Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen ersten Internetanbieter von der Pflicht zum Protokollieren von Nutzerspuren befreit hat, häufen sich die Appelle, die Speicherfristen generell auszusetzen.
Anmerkung: Ein fitzelkleiner Lichtblick! Doch geht es nur um eine Legalisierung Längst gängiger Praxis, wie die Schlagzeilen der letzten Jahre und Erfahrungen bei den gesellschaftlichen Nachbarn bereits gezeigt haben: Was technisch Möglich ist, wird auch gemacht. Und das man sich Bloß nicht dabei erwischen lassen muss, hat der mediale Umgang mit dem NSA-Skandal auch aufgeweicht.
Alleine über eine Budgetierung, ließe sich die Datenerhebung noch in ihrem Ausmaß begrenzen. Die Bürger an ihrer Mehrwertschöpfung der Roh- und Metadatenerzeugung zu beteiligen, der einfachste Weg dazu. [Siehe “#Tag der Vorleistung”]










