Die Schuld für illegales Filesharing an ein Familienmitglied weiterzureichen, über das wegen Grundrechtsschutz keine Auskunft erteilt werden muss, wird nicht mehr so einfach
Kunden eines Internetanschlusses können die Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht dadurch vermeiden, dass die erklären, auch andere Familienmitglieder hätten Zugriff auf den Anschluss gehabt. Das hat der Europäische Gerichtshof am 18. Oktober 2018 (Rechtssache C-149/17) entschieden (PDF). Der Verlag Bastei Lübbe verlangt Schadensersatz, weil über den Internetanschluss der Beklagten ein Hörbuch über eine Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde.
Der Gerichtshof stellte fest, dass es ein Gleichgewicht zwischen den Grundrechten, dem Recht des geistigen Eigentums und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens geben müsse. "An einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird", erklärte das Gericht.
Wenn das nationale Gericht nicht die Beweismittel, die Familienmitglieder der gegnerischen Partei betreffen, verlangen kann, würden die Feststellung der Urheberrechtsverletzung und die Identifizierung ihres Täters unmöglich gemacht, was das Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Inhaber des Urheberrechts beeinträchtige.
Letztlich bleibt es aber Sache des Landgerichts München I, zu prüfen, ob das betreffende nationale Recht gegebenenfalls andere Mittel, Verfahren oder Rechtsbehelfe enthält, die es den zuständigen Gerichten ermöglichen, die Erteilung der erforderlichen Auskünfte anzuordnen, um die Identität des Filesharers feststellen zu lassen.