Kann man nicht nicht handeln? (Philosophie ohne Recherche)
Wir haben sowohl positive als auch negative moralische Pflichten (duties). Ein Beispiel für eine positive moralische Pflicht ist Menschen in Armut zu helfen. Negative moralische Pflichten befassen sich mit Unterlassungen. Wir sind (zumindest in normalen Umständen) moralisch dazu angehalten niemanden körperlich zu verletzen.
Doch wie ist das nun mit dem Handeln und dem Unterlassen? Wenn sowohl das Unterlassen sowie auch die direkte Aktion als Handlung zählen, wie kann man dann nicht handeln? Betrachten wir P1 in Anlehnung an Peter Singers berühmtes Gedankenspiel:
P1: Ich gehe an einem Teich vorbei in dem gerade ein Kind am Ertrinken ist. Ich bin die einzige Person, die dem Kind helfen kann.
Ist die moralische Pflicht dem Kind zu helfen in diesem Falle eine positive oder eine negative? Eine unterlassene Hilfeleistung wird gesetzlich wie eine Handlung gewertet. Wir haben eine Pflicht dem Kind zu helfen. Dementsprechend liegt hier mit einer Pflicht zur Hilfeleistung eine positive Pflicht vor. Wir können nicht einfach unbeteiligt unseren Spaziergang fortsetzen. Unterlassungen von positiven Pflichten führen zur Verletzung von diesen.
Kann man im Falle von P1 eine andere Option wählen? Spricht man gelegentlich nicht davon, die Option des Nichthandelns gewählt zu haben? In P1 führt sowohl die Vornahme als auch die Unterlassung einer Hilfeleistung zu einer Handlung. Man wird sich schlecht mit der Aussage, “ich habe doch einfach nur nichts getan” rechtfertigen können, wenn man das Kind ertrinken lässt. Auf was beziehen wir uns also, wenn wir davon sprechen, dass jemand nicht gehandelt hat?
P2: Ich bin ein Geschäftsführer. Ein Angestellter zollt mir nicht gebührend Respekt als ich meine Morgenroutine durch den Betrieb mache. In meiner unbändigen Wut verliere ich die Kontrolle. Ich bin davon überzeugt, dass ich meinen Angestellten zurechtweisen muss, auch wenn dies unfair gegenüber ihm wäre. Im letzten Moment erlange ich die Kontrolle und verziehe mich in mein Büro um abzukühlen.
Es mag als negative moralische Pflicht gelten, Menschen nicht ohne triftigen Grund anzufeinden. In P2 geschieht eine Handlung durch eine Unterlassung. Doch gleichzeitig geschieht auch keine Handlung. Es entsteht ein Widerspruch. Sollen wir die Entscheidung des Unterlassens der Handlung als Handlung oder die Unterlassung der Handlung als Nichthandeln höher gewichten? Im Gegensatz zu P1 scheint P2 zumindest die konzeptionelle Möglichkeit des Nichthandelns zuzulassen.
Doch ist dieses Konzept nicht nur eine Illusion? Ist es nicht so, dass wir tatsächlich immer handeln, egal was wir bezwecken. Erzählt uns die Selbsthilfeliteratur nicht, dass jegliche Prokrastination eine Handlung ist?
Was mich an diesem Ausgang stört, ist, dass es mir so erscheint, als müsste die Idee des Handelns ihr Gegenteil beinhalten. Wie können wir von einer Handlung p zum Zeitpunkt t sprechen, wenn es nicht sein kann, dass ein Individuum zu einem Zeitpunkt t nicht handelt? Wäre die Rede von p dann nicht überflüssig? Müsste es nicht möglich sein, nicht zu handeln um die Möglichkeit der Handlung zu gewährleisten?