Der Arbeitgeber muss die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Bei Fahrradkurieren sind das Fahrrad und Mobiltelefon, so das BAG
Fahrradkuriere, die in Dienstkleidung nach den Vorgaben des die Essenslieferungen vermittelnden und koordinierenden Unternehmens Essen und Getränke ausliefern, sind Arbeitnehmer. Dadurch kommen Sie in den Genuss der gesamten Bandbreite des Arbeitnehmerschutzes, etwa Bereitstellung von Arbeitsmitteln, bezahltem Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Sie dürften auch einen Betriebsrat gründen.














