Umlagefähige Versicherungen
Welche umlagefähigen Versicherungen gibt es? Private Versicherungen wie z.B. eine Rechtschutzversicherung, Mietverlustversicherung sowie Hausrat- oder Unfallversicherungen sind nicht umlagefähig. Hier gibt die Liste der umlagefähigen Versicherungen: - Hagelversicherung - Feuerversicherung - Sturmversicherung - Öl- und Gastankversicherung - Aufzugversicherung - Glasbruchversicherung - Wasserschadenversicherung - Leitungswasserschadenversicherung - Schwamm- und Hausbockversicherung - Gebäudehaftpflichtversicherung - Versicherung für sonstige Elementarschäden wie Erdbeben Im Falle einer Glasbruchversicherung kann der Vermieter das Verhältnis von Glasscheibengröße und Anzahl in einer Wohnung zur Berechnung der einzelnen Mietparteikosten nehmen. Erhält der Vermieter von seiner Versicherung Beitragsrückerstattungen oder Schadenfreiheitsrabatte müssen diese dann natürlich ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden. Tipp intern: Nebenkosten und Versicherungen Lesen Sie den ganzen Artikel










