Gewalt und Manipulation: Emreh S. und die Frauen in seinem Leben
Ende November fand ein Prozess vor dem Siegener Schöffengericht statt, der einen erschreckenden Einblick in gewalttätige Beziehungen unter jungen Menschen gab.
Der 30-jährige Emreh S. soll nicht nur zwei seiner Ex-Freundinnen mehrfach geschlagen haben, sondern auch Bekannte von einer, nur weil sie mit der jungen Frau in Kontakt standen. Eines der Mädchen soll er laut Anklage auch gezwungen haben, ihre Anzeige gegen ihn schriftlich zu revidieren.
Der Mutter dieser Ex-Freundin schickte er ein pornografisches Bild und Video, das ihn mit ihrer Tochter zeigt, und verhöhnte sie. Diesen Vorwurf gestand der 30-Jährige am zweiten Verhandlungstag nach der Aussage des Mädchens. Er habe ihre Mutter provozieren wollen – offenbar war es ihm gelungen.
Bis auf die Bestätigung dieses Geständnisses macht Emreh S. im Prozess von seinem Recht zu schweigen Gebrauch oder lässt seinen Verteidiger für sich sprechen.
Bereits im Februar dieses Jahres wurde der 30-jährige Siegener wegen brutaler Übergriffe gegenüber einer seiner Ex-Freundinnen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zunächst wegen weiterer anhängiger Verfahren und eines Rückenleidens des Mannes aufgeschoben.
Damals schlug er einer 23-Jährigen, die auch bei der Verhandlung im November als Geschädigte in einem weiteren Vorfall angehört wurde, im Rahmen eines Streites in ihrem Auto mit einem Parfumflakon derart hart ins Gesicht, dass ihr Auge fast völlig zuschwoll.
Nur wenige Wochen später schlug er ihr im Wagen nicht nur wieder den Flakon gegen den Kopf, sondern stach ihr auch viermal mit einem kleineren Taschenmesser in den Oberschenkel. Bei seiner Verurteilung im Frühjahr war er bereits einschlägig vorbestraft und stand bei den dort besprochenen Taten unter laufender Bewährung.
Seit 2014 sammelte Emreh S. 14 Vorstrafen. Mehrfache Körperverletzungen und Nötigungen, aber auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Gewaltschutzgesetz, Erpressung und Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen in seinem Bundeszentralregister.
Sein Bewährungshelfer untermauerte, dass Gewalt in Beziehungen ein wiederkehrendes Muster in der Delinquenz seines Klienten sei. Aber genau dieses Thema hätte der 30-Jährige „auf Anraten seines Anwalts“ aus den Gesprächen mit seinem Bewährungshelfer ausgeklammert, als die beiden nach einer U-Haft im Jahr 2022 begannen, zusammenzuarbeiten.
Da war Emreh auch schon klar, dass er bei seinem nächsten Termin vor Gericht eine Haftstrafe kassieren wird. Er hatte offen kommuniziert, dass er mit der Bewährungshilfe „Fakten und Zeit schaffen“ wolle.
Dort arbeitete er – bis auf das Ausklammern der Gewaltproblematik – laut seinem Bewährungshelfer auch freundlich und kooperativ mit, was im Widerspruch zu den neuen Taten steht. Auch nach dem Vorfall, der letztlich das Vertrauen in die Bewährungshilfe zerstörte, rief er diesen an und versicherte ihm trotzdem, weiterhin seine Auflagen erfüllen zu wollen.
Besagter Vorfall sei bisher in der Karriere des Sozialarbeiters „einzigartig“. Die Siegener Polizei kündigte ihm telefonisch an, dass sie plant, dem 30-Jährigen und vor allem seinem Handy bei seinem nächsten Termin mithilfe eines Sondereinsatzkommandos habhaft zu werden.
Der Bewährungshelfer war strikt dagegen. Immerhin steht für ihn das Vertrauen seiner Klienten auf dem Spiel. Aber die Kreispolizeibehörde ignorierte seine Bitte. Nach dem nächsten Termin erfolgte im Treppenhaus der Einrichtung der Zugriff durch maskierte Beamte. Dabei sollen sie nicht zimperlich gewesen sein. Der Sozialarbeiter konnte die Schreie des 30-Jährigen aus seinem Büro hören; sein Rückenleiden habe sich durch die Aktion verschlimmert.
Der Bewährungshelfer empfahl: „Dass das Thema Frauen und Hierarchie mal ein Profi bewerten soll“, und, wenn es zu weiteren Verfahren wegen derartiger Taten kommen sollte, einen psychologischen Sachverständigen mit einzubeziehen.
Beim Prozess im November 2024 stand Emreh S. nicht mehr unter laufender Bewährung, aber er ist, wie bereits erwähnt, rechtskräftig zu 27 Monaten Haft verurteilt, die er noch antreten muss.
Die angeklagte Nötigung seiner Ex-Freundin und die Körperverletzung zum Nachteil eines Bekannten dieser konnte das Gericht nicht ohne Zweifel als bewiesen betrachten. Und das könnte rechtliche Konsequenzen für die beiden Zeugen haben.
Ein 23-jähriger Autokaufmann erschien erheblich verspätet zu seiner Aussage, wenn man seine Äußerungen überhaupt als solche bezeichnen kann. Im November 2022 erstattete er Anzeige gegen den Angeklagten. Dort gab er an, dieser hätte ihn über Instagram nach seiner Nummer gefragt.
Weil er den Bruder des Angeklagten flüchtig kannte, gab er ihm seine Telefonnummer und sei prompt zum Edeka am Heidenberg bestellt worden. Dort hätte der Angeklagte den jungen Mann an der Schulter gepackt und vom Parkplatz gezerrt, ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gefragt, ob er „Dilara“ kennen würde. Als der 23-Jährige dies verneinte, bekam er einen weiteren Schlag auf die Nase.
Dabei soll er laut der Strafanzeige eine gebrochene Nase und ein geprelltes Jochbein davongetragen haben.
Als der 23-Jährige den Zeugenstand betrat, wollte er von all diesen Dingen plötzlich nichts mehr wissen. „Ich hab ihn nie gesehen!“ begann er seine Einlassung. Daraufhin wurde er gefragt, wieso er denn Anzeige erstattete. „Hab ich das gemacht? Kann ich mich nicht dran erinnern.“
Der vorsitzende Richter erinnerte ihn dann daran, dass seine Verletzungen von der Polizei dokumentiert wurden und der junge Mann wegen dieser auch bei einem Arzt war.
„Kann ich mich nicht dran erinnern, hab keine Verletzungen gesehen, das war vielleicht ein bisschen rötlich“, relativierte der Zeuge daraufhin.
Er schien gegenüber dem Richter bereits jede Glaubwürdigkeit verloren zu haben, und auch der Staatsanwalt erinnerte den 23-Jährigen an seine Zeugenbelehrung und die daraus resultierenden rechtlichen Verpflichtungen.
„Ich möchte nicht aussagen … Bitte nicht“, so der 23-Jährige. Das Gericht zog bereits in Erwägung, den Zeugen bis zum nächsten Termin, eine Woche später, in Beugehaft zu nehmen.
Als er, nachdem er mit dem Wortlaut der Strafanzeige konfrontiert wurde, noch immer angeblich keine Erinnerung an den Vorfall hatte, eröffnete der Staatsanwalt ein Verfahren wegen vorsätzlicher Falschaussage bzw. Strafvereitelung gegen den Zeugen.
„Sie machen sich hier strafbar!“, so der Vorsitzende Richter. „Selbst der größte Drogenjunkie hätte zumindest bruchstückhafte Erinnerungen.“
Er entließ den Zeugen daher nicht, sondern legte ihm auf, bis zum Ende des Verhandlungstages zu bleiben, um sich zu überlegen, ob es bei diesen Worten bleibt.
„Überdenken Sie Ihr Verhalten“, sagte ihm der Vorsitzende.
„Ich lass mich nicht einschüchtern … dann bin ich halt vorbestraft“, entgegnete der Zeuge entschlossen. Ich persönlich hatte den Eindruck, dass der 23-Jährige sich durchaus einschüchtern lässt, aber wahrscheinlich nicht durch rechtsstaatliche Mittel. Es blieb bei seiner „Aussage“.
Die ebenfalls 23-jährige Ex-Freundin des Angeklagten machte zu diesem Vorfall ebenfalls derart widersprüchliche Angaben, dass ihr strafrechtliche Verfolgung droht.
In ihrer polizeilichen Vernehmung sagte sie noch, sie habe gesehen, wie ihr Ex-Freund dem Zeugen 2–3 Meter vom Wagen entfernt ins Gesicht schlug. Vor Gericht sagte sie dann, die beiden seien in über 10 Meter Entfernung um die Ecke gegangen, und sie habe den Angriff nicht gesehen.
Die junge Frau habe generell Erinnerungslücken in dem Zeitraum, in dem sie mit dem Angeklagten zusammen war; dies hätte auch ein Psychologe bestätigt. Da der „Geschädigte“ des Vorfalls am Heidenberg offenbar nicht an der Strafverfolgung des 30-Jährigen interessiert war, wurde dieser Teil der Anklage eingestellt.
Die 23-jährige Frau konnte auch nicht mehr allzu viel Konkretes über das Schreiben erzählen, zu dem sie genötigt worden sein soll. Dieses wurde kurz nachdem sie ihren Ex-Freund wegen körperlicher Misshandlungen anzeigte, aufgesetzt.
„Dieses Schreiben ist von mir selbst verfasst … ich wollte ihm schaden, er hat sich nie illegal verhalten“, heißt es in einem Auszug aus dem Schreiben an die Kreispolizeibehörde.
Es sei richtig, dass es ihre Unterschrift auf dem Brief sei; man habe es „zusammen geschrieben“. Der Inhalt entspreche nicht der Wahrheit. Sie glaubte, das Schreiben bezog sich auf das vergangene Verfahren am Landgericht. Durch ihre Aussage zum Sachverhalt riskiert sie, wegen versuchter Strafvereitelung verfolgt zu werden.
In der Beziehung habe sie nicht viel widersprochen. Wenn er etwas von ihr verlangte, dann tat sie es, sagte die junge Frau vor Gericht. Beim Erstatten der Anzeige klang auch das deutlich konkreter: „Er machte Druck. Du unterschreibst das jetzt! Ich weiß, wozu er fähig ist, er hat auch schon ohne Grund zugeschlagen“, waren ihre Worte bei der Polizei.
„Haben Sie es freiwillig unterschrieben?“, hakte der Staatsanwalt nach.
„In einem gewissen Maße … die Tage davor waren heftig“, so die 23-Jährige.
„Gab es eine konkrete Drohung?“, bohrte der Jurist weiter.
„Weiß ich nicht mehr. Aber klar hatte ich in gewissem Maße Angst, vor Stress und auch Gewalt.“
Letztlich wurde der Vorwurf der Nötigung wegen der zu erwartenden Strafe für drei Körperverletzungen, die hier noch gar nicht erwähnt wurden, eingestellt.
Bei einer dieser Taten war die 23-jährige Frau ebenfalls Zeugin und wohl Katalysator für den offensichtlich von Eifersucht motivierten Angriff.
Am 21.11.2022 befuhr ein damals 19-jähriger Siegener die Eiserfelder Straße. Er sagte aus, dass ein weißer Renault in einem Kreisverkehr vor ihm eine Vollbremsung machte. Als er auf Höhe des Wagens anhielt, erkannte er die Fahrerin – die 23-jährige damalige Freundin des Angeklagten.
Er kannte sie aus der Schulzeit und gab an, gefragt zu haben: „Ob alles gut sei.“ Daraufhin sei der Angeklagte auf dem Beifahrersitz bereits „ausgerastet“. Es seien Beschimpfungen ausgetauscht worden, und er fuhr schließlich weiter.
Wenige hundert Meter weiter sei er dann von einem Golf GTI überholt und ausgebremst worden. Der Fahrer war der Bruder des Angeklagten, und er stieg aus und ging auf ihn zu. Der damals 19-Jährige öffnete das Fenster zum Teil, um zu fragen: „Was los ist?“ und bekam kurz darauf unvermittelt einen Faustschlag vom Angeklagten durch das geöffnete Fahrerfenster.
Der 30-Jährige habe sich von hinten ans Fahrzeug angenähert, während sein Bruder den Geschädigten ablenkte. Dieser Bruder machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Die 23-jährige Zeugin und Fahrerin des Renault bestätigte immerhin, dass es das Gespräch von Auto zu Auto gab, wollte aber keinen Wortlaut mehr wissen können. Kurz darauf habe ihr der Angeklagte gesagt, sie solle mal anhalten, und sei zum Fahrzeug des Geschädigten gelaufen. Was dann am Fahrzeug passierte, konnte sie angeblich nicht sehen oder hören.
Der Sachverhalt wurde für das Gericht schließlich am zweiten Verhandlungstag durch die Aussage des Beifahrers des Geschädigten bewiesen. Dieser gab an, es als stiller Beobachter wie sein Kumpel erlebt zu haben. Er hätte zwar nicht gesehen, wie sich der Angeklagte dem Fahrzeug näherte, bestätigte jedoch das Ausbremsen durch den Vordermann und die Diskussion deswegen.
Der 24-Jährige war zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen und wurde von der Polizei vorgeführt.
Das Fahrerfenster sei gerade weit genug für den Schlag geöffnet gewesen. „Da hat wirklich die Faust gerade so durchgepasst!“ Er habe den Schläger gesehen und könne sich gut vorstellen, dass es der Mann auf der Anklagebank mit kürzer getrimmtem Bart war.
Die Blicke, die der Angeklagte dem Beifahrer des Geschädigten zuwarf, waren alles andere als warmherzig, um es mal diplomatisch zu formulieren.
Er selbst kannte die beiden Männer und die junge Frau nicht. Aber der damals 19-jährige Geschädigte erkannte den Bruder des Angeklagten und recherchierte vor der Strafanzeige auf sozialen Medien, um den Verdächtigen zu nennen.
Etwas, das vom Verteidiger des 30-Jährigen natürlich in Frage gestellt wurde, als der 19-Jährige am ersten Verhandlungstag aussagte. Am zweiten Verhandlungstag gab es dann drei Zeugen, die bestätigten, dass der Angeklagte vor Ort war und es mehr oder weniger so ablief, wie in der Anklage geschildert.
Zwei weitere Körperverletzungen beging Emreh S. im April 2022 zum Nachteil seiner damaligen Freundin. Die 27-Jährige bewies von allen Zeugen das beste Erinnerungsvermögen und eine respektable Menge Mut.
Sie erzählte, dass in ihrer Beziehung viel vorgefallen sei, nicht nur Gewalt. Ständig gab es auch wegen Lappalien Streit. Sie habe sich regelmäßig vor ihm ausziehen müssen, damit er sie auf „Male“ überprüfen konnte. An diesem Tag im April führte lediglich ein Duftbaum zu einem Gewaltexzess.
Die beiden waren im Auto unterwegs, der Angeklagte auf dem Beifahrersitz. Er muss aktuell eine zweite MPU machen. Weil die 27-Jährige einen neuen Duftbaum am Rückspiegel hatte, unterstellte der 30-Jährige ihr, heimlich Drogen genommen zu haben und damit den Geruch zu verschleiern.
Eine aus Sicht der medizinischen Fachangestellten völlig haltlose Anschuldigung. Sie bot sogar an, einen Drogenschnelltest aus der Apotheke zu machen, aber der Streit schaukelte sich auf dem Weg in die Wohnung im Elternhaus des Angeklagten weiter hoch. Kurz nachdem die Wohnungstür hinter ihnen geschlossen war, schlug er brutal zu.
„Er ist komplett ausgeflippt.“
Nach einigen Schlägen ins Gesicht und gegen die Schläfen der jungen Frau ging sie zu Boden, und der Angeklagte trat ihr mehrmals in die Rippen, bevor er begann, sie zu würgen. Erst als seine Mutter hysterisch dazwischen ging, ließ er von ihr ab.
Aufgrund dieser Todesangst fasste sie den Entschluss, endlich die toxische Beziehung zu beenden. Auf einer Autofahrt später an diesem Tag schlug er ihr erneut gegen den Kopf. Aufgrund der zeitlichen Unterbrechung wird das Gericht deshalb zwei Körperverletzungen verurteilen.
Es sei ihr großes Glück gewesen, dass sie am Folgetag zum Bereitschaftsdienst ins Krankenhaus in ihrer Heimatstadt gerufen wurde. Dort wurde sie vier Tage stationär wegen eines Schädel-Hirn-Traumas, Rippen- und Jochbeinprellungen behandelt. Im Anschluss verbrachte sie zwei Wochen in der Psychiatrie.
Noch heute habe sie oft Angst und Probleme, neue Beziehungen einzugehen. Sie erzählte auch, der Angeklagte sei vor dem Prozess in Kontakt mit ihr getreten und habe ihr am Telefon nahegelegt, „sie solle vor Gericht sagen, heute würde Frieden unter ihnen herrschen“. Das sei „eine Anregung des Anwalts“ gewesen.
Dann soll der Angeklagte der jungen Frau ihre neue Adresse genannt haben mit dem Hinweis: „Sie solle froh sein, dass sie nur telefonieren und er nicht vor der Tür steht.“ Die Polizei habe ihr gesagt, das sei „keine echte Drohung“ gewesen.
„Interessant, was die Polizei meint beurteilen zu können“, kommentierte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger von Emreh S. stellte die Schilderungen der 27-Jährigen gar nicht in Frage. Er schien eher daran interessiert zu hinterfragen, ob es stimme, dass der Angeklagte die Schenkung des Autos, das sie damals fuhr, nach Ende der Beziehung zurücknahm.
Weil sie darauf hingewiesen wurde, dass sie in diesem Fall Strafverfolgung wegen Unterschlagung erwarten könnte, beantwortete sie dazu keine Fragen.
Der Angeklagte wollte nach ihrer Aussage ein persönliches Wort an sie richten, aber sie ließ es nicht zu und verließ umgehend den Saal.
Der 30-Jährige und sein Verteidiger stritten die Aussagen der Frau nicht ab. Sie war für Staatsanwaltschaft und Gericht absolut glaubwürdig, und ihre Verletzungen waren durch ein ärztliches Gutachten belegt.
Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich in ihrem Plädoyer für den aus ihrer Sicht bewiesenen Schlag durch das Autofenster, die nicht bestrittenen Körperverletzungen zum Nachteil der 27-Jährigen und das gestandene Verbreiten von pornografischen Schriften an die Mutter der 23-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Der Verteidiger des 30-Jährigen stellte keinen konkreten Strafantrag, empfand jedoch die vom Staatsanwalt geforderte Strafe als zu hoch. Der Schlag durch das Autofenster sei in seinen Augen weiterhin strittig. Der Geschädigte habe den Angeklagten „gegoogelt“, und der Beifahrer habe eigentlich nur die Faust gesehen.
Er bat um ein mildes Urteil für seinen Mandanten, der im Januar, wenn er seine Haft wegen der früheren Verurteilung antreten muss, „wissen wolle, was auf ihn zukommt“.
Der 30-Jährige schloss sich seinem Anwalt ohne weiteren Kommentar an.
Für das Gericht setzte sich durch alle Zeugenaussagen zum Vorfall mit dem Schlag durch die Autoscheibe „ein stimmiges Bild“ zusammen, das keine vernünftigen Restzweifel an der Schuld des Angeklagten ließ.
Zwar sei der junge Mann nicht erheblich verletzt worden, aber dass der 30-Jährige ohne Ansprache, mit einschlägigen Vorstrafen und unter zwei laufenden Bewährungen zuschlug, sprach in den Augen des Gerichts für besondere kriminelle Energie.
Das Verbreiten von pornografischen Inhalten sei eigentlich „Kleinstkriminalität“, aber die vorliegenden Umstände ließen das Gericht allein hierfür zwei Monate Freiheitsstrafe verhängen.
Am Ende bildete das Schöffengericht unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem letzten Urteil eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Emreh S. weiß nun also, was im Januar auf ihn zukommt.
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