8.000€ Geldstrafe wegen Hasskommentar auf Facebook
» Das Landgericht Saarbrücken hat das Urteil des Amtsgerichts Völklingen gegen einen 53-Jährigen wegen Volksverhetzung bestätigt. Der Pharmareferent hatte im vergangenen Jahr eine Meldung über eine Schlägerei zwischen drei Türkinnen im Internet kommentiert. Bei der tätlichen Auseinandersetzung war auch ein Baby verletzt worden.
„A. würde sich im Grab umdrehen“ hatte der Angeklagte kommentiert. „Noch nicht einmal Schimpansen würden sich so verhalten. Das habe man von der Kulturbereicherung“. Und: „Deutschland habe sich schon abgeschafft“. Das waren Sätze, die das Landgericht – wie schon die Vorinstanz – als über die Grenzen der freien Meinungsäußerung hinaus gehend als Volksverhetzung wertete und mit 100 Tagessätzen zu je 80 Euro ahndete.
Dass der Angeklagte mit A. den Begründer der Republik Türkei, Atatürk, bezeichnet haben wollte, bezeichnete das Gericht als Schutzbehauptung. Vielmehr habe er Adolf Hitler gemeint, so sei das auch in Einträgen zu seinem Kommentar verstanden worden.
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Am nächsten Montag ist am Landgericht Saarbrücken die nächste Berufungsverhandlung wegen Volksverhetzung. Dann gegen eine Reichsbürgerin aus dem Saar-Pfalz-Kreis. «
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Quelle: Saarländischer Rundfunk © 2016
Geldstrafe wegen Hasskommentar auf Facebook