(1) Soll vor Fertigstellung des Vorhabens der festgestellte Plan ge
Planfeststellungsbeschluss anpassen - geht das?
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/76.html)
Ja, aber nur und auch nur dann, wenn es eine unwesentliche Anpassung ist oder alle Betroffenen zustimmen.
Und wenn ich mal als Beispiel die von Einigen geforderte Wegnahme des Lüftungsbauwerks mit dem Kamin, der ja auch für den Brandfall vorgesehen ist, hernehme und als Konsequenz der Rauch im Brandfall dann alternativ an einem oder an beiden Tunnelportalen aus dem Tunnel abgeleitet werden würde ...
... ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass dieser Änderung alle Betroffenen zustimmen würden.
Und das hätte dann wiederum zur Folge, dass ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich wäre ...









