Dtsch Arztebl 2009; 106(33): A-1615 / B-1385 / C-1353
Der Gesundheitsreport 2009 der Deutschen Angestellten-Krankenkasse zeigt, dass auch in Deutschland Menschen zu Aufputschmitteln greifen, um den Erwartungen der Arbeitswelt gerecht zu werden. Während Doping im Leistungs- und Breitensport seit Jahren auf der Tagesordnung steht, hat der Gesundheitsreport 2009 der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) die politische und wissenschaftliche Diskussion des Themas „Doping am Arbeitsplatz“ auch in Deutschland angestoßen (3, 4, 5). International hatte im April 2008 eine Online-Befragung der Fachzeitschrift „Nature“ für Aufsehen gesorgt. Danach gaben von circa 1 400 teilnehmenden Personen aus 60 Ländern rund 20 Prozent an, zur Steigerung von Konzentration und Gedächtnis Medikamente („brain doping“) ohne medizinische Indikation eingenommen zu haben (10). In Anlehnung an die internationale Antidoping-Agentur (WADA 2004) lässt sich Doping im Beruf als Versuch der beruflichen Leistungssteigerung durch Einnahme körperfremder Substanzen ohne Therapieindikation definieren. Eingeschlossen sind hierbei unter anderem Medikamente (insbesondere Psycho- und Neuropharmaka), Alkohol, Nikotin, Koffein sowie illegale, insbesondere ergotrope Drogen (zum Beispiel Kokain oder Ecstasy). International wird dieser Sachverhalt auch mit den Begriffen „performance enhancement“ oder „cognitive enhancement“ umschrieben (3, 14). Nach der von der DAK vorgeschlagenen Definition ist unter Doping am Arbeitsplatz die systematische, nicht bestimmungsgemäße Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch gesunde Arbeitnehmer zur Erreichung einer besseren beruflichen Leistung zu verstehen. Im Fokus stehen verschreibungspflichtige psycho- und neurotrope Medikamente, die zur Therapie von Demenz, Depressionen, Aufmerksamkeits- oder Schlafstörungen zugelassen sind. Nikotin, Kaffee oder Alkoholkonsum werden darunter explizit nicht subsumiert. Problematisch ist die Abgrenzung zu „Vitaminpillen“ oder Nahrungsergänzungsmitteln. Eine allgemein verbindliche Definition von „berufsbezogenem Doping“ steht bis heute aus. Unter Bezugnahme auf die internationale Klassifikation der Erkrankungen (ICD-10) kann Doping am Arbeitsplatz unter F10–19 (psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen) eingeordnet werden (3).










