“verantwortungsbewusst” ist Ok - “unabhängig” passt nicht zum Gesetz ...
(Quelle: Mitgliederbrief der BI ContraAmtstunnel)
Diese eine Zeile oben beschreibt sehr schön die “Problematik” der letzten 6 Jahre.
Die Bayerische Gemeindeordnung gibt sehr eindeutig vor:
“Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37).” (BayGO §29)
“Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.” (BayGO §37)
Der erste Bürgermeister ist laut Bayerischer Gemeindeordnung eben NICHT UNABHÄNGIG vom Stadtrat. Und wenn eine Gruppierung das anders sieht, bin ich mir nicht sicher, ob sie mit dieser Einstellung nicht irgendwie die aktuelle Gesetzgebung aushebeln möchte.
Und wenn in diesem Fall eine “Unabhängigkeit” von bestimmten Starnberger Bürgern gemeint ist, halte ich alle(!) anderen Kandidaten für genauso “unabhängig”.















