Geschlossen am ___.___.______
zwischen
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Herrin
und
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Sklave
DIE PARTEIEN EINIGEN SICH AUF FOLGENDE VEREINBARUNGEN
Die folgenden Ausführungen stellen eine bindende Vereinbarung zwischen dem dominanten Partner (im Folgenden Herrin genannt) und dem devoten (im Folgenden Sklave genannt) dar.
Herrin und Sklave einigen sich darauf und bestätigen, dass alles, was im Rahmen dieses Vertrages stattfindet, in beiderseitigem Einvernehmen, vertraulich und unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag vereinbarten Grenzen und Sicherheitsbestimmungen geschieht. Zusätzliche Grenzen und Sicherheitsbestimmungen können schriftlich vereinbart werden.
Der Sklave verpflichtet sich durch die Unterzeichnung dieses Vertrages vollständig und uneingeschränkt (außer wie hierin oder in Anhang L - "Harte Grenzen" ausdrücklich definiert), unwiderruflich in die Knechtschaft der Herrin. Der Sklave tritt alle ausdrücklichen und vermuteten Rechte, Privilegien, Vorrechte und seinen Status an die Herrin ab, um sein Eigentum als Sklave zu werden, den er besitzen und nach seinem Gutdünken nutzen kann.
(a) Der Sklave erklärt sich bereit, der Herrin in jeder Hinsicht zu gehorchen und sich ihr vollständig zu unterwerfen. Es gibt keine Grenzen in Bezug auf Ort, Zeit oder Situation, in denen der Sklave sich absichtlich weigern kann, den Anweisungen der Herrin zu gehorchen, ohne eine Strafe zu riskieren. Dies gilt mit Ausnahme der unten als "Veto des Sklaven" definierten Situationen.
(b) Der Sklave stimmt zu, dass mit der Unterzeichnung dieses Vertrags sein Körper, sein Geist und seine Seele seiner Herrin gehören, die sie im Rahmen dieses Vertrags nach ihrem Ermessen nutzen kann.
(c) Der Sklave stimmt zu, seine Herrin nach bestem Wissen und Gewissen zu befriedigen, da er nur noch zum Vergnügen seiner Herrin existiert.
(d) Der Sklave versteht, dass alles, was er hat, und alles, was er tut, von nun an vom Recht zum Privileg wird, das ihm nur auf Wunsch der Herrin und nur in dem Maße gewährt wird, wie sie es für nützlich hält.
(a) Der Sklave gehorcht bereitwillig, freiwillig und nach bestem Wissen und Gewissen jedem Befehl, den die Herrin von ihm verlangt. Dies schließt auch unausgesprochene Befehle ein, die die Herrin dem Sklaven erteilt hat, ist aber nicht darauf beschränkt.
(b) Der Sklave befolgt bereitwillig, freiwillig und nach bestem Wissen und Gewissen alle vom der Herrin aufgestellten Regeln und hält sich daran, unabhängig davon, ob der Sklave in der Gegenwart der Herrin ist oder nicht. Alle diese Regeln werden in Anhang R ("Regeln") aufbewahrt und vom Sklaven durch seine Initialen neben jeder Regel als anerkannt eingetragen.
(c) Die Regeln, an die sich der Sklave halten muss, können jederzeit vom der Herrin ergänzt oder geändert werden, und die neue oder geänderte Regel gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Herrin sie erlässt, unabhängig davon, ob diese Regel in Anhang R hinzugefügt oder geändert wurde und unabhängig davon, ob der Sklave diese Regel anerkannt hat.
(d) Der Sklave unterwirft sich bereitwillig, aus freien Stücken und nach bestem Wissen und Gewissen jedem Training oder jeder Trainingsmethode, die die Herrin anwenden möchte, um dem Sklaven zu helfen, ihr besser zu dienen und ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
(e) Der Sklave wird immer vollkommen ehrlich und wahrheitsgemäß sein und die Herrin niemals anlügen oder alle Fakten, Handlungen oder Unterlassungen, Verstöße gegen diesen Vertrag oder seine Anhänge oder versäumte Verantwortlichkeiten, die ihm durch diesen Vertrag und die dazugehörigen Anhänge implizit auferlegt werden, verschweigen.
(f) Der Sklave wird sich niemals für Versäumnisse, Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße gegen diesen Vertrag oder die dazugehörigen Anhänge entschuldigen.
(g) Der Sklave wird der Herrin zu jeder Zeit den größtmöglichen Respekt entgegenbringen und sie niemals in Verlegenheit bringen. Dies gilt auch für Gespräche, Handlungen oder Aktivitäten mit Dritten und zwar unabhängig davon, ob die Herrin anwesend ist oder nicht.
(h) Der Sklave wird sich stets bemühen, sich körperlich und geistig zu verbessern, um seiner Herrin besser dienen zu können.
(i) Der Sklave ist jederzeit bereit, der Herrin zu dienen, wenn dies erforderlich ist, außer nach vorheriger Absprache mit der Herrin.
(j) Der Sklave wird sich bemühen, seinen Körper, sein Aussehen, seine Gewohnheiten und seine Einstellung nach den Wünschen der Herrin umzugestalten.
(k) Der Sklave wird von seiner Herrin immer mit Liebe und Respekt sprechen und sie angemessen mit "Herrin", "Göttin", "Königin" oder wie auch immer auf Anweisung der Herrin ansprechen. Der Sklave wird niemals eine andere Person mit "Herrin" ansprechen, außer auf Anweisung der Herrin.
(l) Der Sklave versucht zu lernen, wie er seiner Herrin besser gefallen kann und nimmt jede Kritik an, die ihm in der von seiner Herrin gewählten Form gegeben wird.
(m) Der Sklave verzichtet auf alle Rechte auf Privatsphäre oder Verheimlichung jeglicher Art gegenüber der Herrin.
(n) Der Sklave wird sich jederzeit sauber und geruchsfrei halten.
(o) Der Sklave darf die Bedingungen seiner Sklaverei niemandem verraten, auch nicht, wenn die Sklaverei zu irgendeinem Zeitpunkt beendet wird.
(p) Der Sklave darf sich ohne Erlaubnis der Herrin nicht auf die Möbel setzen, legen oder sie in irgendeiner Weise benutzen.
(q) Wenn der Sklave im selben Raum wie die Herrin ist, bittet er um Erlaubnis, bevor er den Raum verlässt und erklärt, wohin er gehen will und warum. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf die Bitte um Erlaubnis, die Toilette benutzen zu dürfen.
(r) In der Öffentlichkeit steht der Sklave immer an der Seite seiner Herrin und spricht niemals ohne Erlaubnis mit anderen.
(a) Der Sklave muss jeden Morgen, sobald er aus seinem Käfig entlassen wird, sofort der Herrin die Füße küssen Dies sollte ohne jegliche Ermutigung oder Befehl der Herrin geschehen.
(b) Bei der Ankunft der Herrin zu Hause oder zu jedem anderen Zeitpunkt, den die Herrin verlangt, muss sich der Sklave "präsentieren", indem er auf die Knie geht und seine Hände hinter dem Rücken verschränkt. Der Sklave muss der Herrin still und heimlich folgen, wohin sie auch geht. Dies wird so lange fortgesetzt, bis die Herrin den Sklaven durch einen neuen Befehl oder durch das Wort "weiter" bestätigt.
(c) Der Sklave ist für die Instandhaltung und Erledigung aller Hausarbeiten verantwortlich. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, das Folgende:
- Kochen aller Mahlzeiten, einschließlich der Zubereitung des Essens für die Herrin, während sie bei der Arbeit ist, falls erforderlich,
- Reinigung, einschließlich Staubsaugen, Staubwischen und Instandhaltung von Küche, Badezimmern usw,
- Bügeln, Wäsche und chemische Reinigung,
- Erledigung von Besorgungen und Einkäufen
(d) Hausarbeiten fallen nicht an, wenn:
- der Sklave in einem Käfig eingesperrt ist oder anderweitig so eingeschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, die ihm zugewiesenen Aufgaben körperlich zu erledigen,
- der Sklave aufgrund von Krankheit oder Arbeitserfordernissen von der Erledigung der Hausarbeit freigestellt wurde, und zwar allein von der Herrin.
§4 ERSCHEINUNGSBILD DES SKLAVEN
(a) Der Sklave ist verpflichtet, seine Körperteile sorgfältig zu pflegen und so zu schmücken, dass sie für die Herrin völlig offen und verfügbar sind. Die Körperteile des Sklaven können in der Öffentlichkeit oder privat, für andere oder für sie selbst gezeigt werden, wenn die Herrin dies anordnet.
(b) Der Sklave wird zu Hause nur ein einfaches, minimalistisches Suspensorium tragen. Dies gilt zusätzlich zu allen Fesseln oder anderen Verzierungen, die dem Sklaven von seiner Herrin angelegt werden. Wenn dem Sklaven befohlen wurde, völlig nackt zu sein, darf er das Suspensorium erst wieder tragen, wenn er dazu aufgefordert wird.
(c) Der Sklave muss seinen Körper vollkommen sauber rasiert oder gewachst halten und kann dabei die Hilfe der Herrin verlangen, aber nicht erwarten. Wenn er sich rasiert, muss dieses Ritual wöchentlich wiederholt werden.
(d) Der Sklave hat sein Haar nach den Anweisungen der Herrin zu schneiden und zu frisieren.
(a) Der Sklave kann der Herrin um eine "Auszeit" bitten, die jedoch von ihr im Voraus genehmigt werden muss.
(b) Unter keinen Umständen darf die Herrin den Sklaven zwingen, den Kontakt zu seinen Eltern oder Verwandten abzubrechen. Der Sklave akzeptiert jedoch, dass die Herrin über die Angemessenheit der Freunde des Sklaven entscheiden kann und daher dem Sklaven befehlen kann, den Kontakt zu Freunden abzubrechen, die sie nicht gutheißt.
(a) Die Herrin akzeptiert die Verantwortung für den Körper des Sklaven, mit dem siee nach eigenem Gutdünken verfahren kann. Die Herrin erklärt sich bereit, den Sklaven zu lieben, zu versorgen, zu beschützen und zu hegen und für seine Sicherheit und sein Wohlergehen zu sorgen. Die Herrin akzeptiert auch die Verpflichtung, den Sklaven zu erziehen, zu bestrafen und zu benutzen, wie sie es für richtig hält.
(b) Die Herrin muss den Sklaven körperlich fit und gesund halten.
(b) Die Herrin kümmert sich um die Finanzen des Hauses und sorgt dafür, dass der Sklave genug zu essen und einen sicheren Platz zum Leben hat.
(d) Die Herrin akzeptiert, dass der Sklave ein wertvoller Besitz ist und als solcher wird die Herrin den Sklaven zu jeder Zeit sicher verwahren.
(e) Die Herrin wird den Sklaven nicht anweisen, unsichere oder illegale Handlungen auszuführen oder etwas, das in Anhang L "Hard Limits" aufgeführt ist.
(f) Die Herrin wird dem Sklaven nach eigenem Ermessen begrenzte, aber regelmäßige Zeiten der "freien Rede" gewähren, in denen der Sklave seine Gedanken frei äußern darf, ohne Vergeltung befürchten zu müssen. Der Sklave wird jedoch der Herrin gegenüber vollkommen respektvoll bleiben, kann aber um Klarstellungen bitten oder seine Bedenken offen äußern.
(g) Nichts, was die Herrin von dem Sklaven verlangt, darf ihn krank machen oder körperlich dauerhaft schädigen.
(h) Die Herrin unterwirft den Sklaven keinen unsicheren oder illegalen Handlungen, weder sexuell noch anderweitig, einschließlich Kot, Erbrochenem, Blut, Nadeln, Messern oder anderen Waffen oder unsittlicher Entblößung. Dies schränkt den oralen Gebrauch, den Gebrauch von Schwänzen (mit Kondom) oder das Trinken von Urin nicht ein und kann von der Herrin im Einzelfall verlangt werden.
(a) Der Sklave erklärt sich damit einverstanden, jede Strafe zu akzeptieren, die die Herrin zu verhängen beschließt, ob verdient oder nicht.
(b) Der Sklave erklärt sich damit einverstanden, dass bei Verstößen gegen den Wortlaut oder den Geist dieses Sklavenvertrags eine strenge Bestrafung erforderlich sein kann, und er wird die Korrektur dankbar annehmen. Die Form und das Ausmaß der Bestrafung liegt im Ermessen der Herrin. Sie kann den Sklaven auch ohne Grund bestrafen, um sich selbst zu erfreuen. Der Sklave darf weinen, schreien oder betteln, akzeptiert aber, dass diese Äußerungen keinen Einfluss auf die Behandlung durch der Herrin haben. Außerdem akzeptiert der Sklave, dass die Herrin ihn knebeln oder andere Maßnahmen ergreifen kann, um ihn zum Schweigen zu bringen, wenn sie seines Lärms überdrüssig ist.
(c) Die Herrin ist bei der Verhängung von Strafen nicht durch Ort, Lage oder Dauer beschränkt. Es gibt auch keine Begrenzung für die Methoden, die sie anwenden darf (Anhang L gilt nicht für Bestrafungen).
Die Bestrafung des Sklaven unterliegt bestimmten Regeln, die den Sklaven vor vorsätzlicher Misshandlung oder dauerhaftem körperlichen Schaden schützen sollen.
(a) Die Bestrafung darf nicht zu dauerhaften körperlichen Schäden oder zu den folgenden Formen der Misshandlung führen:
- Die Bestrafung muss sofort beendet werden, wenn der Sklave blutet.
- Verbrennung des Körpers
- drastischer Verlust des Blutkreislaufs
- Verursachung innerer Blutungen
- Verlust des Bewusstseins
(b) Dauerhafte körperliche Schäden werden definiert als:
- Jede Schädigung, die zum Verlust der Bewegungsfähigkeit oder Funktion führt, einschließlich Knochenbrüchen.
- Jegliche dauerhaften Spuren auf der Haut, einschließlich Narben, Verbrennungen oder Tätowierungen, es sei denn, der Sklave akzeptiert solche Tätowierungen.
(c) Der Entzug von lebenswichtigen Stoffen wie Nahrung, Wasser oder Sonnenlicht über längere Zeiträume ist nicht zulässig. Mit Ausnahme von Wasser werden diese lebenswichtigen Stoffe maximal zwei Tage lang vorenthalten. Die Verfügbarkeit von Wasser wird nicht länger als vier Stunden zurückgehalten.
(a) Der Sklave darf ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Herrin keine andere Herrin oder Liebhaberin aufsuchen oder mit anderen in irgendeiner sexuellen oder unterwürfigen Weise in Beziehung treten, weder in "realer" noch in "virtueller" Form. Dies wird als schwerwiegender Verstoß gegen diesen Sklavenvertrag angesehen und führt zu extremer Bestrafung oder zur Kündigung des Sklavenvertrags.
(b) Der Sklave erklärt sich damit einverstanden, dass die Herrin das Recht hat, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang andere seinen Körper benutzen dürfen. Der Sklave hat kein Mitspracherecht bei der Wahl, dem Umfang oder der Häufigkeit dieser Benutzung durch andere.
Herrin und Sklave sind sich einig, dass die Herrin Forderungen an den Sklaven stellen kann, die sich nicht ohne körperliche, psychischen, emotionalen, seelischen oder sonstigen Schmerz erfüllen lassen. In Solchen Situationen kann der Sklave ein Safeword verwenden. Zwei Safewords kommen, abhängig von der Härte der Forderung, zum Einsatz.
(a) Das Safeword >Gelb< signalisiert der Herrin, dass der Sklave sich der Grenze des Erträglichen nähert.
(b) Das Safeword >Rot< signalisiert der Herrin, dass der Sklave keine weiteren Forderungen erfüllen kann. Wird dieses Wort ausgesprochen, beendet die Herrin die Handlung sofort und vollständig.
In Übereinstimmung mit den aufgeführten Bedingungen kann der Sklave ein Veto gegen einen vom der Herrin erteilten Befehl einlegen und sich zu diesem Zeitpunkt weigern, diesem Befehl zu gehorchen. Das Veto gilt nur, wenn:
(a) der Befehl gegen geltendes Recht verstößt oder zu einer Geldstrafe, strafrechtlicher Verfolgung oder sonstiger gesellschaftlicher Diffamierung des Sklaven führen kann, oder
(b) Der Befehl kann dem Sklaven extremen Schaden zufügen, wie z.B. den Verlust des Arbeitsplatzes oder Stress für die Familie etc.
(c) Der Befehl wird dem Sklaven ein schweres psychologisches oder physisches Trauma zufügen.
(d) Der Befehl wird gegeben, wenn die Herrin unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol oder einer anderen bewusstseinsverändernden Substanz steht, die den Sklaven glauben lässt, dass die Herrin ihre Handlungen nicht mit der gebührenden Sorge um das Wohlergehen des Sklaven betrachtet.
(a) Die Herrin und der Sklave treten in diesem Vertrag am Tag des Beginns im vollen Bewusstsein seiner Beschaffenheit ein und verpflichten sich, sich ausnahmslos an seine Bedingungen zu halten.
(b) Der Sklave kann diesen Vertrag nicht kündigen, es sei denn, die Herrin verstößt gegen eine der hierin enthaltenen Klauseln, insbesondere im Hinblick auf körperliche Schäden oder Gefährdung des Sklaven.
(c) Der Vertrag wird mit unbestimmter Laufzeit geschlossen und kann nur von der Herrin mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
§13 ABÄNDERUNG DES VERTRAGS
Dieser Vertrag darf nicht geändert werden, es sei denn, Herrin und Sklave stimmen dem zu. Wenn der Vertrag geändert wird, muss ein neuer Vertrag gedruckt und unterschrieben werden, und der alte Vertrag muss vernichtet werden.
Wir, die Unterzeichneten, haben die Bedingungen dieses Vertrages gelesen und in seiner Gänze verstanden. Wir akzeptieren die Bedingungen dieses Vertrages aus freien Stücken und bestätigen dies mit unseren Unterschriften.
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Datum, Unterschrift, Herrin
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Datum, Unterschrift, Sklave
Anzuwenden in Verbindung mit:
Werden von der Herrin nach eigenem Ermessen erstellt und geändert.
Alle von der Herrin erlassenen Regeln gelten sofort, auch wenn sie hier noch nicht eingetragen sind. Vom Sklaven wird erwartet, dass er alle Regeln von dem Moment an befolgt, in dem sie erlassen werden, unabhängig davon, ob sie hier niedergeschrieben sind oder nicht, und unabhängig davon, ob sie durch die Initialen des Sklaven bestätigt wurden oder nicht.
Der Sklave kann mit Bleistift eine neue Regel einfügen, die die Herrin erlassen, aber noch nicht geschrieben hat, und die Herrin kann sie dann nach ihrem Ermessen mit einem Stift oder durch Neudrucken dauerhaft machen.
1) Der Sklave wird niemals seine Genitalien berühren.
2) Der Sklave wird niemals auf die traditionelle männliche Art ejakulieren. Die Freisetzung von Flüssigkeit ist nur durch anale Penetration, Prostata- oder Penisstimulation durch die Herrin oder einer von ihr bevollmächtigten Person erlaubt, und auch nur dann, wenn die Herrin dies erlaubt. Der Sklave dankt der Herrin jedes Mal, wenn ihm eine solche Freisetzung von Flüssigkeit erlaubt wird.
3) Der Sklave benutzt keine Pissoirs, sondern sitzt immer auf der Toilette.
4) Der Sklave spricht nicht, wenn er nicht vorher angesprochen wird.
5) Der Sklave unterbricht niemals einen anderen, wenn dieser spricht.
Der Sklave befolgt sämtliche Anweisungen der Herrin, ohne zu zögern, vorbehaltlos und umgehend. Der Sklave stimmt allen sexuellen Aktivitäten, die die Herrin als angemessen und angenehm erachtet, ausgenommen die in Abschnitt >>Hard Limits<< zugeführten (Anhang L) zu. Er tut dies bereitwillig und ohne zu zögern.
Innerhalb der Vertragsdauer trägt der Sklave ausschließlich von der Herrin genehmigte Kleidung. Die Herrin begleitet den Sklaven ad hoc beim Kleiderkauf.
Der Sklave ist zu allen Zeiten sauber und rasiert.
6) Der Sklave unterlässt übermäßigen Alkoholkonsum, raucht nicht, nimmt keine Drogen und begibt sich nicht unnötig in Gefahr.
7) Der Sklave unterhält keine sexuellen Beziehungen mit anderen als der Herrin. Das Verhalten des Sklaven ist zu allen Zeiten respektvoll und züchtig. Ihm muss klar sein, dass sein Benehmen auf die Herrin zurück fällt. Er muss sich für sämtliche Missetaten und Verfehlungen verantworten, derer er sich in Abwesenheit der Herrin schuldig macht.
8) Ein Verstoß gegen irgendeine der oben aufgeführten Vereinbarungen hat sofortige Bestrafung zur Folge, deren Art durch die Herrin festgelegt wird.
- Kein Feuer
- Kein Urin oder Kot, kein Erbrochenes
- Keine Nadeln, Messer, Schnitte, Stiche oder Blut
- Keine Handlungen mit Kindern oder Tieren
- Keine Handlungen, die dauerhaft Spuren auf der Haut hinterlassen
Folgende Soft Limits sind von den Parteien zu besprechen:
Erklärt sich der Sklave einverstanden mit:
- Masturbation
- Geschlechtsverkehr
- Cunnilingus
- Analverkehr
- Sperma schlucken
- Analfisting
Stimmt der Sklave der Verwendung zu von:
- Vibratoren
- Dildos
- Analstöpseln
- anderen Toys
Willigt der Sklave ein bei:
- Bondage mit Seil
- Bondage mit Klebeband
- Bondage mit Ledermanschetten
- Bondage mit anderem
- Bondage mit Handschellen/ Hand- und Fußsesseln
Stimmt der Sklave folgenden Fesselungsarten zu:
- Hände vor dem Körper gefesselt
- Handgelenke am Knöchel gefesselt
- Knöchel gefesselt
- Fesselung an festen Gegenständen, zum Beispiel Möbel
- Ellenbogen gefesselt
- Hände hinter dem Rücken gefesselt
- Fesselung an Spreizstange
- Knie gefesselt
- Suspension
Lässt der Sklave sich die Augen verbinden?
Lässt der Sklave sich knebeln?
Wie viel Schmerz ist der Sklave bereit zu ertragen?
1 steht für: sehr gern, 5 für: sehr ungern:
1 -2 - 3 - 4 - 5 - 6
Erklärt sich der Sklave bereit, die folgenden Formen des Schmerzes/der Bestrafung/der Disziplinierung hinzunehmen:
- Versohlen
- Schläge mit dem Holzpaddle
- Auspeitschen
- Schläge mit dem Rohrstock
- Beißen
- Brustwarzenklemmen
- Genitalklemmen
- Eis
- Heißes Wachs
- Andere Methoden, die Schmerz zuzufügen
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