25. Oktober 2017
Nur Freunde der Schweiz dürfen mit dem Handy bezahlen
Aus zwei Beiträgen von Franziska Nyffenegger (Installation, Zahlungserfolg) weiß ich, dass es in der Schweiz eine mobile Zahlungs-App namens Twint gibt. Ich habe sie bisher nicht zu nutzen versucht, mir waren die Zahlungseinrichtungen der Schweiz auch so fortschrittlich genug. Aber heute bin ich auf einer Tagung in Bern, bei der alle Gäste einen Twint-Gutschein über 20 Franken bekommen, um sich zu verpflegen.
In der Einladung stand noch, dass Besucher aus dem Ausland am Empfang um eine andere Lösung bitten sollen, weil Twint nur für Schweizer funktioniert, aber vor Ort versichert man mir, dass jeder mitmachen darf. Die Inbetriebnahme der App erfordert ziemlich viele, immerhin schön gestaltete Schritte, unter anderem muss ich ein Foto meines Personalausweises hochladen. Der ungewöhnlichste Teil der Registrierung sieht so aus:
Später frage ich den Twint-Gutscheinverteiler nach diesem Punkt. Das sei rechtlich erforderlich, sagt er. Aber welchen Sinn hat denn diese Regelung, wenn jeder dahergelaufene Nichtschweizer einfach behaupten kann, Freunde in der Schweiz zu haben? – Darauf kommt es nicht an. Wenn jemand sich mit falschen Angaben anmeldet und in Wirklichkeit keinen einzigen Freund in der Schweiz hat, ist jedenfalls der Anbieter unschuldig an allen mit Hilfe der Twint-App begangenen Verbrechen. (Meine Zusammenfassung, Details können abweichen.)
Bei Migros werde ich von einer Kassiererin zu einer anderen Kassiererin geschickt: Nur bei der anderen funktioniert die Twint-Sache. Eine Schublade mit einem Tablet wird aus dem Kassenmöbel gezogen, der Preis meiner zwei Lebensmittel von Hand in die Taschenrechner-App eingegeben und die Summe in die Twint-App eingetragen. Dann muss ich Bluetooth einschalten, was ich ungern tue, weil Motorola seine Kundschaft seit Wochen auf den zur Vermeidung von Blueborne-Problemen nötigen Android-Patch warten lässt. Ich halte das Handy an ein leuchtendes Twint-Logo an der Vorderseite des Kassenmöbels, albernerweise mit dem Display zum Logo und ganz nah, obwohl wahrscheinlich beides nicht nötig wäre. Und dann ist mein Mittagessen bezahlt.
Update: Der Twint-Staatsbürgerstatus ist nicht von Dauer.
(Kathrin Passig)

















