Auch wenn du nicht weiter weißt, gründe besser einen Arbeitskreis!
„…Gehören sowohl der gerichtlich bestellte Sachverständige als auch der Geschäftsführer einer der Parteien oder eines Streithelfers einem aus nur wenigen Mitgliedern bestehenden Arbeitskreis eines Verbandes an, der gerade zu derjenigen Materie ins Leben gerufen wurde, die der Sachverständige im Streitfall begutachten soll, so ist diese längerfristige fachliche Verbundenheit aus Sicht der anderen…
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