25.06.2015
Berliner Behörden gehen mit der Zeit
Wieder Post vom Polizeipräsidenten. Leider diesmal wirklich von der unangenehmen Sorte. Mir wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Nunja. 15 Euro Verwarnungsgeld. Hmpf.
Interessant wird es im unteren Bereich des Schreibens:
“Sie können dieses Schreiben im Online-Portal beantworten und ggf. das Beweisfoto einsehen. Dazu melden Sie sich bitte unter berlin.de/bussgeldstelle mit folgenden Zugangsdaten an: [...]”
Das ist neu. Das muß ich sehen! Nun liegt meine letzte Verwarnung wirklich schon einige Jahre zurück, aber damals gab es so etwas nicht. Bilder mussten schriftlich angefordert werden (in Berlin waren sie nicht dem Schreiben beigefügt wie in anderen Bundesländern), und irgendwas online zu beantworten war auch nicht möglich.
Die Neugier ist geweckt. Auch wenn ich weiß, dass die Verwarnung berechtigt ist (ich kann mich an den Blitz erinnern), möchte ich doch das Portal und das Foto sehen. Ich melde mich also mit den angegebenen Zugangsdaten an.
Beim Klick auf die Miniatur erscheint das Fahrerfoto, das mir verdächtig ähnlich sieht. Weitere Fotos (etwa eine Frontalansicht des gesamten Wagens oder des Kennzeichens) gibt es aber nicht.
Im unteren Bereich können Angaben zur Person und auf weiteren Seiten anscheinend Angaben zur Sache gemacht werden. Da es bei einem Verwarnungsgeld aber nichts weiter zu sagen gibt, sondern nur die Überweisung zählt, schließe ich die Seite wieder und wechsle ins Online-Banking. Dort tippe ich die Kontoverbindung und das Aktenzeichen ein, die ich vom Papier-Überweisungsschein ablese, der der Verwarnung beilag. Später fällt mir auf, dass zumindest die Kontonummer auch auf der Webseite der Bußgeldstelle steht und auch von da hätte kopiert werden können, allerdings nur vor der Anmeldung.
(Mathias Block)












