Immobilien und das Claim Management (III) - Beispielfall: Verminderung der Höhe eines Kellerraums
Immobilien und das Claim Management (III) – Beispielfall: Verminderung der Höhe eines Kellerraums
Als Beispiel soll hier ein Kellerraum herhalten, dessen Höhe um eine bestimmte Höhe verringert werden soll. Grundsätzlich: Sobald räumliche Umstände geändert werden, unter denen Bauleistungen zu erbringen sind, kann dies zu Mehrkosten führen. Wie nun bestimmte Bauunternehmen ihren Anspruch auf Vergütung dieser geänderten Bauleistungsbedingungen ermitteln und beim jeweiligen Bauherrn geltend…
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