Abschied, Wärmeplanung, Jahresrechnung, Parkleitsystem und mehr ...
(M)ein Protokoll der letzten Stadtratssitzung des "alten" Stadtrats vom 27.04.2026:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Die TOPs Fotovoltaik (6), Seeanbindung (13), Ehrengrab (10) und Irmgard-Stadler-Kindergarten (8) werden vertagt.
TOP 2 Bürger fragen
Herr n. n.: Er fragt zum Haushalt. Er sieht da ein 15 Mio. Loch. Er fragt nach dem Stand beim Verkauf der Grundstücke am "Almeideweg"? Und wo kommt die Steigerung der Personalkosten her? (Anm. d. Verf.: Tarifvertrag?). Warum wird die gewählte Höhe der Gewerbesteuer so angesetzt? Und er fragt nach den Beraterkosten. (Anm. d. Verf.: Der Bürger wollte wohl anonym bleiben, denn im Gegensatz zu allen bisherigen fragenden Bürgern, hat er seinen Namen nicht genannt. Er wird wissen, warum.)
Frau Kammerl: Es gab eine Tariferhöhung und Mehreinstellungen z. B. durch Elternzeit und das hauptamtliche Feuerwehrpersonal. Im Haushalt sind mehrere Posten für Berater zusammengefasst.
Herr Forster: Da wir in Starnberg viele größere Gewerbetreibende haben, ist das Hin und Her bei der Höhe der am Ende gezahlten Gewerbesteuer nicht ganz so groß.
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 4 Zwischenstand der kommunalen Wärmeplanung – Vorstellung durch PricewaterhouseCoopers (PwC)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Stadt Starnberg hat die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Ziel ist es, eine strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Stadtgebiet zu erarbeiten und geeignete Transformationspfade aufzuzeigen. Mit der Durchführung wurde PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) beauftragt. Im Rahmen der bisherigen Bearbeitung wurden folgende wesentliche Arbeitsschritte durchgeführt:
Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung
Erhebung und Auswertung relevanter Verbrauchsdaten
Durchführung der Potenzialanalyse zur Identifikation erneuerbarer und klimaneutraler Wärmequellen sowie Effizienzpotenziale
Damit liegt ein zentraler Baustein der kommunalen Wärmeplanung bereits vor. Der aktuelle Zwischenstand einschließlich der Ergebnisse der Potenzialanalyse werden im Rahmen der Sitzung durch den beauftragten Dienstleister vorgestellt. Als nächstes wird das Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung entwickelt, geeignete Versorgungsgebiete und Technologien konkretisiert, sowie Maßnahmen und Umsetzungsstrategien erarbeitet. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat im weiteren Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
...
Herr n.n. (PWC) trägt die Zwischenergebnisse vor. Es ist "nur" ein strategischer Rahmenplan. Zuerst ein paar Daten zur Bestandsanalyse. Das Gebäudealter ist ein wichtiges Kriterium. Ab dem Baujahr 1980 wurde schon besser gedämmt, ab dem Jahr 2000 noch mehr. Fossile Energieträger dominieren. In Starnberg gibt es 270 GWh/a an Wärmebedarf. Als zweiter Schritt wurde eine Potentialanalyse durchgeführt. Es geht um Energiewechsel und Energiereduktion. Dabei werden auch die Düker und der Tunnel einbezogen. Die Düker haben ein Potential von 10 GWh/a. Auch Geothermie wurde betrachtet. Das Risiko der Bohrung will der Bund zukünftig besser absichern. Auch der Starnberger See hat ein Potenzial zur Wärmeentnahme. Das Klärwerk kann auch Energie liefern. Viele Potentiale stehen in Konkurrenz zueinander. Als nächstes werden mögliche Zielszenarios entwickelt. Im August soll das Projekt abgeschlossen sein.
Die Debatte
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Die Thermie hängt vom vorhandenen Wärmenetz ab. Er fragt nach einer Aussage von zeitlichen Überschneidungen mit den Planungen von aktuellen Projekten, z. B. MOOSAIK?
Herr n. n. (PWC): Es sollte schon möglichst Entscheidungen schnell getroffen werden. Beim Wärmenetz sind 5-10 Jahre zum Aufbau anzusetzen. Vieles wird mit 50% der Kosten gefördert.
Frau Henniger (FDP): In Tutzing gibt es Seethermie-Projekt. Sie fragt nach Aussagen über Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Herr n. n. (PWC): Bei den Zielszenarien wird es Wirtschaftlichkeitsberechnungen geben. Die Wärmeplanung ist auch immer georeferenziert.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Der Starnberger See hat das größte Wasservolumen nach dem Bodensee. Bei einer Ringkanalisation würde dann eine Seethermie gemeinsam zu realisieren sein. Er fragt zur Geothermie. Wurde das städtische mit einigen Stadträten erarbeitete Material PWC zur Verfügung gestellt? Wurden Erfahrungen auch von anderen Städten berücksichtigt? Er vermisst eine Aussage zur Option der Nutzung der Geothermie aus Pullach.
Herr n. n. (PWC): Es gibt eine engen Austausch mit der Stadt. Über einzelne Dokumente kann er nichts sagen. Es wird nichts ausgeschlossen.
Herr Weinl: Es gibt eine Arbeitsgruppe auch mit Stadträten, die sich mit der Wärmeplanung befasst.
(Anm. d. Verf.: Zufriedenstellend kann die Frage nicht beantwortet werden, was vielleicht auch ein wenig verständlich ist. Es liegt aber die Befürchtung in der Luft, dass da manche Dinge vielleicht doch noch in einer städtischen Schublade schlummern, die PWC interessieren sollten.)
Herr Fiedler (UWG): Er fragt nach den Dükern. Die sind unterschiedlich zu bewerten. Er fragt nach dem Potential von dezentralen Ansätze aufgrund Starnbergs Topografie.
Herr n.n. (PWC): "Es gibt gewisse Steigungen in Starnberg ..." Auch das wird in den Zielszenarien berücksichtigt.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Bei den Dükern hat eigentlich nur einer ein richtiges Potential. Mit stehenden Gewässern gibt es bei der Seethermie kaum Erfahrungen. Zwischen "zentral" und "dezentral" gibt es immer auch Mischformen. Ein komplettes Wärmenetz wird es in Starnberg wohl nicht geben.
Herr Dr. Hauser (SPD): (Anm. v. Verf.: Es sind nur allgemeine Aussagen ...). Er fragt nach einer Vorabaussage zu "zentral" und "dezentral".
Herr n. n. (PWC): Das hängt von der lokalen Situation ab. ...
(Anm. v. Verf.: Die Aussagen hätte man sich auch selbst erarbeiten können. Es geht alles oder nichts - es hängt von der lokalen Situation ab.)
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt nach der "Rückfallebene", falls "größere" Alternativen nicht umgesetzt werden können.
Herr n. n. (PWC): Kleine Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und Pelletheizungen sind möglich.
(Anm. d. Verf.: kleine Atomkraftwerke sind aktuell in Starnberg laut Stadtratsbeschluss nicht erlaubt.)
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Die hat einige Zahlen addiert, die sie sich bestätigen lassen möchte. Drei der vorgestellten Maßnahmen könnten schon den größten Teil des Starnberger Bedarfs decken.
Herr n. n. (PWC): Sanierungen sind meist nicht einfach. Ein Potential durch Sanierung ist vorhanden. Im Zielszenario werden Maßnahmen priorisiert. Es gibt in Starnberg viele lokale Potentiale und keine Industriebetriebe.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Zwischenstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Novellierung des BauGB infolge des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bauturbo); Darstellung der Änderungen sowie der Handlungserfordernisse für die Stadt Starnberg - Leitbildentwurf
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Bauausschuss wurde am 22.01.2026 und der Stadtrat am 26.01.2026 über die aktuellen Änderungen im Rahmen der Novellierung des BauGB informiert. Dabei wurde der Beschluss gefasst die seitens der Fraktion BMS vorgeschlagenen Leitlinien dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen. Der am 26.01.2026 eingereichte Leitlinienentwurf wurde überarbeitet und ist als aktualisierte Fassung als Anlage beigefügt. Im Gegensatz zu den seitens der Verwaltung in der Vorlage 2025/507-1 erarbeiteten Kriterien ist die vorliegenden Leitlinien allgemeiner gefasst und lassen mehr Spielraum für politische Einzelfallentscheidungen. Zielsetzung und Grundsätze der Anwendung sind allgemein gefasst bzw. geben aktuelle Rechtsrundlagen oder allgemeine Grundsätze üblichen Verwaltungshandelns wieder. Die in den Prüfkriterien genannten Unterpunkte sind grundsätzlich richtig. Konflikte mit zwischen unterschiedlichen Schutzgütern sind jedoch nicht vermeidbar und müssen im Einzelfall entschieden werden.
Die Regelungen einer angemessenen Durchführungsverpflichtung, Sozialbindung und die Kostenübernahme von Folgekosten in einem städtebaulichen Vertrag sind essentiell, um reine Spekulationen zu vermeiden, Ziel der Schaffung kostengünstigen Wohnraums zur Umsetzung zu verhelfen und den Grundsatz der Gleichbehandlung zu wahren. Da die personellen Ressourcen begrenzt sind und der Aufwand für die Prüfung beantragter Abweichungen, die Verhandlung von Verträgen und letztendlich die Vor- und Nachbereitung der politischen Beratungen erheblich werden kann, empfiehlt die Verwaltung bei der Neufassung der Geschäftsordnung die in der Beschlussvorlage 2025/507-1 genannten Vorschläge umzusetzen, um ein effizientes Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
...
Die Debatte
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach den Umweltprüfungen. Wie werden die Umweltbelange bei einem Weglassen des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt?
Herr Weinl: Die Fachgesetze werden durch den "Bauturbo" nicht ausgesetzt. Es geht nur um das Planungsrecht. Im Einzelfall sind dann entsprechende städtebauliche Verträge abzuschließen.
Herr Prof. Gaßner (UWG): Er fragt beispielhaft nach der Gestaltung von Steingärten. Mit dem Bauturbo kann man bei jedem Grund die Zustimmung verweigern. (Anm. d. Verf.: Jetzt kommen ein paar allgemeine Aussagen, bei denen ich nicht so ganz das verfolgte Ziel erkenne.) Jede lokale Leitlinie kostet jeder Verwaltung Zeit. Die Nachverdichtung ist wichtig in Starnberg. Und wenn man da nach BauGB §34 bewertet, klappt das ohne Leitlinien auch. (Anm. d. Verf.: So langsam sehe ich das Ziel. Kein neues Dokument mit Dingen, die man auch mit dem gesunden städtebaulichen Menschenverstand genauso entscheiden würde. Dem stimme ich zu.) Eine Aufstockung geht nur mit Bauturbo. Da sollten nicht so viele Hürden aufgebaut werden. Das hemmt u. U. eine Nachverdichtung. Starnberg hat statistisch "die falschen Einwohner". Es fehlen Mietwohnungen für z. B. Handwerker etc. Und das geht nicht ohne Aufstockung.
Frau Falk (SPD): Unsere Grünordnung regelt die Steingarten. Sie wirbt für die Leitlinien. Das Gremium hat sich das gewünscht. Es soll eine Orientierung für den Stadtrat sein. Wir müssen uns daran ja nicht halten. (Anm. d. Verf.: Was sind das für Leitlinien, an die man sich nicht halten braucht oder soll?)
Frau Pfister (BMS): In den Leitlinien soll hochpreisiger Wohnungsbau unterbunden werden. Wir schaffen ein Papier mehr, welches für die Verwaltung relevant sein soll. Und damit nicht ungeordnet entschieden wird.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er verwahrt sich dageben, dass es so klingt, als wenn der Bauausschuss bisher ungeordnet entschieden hätte.
(Anm. d. Verf.: In meinen Augen enthalten die Leitlinien nichts, was man nicht auch mit dem "gesunden städtebaulichen Menschenverstand" genauso entscheiden würde. Der Wunschnach "Leitlinien", etc. spiegelt für mich auch die aktuelle Vorgehensweise in vielen Ebenen unserer Gesellschaft wieder. Es fehlt der Mut zur eigenen verantwortungsvollen Entscheidung. Man orientiert sich lieber an Gesetzen, Richtlinien, Normen oder Leitlinien. Da kann man am Ende dann nichts Falsches entscheiden und die Verantwortung für die Entscheidung von sich weg verlagern - man hat sich ja an den Leitlinien orientiert. Das spart sicher ein Nachdenken, ist aber wieder ein weiteres Stück Bürokratie, die wir doch alle reduzieren wollen.)
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat beschließt, von den Möglichkeiten des "Wohnungsbauturbo" Gebrauch zu machen und legt für dessen Anwendung die Leitlinien der Stadt Starnberg in der Fassung vom 30.03.2026 zugrunde.
angenommen: 18:8
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen der Zuständigkeiten beim Entwurf der Geschäftsordnung für den neuen Stadtrat einfließen zu lassen.
angenommen: 25:3
TOP 6 61. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Freiflächen- Photovoltaik" für die Grundstücke Fl. Nrn. 631, 632, 633, 634 und 604/3, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Fassung des Feststellungsbeschlusses
vertagt
TOP 7 Personalsituation in der Stadtbücherei Starnberg
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Zuge der Konsolidierung wurde der Personalstamm der Stadtbücherei von ehemals 5,6 Vollzeitäquivalent auf aktuell 3,03 Vollzeitäquivalent reduziert. Durch die Einführung eines zweiten Selbstverbuchers sollte das Personal entlastet werden. Da jedoch die direkte Kontrolle bei der Rückgabe entfällt, entsteht ein hoher administrativer Nachbearbeitungsaufwand (Recherche, Telefonate, E-Mails bei unvollständigen Medien), der nun Personalkapazitäten bindet, welche im Publikumsbereich fehlen.
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Die personelle Unterbesetzung führte zu folgenden negativen Begleiterscheinungen:
Ein-Personen-Dienst: Derzeit muss eine einzige Fachkraft das Besucheraufkommen über mehrere Etagen allein bewältigen. Eine lückenlose Aufsicht ist so unmöglich.
Sicherheit und Ordnung: Durch die fehlende Präsenz auf den Etagen nahmen Vandalismus, Vermüllung und Diebstähle merklich zu. ...
Psychische Belastung: Das Personal ist permanentem Stress durch die Gleichzeitigkeit von Aufsicht, der Bearbeitung von Beschwerden (z. B. zu Gebührenerhöhungen) sowie Hilfestellung und Beratung ausgesetzt. Dies erhöht das Fehlerrisiko, gefährdet die Gesundheit und erhöht das Fluktuationsrisiko.
Die Personalsituation hat dazu geführt, dass die Leseförderung stark eingeschränkt werden musste: ...
Kindergartengruppen mit altersgerecht angepassten Angeboten musste bereits ersatzlos gestrichen werden. Aktuell können lediglich noch Bilderbuchkinos für maximal 15 Gruppen pro Jahr angeboten werden. Damit verliert die Stadtbücherei ihre Funktion als Bildungspartnerin für die kleinsten Bürgerinnen und Bürger.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtsituation der Bücherei im Zuge der geplanten Konsolidierung in der Jahresmitte genauer zu betrachten und hierfür geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs zu erarbeiten. Eine kurzfristige Verringerung der Öffnungszeiten bis zur Erstellung eines endgültigen Maßnahmenkatalogs würde die Mitarbeiterinnen zumindest partiell entlasten.
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Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Sie hört die Leidenschaft der Leiterin der Stadtbücherei in ihrem Vortrag. Vielleicht sind die Konsolidierungsmaßnahmen 2023 eine "Bruchlandung" geworden. Weniger Öffnungszeiten können es nicht sein. Sie fragt, was benötigt wird.
Frau n. n. (Stadtbücherei): Eine Halbtagsstelle mit Gehaltsklasse E5 würde ihr schon mehr als helfen. Sie wäre im Stellenplan enthalten.
Frau Pfister (BMS): Sie stellt den Antrag, diese Stelle schnellstmöglich zu besetzen.
Herr Beigel (CSU): Es ist jetzt eingetreten, was wir damals schon befürchtet haben. Er hält den Beschlussvorschlag nicht für zielführend. Er möchte sich erst über das große Ganze unterhalten. Er unterstützt die Ausschreibung der E5-Stelle.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er fragt nach der Anzahl der bezahlten Ausweise?
Frau n. n. (Stadtbücherei): Die Nutzerzahlen haben sich nicht geändert. Durch die Erhöhung der Gebühren gab es höhere Einnahmen.
Herr Dr. Glogger (WPS): ... Er stimmt der neuen Stelle zu.
Herr Mignoli (BLS): Er geht mit der Stelle mit. Er fragt nach optimierten Öffnungszeiten.
Frau n. n. (Stadtbücherei): Bei weiter reduzieren Öffnungszeiten würden sich die Besuche weiter zu bestimmten Zeiten bündeln.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie hat mit Weilheim und Wolfratshausen verglichen. In Starnberg wird sehr viel angeboten. Sie fragt nach dem Kostendeckungsgrad im Vergleich zu anderen freiwilligen Leistungen.
Herr Heidinger (BLS): Es wird ein guter Job gemacht. Es wurde mehr Gewinn gemacht. Nicht dass wir in einem halben Jahr trotz neuer Stelle wieder dieselbe Diskussion führen.
Frau n. n. (Stadtbücherei): Mit einer Halbtagsstelle ist ihr viel geholfen.
Frau Pfister (BMS): Laut ALLRIS ist die halbe Stelle im Stellenplan enthalten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach dem Kostendeckungsgrad der Stadtbücherei.
Herr Forster: Aktuell bei 8,4% bei eine Budget von 560.000 € Ausgaben.
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Stadtbücherei Starnberg zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommenden Konsolidierungsgespräche Maßnahmen zu erarbeiten, die einen gesicherten Betrieb der Stadtbücherei ermöglichen.
angenommen: 18:7
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dass die im Stellenplan berücksichtigte Gehaltsklasse E6 mit 0,5 VZÄ ausgeschrieben und besetzt wird.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); Raumsummenprogramm Anbau Irmgard-Stadler-Kinderhaus
vertagt
TOP 9 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Änderung der Anlage zur Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 01.04.2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die vom Stadtrat am 27.03.2026 beschlossenen neuen Gebühren für die Kindertageseinrichtungen müssen noch in der Gebührensatzung verankert werden. § 3 der aktuell gültigen Gebührensatzung regelt die Besuchsgebühren in der jeweiligen Anlage zur Satzung.
...
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die folgende Änderung der Gebührensatzung:
"Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (BGVl. S. 264. BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
§ 1 Die Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen wird wie folgt geändert:
Die bestehende Anlage wird ersetzt durch die "Gebührenübersicht ab September 2026" (s. Anlage).
§ 2 Die Änderung tritt zum 01.09.2026 in Kraft."
angenommen: 18:4
TOP 10 Widmung einer Ruhestätte am Friedhof an der Hanfelder Str. als Ehrengrab
vertagt
TOP 11 Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 29.04.2025 zur Einführung einer Verpackungssteuer
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 29.04.2025 wurde die Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 23.12.2025 ist die Erhebung einer Verpackungssteuer jedoch nicht mehr zulässig (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG). Die Verwaltung empfiehlt daher, den Grundsatzbeschluss vom 29.04.2025 aufzuheben.
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 29.04.2025 zur Einführung einer Verpackungssteuer.
angenommen: 17:7
TOP 12 Vorlage der Jahresrechnung 2025
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 1 und 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Rechnungsergebnis 2025 beträgt 102.567.924,65 EUR, wobei der Verwaltungshaushalt mit 95.146.478,51 EUR und der Vermögenshaushalt mit 7.421.446,14 EUR abschließt. Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Überschuss in Höhe von 3.142.269,21 EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Geplant waren lediglich 904.600 EUR. Trotz der hohen Minderausgaben im Verwaltungshaushalt und dem Abgang alter Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt musste auf Grund erheblicher Mindereinnahmen und Neubildung von Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt eine Rücklagenentenahme in Höhe von 3.068.352,33 EUR vorgenommen werden. Das Rechnungsergebnis fiel gegenüber der Planung um insgesamt 3.061.736,40 EUR schlechter aus. Aufgrund der Entnahme reduzierte sich der Bestand der allgemeinen Rücklage von 9.412.005 EUR zu Beginn auf 6.434.703 EUR zum Ende des Haushaltsjahres 2025. Infolge der Tilgungsleistungen hat sich der Schuldenstand von 11.697.176,63 EUR (ohne Wasserwerk) auf 11.008.812,77 EUR verringert, was bei einer Einwohnerzahl von 24.471 (Stand 31.12.2024) einer Pro-Kopf-Verschuldung von 450 EUR entspricht. Sie liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe, der zuletzt mit 632 EUR (Stand 31.12.2024) angegeben wurde. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung verwiesen. Sobald der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung geprüft hat (örtliche Rechnungsprüfung gem. Art. 103 GO), wird die Jahresrechnung dem Stadtrat zur Feststellung und Beschlussfassung über die Entlastung vorgelegt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
...
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat bestätigt die Vorlage der Jahresrechnung 2025 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 GO.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Seeanbindung - Antrag Stadträtin Henniger vom 22.01.2026
vertagt
TOP 14 Installierung eines dynamischen Parkleitsystems
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Projektausschuss Verkehrsentwicklung hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 die Installierung eines dynamischen Parkleitsystems in der Innenstadt beschlossen. Ein dynamisches Parkleitsystem leitet den PKW-Fahrer nicht nur zur nächsten Tiefgarage, sondern zeigt auch in Echtzeit an, wie viele Parkplätze in der jeweiligen Tiefgarage aktuell frei sind. Ein entsprechendes Konzept wurde bereits im Jahr 2014 fertiggestellt und im Anschluss an den Stadtratsbeschluss im Jahr 2020 aktualisiert. Die Kosten beliefen sich damals auf geschätzt 440.000 Euro brutto. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Mittel für die Planung und Installation des Leitsystems in den letzten Jahren immer wieder nach hinten geschoben. Da die Aktualisierung des Konzepts nun bereits über fünf Jahre alt ist, hat die Verwaltung den zuständigen Sachbearbeiter nach einer aktuellen Kosteneinschätzung gebeten. Er geht derzeit von Kosten in Höhe von rund 590.000 Euro brutto aus. Darin nicht enthalten ist die ggf. nötige Aufrüstung der jeweiligen Parkhäuser. Hinzu kommen außerdem Planungskosten in Höhe von rund 60.000 Euro.
Eine aktuelle Abfrage der Tiefgaragenbetreiber in der Innenstadt hat ergeben, dass die Tiefgaragen im Centrum, in den Seearkaden, in der Brunnangerhalle und im Stadtmarkt sich am Parkleitsystem beteiligen möchten. Allerdings hängt die tatsächliche Bereitschaft der Beteiligung stark von den Kosten ab, die im Rahmen der Installation auf die Betreiber zukäme. Die Betreiber der Tiefgaragen in der Kreissparkasse haben eine Beteiligung bereits abgesagt, da die Parkplätze möglichst für die hauseigenen Kunden bereitgehalten werden sollen. Somit handelt es sich um 629 Parkplätze in der Innenstadt, die an das Leitsystem angebunden werden könnten: 289 im Centrum, 160 in den Seearkaden, 120 im Stadtmarkt und 60 in der Brunnangerhalle. Außerdem reduzieren sich die Installationskosten bei 4 Tiefgaragen auf ca. 550.000 Euro.
Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 900 Euro pro Stellplatz für die Planung und Installierung des Parkleitsystems. Um die Kosten für die Stadt in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist aus Sicht der Stadtverwaltung unbedingt eine spürbare Kostenbeteiligung der privaten Tiefgaragenbetreiber notwendig. Hierbei wäre eine Kostenbeteiligung pro Stellplatz denkbar. Außerdem hat sich die Stadtverwaltung um die Akquise von Fördergeldern bemüht. Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass "gem. Nr. 2.3.1.8 RZStra zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (hier insbesondere die Verringerung der Parksuchverkehre) der Bau bzw. Ausbaus eines Verkehrs- bzw. Parkleitsystems in Form einer dynamischen Beschilderung nach Art. 2 BayGVFG gefördert werden" kann. "Abschließende Aussagen zu einer möglichen Förderung und deren Höhe können erst nach Prüfung eines Zuwendungsantrags gemacht werden." Im Falle einer Zusage kann mit einer Förderung von wahrscheinlich 50% der förderfähigen Kosten gerechnet werden. Der Förderantrag muss bis jeweils 1. September des Vorjahres des Baubeginns eingereicht werden.
...
Beschlussvorschlag
Das Projekt zum bisherigen Parkleitsystem wird beendet. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein digitales oder App-basiertes Parkleitsystem eingeführt werden kann.
angenommen: einstimmig
Das Belegungsrecht der Stadt Starnberg auf den neu entstehenden digitalen Werbetafeln soll genutzt werden, um auf vorhandene Parkplätze hinzuweisen und diese damit in das bestehende Parkleitsystem zu integrieren.
angenommen: einstimmig
TOP 15 Regionalmanagement München Südwest e.V.; Hier: Satzungsänderung und Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. von dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Die Städte München, Germering und Starnberg sowie die Gemeinen Gauting, Neuried, Krailling, Planegg und Gräfelfing haben nach der gemeinsamen Erarbeitung eines raumordnerischen Entwicklungskonzepts München Südwest beschlossen, die Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Verein fortzuführen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2015 der Verein Regionalmanagement München Südwest e.V. gegründet. Im Rahmen der Vereinsarbeit werden unterschiedliche Themen bearbeitet, wie etwa die Konzeption eines regionalen Landschaftsparks Würm oder gemeinsame Energiefragen.
Der Mitgliedsbeitrag betrug pro Förderperiode (jeweils ein Kalenderjahr) 16.000,00 Euro brutto. Die Stadt Starnberg und weitere Kommunen kündigten die Mitgliedschaft aus Haushaltsgründen zum 31.12.2024. Auf die Beschlussvorlage 2024/083 wird diesbezüglich verwiesen.
Der Vorstand des Vereins kontaktierte daraufhin alle ausgetretenen Kommunen und hat angeboten, zu einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,00 Euro für das Kalenderjahr 2025 wieder in den Verein einzutreten. Ferner wurde für das Kalenderjahr 2026 ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 Euro in Aussicht gestellt. Mit Beschluss 2025/314 ist die Stadt Starnberg dem Verein sodann wieder beigetreten.
Zwischenzeitlich wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2026 erneut auf 0,00 Euro festgelegt wird. Das Einverständnis zu dieser Festsetzung muss der Stadtrat der Stadt Starnberg beschließen.
Ferner wurden Satzungsänderungen in der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen. In der Anlage befinden sich die neue Satzung in Reinschrift und ein Dokument, aus dem die Änderungen hervor gehen. Die wesentlichen Änderungen sind Folgende:
• § 1 Name, Vereinsgebiet, Sitz, Geschäftsjahr
Die Änderungen in § 1 sind überwiegend rein redaktioneller Natur. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Vereinssitz auf Neuried geändert wurde und die Regelung aufgenommen wurde, dass der Sitz in der Regel in der Gemeinde der vorsitzenden Person liegen soll. Abweichungen hiervon können durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
• § 3 Mitglieder
Die Mitglieder sind nicht mehr alleine auf die Gründungsmitglieder beschränkt sondern alle im Vereinsgebiet (München, Starnberg, Germering und Würmtal) liegenden Gemeinden können Mitglied werden. Die Aufnahme oder Wiederaufnahme der Mitglieder erfolgt nun alleine durch die Mitgliederversammlung auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Der Zwischenschritt, dass der Vorstand die Aufnahme oder die Wiederaufnahme zunächst vorschlagen muss, wurde gestrichen.
• § 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Deklaratorisch wurde aufgenommen, dass durch den Austritt auch die Ansprüche gegen den Verein erlöschen. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein bedarf nun der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Mitglieder nicht mehr alleine durch Beschluss ausschließen.
• § 5 Finanzierung
Eine anteilige Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags bei unterjährigem Austritt ist ausgeschlossen.
• § 10 Prüfung des Vereins
Die Prüfung des Vereins erfolgt nicht mehr durch den Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde, in der der Verein seinen aktuellen Sitz hat, sondern durch zwei Mitgliedsgemeinden.
...
Die Debatte
Herr Dr. Glogger (WPS): Es ist eines von vielen Foren. Er stellt den Antrag, dort auszutreten.
Herr Wobbe (UWG): Er kann das bestätigen. Es kommt nichts dabei heraus.
Antrag Herr Dr. Glogger (WPS):
Kündigung der Mitgliedschaft aus dem Verein Regionalmanagement München Süd-West e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt
angenommen: 21:4
TOP 15 Bekanntgaben, Sonstiges
Frau Kammerl: Starnberg nimmt am Einweg-Fond teil. (Sie liest die durchgeführten Aktionen vor.). Beim Programm der Sanierung von Sportstätten wurde die Stadt Starnberg nicht berücksichtigt.
Herr Zirngibl (CSU): Es wird zu viel im Stadtrat über Dinge diskutiert, die bereits in den Ausschüssen vorberaten wurde.
Herr Frühauf (CSU): Am Freitag ist in Perchting Maifeier.
Herr Mignoli (BMS): Warum wird der Split auf den Überwegen nicht abgeräumt? Warum ist die kleine Kehrmaschine immer noch kaputt?
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es geht um die Verkehrsberuhigung in Wangen. Es sollte seit April 2025 geprüft werden und uns heute nach Aussagen aus dem letzten UWM der Stand mitgeteilt werden.
Frau Kammerl: Sie kann da heute nichts zu sagen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Diskussionen im Stadtrat sind sehr wohl sinnvoll.
Frau Henniger (FDP): Sie fragt nach den Bänken an einer Haltestelle.
Frau Kammerl: Da ist der Eigentümer gefragt. Die Bänke können nur auf privaten Grund aufgestellt werden.
Herr Heidinger (BLS): Er bedankt sich bei den Stadträten und den Feuerwehren. Er hält ein Plädoyer für die Feuerwehren und andere ehrenamtlich Engagierte.
Frau Falk (SPD): Sie verabschiedet sich aus persönlichen Gründen als 3. Bürgermeisterin in der nächsten Legislaturperiode. Sie bedankt sich bei Verwaltung und der 2. Bürgermeisterin.
Frau Kammerl bedankt sich im Namen des Ersten Bürgermeisters bei den scheidenden Stadträten. Es wird ein kleines Geschenk überreicht.
...
(M)ein Fazit:
Das war sie jetzt. Meine "erste letzte Stadtratssitzung mit der "alten" Besetzung". Ab nächste Woche sind 11 neue Stadträtinnen und Stadträte mit im Boot. Ich bin gespannt, ob sich das sachliche Miteinander fortsetzt oder ob wir wieder in die nicht so schönen früheren Zeiten zurückkehren (die ich damals aus der zweiten Reihe auch recht gut beobachten konnte).
Einige Stadträte brauchen augenscheinlich die Leitlinien zum Bauturbo, in denen in meinen Augen eigentlich nur Selbstverständliches steht, was man auch "mit dem gesunden städtebaulichen Menschenverstand" genauso entscheiden würden."
Manchmal vermisse ich einfach bei Anderen den "Mut zur eigenen Entscheidung inkl. Übernahme der Verantwortung". Auch halte ich in unserer Gesellschaft das Nicht-Tolerieren von Fehlern für ein großes Problem. Fehler passieren und nahezu alle lassen sich auch zumeist in adäquater Zeit und mit machbaren Aufwand beheben. Natürlich ist es immer besser, wenn Fehler erst gar nicht passieren. Wenn wir aber unsere Bürokratie und Regelwut reduzieren wollen, werden wir an dem Zulassen von mehr Eigenverantwortlichkeit und einer sich daraus ergebenen höheren Fehlertoleranz bzw. Fehlerakzeptanz nicht vorbeikommen.
Ich wünsche den scheidenden Stadträten eine politisch entspannte stadtratslose Zeit, die sie hoffentlich dann auch genießen können. Und vielleicht sieht man den Einen oder die Andere noch einmal auf der kommunalpolitischen Bühne wieder.














