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Flüchtlinge und Asylpaket II: Nur ein Kuhhandel
Einen Durchbruch hat das Ländertreffen zurm Asylpaket nicht gebracht.
BerlinWar das nötig? Fast drei Monate lang haben die schwarz-roten Koalitionäre nun über Details des Asylpakets II gestritten und dabei wichtige Erleichterungen blockiert, die Druck aus dem Kessel nehmen könnten – beschleunigte Asylverfahren etwa oder erleichterte Abschieberegeln.
Herausgekommen ist beim Dreiergipfel von Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) nun ein Kuhhandel, der doch gar nicht so weit weg ist vom ersten Beschluss der Parteichefs Anfang November.
Frank Specht berichtet für das Handelsblatt aus Berlin über die Themen Arbeitsmarkt und Gewerkschaften.
Es bleibt dabei, dass der Familiennachzug für all jene Flüchtlinge, die kein Asylrecht oder keinen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen können, für zwei Jahre ausgesetzt wird. Das wird auch für viele Syrer gelten, deren Schicksal individuell geprüft wird. Die Union hat der SPD zudem die Zustimmung abgerungen, Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.
Die SPD kann für sich verbuchen, dass Asylbewerber an den Kosten für ihre Sprachkurse nur mit zehn Euro monatlich beteiligt werden, und nicht mit rund 40, wie es Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zuletzt noch vorschwebte. Und dass Syrer Angehörige, die noch in Flüchtlingslagern im Libanon oder in Jordanien leben, bevorzugt nachholen dürfen. Mehr war nicht drin angesichts der bevorstehenden wichtigen Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg.
Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien haben mit ihrer Einigung am Donnerstag den Weg für das Asylpaket II freigemacht. Die Inhalte des Gesetzesvorhabens im Überblick (Quelle: Reuters).
Aufnahmezentren: Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen bundesweit drei bis fünf entstehen sollen. Auf diese hatten sich die Parteichefs bereits im November als Kompromiss im Streit um die von der Union geforderten Transitzonen verständigt.
In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll über ihre Anträge vor Ort innerhalb von einer Woche entscheiden. Inklusive eines möglichen Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht soll das Verfahren innerhalb von drei Wochen beendet sein. Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst direkt aus den Einrichtungen zurückgebracht werden.
Für die Dauer des Verfahrens und gegebenenfalls bis zur Ausreise sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei Verstößen riskiert der Asylbewerber, dass sein Verfahren eingestellt wird.
Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen der subsidiäre Schutz zuerkannt.
Die Einschränkung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis war zum Schluss der Hauptknackpunkt. Die SPD hatte eigentlich erreichen wollen, dass Syrer von der Regelung ausgenommen werden, was die CSU aber nicht mitmachte. Der Kompromiss sieht nun vor, dass innerhalb künftiger Kontingente von Flüchtlingen, die der Türkei, dem Libanon oder Jordanien abgenommen werden, „der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt“ werden soll.
Erst zum 1. August vergangenen Jahres waren subsidiär Schutzbedürftige beim Familiennachzug anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt worden, wodurch sie in der Regel Ehepartner und Kinder nachholen dürfen. Nach Ablauf der zwei Jahre soll diese Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will dazu die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können. Einem Gesetzentwurf von Mitte Januar zufolge sollen grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Rückführung verhindern können. Eine ärztliche Bescheinigung muss künftig bestimmten Kriterien entsprechen, um die Erkrankung glaubhaft zu machen.
In einem weiteren Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge, die eine Lehre in Deutschland machen und ihre Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel soll ein Migrant nach der Ausbildung unabhängig von seinem Status zwei Jahre in Deutschland arbeiten können. Das Alter, bis zu dem Flüchtlinge eine Lehre aufnehmen dürfen, werde von 21 auf 25 heraufgesetzt.
Marokko, Tunesien und Algerien sollen per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden dadurch beschleunigt. Die Regelung soll aber nicht ins Asylpaket aufgenommen werden, weil es sonst die Zustimmung des Bundesrats benötigen würde, wo Union und SPD keine eigene Mehrheit haben.
Also endlich alles in Butter? Mitnichten. Kinder und Ehepartner von Syrern werden nur dann aus Jordanien oder dem Libanon nachkommen können, wenn entsprechende Kontingente auf EU-Ebene vereinbart werden. Auch hier wird also die europäische Lösung gebraucht, die Bundeskanzlerin Merkel seit Monaten einfordert, die aber an mangelnder Solidarität beim Gros der Mitgliedstaaten scheitert. Außerdem gilt die jetzt vereinbarte Regelung voraussichtlich nur für einen relativ kleinen Teil der syrischen Flüchtlinge. Allein der Familiennachzug wird also die Flüchtlingszahlen voraussichtlich trotzdem kräftig weiter steigen lassen.
Die neuen sicheren Herkunftsstaaten, die den zuletzt beobachteten verstärkten Zustrom aus Nordafrika bremsen sollen, sind von der Zustimmung der Grünen im Bundesrat abhängig. Wenn man bedenkt, wie schwer sich diese schon getan haben, die Balkan-Staaten für sicher zu erklären, dann steht der Bundesregierung hier noch einiges an Überzeugungsarbeit bevor.
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Umgekehrt gehört viel Naivität dazu zu glauben, dass nun plötzlich massenhaft nicht anerkannte Asylbewerber abgeschoben werden, weil sie kein Attest vom Arzt mehr bekommen oder die Koalition die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtert hat. Die Vollzugsdefizite bleiben.
Im Migrationsamt BAMF stapeln sich weiter die Asylanträge, Justiz und Polizei, die die Abschiebungen vollziehen müssten, sind heillos überlastet. Die Koalition verteilt weiße Salbe, um zu überdecken, dass sie kein echtes Konzept zur Begrenzung des Flüchtlingsandrangs hat, wenn – wie zu erwarten – die europäische Lösung nicht funktioniert.
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