Stationäre Messanlagen und sonst nichts ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Einrichtung stationärer Messanlagen; Auswahl weiterer Standorte
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2025 wurde das weitere Vorgehen bei der Einrichtung von stationären Messanlagen im Stadtgebiet Starnberg beschlossen. Zu den Ausführungen der Voraussetzungen für die Einrichtung stationärer Messanlagen wird auf die Beschlussvorlage 2025/433 verwiesen.
Im Detail wurde beschlossen, dass eine weitere stationäre Messanlage an dem Standort OD Landstetten einzurichten ist. Die Beanstandungsquote wurde im Rahmen der städtischen Vorabmessung über wenige Tage mit 12,81 % beziffert, wodurch die Schwelle von ca. 10 % überschritten wurde und somit die Grundvoraussetzung für die Einrichtung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt ist. Dennoch muss von Seiten des Zweckverbands Oberland noch eine professionelle zweiwöchige Messung erfolgen, damit Rechtssicherheit bei der Einrichtung der Anlage herrscht. Die Messung wird durchgeführt, sobald keine winterlichen Verhältnisse mehr vorliegen, da durch das Befahren der Ortsdurchfahrt bei Glätte/Glättegefahr, starkem Schneefall etc. die Statistik durch verminderte Geschwindigkeiten verfälscht wird.
Wenn die Beanstandungsquote bei der Messung bestätigt wird oder weiterhin im Bereich von ca. 10 % liegt und die Polizeiinspektion Starnberg dem Standort ebenfalls zustimmt, kann eine Einrichtung der stationären Anlage bei gleicher Vorgehensweise wie in der Berger Straße erfolgen.
Ebenso wurde beschlossen, dass geprüft wird an welchen weiteren Standorten (TOP 5 der Beanstandungsquoten) die Einrichtung stationärer Messanlagen möglich wäre.
Die Auswertung möglicher Standorte erfolgte anhand der aktuellen Ergebnisse der verdeckten, städtischen Messungen und anhand bestehender Messstellen ("Blitzer") des Zweckverbands Oberland.
Eine zusätzliche Auswertung anhand der Smileygeräte ist nicht zielführend, da die Quoten durch die Anzeige der Geschwindigkeit verfälscht werden können, da die meisten Autofahrer aufgrund der Anzeige ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Zudem befinden sich an den relevanten Standorten von Smileygeräten ebenfalls Messstellenstandorte. Nachfolgend ist die Top 5 der Beanstandungsquoten abgebildet:
Standort Söcking, Prinz-Karl-Straße, Höhe Kirche St. Ulrich: Beanstandungsquote (beide Fahrtrichtungen zusammen): 22,91 % (Messstellenstatistik ZV Oberland 2025)
Standort Wangen, Olympiastraße (Höhe Bushaltestelle): 20,74 % (Städtische Messung Dezember 2025)
Gautinger Straße, Höhe Starnberger Wiese: 9,51 % (Messstellenstatistik ZV Oberland 2025)
Standort Perchting, Andechser Straße (Höhe Gasthof Wöll): 8,87 % (Städtische Messung Dezember 2025)
Standort Leutstettener Straße, Höhe Gradstraße: 8,86 % (Messstellenstatistik ZV Oberland 2025)
Aufgrund der Höhe der Beanstandungsquoten kommen alle fünf Standorte grundsätzlich in Betracht, da Quoten von ca. 10 % erreicht werden und somit das wichtigste Kriterium für die Einrichtung erfüllt ist. An den einzelnen Standorten muss aber ebenso überprüft werden, ob die Einrichtung einer stationären Messanlage für den Zugewinn an Verkehrssicherheit erforderlich ist. Beispielsweise wurde dies beim Standort in der Berger Straße mit der Lage der Grundschule Percha begründet. Es muss eine Abstimmung mit dem Zweckverband und der Polizeiinspektion Starnberg zu allen fünf Standorten erfolgen.
Beschlusslage
Auf die aktuelle Beschlusslage wird im Sachverhalt direkt Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Es wird auf die Beschlussvorlage 2025/433 verwiesen. Die Kosten für die Anschaffung der Säulen sowie die laufenden Einnahmen und Ausgaben werden für den Haushalt 2027 eingeplant.
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Bei der Wahl des weiteren Standorts bittet er darum, nicht nur auf die Beanstandungsquote zu schauen, sondern auch auf die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeiten zu berücksichtigen. Für ihn hätte der Standort in Wangen eine größere Wirkung als der innerstädtische Standort in der Prinz-Karl-Straße.
Herr Zirngibl (CSU): Bei ortsinternen Straßen werden sicher alle immer nur einmal geblitzt werden.
Frau Pfister (BMS): Ortseingänge sollten der Schwerpunkt sein - nicht innerstädtische Straßen. Sie fragt nach der Umsetzung für 2026.
Herr Bauer: In der Berger Straße wartet die Stadt auf den Stromanschluss der Bayernwerke. Alles andere ist geregelt. In Landstetten stehen die offiziellen Messungen an.
Herr Mignoli (BLS): Wir sollten Wangen schon jetzt festlegen.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach den ca. 10%. Sind nicht mobile Einheiten besser?
Herr Bauer: Auch andere Kriterien spielen da mit hinein, wenn die 10% nicht ganz erreicht werden.
Herr Summer (BMS): Er ist kein Freund von Überwachung. Wenn überall Tempo 30 wäre, ginge das nicht auch?
Herr Mignoli (BLS): Die feste Säule wirkt immer, mobile Einheiten wirken immer nur temporär.
Herr Dr. Hauser (SPD): Er möchte die Lanze für mobile Stationen brechen. ...
Frau Fohrmann (CSU): Können wir jetzt schon etwas festlegen?
Herr Bauer: Bisher gab es nur den Auftrag, die Top 5 zu ermitteln.
Herr Summer (BMS): Appelle reichen richtigerweise nicht. Aber man kann damit vielleicht doch etwas bezwecken. Kann man da nicht auch in dieser Richtung Maßnahmen durchführen.
Frau Pfister (BMS): Die Mischung macht es. Bitte die Smileys wieder (re)aktivieren.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgelisteten fünf Standorte bezüglich der Zulässigkeit zur Einrichtung von Messstellen mit dem Zweckverband Oberland und der Polizeiinspektion Starnberg abzustimmen. Anschließend wird die Angelegenheit auch unter Zugrundelegung der bisherigen Einnahmen und Ausgaben der in 2026 einzurichtenden Messstellen (Berger Straße und Landstetten) zur Festlegung zwei konkreter Standorte zur Einrichtung in 2027 wiedervorgelegt. Die benötigten Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2027 einzuplanen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Kann man in der Rheinlandstraße den Fahrradschutzstreifen wieder sichtbar machen.
Frau Kammerl: Der war schon beauftragt und wurde von der Firma wohl wieder vergessen.
Frau Pfister (BMS): Sie fragt zur Prioritätenliste "Radverkehr"?
Herr Bauer: Es wurden zwei weitere Maßnahmen bereits umgesetzt.
Frau Kammerl (CSU): Die Liste wird im April wieder vorgelegt.
(M)ein Fazit:
Sachlich, relativ kurz und fast schmerzlos ging die Sitzung heute über die Bühne. Viel mehr ist dazu heute auch nicht zu sagen.
Feste Geschwindigkeitsüberwachungen sind richtig und gerade in Wangen sicher mehr aus sinnvoll.








