die Intelligenz von Menschen zu kommen. Ein besonderes Anliegen war dabei, die angebliche intellektuelle Ăberlegenheit von WeiĂen gegenĂŒber Schwarzen und von MĂ€nnern gegenĂŒber Frauen zu »beweisen«.
In der Beschreibung von »Menschenrassen« zeigen sich auch die Schattenseiten der AufklĂ€rer. Die rationale Vernunft, wie sie der Philosoph Immanuel Kant und andere postulierten, sollte MaĂstab der Wissenschaft sein. Denken, unabhĂ€ngig von Religion und Kirche, sollte nicht nur Erkenntnisfortschritt bringen, sondern auch politische Emanzipation â das galt allerdings schon damals nicht fĂŒr alle Menschen. Kant legt in Abhandlungen und Briefen zwar dar, dass alle Menschen von einer Art und von der gleichen Abstammung seien. Nichtsdestotrotz konstruiert er Rassehierarchien, definiert Rassen wie »Kupferrote« und »Olivgelbe« und erklĂ€rt: »Die Menschheit ist in ihrer gröĂten Vollkommenheit in der Rasse der WeiĂen.«
 Der weiĂe Mann wird zum Zentrum und zur Norm des Fortschritts, fĂŒr ihn gibt es die Menschenrechte â in Abgrenzung zu Frauen und Nicht-WeiĂen. Auch wenn das Konzept »Menschenrassen« ein Fake ist: Es ist bis heute wirksam. Darum sahen sich vier Professoren 2019 zu einer ErklĂ€rung veranlasst: Sie plĂ€dierten auf der Jahrestagung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Jena dafĂŒr, den Ausdruck »Rasse« im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen nicht lĂ€nger zu verwenden. Diese willkĂŒrliche Einteilung der Menschheit habe zu Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen Menschen gefĂŒhrt. FĂŒr den Begriff gebe es »keine biologische BegrĂŒndung und tatsĂ€chlich hat es diese auch nie gegeben«, stellen die Verfasser fest. »Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung.«
 Welches Wissen gilt?
 Die Tatsache, dass WeiĂsein unbewusst als »Normalfall« und ein weiĂer Mann als prototypischer Mensch gesehen wird, wird im Wissenschaftsbetrieb kaum reflektiert. Welches Wissen gilt und welches wurde an den akademischen Rand gedrĂ€ngt? Wer wird gehört und wer darf sprechen? Warum haben wir in Deutschland so wenige Daten und Studien zu den Auswirkungen des institutionellen Rassismus auf klinische Studien etwa in der Krebsforschung oder in der Psychiatrie? Inwieweit orientieren sich Theorien und Technik an »weiĂer« Haut?
 Die physikalische Belichtungstechnik und Informatik der kĂŒnstlichen Intelligenz hat beispielsweise mit einer Normsetzung gearbeitet, die heute fĂŒr Probleme sorgt: So ist ein biometrischer Fotoautomat des Hamburger Landesbetriebs Verkehr nicht in der Lage, Fotos von Schwarzen aufzunehmen. Der Fall einer Hamburgerin, die deshalb keinen internationalen FĂŒhrerschein beantragen konnte, ging Anfang des Jahres durch die Presse.
Aber auch Disziplinen wie die Philosophie sind von rassistischen Macht-Asymmetrien geprĂ€gt. Der Philosophieprofessor Arnold Farr erklĂ€rte dazu in dem Band Mythen, Masken und Subjekte. Kritische WeiĂseinsforschung in Deutschland: »WeiĂe Philosophen haben das Privileg, sich selbst als Menschen und nicht als rassifizierte Wesen oder als rassische Kategorie zu erfahren. Der Luxus, sich selbst als Menschen und nicht als rassifizierte Wesen zu etablieren, ist von Anfang an das Ergebnis von Rassifizierung.«
Durch fehlende ReprĂ€sentation von Wissenschaftlern of Color an den UniversitĂ€ten und in Lehrtexten wird eine weitere Ausgrenzung befördert. Eine Professur, ein Institut oder Zentrum, das kritische Rassismusforschung betreibt, gibt es in Deutschland bislang nicht. Der Verein »Adefra â Schwarze Frauen in Deutschland« hat erst kĂŒrzlich die Dringlichkeit von Black Studies in Deutschland betont. Immer noch bestimmten weiĂe Forschungsperspektiven den Diskurs um Rassismus und Rassismusforschung. Schwarze Wissenschaftsproduktionen wĂŒrden ignoriert und ĂŒbersehen. »Ihre wissenschaftlichen Erzeugnisse werden zwar verwertet, aber erneut marginalisiert«, so der Verein Adefra.
Die Geschichten darĂŒber, wie Wissenschaft das geworden ist, als was sie sich gerade darstellt, sind nicht lapidar. Im Zusammenhang mit Rassismus sind sie ausgrenzend, vereinnahmend und gewaltvoll. Sie sind in vielen Jahrhunderten gewachsen. Es wird sicher sehr lange dauern, bis dieses »offizielle Wissen« dekolonisiert ist.
*Das Adjektiv »Schwarz« wird groĂ geschrieben, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um eine Eigenschaft handelt, die auf die Farbe der Haut zurĂŒckzufĂŒhren ist, sondern um einen politischen Begriff: »Schwarz« oder auch »Person of Color« sind Selbstbezeichnungen von Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe oder Herkunft Rassismuserfahrungen machen.
Das Verfahren gegen den frĂŒheren KZ-Wachmann endete mit einer Jugendstrafe auf BewĂ€hrung
von Anke Schwarzer | JĂŒdische Allgemeine, 30.07.2020
Noch im Lager hĂ€tten sie einander geschworen, bis an ihr Lebensende Zeugnis ĂŒber die menschenverachtenden ZustĂ€nde abzulegen â sofern sie ĂŒberleben. »Das ist eine Pflicht, so sehe ich das«, sagt Halina Strnad am Ende ihrer Aussage, die live per Video aus Australien in den Saal 300 des Landgerichts Hamburg ĂŒbertragen wird. Im Januar dieses Jahres sitzt die Rentnerin in einem Polizeirevier in Melbourne; ein Glas Wasser steht vor ihr auf dem grauen Tisch, an dem auch ihr Anwalt Rajmund Niwinski Platz genommen hat.
Halina Strnad ist fast genauso alt wie der 93-jÀhrige Angeklagte Bruno D., der in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 FÀllen und der Beihilfe zum versuchten Mord in einem Fall schuldig gesprochen wurde. Nach neun Monaten und 45 Gerichtsterminen wurde der Rentner zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richterin Anne Meier-Göring setzte sie zur BewÀhrung aus. Weil der TÀter zur Tatzeit minderjÀhrig war, wurde das Jugendstrafrecht angewandt.
Seit Oktober vergangenen Jahres wurde vor dem Landgericht Hamburg verhandelt â lĂ€ngstens zwei Stunden pro Termin. Ărzte saĂen neben dem Angeklagten, der stets mit dem Rollstuhl in den Saal gefahren und von seiner Tochter, seiner Ehefrau und weiteren Familienmitgliedern begleitet wurde. Er befolgte jeden Termin. Jedes Mal trug er dabei Sonnenbrille und Hut sowie eine Mappe, die er sich vor das Gesicht hielt, bis die Fotografen den Verhandlungssaal verlassen hatten.
NEBENKLĂGER
In der Zeit, als Halina Strnad mit ihrer Mutter ins KZ Stutthof verschleppt wurde, schob der junge SchĂŒtze Bruno D. mit seinem Karabiner 98 Wache auf einem der TĂŒrme. Er sorgte so dafĂŒr, dass die Gefangenen nicht fliehen konnten. Die junge Frau, die im polnischen Poznan auf die Welt kam und damals noch Wagowska mit Nachnamen hieĂ, hatte im September 1944 bereits fĂŒnf Jahre im Ghetto in ĆĂłdz und im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zugebracht.
Im Gegensatz zu Auschwitz habe es in der Baracke keine Stockbetten gegeben, sondern nur Stroh auf dem Boden. Es sei so voll gewesen, dass sich nicht alle Frauen hinlegen konnten. »Bald gab es Platz. Viele sind sehr schnell gestorben«, sagt Halina Strnad.
Bis die Rote Armee das Lager am 9. Mai 1945 befreite, waren mehr als 100.000 Menschen dorthin verschleppt worden: polnische Zivilisten aus der Region, Juden aus Frankreich und Deutschland, aus Auschwitz und den gerĂ€umten Ghettos in Riga und Kaunas, norwegische und polnische WiderstandskĂ€mpfer sowie sowjetische Kriegsgefangene. Historiker schĂ€tzen, dass etwa 65.000 Menschen dort umgebracht wurden â in geheimen Genickschussanlagen im Krematorium des Lagers, am Galgen, mit Zyklon B in einer Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon sowie durch die lebensfeindlichen Haftbedingungen.
Sie seien »Untermenschen« genannt worden und hÀtten auch angesichts des Hungers und der fehlenden Hygiene bald wie »Untermenschen« ausgesehen, berichtet Halina Strnad und nimmt einen Schluck Wasser. »Die einzige Arbeit, die wir hatten, war, die Leichen herauszutragen und die LÀuse zu töten«, erzÀhlt sie weiter.
Die Frauen seien bespuckt und geschlagen worden. Als sich eine Mitgefangene darĂŒber beschwerte, dass die Deutschen ihr ganzes Eigentum beschĂ€digt hĂ€tten, habe ihre Mutter gesagt, dass der gröĂte Schaden den Menschen angetan werde, und dabei auf ihre Tochter gezeigt. »Nach dem Krieg habe ich sehr hart daran gearbeitet, normal zu werden«, sagt Halina Strnad.
REGISTRIERKARTE
»Wir haben unsere Knochen gerettet, jetzt muÌssen wir unsere Seele retten«, das habe ihre Mutter nach der Befreiung so gesagt, erzaÌhlt Lucienne-Suzanne »Schoschana« Rabinovici in ihrer 1991 erschienenen Autobiografie. Sie und ihr Cousin Shimon Indursky waren ebenfalls NebenklĂ€ger im Hamburger Stutthof-Verfahren. Die UrteilsverkĂŒndung erlebte sie allerdings nicht mehr: Sie und drei weitere NebenklĂ€ger sind vor Prozessende gestorben.
Viele der 40 Zeugen, darunter 35 Ăberlebende aus Polen, Israel, Australien, den USA, Litauen, Kanada, Frankreich und Norwegen, konnten wegen ihres Gesundheitszustandes nicht nach Hamburg reisen oder per Video befragt werden. Viele NebenklĂ€ger gaben ihre Zeugenaussagen per Liveschaltung zu Protokoll, andere betraten den Gerichtssaal persönlich. Neben Halina Strnad wurde auch David Falahi Ackermann in Israel per Liveschaltung befragt â wegen der Corona-Pandemie konnte er nicht reisen. Vier weitere Ăberlebende aus Israel, Frankreich und Polen sowie der Sohn eines Ăberlebenden aus Norwegen haben den Gerichtssaal persönlich betreten und ausgesagt.
Genugtuung, Pflicht, Angst und Dankbarkeit â die Gedanken, Motive und GefĂŒhle der jĂŒdischen und nichtjĂŒdischen Ăberlebenden waren so unterschiedlich wie die NebenklĂ€ger selbst. »Ich erinnere mich nicht an ihn, er sich wahrscheinlich auch nicht an mich â wir sind beide Ă€lter geworden«, sagt Rosa Bloch, als sie dem Angeklagten gegenĂŒbersitzt. Sie hat ihre Registrierkarte aus dem KZ dabei und streckt sie fĂŒr alle sichtbar in die Höhe.
Ende Januar war die frĂŒhere Ingenieurin aus Israel angereist, um ihre Geschichte und die ihrer Mutter vor Gericht zu erzĂ€hlen. »Es war das Ziel, unsere Anzahl zu verkleinern«, sagt sie, nachdem sie von Appellen, Hunden, SchlĂ€gen und Hunger berichtet hat. »Sie waren sehr grausam, weil sie dachten, wir seien keine Menschen mehr«, sagt Rosa Bloch. Die Wachleute hĂ€tten alles gesehen. »Ich will, dass sie eine Strafe bekommen«, betont die zierliche Frau mit fester Stimme. Sie könne nicht verzeihen und auch nicht vergessen. »Ich habe ihn angeschaut, auch in die Augen, aber es gab keine Reaktion«, sagt Rosa Bloch spĂ€ter in der Verhandlungspause.
BELASTUNG
FĂŒr viele der Ăberlebenden war der Prozess enorm wichtig, aber auch belastend. Manche forderten eine Verurteilung, aber keine Haft. Michal Kor lieĂ ĂŒber seinen Anwalt mitteilen: »Der Krieg ist vorbei. Ihm sollte vergeben werden. Ich möchte keine weiteren Bestrafungen.«
FĂŒr die Jugendstrafe ist ein Rahmen von sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren GefĂ€ngnis vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijĂ€hrige Freiheitsstrafe verlangt. Einen Freispruch hatte der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Waterkamp, gefordert.
FĂŒr die Haupttat sei es egal gewesen, ob der Angeklagte auf dem Wachturm gestanden habe oder nicht. Den Terror gegen die Gefangenen hĂ€tten die SS-Mannschaften im Lager und deren Helfer, die sogenannten Kapos, ausgeĂŒbt. Sein Mandant sei zur Wehrmacht einberufen und zum Wachdienst in dem KZ gezwungen worden.
In seinem sogenannten letzten Wort behauptete der Angeklagte, dass er erst durch die Berichte der NebenklĂ€ger und der SachverstĂ€ndigen von dem »AusmaĂ der Grausamkeiten« erfahren habe. Er wolle sich bei den Ăberlebenden und Angehörigen entschuldigen.
Die Richterin sagte zum Angeklagten: »Sie hĂ€tten in Stutthof nicht mitmachen dĂŒrfen!« Sie kritisierte, dass er seine Schuld bis zuletzt nicht wahrhaben wollte und damals keinen Versuch unternahm, sich versetzen zu lassen. »Sie sehen sich weiter nur als Beobachter dieser Hölle«, sagte sie. »Doch Sie waren einer der Gehilfen dieser menschgemachten Hölle«, so Meier-Göring in der UrteilsverkĂŒndung.
GEWISSEN
»Dass ich einmal einem KZ-Wachmann vor Gericht gegenĂŒbersitze, 75 Jahre danach â das ist etwas, was ich mir nicht habe vorstellen können«, sagte Henri Zajdenwergier nach seiner Aussage im Februar dieses Jahres. Der Franzose, der in der Textilbranche tĂ€tig war und seit ĂŒber 20 Jahren Rentner ist, berichtete ĂŒber die unmenschliche Behandlung im KZ Stutthof.
Der 92 Jahre alte Zeuge wurde von der bekannten NazijĂ€gerin Beate Klarsfeld begleitet. Dem Angeklagten persönlich habe er nichts zu sagen, antwortete Zajdenwergier auf eine entsprechende Frage der Richterin. Er könne nichts entschuldigen, der Angeklagte mĂŒsse alleine mit seinem Gewissen zurechtkommen und sich mit seinen Taten auseinandersetzen. Henri Zajdenwergier fĂŒgte hinzu: »Ich verstehe nicht, warum dieser Mann erst jetzt angeklagt wird.« Die Richterin erwiderte: »Das ist ein groĂes Versagen der deutschen Justiz.«
Er könne nichts entschuldigen, sagte ein Zeuge, der Angeklagte mĂŒsse alleine mit seinem Gewissen zurechtkommen und sich mit seinen Taten auseinandersetzen. Bekanntlich blieb das Gros der NS-TĂ€ter und -Helfer straffrei, viele konnten ihre Karrieren fortsetzen. Diesen Unwillen zur Strafverfolgung hatte der Autor Ralph Giordano 1987 die »zweite Schuld« genannt, den Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland. Diese Hypothek belastete auch den spĂ€ten Prozess in Hamburg. Zajdenwergier sprach von einer »Parodie«.
Das Verfahren steckte im Dilemma und warf Fragen auf: Was fĂŒr eine Rolle spielt der Erziehungsgedanke als wichtiges Prinzip fĂŒr das Jugendstrafrecht, wenn der TĂ€ter bereits ein Greis mit schlohweiĂem Haar ist? Wie kann ein Strafverfahren 75 Jahre nach der Tat AufklĂ€rung bringen?
Deutsche Landeskriminalbeamte hatten einen Tatort zu begehen, der völlig verĂ€ndert ist, der in eine GedenkstĂ€tte umgewandelt worden war. Vor Gericht beschrieben sie die Höhe der wiederaufgebauten TĂŒrme und das Sichtfeld auf Gaskammer und Krematorium. NebenklĂ€ger versuchten, auf Fotos und LagerplĂ€nen zu erkennen, wo sich welche Barackennummer befunden haben könnte. SachverstĂ€ndige erklĂ€rten dem Gericht, wie Menschen an Hunger sterben und wie an Zyklon B.
DILEMMA
Ein Grunddilemma bestand darin, zwar einerseits sorgfÀltig die Beweise aufzunehmen, andererseits aber die tickende Uhr mit Blick auf das hohe Alter des Angeklagten und der NebenklÀger nicht aus den Augen zu verlieren. Bereits von Anfang an war die Anklage auf die FÀlle beschrÀnkt, die sich in bestimmten Bereichen des Hauptlagers zugetragen haben.
Bemerkenswert war die Entscheidung der Richterin, den bloĂen Wachdienst in einem KZ wie Stutthof auch jenseits des sogenannten Todesblocks als Beihilfe zum Mord und auch als Beihilfe zum andauernden versuchten Mord zu werten. Verbrechen, die in der KĂŒrze der Zeit auch jenseits des Anklagevorwurfs der Staatsanwaltschaft nachweisbar waren, wurden in drei FĂ€llen berĂŒcksichtigt. Der Prozess hat stattgefunden. Und es hat einen Schuldspruch gegeben â das hatten sich wohl alle NebenklĂ€ger erhofft.
Der Staat hat endlich klargemacht, dass Beihilfe zum Massenmord bestraft wird â auch wenn eine BewĂ€hrungsstrafe fĂŒr manche Beobachter das falsche Signal ist. Positiv lĂ€sst sich dem sehr spĂ€ten und damit letztlich unbefriedigenden Prozess abgewinnen, dass er durch die zeitliche Verzögerung fĂŒr die zweite und dritte Generation erreichbar war und damit fĂŒr transgenerationale Fragen nach Umgang mit Schuld und Trauma, nach GefĂŒhlserbschaften und VerantwortungsĂŒbernahme. Der Enkel der NebenklĂ€gerin Judy Meisel, Ben Cohen, sagte nach dem Urteil in einem Interview: »Es gibt Grautöne. Wenn wir heute verhindern wollen, dass es wieder dazu kommt, mĂŒssen wir diese Nuancen verstehen«, so Cohen.
Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Hamburg hat den frĂŒheren KZ-Wachmann Bruno D. wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Tausend FĂ€llen und Beihilfe zum versuchten Mord in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf BewĂ€hrung verurteilt.
von Anke Schwarzer | Jungle World, 30.7.2020
Am Donnerstag vergangener Woche endete in Hamburg einer der vermutlich letzten NS-Prozesse mit einer Verurteilung. Es ging um Verbrechen, die vor 75 Jahren verĂŒbt wurden. Straftaten, die schon lĂ€ngst hĂ€tten aufgeklĂ€rt werden mĂŒssen. Beinahe hĂ€tte auch das spĂ€te Verfahren gegen Bruno D., einem frĂŒheren Wachmann im KZ Stutthof, die letzte HĂŒrde nicht genommen: Dieses Mal hing es weniger an unwilligen StaatsanwĂ€lten und Gerichten, sondern an dem Gutachter und Direktor des Instituts fĂŒr Rechtsmedizin am UniversitĂ€tskrankenhaus Eppendorf (UKE), Klaus PĂŒschel, der dem Angeklagten im Mai vergangenen Jahres VerhandlungsunfĂ€higkeit bescheinigt hatte, wie die Nebenklagevertreterin Christine Siegrot in ihrem Schlussvortrag berichtete.
Doch die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring hatte erhebliche Zweifel am dĂŒnnen Gutachten und beauftragte einen weiteren SachverstĂ€ndigen, der dem Rentner sehr wohl VerhandlungsfĂ€higkeit attestierte. So begann im Oktober dann doch der Prozess â lĂ€ngstens zwei Stunden pro Termin. Ărzte begleiteten den Angeklagten, der stets mit dem Rollstuhl in den Saal gefahren und von seiner Tochter, seiner Ehefrau und weiteren Familienmitgliedern begleitet wurde. Jedes Mal trug er dabei Sonnenbrille und Hut Âsowie eine Mappe, die er sich vor das Gesicht hielt, bis die Fotografen den Saal verlassen hatten. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Angeklagte zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war.
Das KZ Stutthof bei Danzig gilt als das erste Konzentrationslager auĂerhalb der deutschen Grenzen und es war das letzte, das von den Alliierten befreit wurde. Die ersten Gefangenen kamen direkt nach Kriegsbeginn Anfang September 1939. Bis die Rote Armee das Lager am 9. Mai 1945 befreite, waren ĂŒber 100 000 Menschen dorthin verschleppt worden: Juden aus Auschwitz und den gerĂ€umten Ghettos in Riga und Kaunas, gefangene WiderstandskĂ€mpfer aus DĂ€nemark, Norwegen und Polen sowie sowjetische Kriegsgefangene. Historiker schĂ€tzen, dass etwa 65 000 Menschen dort umgebracht wurden â in geheimen Genickschussanlagen im Krematorium des Lagers, am Galgen, mit Zyklon B in einer Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon sowie durch die lebensfeindlichen Haftbedingungen.
Nach 44 Gerichtsterminen verurteilte das Gericht den 93jĂ€hrigen D. vergangene Woche zu zwei Jahren Jugendstrafe auf BewĂ€hrung. DarĂŒber hinaus muss er die Kosten fĂŒr seinen Anwalt und seine eigenen Auslagen ĂŒbernehmen. ÂEfraim Zuroff, der Direktor des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Centers, begrĂŒĂte die Verurteilung grundsĂ€tzlich. Das StrafmaĂ beurteilte er in der isÂraelischen Tageszeitung Haaretz jedoch als »sehr, sehr enttĂ€uschend«. Zuroff bezeichnete es als »ein Syndrom deplatzierter Sympathie«. In einem Tweet schrieb er, dass D. nun die Freiheit habe, ungestraft nach Hause zu gehen, wĂ€hrend die Ăberlebenden mit ihren AlptrĂ€umen und Traumata zurĂŒckblieben.
Der Staatsanwalt Lars Mahnke hatte eine dreijĂ€hrige Freiheitsstrafe gefordert. Zudem sollte der Angeklagte die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Der Verteidiger Stefan Waterkamp plĂ€dierte fĂŒr einen Freispruch.
FĂŒr die Haupttat, die Beihilfe zum Mord an 5 232 Menschen zwischen August 1944 und April 1945, sei es egal gewesen, ob der Angeklagte auf dem Wachturm Âgestanden habe oder nicht. Den Terror gegen die Gefangenen hĂ€tten die SS-Mannschaften im Lager und deren Helfer, die sogenannten Kapos, ausgeĂŒbt. Sein Mandant sei zur Wehrmacht einberufen und zum Wachdienst in dem KZ gezwungen worden, nachdem seine Wehrmachtseinheit in die SS ĂŒbernommen worden war. Die Maxime des ÂAngeklagten sei es gewesen, keinen Schuss abzugeben und niemanden zu misshandeln. Den Wachdienst als solchen habe D. nicht als verbrecherisch erkennen können. Es habe keine Vorbilder gegeben, ebenso wenig die Möglichkeit der Befehlsverweigerung. »Wieso sollte ausgerechnet ein 18jĂ€hriger aus der Reihe tanzen?« so Waterkamp. Der Angeklagte behauptete in seinem Schlusswort, er habe erst durch die Berichte der NebenklĂ€ger und der SachverstĂ€ndigen von dem »AusmaĂ der Grausamkeiten« erfahren. Er wolle sich bei den Ăberlebenden und Angehörigen entschuldigen.
»Ich möchte seine Entschuldigung nicht, ich brauche sie nicht«, sagte der 93jĂ€hrige frĂŒhere polnische Gefangene Marek Dunin-Wasowicz der Nachrichtenagentur AFP in Warschau. Er ist einer der 40 NebenklĂ€ger aus Polen, Israel, Australien, den USA, Frankreich und Norwegen. Wenn D. sage, dass er vom Geschehen im Lager nichts bemerkt habe, dann lĂŒge er, so Dunin-Wasowicz. Vielen der Ăberlebenden war der Prozess wichtig, auch wenn die Aussage vor Gericht fĂŒr einige enorm belastend war. Manche verlangten eine Verurteilung, aber keine Haft. Michael Kor, ein Stutthof-Ăberlebender, lieĂ ĂŒber seinen Anwalt mitteilen: »Der Krieg ist vorbei. Ihm sollte vergeben werden. Ich möchte keine weiteren BestraÂfungen.«
Die Vorsitzende Richterin Meier-Göring sagte zum Angeklagten: »Sie hĂ€tten in Stutthof nicht mitmachen dĂŒrfen.« Sie kritisierte, dass D. seine Schuld bis zuletzt nicht wahrhaben wollte und dass er damals keinen Versuch unternommen hatte, sich versetzen zu lassen. »Sie sehen sich weiter nur als Beobachter dieser Hölle«, sagte sie. »Doch Sie waren einer der Gehilfen dieser menschengemachten Hölle.« Die Entschuldigung des Angeklagten habe sie zur Kenntnis genommen, aber »die Frage bleibt, wofĂŒr Sie sich entschuldigen«, so die Richterin bei der UrteilsverkĂŒndung.
Der Prozess gegen D., dessen Dienst als Wachmann den Ermittlungsbehörden seit 1982 bekannt gewesen war, hat eine wichtige symbolische Bedeutung, kam aber viel zu spĂ€t. Vieles lĂ€sst sich nach so vielen Jahrzehnten nicht mehr aufklĂ€ren. Ob der Verurteilte im Prozess gelogen, ob er nur verdrĂ€ngt und verÂgessen hat â auch das lĂ€sst sich nach 75 Jahren kaum noch feststellen. Und der Erziehungsgedanke einer ÂJugendstrafe ergibt bei einem Greis wenig Sinn. Der Prozess kam auch fĂŒr vier der NebenklĂ€ger zu spĂ€t: Sie verstarben noch vor dem Urteil.