79. Sitzung vom 20.05.2026. TOP ZP 1: Aktuelle Stunde: Prognose des IPCC zur Erderwärmung
Aktuelle Stunde: Prognose des IPCC zur Erderwärmung
Zusammenfassung
In der Aktuellen Stunde ging es um die Entscheidung von Klimaforschern, das extreme Emissionsszenario RCP 8.5 des IPCC als nicht mehr plausibel einzustufen und künftig nicht mehr zentral zu verwenden. Die AfD-Fraktion nutzte dies, um die bisherige Klimapolitik grundsätzlich infrage zu stellen und als übertriebene Panikmache zu brandmarken. Die anderen Fraktionen interpretierten die Anpassung des Szenarios hingegen als Erfolg bisheriger Klimaschutzbemühungen und als Bestätigung, dass ambitionierte Politik wirkt. Die Debatte verlief hochgradig polarisiert, mit gegenseitigen Vorwürfen der Wissenschaftsverleugnung bzw. der Fortsetzung einer schädlichen ideologischen Politik. Themen waren neben dem Szenario selbst die Folgen für die deutsche und europäische Klimapolitik, wirtschaftliche Auswirkungen, Energieversorgung und globale Verantwortung.
Positionen
AfD: Das RCP-8.5-Szenario sei jahrelang als Horrorszenario missbraucht worden, um die Bevölkerung in Panik zu versetzen und eine zerstörerische Politik von Verboten, Steuern und Subventionen zu rechtfertigen. Der nunmehrige Rückzug zeige, dass der Klimawandel übertrieben dargestellt wurde und vor allem ein Geschäft für bestimmte Interessengruppen darstelle. Deutschland drohe durch die aktuelle Klimapolitik deindustrialisiert zu werden. Gefordert wird eine komplette Kehrtwende: Abschaffung von Klimagesetzen, CO₂-Bepreisung und eine Senkung der Energiepreise. Der Klimawandel wird als weitgehend natürlich oder nicht katastrophal eingestuft.
Union: Die Anpassung wissenschaftlicher Szenarien sei normaler wissenschaftlicher Prozess und kein Skandal. Der Wegfall des Extremszenarios zeige, dass Klimaschutzpolitik bereits wirke und eine massive Kohleexpansion verhindert habe. Dennoch bleibe der Klimawandel real mit erheblichen Risiken, weshalb am Pariser Abkommen und an Klimaschutz festgehalten werden müsse. Betont werden Technologieoffenheit, Schutz des Industriestandorts, Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungen im EU-Emissionshandel, um Carbon Leakage zu vermeiden und Belastungen für Bürger und Unternehmen zu begrenzen.
Grüne: Die Abkehr vom Worst-Case-Szenario sei ein großer Erfolg der Klimapolitik, des Ausbaus erneuerbarer Energien und internationaler Anstrengungen. Dies zeige, dass Veränderung möglich sei, wenn gehandelt werde. Dennoch dürfe nicht nachgelassen werden, da selbst moderate Erwärmung massive Folgen habe. Gefordert wird eine Fortsetzung und Beschleunigung ambitionierter Maßnahmen (Erneuerbare, Naturschutz, Gebäudeeffizienz). Kritisiert wird eine zu zögerliche aktuelle Bundesregierung.
SPD: Es gebe keine „Entwarnung“ – auch nach der Korrektur blieben erhebliche Erwärmungen möglich. Der Rückgang der Wahrscheinlichkeit extremer Szenarien sei gerade ein Verdienst gemeinsamen Handelns in den letzten Jahren (Ausbau Erneuerbarer, Elektrifizierung). Klimaschutz diene auch der Energiesicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Importen. Die Transformation müsse fortgesetzt und sozial abgefedert werden.
Linke: Die Streichung des Extrem-Szenarios sei wissenschaftlich normal, ändere aber nichts daran, dass bereits eine 3-Grad-Welt katastrophale Folgen (Dürren, Ernteausfälle, Gesundheitsrisiken, Migration) habe. Kritisiert wird eine zu zögerliche und kapitalismuskonforme Politik. Gefordert wird radikaler, sozialer Klimaschutz, der Gemeinwohl vor Profit stellt.
Bewertung
Die Debatte war typisch für stark polarisierte Klimadiskussionen im Bundestag: Die AfD nutzte eine wissenschaftliche Feinjustierung für einen Generalangriff auf die gesamte Klimapolitik, während die übrigen Fraktionen diese Feinjustierung fast einhellig als Bestätigung ihrer Linie interpretierten. Dadurch blieb wenig Raum für nüchterne Differenzierung zwischen Szenarien, Projektionen und tatsächlichen Beobachtungen.
Positiv war die wiederholte Betonung, dass Wissenschaft sich an neue Erkenntnisse anpasst. Negativ fielen häufige Unterbrechungen, Verweigerung von Zwischenfragen und gegenseitige Moralisierungen auf. Die Union positionierte sich als pragmatische Mitte zwischen Ambition und Wirtschaftlichkeit. Insgesamt zeigte die Stunde vor allem die tiefen weltanschaulichen Gräben: auf der einen Seite die Deutung von Klimapolitik als existenzielle Überlebensfrage und Erfolgsgeschichte, auf der anderen als ideologisch getriebene Wirtschafts- und Freiheitszerstörung. Eine echte Annäherung fand nicht statt.
In der Debatte zum AfD-Antrag auf Erstellung eines bundesweiten Lagebilds zur Paralleljustiz herrschte weitgehende Einigkeit, dass außerstaatliche Konfliktregelung (durch Clans, Familienräte, Friedensrichter oder kriminelle Netzwerke), Zeugeneinschüchterung und die Unterwanderung des staatlichen Gewaltmonopols inakzeptabel sind und den Rechtsstaat gefährden.
Die AfD-Fraktion stellte das Phänomen als massives, wachsendes und vor allem importiertes Problem dar, das besonders in migrantischen Milieus (Ruhrgebiet, Clans) auftritt und ein systematisches bundesweites Lagebild erfordert, um Ausmaß, regionale Schwerpunkte und Auswirkungen zu erfassen. Die übrigen Fraktionen erkannten das Problem an, relativierten jedoch dessen bundesweite Relevanz, betonten dessen milieuspezifischen und oft verborgenen Charakter und kritisierten den Antrag als Symbolpolitik bzw. Instrumentalisierung für migrations- und islamfeindliche Narrative. Stattdessen plädierten sie für praktische Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Geldwäschebekämpfung, Beweislastumkehr, bessere Ermittlungsausstattung). Der Großteil der Redezeit wurde nicht für Sachargumente, sondern für scharfe Vorwürfe gegen die AfD genutzt.
Positionen
AfD: Paralleljustiz stellt einen Frontalangriff auf den Rechtsstaat dar. Es gelte ausschließlich deutsches Recht; keine Toleranz gegenüber Clanregeln oder Parallelstrukturen. Ein bundesweites Lagebild sei dringend notwendig, da bisher nur fragmentarische Erkenntnisse vorliegen. Das Problem werde durch bestimmte migrantische/ethnische Gruppen importiert und durch multikulturelle Politik begünstigt. Der Staat müsse endlich handeln, statt wegzuschauen.
CDU/CSU: Das staatliche Gewaltmonopol muss uneingeschränkt gelten. Paralleljustiz ist ein reales, aber milieuspezifisches und schwer quantifizierbares Problem (vor allem in prekären Milieus). Ein bundesweites Lagebild bringe wegen unterschiedlicher Ländersysteme und der Verborgenheit des Phänomens keinen echten Erkenntnisgewinn, sondern nur Scheingenauigkeit. Besser seien konkrete Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (Follow the money, Vermögensabschöpfung, personelle Stärkung von Polizei und Justiz). Der AfD-Antrag wird als Symbolpolitik und inkonsistent kritisiert.
Bündnis 90/Die Grünen: Paralleljustiz ist grundsätzlich abzulehnen, unabhängig von der Herkunft (Clans, Rocker, religiöse Gruppen). Der AfD gehe es jedoch nicht um den Rechtsstaat, sondern um die Sammlung von Daten für anti-islamische und anti-migrantische Narrative. Die AfD selbst gefährde durch zahlreiche Rechtsverstöße, Verfassungsfeindlichkeit und Angriffe auf die Justiz den Rechtsstaat massiv.
SPD: Der Antrag sei ein reiner „Anscheinerweckungsantrag“, der ein generelles Problem vortäusche, um Musliminnen und Migrantinnen unter Generalverdacht zu stellen. Der Rechtsstaat sei bereits aktiv (Lagebild NRW etc.). Die AfD instrumentalisiere das Thema für Hetze und Remigrationsforderungen. Tatsächlich stelle die AfD selbst durch Doppelmoral, Diskreditierung von Gerichten und den Wunsch nach politischer Steuerung der Justiz die größte Gefahr für den Rechtsstaat dar.
Die Linke: Paralleljustiz müsse strafrechtlich verfolgt werden. Die AfD sei jedoch die falsche Partei, um darüber zu sprechen – sie nutze den Rechtsstaat nur als Keule gegen andere (vor allem Migrant*innen), verhalte sich selbst aber wie ein Parallelstaat mit Sonderrechtsansprüchen. Ein echtes Lagebild müsste bei den eigenen Verurteilungen, Gewalttaten und NS-Bezügen der AfD beginnen.
Bewertung
Die Debatte war hochgradig polarisiert und konfrontativ. Sachliche Auseinandersetzung mit dem AfD-Antrag blieb begrenzt; stattdessen dominierten persönliche und parteipolitische Abrechnungen mit der AfD, die von fast allen anderen Rednern als Heuchler, Rechtsstaatsgefährder und Nutznießer des von ihnen kritisierten Systems dargestellt wurden.
Die AfD erreichte damit Aufmerksamkeit für ihr Kernthema, blieb jedoch isoliert. Die etablierten Fraktionen zeigten Einigkeit in der Ablehnung des konkreten Antrags und in der Betonung praktischer Bekämpfung von OK statt neuer Bürokratie (Lagebild). Die Diskussion offenbarte tiefe Gräben: Während die AfD kulturelle und migrationsbedingte Ursachen in den Vordergrund stellt, sehen die anderen Fraktionen vor allem sozioökonomische und milieuspezifische Faktoren und wehren sich gegen jede Generalisierung. Insgesamt blieb die Debatte stärker auf die politische Positionierung der AfD als auf konkrete Lösungen für Paralleljustiz fokussiert.
79. Sitzung vom 20.05.2026. TOP ZP 2: Stationierung von Mittelstreckenraketen
Stationierung von Mittelstreckenraketen
Zusammenfassung
In der Debatte zum Antrag der Linken gegen die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland prallten grundlegende sicherheitspolitische Weltbilder aufeinander. Die Diskussion kreiste um die Frage, ob glaubwürdige Abschreckung durch eigene oder verbündete militärische Fähigkeiten oder verstärkte Diplomatie und Rüstungskontrolle die bessere Antwort auf die russische Bedrohung darstellen.
Während die russische Aggression in der Ukraine, bestehende Mittelstreckensysteme in Kaliningrad und Belarus sowie die Aufkündigung früherer Rüstungskontrollverträge als gemeinsamer Ausgangspunkt anerkannt wurden, gingen die Bewertungen der geeigneten Reaktion stark auseinander. Historische Bezüge zum NATO-Doppelbeschluss der 1980er Jahre, zum INF-Vertrag und zur Entspannungspolitik prägten die Argumentation. Die aktuelle Entscheidung der US-Regierung, vorerst keine Stationierung vorzunehmen, wurde teils als Chance, teils als Problem für die europäische Abschreckungsfähigkeit gesehen. Die Debatte blieb bei klaren Fronten, ohne Annäherung.
Positionen
Die Linke sieht in der ausbleibenden Stationierung eine Chance für eine diplomatische Initiative und fordert ein mittelstreckenwaffenfreies Europa nach Vorbild des INF-Vertrags. Mehr Waffen schaffen keine Sicherheit, sondern befeuern eine gefährliche Aufrüstungsspirale. Stattdessen müsse aktive Diplomatie, Abrüstung und gegenseitige Verifikation priorisiert werden. Diplomatie wird als professionelle Hartnäckigkeit verstanden, nicht als Naivität.
CDU/CSU betont, dass Russland den Rüstungswettlauf begonnen habe und Abschreckung durch Stärke notwendig sei. Der NATO-Doppelbeschluss habe historisch gezeigt, dass Wehrhaftigkeit Verhandlungen ermögliche, nicht einseitige Schwäche. Eine Fähigkeitslücke bei Mittelstreckenwaffen müsse geschlossen werden – zunächst übergangsweise mit US-Systemen, langfristig durch eigene europäische und nationale Anstrengungen. Ideologie und alte Parolen ersetzten keine Realitätsanalyse.
AfD lehnt die Stationierung fremder, nicht deutsch kontrollierter Raketen auf deutschem Boden ab, da diese Deutschland zur Abschussrampe und zum potenziellen Ziel machten. Sie plädiert für eigene starke Streitkräfte, Luft- und Drohnenabwehr sowie ernstgemeinte Verhandlungen mit Russland im Geist der KSZE/Helsinki. Die aktuelle Politik der Konfrontation und „Kriegstüchtigkeit“ wird als Abkehr von erfolgreicher Entspannungspolitik früherer Kanzler kritisiert.
SPD bewertet die US-Entscheidung gegen die Stationierung weitgehend positiv, warnt vor einem neuen Wettrüsten und kurzen Vorwarnzeiten. Sie erkennt die russische Bedrohung an, setzt aber stärker auf Rüstungskontrolle, Diplomatie und die Erhaltung transatlantischer Beziehungen. Einseitige Abrüstung wird abgelehnt, zugleich aber ein reines Wettrüsten als gefährlich eingestuft. Historische Erfahrungen mit dem NATO-Doppelbeschluss (inklusive Verhandlungsmandat) werden positiv hervorgehoben.
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren den Antrag der Linken als unzureichend, weil er die Bedrohung zwar benennt, aber keine überzeugende Antwort darauf liefere. Verteidigungsbereitschaft und Diplomatie schließen sich nicht aus. Sie werfen der Bundesregierung mangelnde Vorbereitung auf den US-Politikwechsel vor und fordern mehr Tempo sowie europäische Abstimmung bei der konventionellen Aufrüstung.
Bewertung
Die Debatte war ideologisch aufgeladen und von starken historischen Analogien geprägt, was zu klaren, aber wenig überraschenden Frontstellungen führte. Stärken lagen in der offenen Benennung der russischen Bedrohung durch fast alle Fraktionen sowie in der differenzierten Auseinandersetzung mit dem Spannungsverhältnis von Abschreckung und Diplomatie.
Schwächen zeigten sich in der teils ritualisierten wechselseitigen Naivitäts- bzw. Eskalationsvorwürfen und in der geringen Bereitschaft, über konkrete Alternativen oder europäische Eigenleistungen detailliert zu diskutieren. Die AfD- und Linken-Positionen wirkten besonders polarisierend, während die Regierungsfraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne) trotz Nuancen eine grundsätzliche Zustimmung zur Notwendigkeit von Stärke erkennen ließen. Insgesamt spiegelte die Aussprache die tiefen Gräben in der deutschen Sicherheitsdebatte wider, ohne neue Brücken zu bauen. Die historische Bezugnahme half bei der Einordnung, barg aber auch die Gefahr von Übervereinfachungen.
Fraktionen äußern sich zur Verteidigung der internationalen Ordnung
Um „Deutschlands Rolle bei der Verteidigung der internationalen Ordnung“ ging es bei einer von den Grünen beantragten und so benannten Aktue
Zusammenfassung
Die Aktuelle Stunde im Bundestag (16. Januar 2026) kreist um die massive Erschütterung der regelbasierten internationalen Ordnung durch Machtpolitik, Völkerrechtsbrüche und revisionistische Akteure. Im Zentrum stehen vor allem:
die mutmaßliche US-Militärintervention und Entführung Maduros in Venezuela (Januar 2026)
die von Präsident Trump geäußerten Annexionsabsichten gegenüber Grönland
der fortlaufende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine
autoritäre Machtprojektionen von China, Russland und Iran
Fast alle Redner diagnostizieren einen Epochenbruch: Das post-1945-System mit UN-Charta, Gewaltverbot und souveräner Gleichheit steht unter existenziellem Druck. Deutschland und Europa müssten daher deutlich aktiver, souveräner und militärisch glaubwürdiger werden, um nicht zwischen den Blöcken zerrieben zu werden.
Positionen
Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundesregierung betreibe „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“ gegenüber den USA unter Trump. Völkerrechtsbrüche (Venezuela, Grönland) müssten sofort und ohne Wenn und Aber klar benannt und verurteilt werden. Es brauche klare Worte, mehr Geld für humanitäre Hilfe / Entwicklung / UN, Unterstützung von Zivilgesellschaften weltweit (u. a. sofortiger Abschiebestopp, Aufnahmeprogramme, Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation). Die Verteidigung der Ordnung sei ureigenes geostrategisches Interesse.
Regierung / Koalition (Staatsminister Auswärtiges Amt, Verteidigungsminister, SPD- und CDU/CSU-Redner)
Die regelbasierte Ordnung sei fundamentales nationales Interesse Deutschlands. Russland stelle die größte akute Bedrohung dar (Ukraine-Krieg, Arktis, hybride Kriegsführung). Gleichzeitig müsse man mit den USA im Gespräch bleiben, auch wenn Verlässlichkeit abnimmt. Lösung:
Stärkung der NATO (europäischer Pfeiler, mehr Verantwortung Deutschlands)
Engagement in Arktis / Grönland gemeinsam mit NATO-Partnern und Dänemark (keine einseitige US-Annektion)
Diversifizierung von Partnerschaften (Indien, Brasilien, globaler Süden)
Völkerrechtsbrüche benennen, aber zugleich materielle Stärke (Rüstung, Abschreckung, nukleare Teilhabe) aufbauen
Venezuela wird als völkerrechtswidrig eingestuft, aber teilweise mit dem Aspekt der Befreiung von einem brutalen Regime kontextualisiert.
AfD
Die wertegeleitete Außenpolitik sei Illusion und Selbsttäuschung. Internationale Politik folge allein Interessen und Machtverhältnissen. Deutschland habe durch Deindustrialisierung, Energiewende und ideologische Politik seine Machtbasis zerstört und sei international bedeutungslos geworden. Die USA handelten in Venezuela und Grönland konsequent realpolitisch – moralische Empörung ändere daran nichts. Deutschland brauche wirtschaftliche / militärische / energetische Souveränität statt Belehrungen. Transatlantische Partnerschaft bleibe zentral, aber nur auf Augenhöhe möglich.
Die Linke
Die Krise der Ordnung resultiere aus militärischer Dominanzlogik und kapitalistischem Konkurrenzprinzip – die EU und der Westen seien Teil des Problems (selektive Völkerrechtsanwendung, Aufrüstung, Rammstein, Atomwaffen auf deutschem Boden). Es brauche konsequente Diplomatie auch mit autoritären Regimen, Stopp von Eskalation, massive Kürzung militärischer Beiträge und stattdessen Investitionen in soziale Sicherheit und globale Solidarität.
Bewertung
Die Debatte ist insgesamt von hoher Dringlichkeit und Realismus geprägt – fast alle Fraktionen erkennen an, dass die alte Nachkriegsordnung de facto nicht mehr existiert und Deutschland/Europa deutlich mehr Verantwortung übernehmen müssen.
Stärken
Breiter Konsens über die existentielle Bedrohung (Russland, China, Arktis, hybride Kriegsführung)
Deutliche Distanzierung von einseitiger US-Annektion Grönlands über alle demokratischen Fraktionen hinweg
Einigkeit bei der Unterstützung der Proteste im Iran und der Ablehnung des Mullah-Regimes
Konkrete Vorschläge (NATO-Stärkung, Arktis-Engagement, Diversifizierung von Partnerschaften, Mercosur/Indien-Abkommen)
Schwächen / Spannungsfelder
Sehr unterschiedliche Gewichtung des US-Verhaltens: Grüne und Linke sehen klare Völkerrechtsbrüche und fordern harte Verurteilung; Koalition und CDU/CSU tendieren zu „komplex“ + pragmatischem Festhalten am Bündnis
Massive Differenz bei Militär/Aufrüstung: Grüne und Linke sehen darin Eskalation und Teil des Problems; Koalition, CDU/CSU und teilweise AfD sehen genau darin die notwendige Antwort
Die AfD steht am weitesten außerhalb des Konsenses (offene Relativierung von Völkerrechtsbrüchen zugunsten von „Realpolitik“, scharfe Kritik an der gesamten etablierten Politik)
Insgesamt zeigt die Debatte einen breiten, wenn auch brüchigen Konsens der demokratischen Mitte über die Notwendigkeit einer aktiveren, stärkeren und souveräneren deutschen/europäischen Rolle – bei gleichzeitig wachsenden Differenzen, wie weit man dafür das transatlantische Verhältnis und das Völkerrecht strapazieren darf.
Die illegale Migration nach Deutschland ist nach den Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) 2025 im Vergleich zum Vorjahr u
Zusammenfassung
Die Regierungsbefragung stand im Zeichen einer starken Betonung der „Migrationswende“ als zentralem Erfolgsnarrativ der neuen Bundesregierung (CDU/CSU-geführte Koalition). Der Innenminister präsentierte deutliche Rückgänge der illegalen Migration (−51 % zu 2024, −66 % zu 2023) und kündigte die Fortsetzung sowie Ausweitung von Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan an – zunächst bei Straftätern, später bei alleinreisenden Männern.
Gleichzeitig wurde die Reform der Entwicklungszusammenarbeit (BMZ) vorgestellt: strategischer, fokussierter, partnerschaftlicher, wirtschaftsnaher und sicherheitspolitisch relevanter – bei gleichzeitig sehr schmerzhaften Haushaltskürzungen.
Weitere Schwerpunkte waren:
Intensivierung des Kampfes gegen Linksextremismus / Linksterrorismus (nach Anschlägen auf kritische Infrastruktur in Berlin)
Ausbau der Zusammenarbeit mit Israel (Cyber-Sicherheit, Drohnenabwehr, Schutz jüdischen Lebens, Antisemitismusbekämpfung)
Umgang mit Ortskräften aus Afghanistan (Sicherheitsüberprüfungen, teilweise Rücknahme von Zusagen)
Positionierung zu internationalen Krisen (Iran, Gaza, Venezuela, Syrien, UN-Reformen)
Die Debatte war insgesamt sehr konfrontativ, parteipolitisch aufgeladen und von gegenseitigen Schuldzuweisungen („Ampel-Erbe“, „Populismus“, „Relativierung von Terror“) geprägt.
Positionen
Bundesregierung (Innenministerium)
Starke Erfolgsbilanz bei Eindämmung illegaler Migration durch Grenzkontrollen, Zurückweisungen, Senkung von Pullfaktoren und Abschiebungen
Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind möglich und laufen (seit Dezember 2025) – zunächst Straftäter, später Ausweitung
Straftäter haben kein Bleiberecht – das ist zentrale Leitlinie
Linksterrorismus/Linksextremismus wird als wachsende Gefahr erkannt → personelle und technische Aufrüstung (geheimdienstlich + digitale Ermittlung)
Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS) wird priorisiert (Dachgesetz, NIS-2, Pakt für Bevölkerungsschutz)
Ortskräfte: nur noch Erfüllung rechtsverbindlicher Zusagen, ansonsten Sicherheitsüberprüfungen entscheidend
Entwicklungspolitik: trotz Kürzungen feministisch, fokussiert auf Armut/Hunger/Sicherheit/Wirtschaftskooperation/Multilateralismus, Priorität Least Developed Countries
BMZ-Position
Reform = Reaktion auf Haushaltszwänge + geopolitische Notwendigkeit
Keine ideologische Aufgabe von feministischer Entwicklungspolitik (Frauenförderung bleibt zentral)
Stärkung multilateraler Systeme trotz US-Rückzug, Fokus auf Reform-Champions
Weiterhin humanitäre Verantwortung (Gaza, Sudan, Venezuela-Flüchtlinge in Nachbarstaaten), aber enge Abstimmung mit politischen Realitäten
Bonn als UN-Standort soll gestärkt werden
AfD
Behauptet Scheitern / Kosmetik der Migrationspolitik (Zurückweisungen nur 2 %, hohe Asylanträge + Familiennachzug → netto mehr Zuzug)
Fordert Widerruf subsidiären Schutzes für (fast) alle Syrer
Kritisiert Regierung scharf wegen angeblicher Koalitions-Kompromisse / halbherziger Umsetzung
Zweifelt Glaubwürdigkeit des Anti-Linksterror-Kurses an (frühere Ablehnung AfD-Anträge)
Sehr kritisch gegenüber UNRWA (Hamas-Verstrickung) und Fortsetzung feministischer EZ
Grüne
Starke Kritik an Haushaltskürzungen im BMZ → Gefährdung von Kernaufgaben (Hunger, Bildung, Klimagerechtigkeit, Zivilgesellschaft)
Warnung vor Verzweckung von Entwicklungspolitik zu nationalen / sicherheitspolitischen Interessen
Kritik an mangelndem Schutz kritischer Infrastruktur und fehlender Präsenz des Ministers bei Berlin-Krise
Ablehnung pauschaler Abschiebungen und Relativierung von Schutzbedürftigkeit
SPD
Eher zurückhaltend-kritisch, betont aber teilweise Regierungslinie (Venezuela-Krise, Antisemitismusbekämpfung)
Fragen zu konkreten Auswirkungen internationaler Krisen auf EZ
Betonung multilateraler Verantwortung und humanitärer Hilfe
Die Linke
Sehr scharfe Kritik an Abschiebepolitik (Iran, Syrien) → Forderung nach Abschiebestopp
Starke Kritik an fehlender Unterstützung gefährdeter Iranerinnen und Ortskräfte
Kritik an Kürzungen im BMZ und mangelnder Reaktion auf US-Rückzug aus UN-Strukturen
Bewertung
Die Debatte war hochgradig polarisiert und diente vor allem der Selbstdarstellung der Regierung („Migrationswende wirkt“, „klare Kante“, „Kontrolle“) sowie der Fundamentalopposition der AfD und Teilen der Linken/Grünen.
Stärke der Regierung: sehr klare Narrative (Zahlenrückgang, Abschiebungen nach Syrien/Afghanistan, Kampf gegen Linksterror, Israel-Kooperation)
Schwäche der Regierung: wenig konkrete Zahlen zu Abschiebungen nach Syrien/Afghanistan (nur „wöchentlich“, Gesamtzahl ~20.000 Rückführungen 2025 insgesamt), offene Konflikte in der Koalition (Wadephul vs. Dobrindt zu Syrien), Verteidigungshaltung bei Ortskräften
Opposition: AfD nutzt jede Lücke (angebliche Netto-Zunahme durch Familiennachzug), Grüne/Linke setzen stark auf humanitäre und völkerrechtliche Argumente
Ton: aggressiv, teilweise persönlich, häufige Zeitüberschreitungen und Ordnungsruf-Notwendigkeit
Inhaltliche Tiefe: eher gering – viele Fragen dienten der politischen Profilierung statt echter Klärung
Insgesamt eine typische, harte Regierungsbefragung zu Jahresbeginn 2026: die Koalition feiert Erfolge und markiert Härte in der Migrations- und Sicherheitspolitik, während Opposition und linke Mitte die humanitären und rechtsstaatlichen Kosten anprangern.
Experten: Verzicht und Nachteile für pflegende Kinder und Jugendliche
Fachgespräch der Kinderkommission
Zusammenfassung
Das Fachgespräch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (14. Januar 2026) widmete sich dem Thema Young Carers in Deutschland – Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die regelmäßig erhebliche Pflege-, Betreuungs- oder Unterstützungsverantwortung für körperlich kranke, psychisch erkrankte, suchtkranke Elternteile oder Geschwister übernehmen.
Zentrale Schätzungen liegen bei ca. 480.000 bis 800.000 betroffenen Kindern und Jugendlichen (je nach Definition und Erhebungsmethode), wobei in Schülerbefragungen etwa 6 % Pflegeaufgaben angeben (1–2 pro Klasse) und bei psychisch erkrankten Eltern sogar 4–5 pro Klasse betroffen sein können. Insgesamt leben ca. 20 % aller Kinder mit mindestens einer chronisch kranken oder behinderten Person im Haushalt.
Die Diskussion machte die massive Unsichtbarkeit dieser Kinder deutlich: Scham, Stigma, Isolation der Familie, Angst vor Jugendamt, Parentifizierung (Rollenumkehr) und fehlende systematische Erkennung führen dazu, dass die meisten Betroffenen nie identifiziert werden.
Forderung nach systematischem Screening, Fort-/Weiterbildung aller Fachkräfte, niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angeboten in der Regelversorgung
Idee eines Anerkennungs-/Nachteilsausgleichs-Instruments (ähnlich GdB-Ausweis), das ohne Stigmatisierung Hilfen ermöglicht
Umsetzung der 2019 vorgelegten Empfehlungen der interministeriellen Arbeitsgruppe (Kernthesen) dringend notwendig
Prävention und Familienorientierung in allen Systemen als Schlüssel
Starke Betonung des lebenslangen Stigmas und der Scham – auch im Erwachsenenalter (Karriere, Verbeamtung, Versicherung, soziale Beziehungen)
Wert des Erfahrungswissens (Peer-Arbeit, Trialog) für Fachkräfte und Betroffene
Projekt „Weiß, was hilft“ als Beispiel für qualifizierte Peer-Referent:innen
Wichtig: Kinder müssen früh erfahren, dass sie nicht schuld sind und nicht verantwortlich für die Gesundung der Eltern
Antistigma-Arbeit durch Sichtbarmachung und Normalisierung in Alltagskontexten (Kindergarten, Schule, Bücher)
Praxis / Projektperspektive (Windschatten Berlin)
Junge Carer wollen meist keinen Ausweis oder Label – sie wollen „normale Kinder“ sein
Kernstrategie: Familienorientierung → wenn Eltern ausreichend unterstützt werden (z. B. Familienpflege), entlastet das die Kinder am effektivsten
Präventiv wirksam: Übergangsbegleitung vom Krankenhaus in die Häuslichkeit, Familienberatung direkt nach Diagnose
Praktische Angebote (Gruppen, Freizeit, Taschengeldstipendien, Nachhilfe) helfen, Normalität und Selbstwert zu erhalten
Politischer Appell: Keine Sparpolitik bei Jugendhilfe, Ausbau spezialisierter Anlaufstellen, Familienpflege-Leistungen erleichtern
Bewertung
Die Debatte war eindringlich, emotional und faktenreich. Besonders beeindruckend war die Offenheit persönlich Betroffener (inkl. einer Abgeordneten), die das Ausmaß von Scham, Stigma und Langzeitfolgen sehr greifbar machte.
Stärken
Hohe Übereinstimmung bei Kernproblemen (Unsichtbarkeit, fehlende Erkennung, fragmentierte Systeme, Stigma)
Breiter Konsens, dass Prävention, Familienorientierung und Regelversorgung Vorrang vor reiner Projektförderung haben müssen
Gute Ergänzung der Perspektiven: Forschung → Praxis → gelebte Erfahrung
Wiederholte Bezugnahme auf den 2019-Bericht als solide Grundlage, deren Umsetzung blockiert ist
Schwächen / offene Konfliktlinien
Uneinigkeit über Anerkennungsinstrumente (Ausweis/Karte): Forschung sieht Chance auf Sichtbarkeit & Nachteilsausgleich → Praxis & Selbstbetroffene halten es für kontraproduktiv (Stigmatisierung, Identifikationsverweigerung)
Spannungsfeld Kinderschutz vs. Familienunterstützung: Wo endet familiäre Mitverantwortung und beginnt Entwicklungsgefährdung? Wie verhindert man unnötige Jugendamt-Kontakte, ohne Kinder zu übersehen?
Praktische Umsetzbarkeit von Screening und Sensibilisierung in ressourcenknappen Systemen (Schule, Klinik, Jugendamt) blieb offen
Finanzierungsfrage unausgesprochen dominant: Viele gute Ansätze scheitern an fehlender Verstetigung / Sparzwängen
Gesamteindruck
Das Fachgespräch hat das Thema Young Carers auf hohem Niveau sichtbar gemacht und wichtige Impulse gesetzt. Es wurde deutlich, dass Deutschland bei der Erkennung und Unterstützung dieser großen, verborgenen Gruppe international (v. a. Großbritannien) hinterherhinkt. Der politische Handlungsdruck ist hoch – insbesondere bei der Umsetzung bereits existierender Empfehlungen, beim Stopp von Sparmaßnahmen in der Jugendhilfe und bei der Herstellung echter Familienorientierung in Gesundheits- und Jugendhilfesystem.
Aktuelle Stunde: Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin
Zusammenfassung
Die Debatte dreht sich um den massiven, mehrtägigen Stromausfall in Berlin nach einem Anschlag auf eine zentrale Kabelbrücke bei eisigen Temperaturen. Betroffen waren Zehntausende Haushalte, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Schulen. Es handelt sich um den längsten Stromausfall in der Nachkriegsgeschichte Berlins.
Die Diskussion ist hochgradig polarisiert und emotional aufgeladen. Es gibt vier Hauptthemenstränge:
Verurteilung des Anschlags als linksterroristisch
Analyse und Kritik am Krisenmanagement von Senat, Landes- und Bundespolitik
Vorwurf unterschiedlicher Schutz- und Hilfsstandards (Deutsche vs. Migranten)
Politische Instrumentalisierung und gegenseitige Schuldzuweisungen
Fast alle Redner betonen den Zusammenhalt der Bevölkerung und danken den Einsatzkräften (Feuerwehr, THW, DRK, Bundeswehr, Polizei, Hilfsorganisationen). Gleichzeitig werfen sich die Fraktionen gegenseitig Zynismus, Verharmlosung, Hetze, Lügen und politische Profiliererei vor.
Positionen
AfD
Klassifiziert den Vorfall eindeutig als linksterroristischen Anschlag und nationalen Notstand
Spricht von „eklatantem Staatsversagen“ und „Körperverletzung durch Unterlassen“
Scharfe Kritik an CDU/SPD-Regierung in Berlin und Bund: Priorisierung von Migrantenunterkünften, Tennis spielender Regierender Bürgermeister, Lob des Kanzlers für das Krisenmanagement, angebliche Bevorzugung der Ukraine bei Notstromaggregaten
Wirft den etablierten Parteien jahrelanges Wegschauen beim Linksextremismus vor
Fordert konsequente Bekämpfung des Linksterrorismus und sieht sich als einzige ernstzunehmende Kraft
CDU/CSU
Nennt den Anschlag klar linksterroristisch und verurteilt ihn scharf
Betont schnelle Reaktion der Einsatzkräfte und Wiederherstellung des Stroms früher als prognostiziert
Verteidigt das Krisenmanagement als insgesamt professionell und lobt Koordination mit Bund (THW, Bundeswehr, Bundespolizei)
Weist Vorwürfe massiver Bevorzugung von Migranten zurück
Kritisiert AfD scharf wegen Zynismus, Falschinformationen, Hetze gegen Geflüchtete/Ukraine und Versuch, Leid politisch auszuschlachten
Betont, dass man alle Formen des Extremismus bekämpfen müsse
Bündnis 90/Die Grünen
Verurteilen den Anschlag als linksextremistisch und kriminell
Betonen die gute Arbeit der Berliner Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Bevölkerungszusammenhalt
Werfen Union vor, jahrelang beim Linksextremismus versagt zu haben (de Maizière, Seehofer, Dobrindt)
Kritisieren AfD wegen Sensationsgier, Hetze und fehlender konstruktiver Vorschläge
SPD
Nennt den Anschlag klar Terror und mutmaßlich linksextremistisch
Betont vor allem Solidarität und Zusammenhalt der Bürger als das eigentlich Positive
Verteidigt das operative Krisenmanagement vor Ort als gut gelungen
Kritisiert AfD massiv wegen Falschinformationen, Ausspielen von Gruppen gegeneinander und klammheimlicher Freude am Anschlag
Fordert besseren Schutz kritischer Infrastruktur und Überprüfung von zu offenen Daten
Die Linke
Spricht von „Stromausfall“ / „Anschlag“, vermeidet weitgehend den Begriff „linksterroristisch“
Scharfe Kritik am Berliner Senat (insbesondere Regierender Bürgermeister: Tennis-Lüge, Abgehobenheit)
Thematisiert jahrelanges Kaputtsparen beim Katastrophenschutz und Zivilverteidigung
Betont gesellschaftlichen Zusammenhalt statt staatlicher Hilfe
Sieht Versagen der Politik quer durch alle etablierten Parteien
Bewertung
Die Debatte war eine der polarisiertesten und aggressivsten Aktuellen Stunden der Legislatur. Sie hat weit mehr Konfrontation und gegenseitige Diffamierung als sachliche Problemlösung gezeigt.
Stärken:
Fast einhellige Verurteilung des Anschlags
Breiter Dank an Einsatzkräfte und Bevölkerung
Mehrere Redner thematisieren ernsthaft Schwachstellen bei KRITIS-Schutz und Bevölkerungsschutz
Schwächen:
Sehr hoher Anteil an Polemik, persönlichen Angriffen, Ordnungsrufen und gegenseitigen Zynismus-Vorwürfen
Starke Instrumentalisierung des Leids („für die alles – für uns nichts“, Ukraine-Vergleiche, Tennis-Meme, KI-Bilder)
Kaum konstruktive, überparteiliche Vorschläge – stattdessen Schuldzuweisung in alle Richtungen
Die Frage nach einem echten, parteiübergreifenden Lernprozess aus der Krise bleibt weitgehend unbeantwortet
Insgesamt dominierten Wahlkampf- und Lager-Rhetorik deutlich vor einer nüchternen Analyse der Sicherheits- und Resilienzdefizite. Die Debatte spiegelt den tiefen politischen Graben wider, anstatt ihn zu überbrücken.
Arbeitgeber lehnen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie von der Linksfraktion geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde
Zusammenfassung
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 12. Januar 2026 befasste sich mit zwei Anträgen (Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke), die eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 € pro Stunde sowie die gesetzliche Verankerung des EU-Referenzwerts von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze fordern. Die Debatte verlief sehr kontrovers. Während Gewerkschaftsseite und mehrere wissenschaftliche Sachverständige eine weitere deutliche Anhebung und die gesetzliche Fixierung des 60%-Kriteriums befürworteten, lehnten Arbeitgeberverbände (BDA, ZDH) sowie ein Teil der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft diese Forderungen klar ab. Die aktuelle Mindestlohnkommissions-Entscheidung (13,9 € → 14,6 €) wurde teils als mutig-progressiv, teils als bereits riskant bewertet. Zentrale Themen waren Beschäftigungseffekte, Tarifautonomie, Ausbildungsanreize, Schwarzarbeit, regionale Unterschiede (Ost-West) und die Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Die Positionen
Befürworter einer Anhebung auf 15 € und gesetzlicher Verankerung des 60%-Referenzwerts
Der 60%-Medianwert entspricht derzeit ungefähr 15 € und wird als ökonomisch sinnvoller, armutsfester und EU-richtlinienkonformer Referenzwert gesehen.
Die Aufnahme in die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission wird als wichtiger, aber rechtlich fragiler Schritt betrachtet → gesetzliche Verankerung schafft Rechtssicherheit, schützt die Kommission vor Angriffen und beseitigt die derzeitige „Behelfslösung“.
Bisherige Mindestlohnerhöhungen (inkl. Einführung) hatten kaum negative Beschäftigungseffekte; ein Niveau um 60 % wird in der Literatur mehrheitlich noch als unproblematisch eingestuft.
Negative Effekte in schwachen Branchen (Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk) resultieren eher aus der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage als aus dem Mindestlohn selbst → Lösung liegt in Konjunkturpolitik, nicht in Lohnzurückhaltung.
Mindestlohn verschiebt Machtverhältnisse zugunsten der Beschäftigten und sorgt für gerechtere Verteilung des erwirtschafteten Überschusses.
Prognosen und Inflationsberücksichtigung sollten explizit erlaubt/gewünscht werden.
Der 2-Jahres-Turnus hat sich grundsätzlich bewährt (Planungssicherheit, wissenschaftliche Fundierung), birgt aber bei starken Preissprüngen Nachteile.
Gegner einer weiteren starken Anhebung und gesetzlicher 60%-Fixierung
Mindestlohn ist kein sozialpolitisches („Living Wage“), sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument → er darf nicht losgelöst von Produktivität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Betriebe festgelegt werden.
Starke Erhöhungen führen zu Stauchungs- und Kaminzugeffekten in Tarifstrukturen → qualifizierte Fachkräfte verlieren relativen Lohnabstand → Akzeptanz von Tarifverträgen sinkt.
Besonders betroffen sind personal- und lohnintensive Branchen (Handwerk, Gebäudereinigung, Gastronomie, Pflege) → Folgen: Arbeitszeitverkürzung, Stellenabbau, Wegfall von Minijobs/Samstagsarbeit, verstärkte Schwarzarbeit und Verlagerung ins Ausland (z. B. Landwirtschaft).
Deutliche Anreizwirkung gegen Berufsausbildung, besonders bei formal schwach qualifizierten Jugendlichen → kurzfristig attraktiver „schneller Euro“ statt langfristiger Qualifizierung.
Ostdeutschland ist überproportional betroffen → einheitlicher bundesweiter Mindestlohn ignoriert regionale Kaufkraft- und Produktivitätsunterschiede.
Jährliche Anpassungen und/oder Prognoseverpflichtung → massive Politisierung, Druck auf Unabhängigkeit der Kommission, Vorwegnahme tariflicher Entscheidungen → Gefahr, dass die Kommission zum „Notar vergangener“ oder gar „Akteur zukünftiger“ Lohnpolitik wird.
Armutsfestigkeit sollte primär über Sozialleistungen (Aufstocker, Wohngeld etc.), Steuerentlastungen und Qualifizierung erreicht werden – nicht über den Mindestlohn.
Gesetzliche 60%-Fixierung als Untergrenze würde Tarifautonomie gefährden, da tarifliche Verhandlungen nur noch oberhalb eines politisch vorgegebenen Werts stattfinden könnten → potenzieller Verfassungs- und Tarifrechtkonflikt.
Neutral-wissenschaftliche / abwägende Stimmen
Bisherige Erhöhungen (bis ca. 55 %) wirkten sehr positiv bis neutral auf Beschäftigung und Kaufkraft.
Bei 58–65 % Median beginnen Prognosemodelle, negative Beschäftigungseffekte zu erwarten – exakte Kipppunkte sind aber unsicher.
Aktuelle Anpassung auf 14,6 € (2027) gilt als progressiv, aber noch tragbar; 15 € liegt genau an der Grenze des wissenschaftlich Vertretbaren.
Der 2-Jahres-Rhythmus bietet Planungssicherheit, birgt aber Nachlaufprobleme (Median-Anteil sinkt wieder unter 60 %).
Bewertung
Die Anhörung war inhaltlich sehr gehaltvoll, zeigte aber eine tiefe Grabenbildung zwischen arbeitgeber- und gewerkschaftsnahen Positionen. Besonders auffällig:
Arbeitgeberseite argumentierte stark praxisnah (konkrete Beispiele aus Handwerk, Schwarzarbeit, Ausbildungsverzicht, Öffnungszeiten), blieb aber teilweise bei warnenden Szenarien ohne neue empirische Evidenz.
Gewerkschafts- und befürwortende Wissenschaftsseite betonte empirische Befunde der Vergangenheit und EU-Konformität, wirkte aber teils konjunkturunabhängig optimistisch bezüglich weiterer Erhöhungen.
Die juristische Debatte um die Rechtssicherheit des 60%-Kriteriums (Geschäftsordnung vs. Gesetz) war sehr präzise und zeigte echten Handlungsbedarf – unabhängig von der Höhe-Frage.
Insgesamt überwog der Eindruck, dass die letzte einvernehmliche Erhöhung (14,6 €) bereits ein Kompromiss am Rand des Machbaren war – eine gesetzliche 15-€-Fixierung oder starre 60-%-Untergrenze hätte die Unabhängigkeit und das Konsensprinzip der Kommission massiv gefährdet.
Die Diskussion blieb weitgehend sachlich und respektvoll, zeigte aber auch, wie polarisierend das Thema nach wie vor ist – insbesondere vor dem Hintergrund schwacher Konjunktur und hoher Tarifbindungssorgen im Handwerk.
Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten. Die A
Zusammenfassung
Am 19. Dezember 2025 debattierte der Bundestag erstmals fünf Anträge der AfD-Fraktion zur Neuausrichtung der deutsch-amerikanischen Beziehungen unter der neuen US-Administration von Präsident Trump.
Die Anträge fordern eine engere Anlehnung an die nationale Sicherheitsstrategie der USA, eine realpolitische Wende weg von „wertegeleiteter“ Außenpolitik, die Rückdrängung „woker“ Positionen, eine Friedensinitiative im Ukraine-Konflikt unter US-Führung sowie Anreize gegen US-Zölle.
Die Debatte dauerte 30 Minuten und war geprägt von scharfen persönlichen Angriffen, ideologischen Gegensätzen und gegenseitigen Vorwürfen der Illoyalität gegenüber deutschen Interessen. Alle Anträge wurden letztlich von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Die Positionen
Die AfD sieht in der neuen US-Sicherheitsstrategie eine „Blaupause“ für eine interessengeleitete Realpolitik, die nationale Souveränität, Grenzkontrolle und Identität priorisiert. Sie kritisiert die deutsche Außenpolitik als wertegeleitet, doppelmoralisch und strategielos – unter früherer grüner Führung als „feministisch“, unter der aktuellen Regierung als „pastoral“. Die AfD fordert eine Abkehr von „woken“ Positionen, transnationalen Institutionen und eine Rückkehr zu kompromissloser Verteidigung deutscher Interessen in enger Partnerschaft mit den USA.
Die Union betont ihre langjährige transatlantische Tradition und sieht die Partnerschaft mit den USA als breit und überparteilich an – mit Regierung, Kongress, Bundesstaaten und der Bevölkerung. Sie wirft der AfD Opportunismus vor: Früher anti-amerikanisch und anti-NATO, nun plötzlich pro-Trump. Die AfD schade Deutschland durch schlechtes Reden im Ausland und sei ein „trojanisches Pferd“ fremder Mächte. Die Union setzt auf pragmatische Diplomatie auf Augenhöhe und lehnt die AfD-Anträge als unrealistisch und schädlich ab.
Die Grünen kritisieren die AfD-Anträge als inkonsistent, faktenfern und autoritär. Besonders abgelehnt werden Forderungen wie die Aussetzung von Projektförderungen des Auswärtigen Amts und die internationale Bekämpfung eines „Rechts auf Abtreibung“. Die AfD vertrete nicht deutsche, sondern fremde Interessen und wolle Deutschland klein machen. Zur Trump-Administration fordern die Grünen eine langfristige europäische Strategie, klare Worte gegen Völkerrechtsbrüche und Unterstützung demokratischer Kräfte in den USA statt Anbiederung.
Die SPD sieht in den AfD-Vorschlägen eine unpatriotische Selbstverzwergung Deutschlands, die das Land fremden Mächten (USA, Russland, China) ausliefert. Die AfD sei gespalten zwischen pro-russischen und pro-amerikanischen Flügeln und missbrauche transatlantische Themen für inneren Kulturkampf. Die Anträge seien verantwortungslos, schwächten Bündnisse, relativierten Völkerrecht und gefährdeten Frieden in der Ukraine. Patriotische Außenpolitik erfordere stattdessen europäische Souveränität und eigenständige Interessenvertretung.
Die Linke kritisiert sowohl die US-Sicherheitsstrategie als auch die AfD und teilweise die Union als Ausdruck von Aufrüstung, Abschottung und Macht der Milliardäre. Trump und seine Unterstützer (wie Thiel und Musk) bedrohten Demokratie weltweit. Statt nationalistischer oder transatlantischer Militarisierung brauche es eine globale Vermögenssteuer, soziale Gerechtigkeit und eine „Partnerschaft von unten“ durch Gewerkschaften und Bewegungen. Die AfD missbrauche die Debatte für rechte Agenda.
Bewertung
Die Debatte war inhaltlich wenig konstruktiv und stark von Polemik und persönlichen Angriffen dominiert – von „trojanischem Pferd“ über „Vaterlandslose Gesellen“ bis zu Vorwürfen der Spionage und Nähe zu Autokraten. Sachliche Auseinandersetzung mit der US-Sicherheitsstrategie oder konkreten Vorschlägen für den Umgang mit der Trump-Administration blieb weitgehend aus; stattdessen diente die Diskussion vor allem der Abgrenzung von der AfD.
Die anderen Fraktionen einigten sich implizit darauf, die AfD als illoyal und opportunistisch darzustellen, während die AfD die etablierten Parteien als realitätsfern und selbstaufgebend kritisierte.
Am Ende verstärkte die Debatte die politische Polarisierung, ohne neue Ansätze für die veränderte transatlantische Lage zu liefern.
Anträge zur aktuellen Situation in Syrien erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Syrien ein Jahr nach Sturz d
Zusammenfassung
Im Bundestag wurde am 19. Dezember 2025 erstmals über zwei Oppositionsanträge zu Syrien debattiert: einen der Grünen zur Forderung von Gerechtigkeit, Unterstützung des Wiederaufbaus sowie Fokussierung auf Demokratie und Menschenrechte ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes, und einen der Linken zur Ausweitung humanitärer Hilfe, Anerkennung demokratischer Selbstverwaltungsstrukturen und Ablehnung von Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren.
Die halbstündige Debatte spiegelte die anhaltend schwierige Lage in Syrien wider – Armut, Unsicherheit, Gewalt gegen Minderheiten, fragmentierte Kontrolle und ungewisse demokratische Entwicklung – und zeigte tiefe politische Gräben in der Bewertung der Übergangsregierung unter HTS sowie der deutschen Syrien-Politik. Beide Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen.
Die Positionen
Grüne: Betonung der Aufarbeitung von Verbrechen aller Seiten (insbesondere des Assad-Regimes, gestützt durch die „Damaskus-Dossiers“), aktive deutsche Unterstützung bei Transitional Justice, Stärkung der Zivilgesellschaft und demokratischem Neuanfang. Kritik an der Bundesregierung für Reduzierung auf Abschiebefragen, Fehlen eines klaren Fahrplans und zu wenig proaktives Engagement. Forderung nach Verzicht auf Abschiebungen, Stärkung zirkulärer Migration und Einbindung der Diaspora.
Linke: Scharfe Kritik an der HTS-dominierten Übergangsregierung als islamistisch und mitverantwortlich für Gewalt gegen Minderheiten sowie Entführungen. Ablehnung jeder Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren. Stattdessen Anerkennung und Unterstützung der selbstverwalteten Strukturen in Nordostsyrien (Rojava/AANES) als demokratische, inklusive und frauenemanzipatorische Alternative. Forderung nach Dezentralisierung statt zentraler autoritärer Macht.
CDU/CSU: Anerkennung der gewaltigen Herausforderungen, aber vorsichtiger Optimismus seit Übernahme durch die Übergangsregierung. Besonderer Fokus auf Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten als Gradmesser für Stabilität und Voraussetzung für Rückkehrperspektiven. Lob für deutsches Engagement (humanitäre Hilfe, Aufarbeitung von Verbrechen). Befürwortung freiwilliger und ggf. zwangsweiser Rückführungen bei Stabilisierung.
SPD: Betonung deutscher Glaubwürdigkeit und bereits laufender Unterstützung (humanitäre Hilfe, Schulaufbau, Frauenförderung, Plattform „Neuanfang für Syrien“). Hoffnung auf demokratisches, prosperierendes Syrien durch anhaltendes Engagement und Einbindung der Diaspora. Klare Ablehnung von Abschiebungen unter aktuellen Bedingungen als unverantwortlich. Forderung nach inklusivem politischen Prozess mit klaren Bedingungen, aber ohne Illusionen oder Maximalforderungen.
AfD: Fundamentale Ablehnung beider Oppositionsanträge als realitätsfremd und ideologisch. Kritik an Grünen und Linken wegen Ignoranz deutscher Einflussmöglichkeiten und Überbewertung von Themen wie LGBTQ-Rechten. Forderung nach Konditionalität von Hilfsgeldern (nur nach Reformen), sofortigen Rückführungen mit Sicherheitsgarantien der syrischen Regierung sowie Ende der „postkolonialen“ Zurückhaltung qualifizierter Syrer in Deutschland. Schuldzuweisung an frühere Regierungen für Unterstützung islamistischer Gruppen.
Bewertung
Die Debatte war hochgradig polarisiert und spiegelte die ideologischen Gräben im Bundestag wider: Linke und Grüne kritisierten die Regierungspolitik teils scharf als zu nachgiebig gegenüber der HTS-Regierung bzw. zu abschiebeorientiert, während Unions- und Regierungsvertreter deutsches Engagement verteidigten und auf reale Fortschritte sowie Notwendigkeit pragmatischer Zusammenarbeit hinwiesen. Die AfD nutzte die Diskussion primär für migrationspolitische und regierungskritische Polemik.
Konsens bestand lediglich in der Anerkennung der dramatischen humanitären Lage, der Notwendigkeit von Minderheitenschutz und der Aufarbeitung von Assad-Verbrechen. Kontroverse Schwerpunkte waren die Bewertung der HTS-Regierung (islamistisch vs. stabilisierend), die Rolle der kurdisch dominierten Nordoststrukturen sowie die Frage von Rückführungen/Abschiebungen.
Insgesamt blieb die Debatte eher positionsbezogen als lösungsorientiert; konkrete neue Initiativen der Regierungsfraktionen wurden nicht vorgestellt.
Fraktionen positionieren sich zum Digital Services Act der Europäischen Union
Die AfD-Fraktion steht mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Digital Services Act (DSA) allein. Das wurde während einer von der Fraktion
Zusammenfassung
Die aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2025 drehte sich um den von der AfD-Fraktion beantragten Titel „Digital Services Act abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum durch die EU“. Der DSA, der seit Februar 2024 EU-weit gilt, wurde als zentrales Thema diskutiert.
Die AfD sah darin ein Instrument der Zensur und politischen Unterdrückung, während alle anderen Fraktionen (Regierung, Union, Grüne, Linke, SPD) sowie der Vertreter der Bundesregierung den DSA mehrheitlich verteidigten und seine Abschaffung ablehnten.
Die Debatte war emotional, polemisch und endete mit der klaren Isolation der AfD-Position.
Positionen
AfD-Fraktion
Fordert die sofortige Abschaffung des DSA.
Begründung: Der DSA sei eine „Zensurverordnung“, die unter schwammigen Begriffen wie „Desinformation“ oder „systematische Risiken“ politische Meinungen unterdrücke, vor allem konservative und migrationskritische Positionen.
Die jüngste 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X (Twitter) werde als politisch motivierter Angriff auf Plattformen gesehen, die freie Meinungsäußerung ermöglichen.
Der DSA schütze nicht Bürger, sondern die Macht der etablierten Parteien vor demokratischem Wettbewerb.
Illegale Inhalte sollen durch Gerichte, nicht durch Plattformen oder EU-Behörden bekämpft werden.
Kritik an der EU-Regulierung als wirtschaftsschädlich und demokratiefeindlich.
Bundesregierung (vertreten durch parlamentarischen Staatssekretär)
Der DSA schütze Freiheit und Werte im Internet, insbesondere Kinder und Jugendliche vor Cybermobbing, gefährlichen Challenges, sexueller Ansprache und psychischen Schäden.
Regeln seien notwendig, um die freiheitliche Gesellschaft zu erhalten; das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein.
Plattformen trügen Verantwortung für systemische Risiken; der DSA stelle sicher, dass Inhalte fair abgebildet werden.
SPD, Grüne und Die Linke
Starke Verteidigung des DSA als Schutz vor Hass, Hetze, Desinformation, illegalen Produkten und Manipulation durch Algorithmen.
Der DSA beende den „Wilden Westen“ im Netz, schütze Nutzerrechte (Begründungspflicht, Widerspruch, unabhängige Schlichtung) und stelle sicher, dass „was offline illegal ist, auch online illegal bleibt“.
Kritik an der AfD: Sie mache sich zum Handlanger ausländischer Interessen (Elon Musk, Trump-Administration) und vertrete nicht deutsche oder europäische, sondern milliardärs- und autokratennahe Positionen.
Forderung nach konsequenterer Durchsetzung, höheren Strafen und weiteren Maßnahmen (z. B. Bridging-Algorithmen, Gütesiegel für Journalismus, Verbot personalisierter Werbung).
Die Linke plädierte zusätzlich für öffentlich-rechtliche oder demokratisch organisierte Alternativen zu kommerziellen Plattformen (z. B. Fediverse).
CDU/CSU-Fraktion
Klare Ablehnung der Abschaffung; der DSA setze rechtsstaatliche Standards aus der analogen Welt konsequent im digitalen Raum um.
Meinungsfreiheit ende dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden (Beleidigung, Volksverhetzung, Hassrede).
Der DSA schütze vor illegalen Inhalten und Produkten, stärke Transparenz und begrenze Manipulation; er sei kein Zensurinstrument.
Kritik an der AfD: Sie profitiere von Intransparenz und Grenzüberschreitungen, stelle sich gegen Rechtsdurchsetzung und mache sich zum Sprachrohr ausländischer Interessen.
Bewertung
Die Debatte zeigte eine klare Frontstellung: Die AfD stand mit ihrer radikalen Abschaffungsforderung vollkommen allein. Alle anderen Parteien – von Links bis zur Union – verteidigten den DSA grundsätzlich, auch wenn teilweise Kritik an der bisherigen Umsetzung (zu langsame Verfahren, zu geringe Strafen, zu wenig Kapazitäten) geäußert wurde.
Die Argumentation der Gegenseite war sachlich vielfältig (Schutz von Kindern, Rechtsdurchsetzung, Transparenz, Souveränität gegenüber US- und chinesischen Tech-Giganten) und wurde durch konkrete Beispiele untermauert. Die AfD-Redner setzten hingegen stark auf Polemik, Verschwörungsnarrative („Zensurbehörden“, „Blockwarte“, „politische Strafjustiz“) und Opferrhetorik, ohne überzeugende Alternativen zur Bekämpfung illegaler Inhalte zu präsentieren.
Die Diskussion verlief emotional und teils lautstark, blieb aber im Rahmen parlamentarischer Gepflogenheiten. Insgesamt unterstrich sie die breite parlamentarische Unterstützung für europäische Digitalregulierung und die Isolation rechtspopulistischer Positionen in diesem Thema.
Gesetzesänderungen zum Schutz von Verbrauchern beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Geset
Zusammenfassung
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag in zweiter und dritter Beratung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen, die europäische Richtlinien zum Verbraucherschutz umsetzen. Das erste Gesetz ändert das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und zielt primär auf die Bekämpfung von Greenwashing ab. Das zweite Gesetz reformiert das Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht sowie das Behandlungsvertragsrecht und führt u. a. einen verpflichtenden elektronischen Widerrufsbutton ein, verbietet Dark Patterns und begrenzt das bisherige „ewige“ Widerrufsrecht bei Fehlbelehrungen.
Beide Gesetze wurden von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt und gegen die Stimmen von AfD und Die Linke angenommen. Die Debatte dauerte etwa 30 Minuten und spiegelte eine breite Zustimmung zur Sache wider, aber auch Kritik an Details und am grundsätzlichen Regulierungsansatz.
Positionen
Koalition (CDU/CSU und SPD): Die Regierungsfraktionen sehen die Gesetze als wichtigen Fortschritt für einen modernen, fairen Verbraucherschutz. Sie betonen die Bekämpfung von Greenwashing durch Nachweispflichten für Umweltaussagen, das Verbot manipulierender Dark Patterns, den einfachen Widerrufsbutton als Pendant zum „Bestellen-Button“ sowie die Begrenzung des ewigen Widerrufsrechts als notwendige Rechtsklarheit. Die Umsetzung erfolge praxisnah und ohne überflüssiges „Goldplating“, schaffe Vertrauen in Nachhaltigkeit und digitale Fairness und schütze seriöse Unternehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Union und SPD wird als sachorientiert und erfolgreich hervorgehoben.
Die Grünen unterstützen die Gesetze grundsätzlich und sehen darin eigene Erfolge (z. B. Widerrufsbutton). Sie kritisieren jedoch verpasste Chancen: Die Begrenzung des Widerrufsrechts bei Versicherungen schwäche Verbraucher, vor allem bei Fehlbelehrungen. Besonders scharf kritisiert wird das Ausbleiben stärkerer Schutzmaßnahmen gegen aggressive Telefon- und Haustürgeschäfte (z. B. keine Pflicht zur Textform-Bestätigung bei Telefonverträgen, zu kurze Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften). Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt.
Die Linke lehnt die Gesetze ab und sieht darin eine Schwächung des Verbraucherschutzes. Kritikpunkte sind vor allem die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts bei Versicherungen (auch bei persönlich abgeschlossenen Verträgen), fehlende Barrierefreiheit des Widerrufsbuttons sowie das Ausbleiben von Schadensersatzansprüchen bei Dark-Pattern-Manipulationen. Die Regelungen blieben zu zahnlos, da Verstöße für Unternehmen wirtschaftlich attraktiv bleiben könnten.
Die AfD lehnt die Gesetze ebenfalls ab und kritisiert sie als bürokratischen Überregulierungsakt der EU. Die Umsetzung schaffe unnötigen Aufwand für Unternehmen, ohne echte Probleme zu lösen. Die Fraktion nutzt die Debatte teilweise für grundsätzliche Europa- und Regulierungskritik sowie für geopolitische Exkurse und sieht in der Regulierungswut ein Symptom für den vermeintlichen Niedergang Europas und Deutschlands.
Bewertung
Die Debatte verlief sachlich und weitgehend konzentriert auf die Inhalte der Gesetze. Die Koalition präsentierte die Reformen überzeugend als praxisnahe Verbesserungen des Alltags-Verbraucherschutzes, ohne übertriebene Bürokratie. Kritik von Grünen und Linken an verpassten Verschärfungen (insbesondere bei Telefon-/Haustürgeschäften und Versicherungswiderruf) war berechtigt und konkret, blieb aber ohne Erfolg. Die AfD-Beiträge waren teilweise themenfern und polemisch, was die sachliche Qualität der Diskussion minderte.
Insgesamt zeigt die breite Zustimmung der drei großen demokratischen Fraktionen, dass die Gesetze als ausgewogener Kompromiss gelten – mit klarem Mehrwert gegen Greenwashing und digitale Manipulation, aber auch mit erkennbaren Lücken bei besonders aggressiven Verkaufspraktiken und beim Versicherungsschutz. Die Umsetzung europäischer Vorgaben erfolgte weitgehend ohne nationale Verschärfung, was als diszipliniert, aber auch als teilweise zu zurückhaltend bewertet werden kann.
Fraktionen bewerten Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
Zusammenfassung
Die Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2025 drehte sich um die Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels vom 14./15. Dezember. Der Gipfel brachte Vertreter der Ukraine, der USA und zahlreicher europäischer Staaten zusammen, um über Wege zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zu beraten.
Zentrale Themen waren substanzielle Sicherheitsgarantien für die Ukraine (einschließlich rechtlicher, materieller, nachrichtendienstlicher und logistischer Unterstützung), die Bereitschaft Europas zu einer multinationalen Truppe zur Absicherung eines möglichen Friedensschlusses sowie die klare Botschaft, dass keine Entscheidungen über die Ukraine ohne Beteiligung der Ukrainer und Europäer getroffen werden dürfen. Die Erwartungen an einen schnellen Durchbruch, etwa einen Weihnachtswaffenstillstand, blieben gedämpft, da Russland solche Vorschläge ablehnte und den Krieg weiter eskaliert, insbesondere durch Angriffe auf die Energieinfrastruktur.
Die Debatte spiegelte die anhaltende humanitäre Krise in der Ukraine wider (Stromausfälle, Kälte, Zerstörung) und betonte die Notwendigkeit weiterer finanzieller, militärischer und diplomatischer Unterstützung.
Positionen
Koalition (CDU/CSU, SPD, Grüne) und Entwicklungsministerin: Der Gipfel wird als wichtiger diplomatischer Fortschritt gewertet, der Europa geschlossen zeigt und die USA wieder näher an die europäisch-ukrainische Position bringt. Man betont Verantwortung Deutschlands als größter EU-Volkswirtschaft, die Bereitschaft zu multilateralen Sicherheitsgarantien (einschließlich möglicher multinationaler Truppen nach einem Friedensschluss und unter parlamentarischer Kontrolle), massive militärische und humanitäre Hilfe sowie den Druck auf Russland durch Sanktionen und Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte. Der Krieg wird eindeutig als russischer Angriffskrieg verurteilt; Frieden sei nur mit der Ukraine und unter Wahrung ihrer Souveränität möglich. Humanitäre Aspekte wie Winterhilfe, dezentrale Energieversorgung und Wiederaufbau werden hervorgehoben.
AfD: Der Gipfel wird als Schauspiel ohne Substanz kritisiert, bei dem Deutschland nur Kulisse spiele und echte Verhandlungen ohne Russland sinnlos seien. Man warnt vor einem „Kriegseintritt auf Raten“ durch mögliche deutsche Soldaten in der Ukraine und lehnt Sicherheitsgarantien ab, die deutsche Leben gefährden könnten. Stattdessen wird früherer Diplomatie gefordert, die NATO-Osterweiterung und westliche Einflussnahme als Mitursachen genannt (ohne den russischen Angriff zu rechtfertigen) und vorgeschlagen, neutrale oder andere Staaten (z. B. Polen) sollten die Hauptlast tragen. Russische Vermögensenteignung wird als völkerrechtswidrig abgelehnt; die Politik der Regierung wird als anti-deutsch und eskaliend dargestellt.
Die Linke: Der russische Angriffskrieg und Putins Verantwortung werden klar verurteilt, ebenso Kriegsverbrechen und die humanitäre Katastrophe (Minengift, verschleppte Kinder, zerstörte Infrastruktur). Der Gipfel wird als überfällig, aber unzureichend bewertet, da echte Diplomatie Russland einbeziehen müsse. Kritik gibt es an Kürzungen bei humanitärer Hilfe, fehlender Einbindung globaler Akteure (z. B. China), mangelnder Transparenz bei Oligarchenvermögen und zu starker militärischer Fokussierung. Frieden erfordere Abrüstung, starke humanitäre Dimension und Beteiligung der Zivilgesellschaft; Wiederaufbau dürfe kein Geschäftsmodell westlicher Konzerne werden.
Bündnis 90/Die Grünen (oppositionell in diesem Szenario nicht in Regierung): Der Gipfel wird positiv gesehen, aber als nicht ausreichend; man fordert konsequentere Nutzung russischer Vermögen, robustere Sanktionen und weitere Waffenlieferungen. Scharfe Kritik richtet sich gegen AfD (als russlandnah) und Linke (als realitätsfern und China-verharmlosend). Europa müsse mehr Verantwortung übernehmen und sich nicht auf US-Schwankungen verlassen.
Bewertung
Die Debatte war hochgradig polarisiert: Die Regierungsfraktionen präsentierten sich geschlossen und betonten diplomatische Erfolge, europäische Einigkeit und Verantwortung, während sie die humanitäre Dringlichkeit und russische Eskalation unterstrichen.
Ihre Argumentation war faktenbasiert und realpolitisch, mit klarem Fokus auf Druck und Diplomatie kombiniert. Die AfD isolierte sich durch provokative Rhetorik („deutsche Särge“, „Schauspiel“) und teilweise Relativierung russischer Verantwortung, was scharfe Gegenangriffe provozierte und ihre Position als destruktiv-oppositionell verstärkte. Die Linke brachte berechtigte humanitäre und kritische Punkte ein (Kürzungen, globale Einbindung), blieb aber in der Kritik an militärischer Hilfe und EU-Zentrierung isoliert, ohne konkrete Alternativen zu überzeugen.
Insgesamt dominierte eine klare Mehrheit für anhaltende Unterstützung der Ukraine; emotionale Appelle an das Leid der Menschen und Warnungen vor russischem Imperialismus prägten die Regierungsseite, während Opposition von rechts und links vor Eskalation und Kosten warnte, aber wenig Gehör fand. Die Diskussion unterstrich die anhaltende Spaltung in der deutschen Außenpolitik, bei gleichzeitiger breiter Ablehnung russischer Aggression.
35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages
Fast auf den Tag genau vor 35 Jahren, am 20. Dezember 1990, hat sich der erste gesamtdeutsche Deutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht um
Zusammenfassung
Die vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2025 erinnerte an den 35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestags am 20. Dezember 1990. Die Abgeordneten würdigten die friedliche Wiedervereinigung als historischen Glücksfall und Erfolgsgeschichte, die durch die mutige friedliche Revolution in der DDR, den Fall der Mauer und die rasche parlamentarische Umsetzung möglich wurde. Symbolisch betont wurde die Sitzung 1990 im noch unrestaurierten Reichstagsgebäude direkt an der ehemaligen Grenze, eröffnet von Willy Brandt als Alterspräsident. Die Debatte verband Dankbarkeit für Freiheit, Demokratie und Einheit mit der Mahnung, diese Errungenschaften täglich neu zu verteidigen, innere Mauern abzubauen und aktuelle Herausforderungen wie sinkendes Vertrauen in die Demokratie anzugehen.
Positionen
Die CDU/CSU betonte die Wiedervereinigung als Vollendung einer großen politischen Vision, maßgeblich getragen von Helmut Kohl als „Kanzler der Einheit“. Sie hob die Euphorie von 1990 hervor, die gesellschaftliche Vielfalt des neuen Parlaments, wichtige Entscheidungen wie den Hauptstadtumzug nach Berlin und den Maastricht-Vertrag sowie die Verantwortung Deutschlands als Friedensmacht. Die Einheit sei ein Geschenk, das durch Miteinander und führungsstarke Politik gelungen sei, und bleibe ein Auftrag für Freiheit und Zusammenhalt.
Die AfD sah die Konstituierung als Beginn, nicht als Vollendung der Einheit. Sie würdigte den Mut der Bürger in Ost und West, kritisierte jedoch versäumte Chancen, fehlende Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen und wachsende innere Spaltung. Sie forderte mehr Respekt vor abweichenden Meinungen, echte Debatten statt Ausgrenzung, gleiche Lebensverhältnisse und Kritik an Fehlentwicklungen wie Energiewende, Euro-Rettung und politischer Korrektheit. Die Demokratie brauche Offenheit, damit Vielfalt ausgehalten werde und das Volk nicht gespalten.
Die SPD (und die Regierungsvertreterin) hob die Leistung der ostdeutschen Bürgerrechtler und der friedlichen Revolution hervor, die Demokratie erst ermöglicht habe. Sie erinnerte an die europäische Dimension der Einheit und mahnte, dass Demokratie kein Selbstläufer sei, sondern täglich verteidigt werden müsse. Kritisch angesprochen wurde das gesunkene Vertrauen in Institutionen, regionale Ungleichheiten (vor allem in Ostdeutschland) und die Notwendigkeit, Vielfalt als Stärke zu begreifen und gleichwertige Lebensverhältnisse schneller herzustellen.
Bündnis 90/Die Grünen betonten den Beitrag der Bürgerrechtsbewegung und des ostdeutschen Bündnis 90, das entscheidend für freie Wahlen und die Revolution war. Sie bedauerten, dass basisdemokratische Ideen wie Bürgerräte oder Volksentscheide nicht umgesetzt wurden, und warnten vor aktuellen Bedrohungen der Demokratie durch Rechtsextremismus, Desinformation (z. B. aus Russland oder von Plattformen) und autokratische Einflüsse. Die Geschichte sei nicht zu Ende; Freiheit und Demokratie müssten immer neu erkämpft und weiterentwickelt werden.
Die Linke korrigierte historische Details (z. B. dass gesamtdeutsche Abgeordnete bereits ab dem 3. Oktober 1990 im Bundestag saßen) und kritisierte den Ausschlussversuch der PDS durch die 5%-Hürde. Sie hob die anfängliche Ablehnung ostdeutscher Abgeordneter hervor, versäumte Chancen basisdemokratischer Impulse aus der DDR-Revolution und gebrochene Wahlversprechen (z. B. zu Steuererhöhungen). Sie forderte mehr Ehrlichkeit in der Politik, Volksentscheide auf Bundesebene und Respekt vor dem Wählerwillen, um Rechtsextremismus keinen Raum zu geben.
Bewertung
Die Debatte war durchweg respektvoll und würdig, mit starkem historischem Bewusstsein und wiederholtem Applaus auch über Fraktionsgrenzen hinweg – besonders für die anwesenden ehemaligen Abgeordneten des 12. Bundestags. Alle Fraktionen einigten sich auf die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung als große Leistung sowie auf die Notwendigkeit, Demokratie aktiv zu schützen. Unterschiede zeigten sich in der Bewertung des Erreichten: Etablierte Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne) sahen überwiegend eine Erfolgsgeschichte mit offenen Aufgaben, während AfD und Linke stärker Versäumtes, Ungerechtigkeiten und aktuelle demokratische Defizite (Ausgrenzung, Vertrauensverlust, gebrochene Versprechen) kritisierten. Die AfD nutzte den Anlass teilweise für aktuelle Abgrenzungspolitik-Kritik, was vereinzelt scharfe Reaktionen auslöste, blieb aber im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung. Insgesamt vermittelte die Aussprache Einigkeit in der Dankbarkeit für 1990 und Mahnung zur Wachsamkeit, bei erkennbaren Differenzen über den aktuellen Zustand der inneren Einheit und der Demokratie.
Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz gefordert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beitritt Deutschlands zur europäis
Zusammenfassung
Am 18. Dezember 2025 debattierte der Bundestag erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion, der einen Beitritt Deutschlands zur Europäischen Nuklearallianz fordert.
Die 30-minütige Aussprache zeigte eine klare Polarisierung: Die AfD plädierte leidenschaftlich für einen Beitritt und eine Rückkehr zur Kernenergie als unverzichtbare Basis für günstigen, gesicherten Strom und industrielle Wettbewerbsfähigkeit. Alle anderen Fraktionen (Union, Grüne, SPD, Die Linke) lehnten den Antrag ab, wenngleich mit unterschiedlichen Begründungen und Nuancen.
Der Antrag wurde anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Die Positionen
Die AfD sieht die Kernenergie als einzige realistische Lösung für den hohen Strombedarf moderner Industrien (z. B. KI, Rechenzentren) und zur Sicherung des Wohlstands. Sie kritisiert den Ausstieg scharf als ideologischen Fehler, der zu Deindustrialisierung, hohen Strompreisen und Importabhängigkeit geführt habe. Die Europäische Nuklearallianz wird als zukunftsweisend dargestellt; ein deutscher Beitritt würde Kompetenz einbringen und ein klares Signal für Technologieoffenheit senden. Kernkraft sei günstig (Gestehungskosten ca. 5 Cent/kWh), CO₂-arm und wettbewerbsfähig – im Gegensatz zu stark subventionierten Erneuerbaren.
Die Union erkennt den Kernkraftausstieg als Fehler an, der Strompreise und CO₂-Emissionen unnötig erhöht habe. Sie betont jedoch Technologieoffenheit und investiert stark in Forschung, vor allem Kernfusion (2 Milliarden Euro bis 2029) sowie Small Modular Reactors (SMR). Ein Beitritt zur Nuklearallianz wird abgelehnt, weil der Antrag von der AfD komme, die als ideologisch einseitig und klimaskeptisch wahrgenommen wird. Stattdessen setzt man auf einen breiten Energiemix (Erneuerbare + Gas + Forschung an neuen Kerntechnologien).
Die Grünen sehen die Kernenergie global im Rückzug und als riskant, teuer und abhängigkeitsfördernd (oft russisch oder chinesisch finanziert). Die Nuklearallianz wird als Rettungsversuch für die französische Atomindustrie abgetan. Deutschland habe sich bewusst für den Ausbau Erneuerbarer entschieden; Importe von (teilweise) Atomstrom seien normales Marktgeschehen im vernetzten europäischen Netz und kein Problem.
Die SPD betrachtet den Antrag als rückwärtsgewandt und nostalgisch. Sie verteidigt den Ausstieg und den europäischen Stromhandel: Nettoimporte seien marktwirtschaftlich sinnvoll und drückten die Preise. Das Stromsystem der Zukunft sei dezentral, resilient und vollständig erneuerbar. Ein Beitritt zur Nuklearallianz würde ein falsches Signal senden und die komplexen Probleme (Endlagerung, Sicherheit, hohe Subventionen) ignorieren.
Die Linke stuft den Antrag als rückwärtsgewandt und faktenfern ein. Stromimporte seien normaler Handel, keine Krise; negative Strompreise und hohe Versorgungssicherheit widerlegten die AfD-These. Kernkraft sei teuer, verzögert und risikoreich. Stattdessen gelte es, den Ausbau Erneuerbarer konsequent voranzutreiben.
Bewertung
Die Debatte war stark polarisiert und von gegenseitigen Vorwürfen geprägt: Die AfD wurde als nostalgisch, EU-widersprüchlich und faktenfern kritisiert, während die anderen Fraktionen von der AfD als ideologiegetrieben und verantwortungslos für Deindustrialisierung dargestellt wurden.
Bemerkenswert ist die teilweise Annäherung der Union an kernenergiefreundliche Positionen (Anerkennung des Ausstiegs als Fehler, massive Investitionen in Fusion und SMR), die jedoch strikt von klassischer Spaltungs-Kernkraft abgegrenzt wird.
Grüne, SPD und Linke bilden einen klaren Block für den vollständigen Ausstieg und den alleinigen Fokus auf Erneuerbare. Insgesamt blieb die Diskussion auf bekannten Frontlinien: Kernkraft als günstige, gesicherte Baseload-Technologie versus risikoreiche, teure und überholte Technologie in einer Welt, in der Erneuerbare immer dominanter werden.
Ein Beitritt Deutschlands zur Nuklearallianz fand keine Mehrheit und wurde von den regierungstragenden Fraktionen eindeutig abgelehnt.
Kontroverse Debatte zur geplanten Befugniserweiterung der Bundespolizei
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des
Zusammenfassung
In der ersten Lesung des Bundestags am 18. Dezember 2025 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) beraten, das größtenteils aus dem Jahr 1994 stammt. Der Entwurf zielt auf eine Anpassung an neue Bedrohungen wie Cyberangriffe, Drohnen, hybride Gefahren und organisierte Schleuserkriminalität ab. Kernpunkte sind erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei, darunter verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen, präventive Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), Drohnenabwehr, erweiterte Videoüberwachung, die Möglichkeit zur Beantragung von Abschiebehaft sowie der Verzicht auf Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht. Die Debatte zeigte eine klare Spaltung: Die Koalition (CDU/CSU und SPD) verteidigte den Entwurf als notwendige Stärkung der Polizei und Ausdruck von Vertrauen, während Oppositionsparteien teils Zustimmung in Einzelpunkten äußerten, aber vor allem erhebliche Kritik an Grundrechtsbeschränkungen und unzureichenden Kontrollmechanismen übten.
Positionen
Koalition (CDU/CSU und SPD): Der Entwurf wird als überfällige und ausgewogene Modernisierung gefeiert, die der Bundespolizei zeitgemäße Werkzeuge gibt, um auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Betont wird das Vertrauen in die 55.000 Beamtinnen und Beamten, denen man keine misstrauischen Kontrollen (wie Quittungen oder Kennzeichnung) zumuten wolle. Wichtige Neuerungen wie Quellen-TKÜ, Drohnenabwehr, verdachtsunabhängige Kontrollen und schnellere Abschiebehaft werden als effektive Mittel gegen Schleuser, Terror und Kriminalität an Bahnhöfen gepriesen. Der Verzicht auf frühere bürgerrechtliche Vorschläge wird als Wandel zu einer vertrauensvollen Innenpolitik dargestellt. Der Entwurf stärkt den Rechtsstaat, schützt Opfer statt Täter und ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Polizei.
AfD: Der Entwurf wird in Teilen begrüßt, insbesondere bei Drohnenabwehr, Grenzschutz und Abschiebehaft, da die Bundespolizei als Grenzschutzbehörde stärker aufgestellt werden müsse. Kritik gibt es jedoch an zu engen Voraussetzungen (z. B. bei Schleuserdatenabfrage) und an zu weit gehenden Überwachungsbefugnissen, die auch rechtstreue Bürger träfen. Der Entwurf wird als Symptombehandlung gesehen: Die eigentliche Ursache sei unkontrollierte Zuwanderung, die zu mehr Kriminalität und einem „Überwachungsstaat“ führe. Langfristig brauche es eine „Remigrationspolitik“. Der Verzicht auf Kontrollquittungen wird ausdrücklich gelobt.
Bündnis 90/Die Grünen: Der Entwurf wird als enttäuschend und zu wenig ambitioniert bewertet. Zwar sei eine Modernisierung nach über 30 Jahren nötig, doch fehlten Mut und klare Regelungen. Positiv gesehen werden Ansätze bei Drohnenabwehr und Schleuserbekämpfung, scharf kritisiert wird jedoch der Abbau bürgerrechtlicher Standards: Streichung von Kontrollquittungen, keine verpflichtende Bodycam-Aktivierung, pauschale Fluggastdaten-Übermittlung und unklare Kompetenzverlagerungen bei Abschiebehaft führten zu mehr Willkür und Racial Profiling. Der Entwurf schaffe kein echtes Sicherheitsplus, sondern nur mehr Überwachung ohne ausreichende Kontrolle. Zustimmung ist nur bei erheblichen Nachbesserungen möglich.
Die Linke: Der Entwurf wird fundamental abgelehnt und als Schritt in Richtung Überwachungsstaat und Autoritarismus verurteilt. Er baue massive Befugnisse aus (anlasslose Kontrollen, Abschiebehaft, TKÜ), schwäche aber Grundrechte und Kontrollmechanismen. Racial Profiling werde legitimiert, Polizeigewalt nicht ausreichend verhindert (fehlende Bodycam-Pflicht). Statt mehr Macht brauche die Polizei mehr demokratische Kontrolle, Antidiskriminierungsschulungen und ein menschenrechtsorientiertes Leitbild. Der Entwurf treffe vor allem Marginalisierte und Geflüchtete, nicht die eigentlichen Gefährder. Er verletze wahrscheinlich das Grundgesetz und werde vor dem Verfassungsgericht scheitern.
Bewertung
Die Debatte verlief entlang klassischer ideologischer Linien: Die Koalition präsentierte den Entwurf geschlossen als pragmatische und vertrauensvolle Stärkung der Polizei, während die Opposition – trotz unterschiedlicher Schwerpunkte – einhellig vor einem unverhältnismäßigen Grundrechtsabbau warnte. Die AfD positionierte sich als einzige „patriotische“ Kraft, die teils schärfere Maßnahmen fordert, aber gleichzeitig vor zu viel Staatseingriff bei Bürgern mahnt. Grüne und Linke betonten dagegen Kontrolle und Transparenz als Voraussetzung für echtes Vertrauen in die Polizei. Polemische Spitzen (z. B. gegen Racial Profiling-Vorwürfe oder linke „Polizeifeindlichkeit“) verschärften die Atmosphäre, ohne dass inhaltlich neue Kompromisslinien sichtbar wurden. Insgesamt zeigte sich eine breite Erkenntnis, dass das 30 Jahre alte Gesetz überholt ist, jedoch tiefe Uneinigkeit darüber, wie die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auszusehen hat. Die weitere Beratung in den Ausschüssen wird zeigen, ob Nachbesserungen (etwa bei Bodycams, Kontrollquittungen oder Kompetenzklarheit) möglich sind.
Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache zwei Einsprüche gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Zusammenfassung
Im Deutschen Bundestag wurde am 18. Dezember 2025 über zwei Einsprüche des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 beraten und abgestimmt.
Das BSW hatte mit 4,981 % der Zweitstimmen exakt 9.529 Stimmen zur Überschreitung der 5 %-Hürde gefehlt und forderte eine bundesweite Neuauszählung, da Auszählungsfehler (insbesondere Verwechslungen mit der ähnlich benannten Partei „Bündnis Deutschland“) und statistische Auffälligkeiten vermutet wurden.
Der Wahlprüfungsausschuss empfahl nach umfangreicher Prüfung die Zurückweisung der Einsprüche, da keine mandatsrelevanten Wahlfehler festgestellt wurden. In namentlicher Abstimmung folgte der Bundestag dieser Empfehlung mit 427 Ja-Stimmen gegen 129 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Positionen
Mehrheitsposition (Union, SPD, Grüne, Linke): Die Einsprüche seien unbegründet und müssten zurückgewiesen werden. Der Wahlprüfungsausschuss habe die Vorwürfe sorgfältig und zügig geprüft, alle 16 Landeswahlleitungen hätten detailliert Stellung genommen und keine systematischen oder mandatsrelevanten Fehler gefunden. Konkrete, substantiierte Hinweise auf Zählfehler hätten sich nicht bestätigt; wo Fehler (z. B. Übertragungsfehler oder Verwechslungen) auftraten, seien sie bereits korrigiert worden und hätten alle Parteien gleichermaßen betroffen. Statistische Anomalien oder bloße Vermutungen reichten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht für eine Neuauszählung aus. Die Knappheit des Ergebnisses allein begründe keinen Anspruch auf Nachzählung. Öffentliche Vorwürfe von Verzögerung oder Vertuschung wurden als falsch zurückgewiesen; das Verfahren sei transparent und rechtlich korrekt abgelaufen.
Minderheitsposition (AfD): Die Einsprüche sollten nicht zurückgewiesen, sondern eine Neuauszählung ermöglicht werden. Angesichts der extremen Knappheit (weniger als 10.000 fehlende Stimmen) und nachgewiesener Verwechslungsfälle zwischen BSW und „Bündnis Deutschland“ bestehe eine realistische Möglichkeit weiterer unentdeckter Fehler. Eine Nachzählung würde Zweifel ausräumen und das Vertrauen in die Demokratie stärken. Das Bundesverfassungsgericht habe betont, dass eine effektive Überprüfung der Wahlkorrektheit unabdingbar sei, um die Vertrauensbasis des demokratischen Staates zu sichern. Die Zurückweisung schiebe das Problem lediglich ans Verfassungsgericht und lasse die Legitimität der Regierungsmehrheit weiter in der Schwebe.
Bewertung
Die Debatte verlief sachlich und weitgehend entlang rechtlicher Argumente, wobei die Mehrheit die strengen Anforderungen der Wahlprüfungsrechtsprechung (konkrete, substantiierte Fehler statt Vermutungen) konsequent in den Vordergrund stellte. Die Argumentation der Mehrheit war durch die einhelligen Stellungnahmen der Wahlleitungen und die fehlende Bestätigung konkreter Vorwürfe gut abgesichert; sie betonte Rechtsstaatlichkeit und Verfahrensregeln gegenüber politischem Druck.
Die AfD-Position appellierte stärker an das Demokratie- und Vertrauensargument und nutzte die Knappheit des Ergebnisses sowie bekannte Verwechslungsfälle, um Zweifel zu säen, blieb jedoch selbst im Konjunktiv und konnte keine neuen konkreten Belege liefern. Insgesamt dominierte eine klare rechtliche Linie; emotionale oder populistische Töne blieben begrenzt, wenngleich die AfD versuchte, die Debatte auf eine grundsätzliche Vertrauenskrise in die Demokratie zu lenken.
Das Ergebnis der Abstimmung spiegelt die breite fraktionsübergreifende Einigkeit im Ausschuss wider und unterstreicht, dass bloße Knappheit und diffuse Verdächtigungen keine Neuauszählung rechtfertigen.