Kandidatur = Partei/Gruppierung
Bei der Kommunalwahl 2020 konnten die Wähler (und auch die sich zur Wahl stellenden Kandidaten) zwischen 4 Parteien (B90/Grüne, CSU, FDP und SPD) sowie zwischen 4 nur in Starnberg politisch unabhängigen Gruppierungen (UWG, BMS, BLS, WPS) wählen.
Wobei jeder der vier Parteien aufgrund deren Aktivitäten im Freistaat und auch in ganz Deutschland ein gewisses Image verkörpert bzw. eine gewisse politische Ausrichtung hat, während sich die lokalen Gruppierungen dahingehend kaum unterscheiden und höchstens durch deren gewählte Stadträte eine gewisse Außendarstellung haben.
Wenn sich jetzt Starnberger Bürgerinnen und Bürger im Namen einer fünften Partei für den Stadtrat bewerben, haben diese sich bewusst genau für diese Partei mit genau dem bekannten Image bzw. der politischen Ausrichtung entschieden. Die oft angebrachte Ausrede "Nein, nein, wir sind hier lokal ganz anders." kann in meinen Augen nicht für eine Kandidatur geltend gemacht werden.
Jeder der 221 Kandidaten für den Stadtrat hat sich mit seiner Wahl für eine der fünf Parteien oder vier unabhängigen Gruppierungen auch für das jeweilige Image der Partei bzw. Gruppierung entschieden.












