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Seebahnhof ohne Halt und Seeanbindung 0.4 - halt - nein - 2.0 ...
(M)ein Protokoll der Ausschusssitzung des Projektausschusses Bahnhof See der Stadt Starnberg vom 8.5.2025.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekanntzugeben.
TOP 3 Vollzug der Gemeindeordnung - Bürgerantrag vom 15.04.2025 zum Thema Seeanbindung
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Am 15.04.2025 reichten 2 Bürgerinnen und ein Bürger in Vertretung des Vereins "Schöner zum See e.V." einen Bürgerantrag ein mit dem Ziel, den Stadtrat mit einer Idee zum Bahnhofsumbau zu befassen.
...
Inhalt des Antrags ist, dass der Stadtrat beschließen möge
1. Der Bürgermeister möge offenlegen, was seit der Vorstellung unseres Vorschlags „Seeanbindung 2.0“ in dieser Sache von der Stadt unternommen wurde.
2. Der Bürgermeister möge umgehend sein Versprechen einlösen, einen SzS-Vertreter aktiv an den Verhandlungen zwischen Stadt und Bahn zu beteiligen.
3. Wir beantragen, dass der Stadtrat den Kostenrahmen für die „Seeanbindung 2.0“ ermitteln lässt, damit diese mit der von der Stadt gewünschten Neubauvariante 7e vergleichbar wird.
In dieser Angelegenheit fasste der Stadtrat bereits am 22.07.2024 folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt, das Konzept Seeanbindung 2.0 des Bürgervereins Schöner zum See den Stadträten zur Kenntnis zu geben und zur Beratung in den Projektausschuss Bahnhof See zu verweisen.
a) Bis zur Vorlage dort ist dieses Konzept von der DB auf betriebliche und von der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) auf verkehrliche Umsetzung prüfen zu lassen. Mit Vertretern der DB und der BEG ist zu klären, ob Vertretern des Bürgervereins Schöner zum See eine Beteiligung an den Gesprächen und Beratungen ermöglicht werden kann.
2. Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen des zuletzt im Dezember 2023 geänderten Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) in § 23‚ Freistellung von Bahnbetriebszwecken‘, auf die Causa Starnberg prüfen zu lassen und das Ergebnis zur Beratung wieder vorzulegen.
Die Deutsche Bahn wurde im Verhandlungstermin am 05.12.2024 mit der Angelegenheit befasst und ließ dem Verein Schöner zum See am 14.03.2025 eine Nachricht zukommen, in der der Wille an der Weiterführung der mit der Stadt Starnberg in jahrelangen Verhandlungen erarbeiteten Planungsvariante bekundet wurde.
Vorschlag SzS vom Juli 2024
Der Verein "Schöner zum See" schlägt vor, den Bahndamm und die Gleislage in der bestehenden Lage und Breite zu belassen und lediglich die Höhenverhältnisse so anzupassen, dass ein barrierfreier Zustieg sowohl zum Regionalzughalt als auch zur S-Bahn möglich sein soll.
Die Unterführung für den Bahnsteigzugang soll von der heutigen Stelle an der Wittelsbacherstraße auf die Ostseite des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes verlegt werden. Sie soll eine lichte Höhe von 2,40 m aufweisen, 7,0 m kürzer und 2,0 m breiter als die bestehende Unterführung und von der Stadtseite durch eine Treppen und Rampenanlage barrierefrei begehbar sein. Zur Seeseite soll die Unterführung stufenfrei auf die Seepromenade geführt werden. Hierfür soll die Seepromenade verbreitert werden, was durch eine Seeaufschüttung gelingen soll.
Auf der Stadtseite soll entsprechend des in die Denkmalliste eingetragenen "Bahnmeisterhauses" auf der Ostseite ein nahezu spiegelbildliches Pendant errichtet werden, mit dem Ziel dort sowohl Fahrradständer, öffentliche Toiletten, einen Bäcker und ein Stehcafé unterzubringen. Der Vorteil wird darin gesehen, den Bahnhof kostengünstiger und schneller barrierefrei auszubauen. Es wird vorausgesetzt, dass die Bahnanlagen im Übrigen ihren Bestandsschutz behalten, weil bei dieser Lösung ausgeschlossen werden soll, dass das Wendegleis einer aktuellen lärmschutzfachlichen Bewertung unterzogen werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Barrierefreier Zustieg zu S-Bahn und Regionalzughalt
Für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofes ist ein schwellenfreier Zugang von der Stadt und vom See zu den Bahnsteigen und von dort jeweils ein schwellenfreier Zustieg in Regionalzug und S-Bahn Voraussetzung. Wegen der unterschiedlichen Zustiegshöhen mit 76 cm zu Regionalzügen und 96 cm zur S-Bahn sind die vorhandenen Bahnsteige nicht barrierefrei nutzbar. Eine Lösung hierfür wird nicht angeboten.
Wegen der Bestandslage und Breite der Bahnsteige können aufgrund der fehlenden Restbreiten keine Aufzüge angeboten werden, weshalb auch keine Lösung für den barrierefreien Bahnsteigzugang angeboten wird.
2. Lage der Unterführung und städtebauliches Umfeld
Die gewählte Lage der Unterführung birgt sowohl städtebauliches als auch naturschutzfachliches Konfliktpotential. Die vorgeschlagene Lage führt auf der Stadtseite wegen des geringen Abstands zum Vorfeld des denkmalgeschützten Empfangsgebäudes zu Nutzungskonflikten.
Das sensible Umfeld des Empfangsgebäudes, das mit kutureller und öffentlicher Nutzung belebt werden soll, würde an dieser Stelle mit dem öffentlichen Nutzungsdruck der Bahnhofsnutzer kollidieren. Der erforderliche Platzbedarf für Treppen und Rampen lässt an dieser Stelle der Bahnhofstraße zu wenig Raum für Verflechtungsbereiche und den Umstieg auf andere Verkehrsmedien. Der Vorschlag, östlich der neuen Unterführung ein weiteres Nebengebäude in Form des "Bahnmeisterhauses" auf der Westseite des Empfangsgebäudes anzuordnen, engt den wenigen verfügbaren Raum weiter ein. Die vorgeschlagenen Nutzungen mit Bahnhofstoilette, Fahrradparkhaus, Bäckerei und Stehcafé sind ein einem Gebäude mit ca.180 m² Grundfläche nicht unterzubringen.
Auf der Seeseite ist der vorgeschlagene schwellenfreie Ausgang nur möglich, wenn der See an dieser Stelle aufgeschüttet würde. Dies würde einen Eingriff in Flächen mit mehreren naturschutzfachlichen Schutzgebieten, insbesondere in das FFH-Gebiet Starnberger See erfordern.
3. Seeaufschüttung
Die für die Lage der gewählten Unterführung erforderliche Aufschüttung des Uferbereiches am Starnberger See bedürfte der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Flächen befinden sich im außermärkischen Bereich, entziehen sich der Planungshoheit der Stadt Starnberg und unterliegen der Verwaltungshoheit des Landratsamtes Starnberg. Die Seefläche ist geschützt durchdie Landschaftsschutzverordnung, das SPA Gebiet und das FFH-Gebiet mit ihren jeweils festgelgten Schutzgütern und Schutzzielen. Für die Genehmigung müssten Befreiungen für Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, das Vogelschutzgebiet und das Flora-Fauna-Habitatgebiet erteilt werden.
Gemäß Art.11 Bay NatSchG sind hierfür Voraussetzungen
das Aufzeigen von Alternativen ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen, falls vorhanden,
die Begründung für das Fehlen von Alternativen beziehungsweise von zumutbaren Alternativen und
die Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für die begehrte Zulassung des Projekts.
Allein wegen der Funktionsfähigkeit der bestehenden Unterführung und der vorliegenden Vorplanung für den Bahnhofsumbau, bei der ein barrierefreier Bahnsteigzugang ohne Eingriff in die Seefläche erarbeitet wurde, liegen zumutbare Alternativen vor, welche einen Eingriff in die vorliegenden Schutzbegbiete verwehren.
4. Flächenbedarf der Bahnanlagen – Konsequenzen für Stadt und Seepromenade
Für dan Fall, dass dem Projekt näher getreten werden sollte, würde der Umfang der bestehenden Bahnanlagen langfristig nicht verändert werden können. Die Deutsche Bahn wäre gezwungen, Ihre Anlagen in der bestehenden Dimension verkehrssicher instandzuhalten und zu erneuern.
Das hätte zur Konsequenz, dass der bestehende Bahndamm mit 2 Mittelbahnsteigen und 4 Gleisen und einer Breite von ca. 40 m in seiner derzeitigen Höhenlage bestehen bliebe. Die bauliche Trennung zwischen der Starnberger Innenstadt und dem Nordufer des Starnberger Sees wäre somit langfristig unveränderbar festgelegt. Eine dringend erforderliche Verbreiterung der Seepromenade und auch ein Flächengewinn für eine städtebauliche Aufwertung auf der Stadtseite der Bahnanlagen wäre langfristig verwehrt.
5. Genehmigungsverfahren und Bestandsschutz
Für die Anlage einer neuen Bahnsteigunterführung in einer geänderten Lage müsste auf Grundlage des §18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) genehmigt werden. Dabei würden auch bestehende Bahnlagen, sofern sie vom Umbau betroffen sind, einer aktuellen Prüfung auf Übereinstimmung mit geltenden Regeln der Technik unterzogen. Ob und welche Auflagen aus einem derartigen Genehmigungsverfahren zu erwarten sind, ist derzeit nicht einschätzbar.
Für eine barrierfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige müssten Aufzüge auf die Bahnsteige geplant werden. Hierfür sind die Bahnsteige nach Rücksprache mit der Bahn nicht ausreichend breit, um die anzusetzende Nutzermenge an den mittig liegenden Aufzügen vorbei zu leiten. Eine Verbreiterung der Bahnsteige hätte zur Folge, dass auch die Gleislage leicht verändert werden müsste. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass eine durch die Verbreiterung der Bahnsteige erforderliche Gleisverlegung weitere Immissionsschutzmaßnahmen nach sich zieht.
Frau Ziebart (Architektin, BI SzS) stellt den Lösungsvorschlag der BI Schöner zum See im Detail anhand der folgenden Abbildung im Detail vor.
Für sie ist dieser Vorschlag ein Beispiel für einen "Zukunftsbahnhof" - eine optimale Verknüpfung mit allen Verkehrsmitteln.
(Anm. d. Verf.: Es ist für mich ein weiterer Vorschlag, der sehr stark am "Ist-Zustand" festhält und im Prinzip zwar alles etwas schöner macht, aber keine echten Veränderungen an der aktuellen Seeanbindung realisiert werden. Das ist mir für eine "schönere Seepromenade" aktuell noch zu wenig.)
Die Debatte:
Herr Dr. Schüler (UWG): Er stellt fest, dass eine Bahnsteigerhöhung für die S-Bahn bei dieser Lösung in jedem Fall notwendig ist. (Anm. d. Verf.: Und wenn jetzt erneut weitere Konzepte vorgestellt werden: Ich hätte da auch noch eine weitere relativ praktikable Variante: Die S-Bahn hält nur noch an Starnberg Nord für die Pendler und als Starnberger Mobilitätsknoten. Dadurch sind die Bahnsteighöhen am See für die dort weiterhin haltenden Regionalzüge bereits barrierefrei. Es fehlt nur noch der Fahrstuhl. Der Außenbahnsteig am Bahnhofsgebäude - der bisherige Radweg - wird als Bahnsteig für Gleis 1 wieder reaktiviert. Ein barrierefreier Zugang zu Gleis 1 ist damit gewährt. Der stadtseitige Innenbahnsteig wird nur noch für Gleis 2 genutzt und es sollte deshalb auch ausreichend Platz für einen Fahrstuhl sein. Damit wäre das Gleis 2 auch barrierefrei erreichbar. Das Gleis 3 wird als Überholgleis belassen. Damit wäre Gleis 4 und Innenbahnsteig am See überflüssig und es wäre Platz für eine breitere Seepromenade. Der größere Nachteil wäre neben Wegfall des S-Bahn-Haltsa am See der „Tod“ der verkürzten S-Bahn-Fahrten gemäß Fahrplan bis Starnberg. Ein Wenden bei Sondersituationen und ein Halt in Starnberg Nord wären in meinen Augen immer noch möglich.)
Frau Falk (SPD): Sie weiß nicht, wo sie anfangen soll. Sie fragt nach dem "Nicht in den Bestand eingreifen." Wenn ich einen Unterführung verlege, wird schon in den Bestand eingegriffen. Und sie fragt nach der Tiefe der Unterführung.
Herr Duday (B90/Grüne): Er sieht auch die Aufschüttung als generell nicht machbar. Auch bei den Fahrstühlen ist er skeptisch. Der Radweg auf der Stadtseite wird mit dem Vorschlag wird bei dem Vorschlag gekappt.
Frau Ziebart: Es ist alles nur ein grundsätzlicher Vorschlag. Die Details wird immer die Bahn entscheiden und die Stadt wird ihre Wünsche äußern.
(Anm. d. Verf.: Es ist eine Vorstellung im Sinne eines Architekten - ein Konzept und erst einmal nicht mehr. Die eigentlichen schwierigen Fragen bleiben nach wie vor außen vor.)
Beschlussvorschlag
Der Projektausschuss Bahnhof See nimmt den Planungsvorschlag "Seeanbindung 2.0" des Vereins "Schöner zum See" zur Kenntnis
angenommen: einstimmig
TOP 4 Seeanbindungsbeirat - Bericht aus den Sitzungen
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses und der Satzung für den Seeanbindungsbeirat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 14.08.2024 fand die konstituierende Sitzung des Seeanbindungsbeirates am 30.01.2025 statt.
In dieser Sitzung wurden alle Mitglieder in die Satzung, ihre Rechte und Pflichten und den Geschäftsgang eingewiesen. Des Weiteren wurden der aktuelle Projektstand zur Seeanbindung sowie die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt.
In der Beiratssitzung am 10.03.2025 wurden von allen Beiratsmitgliedern und der Verwaltung die bisher erarbeiteten Überlegungen und Ideen zur Seeanbindung gesammelt, gegenseitig vorgestellt und offen diskutiert. Neu war die Überlegung, die in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn vorgeschlagene Variante 6 (mit Auflassung des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See) einer erneuten Prüfung zu unterziehen. In der Sitzung wurden die Vor- und Nachteile dargestellt und erstmals diskutiert.
In der Beiratssitzung am 05.05.2025 wurde die Variante 6 vertieft diskutiert und der Seeanbindungsbeirat beschloss einstimmig, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Planungsvariante weiterzuverfolgen.
Weiterhin befasste sich der Beirat mit dem Vorschlag "Seeanbindung 2.0", diskutiert Vor- und Nachteile und fasste ebenfalls einstimmig den Beschluss diese Variante nicht weiterzuverfolgen.
Herr Goetz stellt die Idee des Beirats vor. Insgesamt ist der Inhalt des Vortrags, einmal über eine mögliche Veränderung in Form einer Situation ohne Halt am See nachzudenken. Starnberg Nord ist der neueste Bahnhof im Landkreis und technisch gut gelungen. Beide Bahnhöfe in Starnberg werden nahezu gleich stark genutzt. Steigende Fahrgastzahlen sind aktuell nicht zu sehen. Andere Städte haben auch nur Bahnhöfe in einer gewissen Entfernung vom See oder Stadtzentrum. Starnberg Nord ist auch nicht weiter weg vom Zentrum. Die Wege zu den Schiffen sind bei den anderen Seen auch mehrere 100 Meter lang. Die Alternative für die "letzte Meile" sind autonome Kleinbusse in zwei getrennten Schleifen, mit denen die 800 m zum See gut überbrückt werden können. Auch eine parallel zur Bahnlinie verlaufender Fussweg (eine "Highline") bis zur Au wäre eine gute Alternative (Anm. d. Verf.: Das wäre für mich eine wirkliche Alternative - eine "Highline" in Starnberg vom Bahnhof Nord zum See.) Längere Wege durch die Stadt von Ausflüglern würde auch mehr Kunden für die Einzelhändler bringen. Und warum starten die Schiffe nicht direkt vom Werftgelände? Die fahren so oder so nur immer ein halbes Jahr lang. Das andere halbe Jahr liegen die Gebäude und die Stege am See brach. Ein Zugang vom Bucentaurpark könnte ermöglicht werden. Die Starnberger Bucht wäre dann "schifffahrtsfrei" und ausschließlich für alle "Laien-Wassersportler". Beim Bucentaurpark könnte man auch ein entsprechendes Empfangsgebäude für die Seeschifffahrt realisieren. Auch er ist für eine Absenkung der Seepromenade. Das wäre sicher einfacher, wenn der Dampfersteg verlegt wäre, der auch noch heuer in der Unterführung die Sicht auf den See versperrt. Bei der Reduzierung auf zwei Durchfahrtsgleise könnte das Wendegleis z. B. bei Bedarf im Bereich des Schotterparkplatzes realisiert werden.
(Anm. d. Verf.: In der Summe aller vorgestellten Aspekte erscheint eine Wegnahme des Halts schon sehr interessant. Das darf ich jetzt bei mir 30 min sacken lassen und dann habe ich eine Empfehlung auszusprechen. Es ist erst einmal auch nur ein Konzept im Sinne eines Architekten, welches aber insgesamt schon radikal schlüssig ist. Wir sollen ja auch für die ferne Zukunft entscheiden.)
Die Debatte
Herr Summer (BMS): Wurden da schon Gespräche mit anderen geführt?
Herr Goetz: Nein. Er hat heute nur zusammenpassende Bausteine vorgestellt.
Herr Jägerhuber (CSU): Der Vortrag hat ihn schon zum Nachdenken gebracht. Er fragt, warum die Variante 6 früher ausgeschieden ist.
Herr Janik: Die wurde im Mediationsverfahren diskutiert. Die Bahn hat sie als grundsätzlich vorstellbar bezeichnet, aber die BEG hat damals eine Absage erteilt. Für die Stadt wäre war die Variante damals auch grundsätzlich vorstellbar.
Frau Kammerl (CSU): Die Aussage der BEG kam indirekt von der Bahn?
Herr Janik: Nein - direkt von der BEG.
Herr Dr. Schüler (UWG): Mit der "Highline" ist die BEG sicher heute besser zu überzeugen.
Aussagen der anderen Beiräte: Visionen müssen ein wenig verrückt sein, damit man sich dafür engagiert. Die Seeanbindung ist so schon lange ein Thema. Starnberg soll zu "Starnberg am See" und nicht "Starnberg an der Bahn" werden.
Beschlussvorschlag
Der Projektausschuss Bahnhof See nimmt den Bericht aus den Sitzungen des Seeanbindungsbeirates zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Seeanbindung Starnberg - Weiteres Vorgehen
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit der Vergleichs- und Realisierungsvereinbarung aus dem Jahr 2023 hat das Verhandlungsteam der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn eine beiderseits akzeptierte Grundlage für einen barrierefreien Bahnhofsumbau erarbeitet. Trotz des erforderlichen Rücktritts der Stadt Starnberg, der wegen der noch nicht gesicherten Finanzierung alternativlos war, sind beide Seiten weiterhin in konstruktiven Verhandlungen. Mit der Variante 7e liegt eine Planung vor, welche sowohl von der Deutschen Bahn akzeptiert wird, als auch vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen und der in diesem Zeitraum unklaren Zuständigkeiten im Bundesverkehrsministerium, war eine Abstimmung bezüglich der Finanzierung des Projektes nicht möglich. Sobald die neuen Zuständigkeiten feststehen, kann die erforderliche Abstimmung zur Finanzierung erfolgen.
Mit dem Ziel der neuen Bundesregierung, mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln insbesondere Infrastrukturprojekte zu fördern, sind die Chancen für eine Realisierung des barrierefreien Bahnhofsumbaus am Bahnhof Starnberg See gestiegen.
Vorschlag des Seeanbindungsbeirates:
Der Seeanbindungsbeirat befasste sich mit den bisherigen Planungen zur Seeanbindung und schlägt vor, die Variante 6, ohne Haltepunkt am Bahnhof See, erneut zu prüfen.
Diese Variante birgt viele städtebauliche und auch verkehrliche Vorzüge, für den Fall, dass die gesamten Bahnsteiganlagen und damit die Anforderungen an Verkehrsanlagen für Bahnsteigzugänge entfielen. Ohne Bahnsteige und Zugangsrampen und ggf. ohne ein separates Überholgleis, könnte der für die Bahnanlagen notwendige Flächenbedarf auch gegenüber der Variante 7e erheblich verkleinert werden, weil im Idealfall nur noch 2 Durchgangsgleise erforderlich wären.
Die Möglichkeit, dass der Bahnhof nicht wie heute von über 6000 ÖPNV Nutzern ein alltägliches Ziel wäre, würden die Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt stark entlasten. Somit könnten auch die Flächen für den ruhenden Verkehr, sowohl KFZ- als auch Fahrradabstellflächen und ein Großteil der Bushaltestellen im näheren Bahnhofsumfeld erheblich reduziert werden.
Der Gestaltungsspielraum für das Umfeld des historischen Empfangsgebäudes und der Flächengewinn für die Uferpromenade würden erheblich verbessert. Die Lage und Dimensionierung der Bahnhofsunterführung müsste lediglich städtebaulichen und nicht gleichzeitig bahnspezifischen Anforderungen genügen.
Bezüglich der Gleislage entspricht dieser Vorschlag der Vertragsvariante 7e (Anm. d. Verf.: Wobei bei einer Reduzierung auf zwei Gleise ein gewisser Spielraum für leicht veränderte Lagen durchaus vorhanden und gewünscht ist.). Sie unterscheidet sich lediglich durch die entfallenden Bahnsteige und gegebenenfalls das Überholgleis.
Voraussetzung für die Realisierbarkeit ist jedoch, dass ein Entfall des Haltepunktes am Bahnhof Starnberg See aus bahnbetrieblicher Sicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung diese Möglichkeit weiterzuverfolgen und deren betriebliche Akzeptanz seitens der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu verhandeln.
Vorschlag des "Vereins Schöner zum See" – Seeanbindung 2.0:
Das Konzept des Vereins "Schöner zum See" sieht im Bahnhofsbereich den Beibehalt der bestehenden Bahnanlagen vor. Der Vorschlag, die Bahnhofsunterführung und damit die Bahnsteigzugänge auf die Ostseite das historischen Empfangsgebäudes zu verlegen, hat städtebaulich keine Vorteile. Das Erfordernis, wegen Lage der Unterführung das Seeufer aufzuschütten, erzeugt zusätzliches Konfliktpotential und ist unter den vorliegenden Bedingungen nicht genehmigungsfähig.
Wegen der fehlenden Aufzüge von der Unterführung zu den Bahnsteigen ist mit diesem Vorschlag kein barrierefreier Ausbau des Bahnhofes Starnberg See gegeben. Die Aufzüge sind mit vorliegender Planung auch nicht ohne weiteres nachrüstbar. Die vollständige Barrierefreiheit im Falle von Umbaumaßnahmen ist für die Bahn eine rechtliche Verpflichtung und für den Einsatz von Infrastrukturmitteln zwingende Voraussetzung.
Da die bestehenden Bahnanlagen mit Bahnsteigen und Oberleitungen aufgrund des baulichen Zustands in jedem Fall erneuert werden müssen, würden die aktuellen Bahnflächen auf Jahrzehnte hinaus in Ihrer jetzigen Lage zementiert. Die Möglichkeit der städtebaulichen Aufwertung des wichtigsten Bereiches der Stadt Starnberg wäre somit langfristig verbaut.
Wegen der fehlenden Barrierefreiheit, der außerordentlichen Genehmigungsrisiken und der fehlenden städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten, empfiehlt die Verwaltung diese Planung nicht weiter zu verfolgen.
Herr Janik fasst für sich zusammen: Variante 7 käme sicher ohne Lärmschutzmaßnahmen am See aus. Ausreichend große Fahrstühle sind bei den aktuellen Bahnsteigbreiten nicht möglich. Das Entfernen des Bahnhofs wäre der größte Segen für die Stadt. Es wird aber sicher mit einem Teil der Bürgerschaft zu diskutieren sein.
Die Debatte
Frau Pfister (BMS): Die Frage nach "Wieviel Bahnhof Starnberg braucht?" ist richtig. Sie stimmt für den Beschlussvorschlag. Wie wird jetzt mit dem Bürgerantrag umgegangen? Sie möchte nur eine Aussetzung der Behandlung des Vorschlags von SzS haben und keine dauerhafte Ablehnung.
Herr Janik: Der Bürgerantrag wird im Stadtrat besprochen. Das Einfügen eines "derzeit" ist immer möglich.
Herr Dr. Schüler (UWG): Er hat heute ausnahmsweise die Beschlussvorlagen erst kurz vorher gelesen und musste bei dem Beschlussvorschlag erst einmal inne halten. Der Vortrag hat ihn durchaus jetzt stark beeinflusst, sich ein Starnberg ohne die Bahnsteige am See vorstellen zu können. Gerade das Gesamtkonzept mit den verschiednen Detailvisionen hat ihn überzeugt, sich dem Szenario ein wenig mehr zu nähern. Die BEG kann man vielleicht mit einem guten Konzept zwischen dem Weg zwischen Starnberg Nord und dem See zu einer positiven Äußerung bewegen.
Herr Jägerhuber (CSU): Er ist seit 1990 bei dem Thema mit dabei. Er hat schon viele euphorische Veranstaltungen mitgemacht. Er ist danach dann oft etwas deprimiert gewesen. Er wird heute auch dem Vorschlag zustimmen. Die Chance sollte genutzt werden. Es gab schon öfter Gespräche, in denen Positionen vertreten wurden, die dann nach einigen Jahren gar nicht mehr relevant waren.
Frau Falk (SPD): Sie schließt sich den Vorrednern an. Die Variante 7 ist deswegen gewählt wurden, weil das Abstellgleis nicht mehr am See liegt. Das sieht sie in der Variante 6 noch nicht als gelöst. Das möchte sie dem Team mitgeben.
Herr Landwehr (WPS): Wir stimmen über zwei Visionen ab. ...
Herr Mignoli (BLS): Er wird keine der Ausführungen erleben. Er wird zustimmen.
Herr Wobbe (UWG): Er bestätigt die Beschreibung von Herrn Jägerhuber. Er war damals aufgrund des Nachnamens der Letzte, der für Starnberg Nord gestimmt hat. (Anm. d. Verf.: Der damalige Stadtrat hat mit einer Stimme mehr für den Bau des Bahnhofs Starnberg Nord gestimmt.) Der Starnberger Süden hat mit der Variante 6 wohl am ehesten einen längeren Weg zum Bahnhof. Mit der Variante 6 hat man vielleicht leichter bei den Verhandlungen mit der Bahn.
Frau Pfister (BLS): Wird ein Planfeststellungsverfahren notwendig sein? Kann im Beschluss der Seeanbindungsbeirat mit aufgenommen werden.
Herr Janik: Nur für die Aufgabe eines Haltepunkts wird es kein Planfeststellungsverfahren geben, hier würde aber auch umgebaut werden.
Beschlussvorschlag
Der Projektausschuss Bahnhof See empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Vorschlag "Seeanbindung 2.0" wird derzeit nicht weiterverfolgt.
2. Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Seeanbindungsbeirates, die Variante 6 ohne Haltepunkt am Bahnhof See weiterzuverfolgen und beauftragt den Ersten Bürgermeister erneut mit der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft über deren Machbarkeit zu verhandeln.
angenommen: einstimmig
(Anm. d. Verf.: Na das ich doch einmal eine Entscheidung bzw. Empfehlung. Und jeder, der jetzt gedanklich aufschreit, bitte ich, diese Idee auch erst einmal sacken zu lassen, um sich dann später in Ruhe eine Meinung zu bilden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.)
3. Die Beschlusslage zu Variante 7e bleibt erhalten.
angenommen: 11:2
TOP 6 Bekanntgaben, Sonstiges
Es gibt nichts bekanntzugeben.
(M)ein Fazit
Die Debatten waren überraschend kurz und der Vortrag des Seeanbindungsbeirats war wirklich nahezu perfekt.
Keine Bahnsteige am See - eine radikale Vision, welche aber gerade städtebaulich wirklich die meisten Möglichkeiten für eine bessere Anbindung der Stadt an den See bietet. Je länger ich darüber nachdenke, desto entspannter kann mir genau das vorstellen: Starnberg, die Stadt am See (und nicht an der Bahn).
Auswahlverfahren Seeanbindungsbeirat
Im Herbst wird der Stadtrat aus der Liste der Bewerber vier Kandidaten wählen.
In der Annahme, dass es mehr als vier Bewerbungen für den Seeanbindungsbeirat geben wird, schlage ich dem Stadtrat folgendes Auswahlverfahren vor:
In einem ersten Wahlgang hat jeder Stadtrat vier Stimmen, die er auf maximal vier Kandidaten seiner Wahl verteilen kann. Jeder Kandidat kann maximal eine Stimme je Stadtrat erhalten.
Die bis zu vier Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.
Bei Stimmengleichheit von Kandidaten findet ein nächster Wahlgang statt, bei dem nur die Kandidaten mit gleichen Stimmen zur Wahl stehen. Jeder Stadtrat kann maximal die Anzahl von Stimmen verteilen, wie Kandidaten mit gleichen Stimmen bzw. noch freie Plätze im Beirat vorhanden sind.
Die x Kandidaten mit den dann meisten Stimmen sind gewählt.
Bei Stimmengleichheit findet ein nächster Wahlgang statt, bei dem nur die Kandidaten mit gleichen Stimmen zur Wahl stehen. Jeder Stadtrat kann maximal die Anzahl von Stimmen verteilen, wie Kandidaten mit gleichen Stimmen bzw. noch freie Plätze im Beirat vorhanden sind.
Das Prozedere wird solange wiederholt, bis die vier Plätze im Beirat durch Kandidaten besetzt sind, die jeweils im Wahlgang davor die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.
Bewerbungsphase für den Seeanbindungsbeirat startet
Pressemitteilung der Stadt Starnberg:
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat in seiner letzten Sitzung die Gründung eines Seeanbindungsbeirats beschlossen. Der Beirat soll aus vier Bürgerinnen und Bürgern bestehen, die die Interessen der Starnberger Bürgerschaft vertreten und dem Verhandlungsteam der Stadt im Rahmen des Projekts "Seeanbindung" beratend zur Seite stehen. Der Seeanbindungsbeitrat kann Anmerkungen zu den Konzepten und Empfehlungen für die zwischen dem Verhandlungsteam der Stadt und der Deutschen Bahn stattfindenden Verhandlungen einbringen. Ansprechpartner auf Seiten des Verhandlungsteams für den Seeanbindungsbeirat ist Erster Bürgermeister Patrick Janik. Der Beirat tritt nach Bedarf, aber mindestens einmal pro Jahr zusammen.
Eine Affinität und erste Erfahrungen in Bezug auf stadtplanerische Prozesse sind wünschenswert.
Ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens o.ä. ist nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie ehrenamtlich am Beirat mitwirken wollen, bitten wir Sie, Ihr Interesse bis spätestens 30.09.2024 schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Post an Stadt Starnberg, Stadtbauamt, Vogelanger 2, 82319 Starnberg unter Angabe Ihrer Expertise zu bekunden.
Die vier Bürgerinnen und Bürger, die zukünftig unter dem Vorsitz von Erstem Bürgermeister Patrick Janik den Seeanbindungsbeirat bilden, werden am 21.10.2024 vom Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung per Mehrheitsbeschluss ausgewählt.
School of Government
Ich bin, wen überrascht das noch, im Beirat des Wiener Bundesministeriums für die wirklich wichtigen Dinge. Das ist dasjenige für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Da bin ich nur Beiamter, also Beirat, nicht Beamter. Meine Aufgabe ist es, beim Aufbau einer School of Government beizutragen. Das mache ich doch gerne, Fürstenerziehung in Wien, ein Luxus. Man muss nicht seriös sein, um seriös zu sein. Wer davor Angst hat, ein Witz zu sein oder Witz zu haben, ist oft ein schlechter Berater. Wenn jemand mich um einen Vortrag bittet und hinterherschiebt, ich solle diesmal nicht den Steinhauer raushängen lassen, dem sage ich gleich ab oder kurz danach, spätestens dann, wenn die schamlos ausladende Einladung zu Kopf gestiegen ist. Dann braucht er mich nicht. Um keinen Steinhauer zu haben, muss man keinen Steinhauer anrufen.
Wien ruft an, aber nur die wirklich wichtigen Leute des Ministeriums für die wirklich wichtigen Dinge, in dem Fall Peter Plener. Ich bin auf dem Weg und bringe Rat mit, noch dafür, wie man Rat und Rad abhaben kann und wie man das mit kleinen Beamten, die große Beamte werden wollen, übt.
Haben die Monarchen Fenster? Fenster, ich bin im Zug vor lauter Bäumen und habe das zügig fotografiert, um mir die Unschärferelation eines Ministerialverhältnisses klar zu machen. Passt schon.
Kommen Sie, Herr Steinhauer?
Oui, oui, und wie, aber nur zu ouien, nur nach Wien. Wien lügt nämlich nicht, da ist alles, was es ist und ganz Wien isst, was ganz Wien isst. Alle reden von Wien. Ich auch.
Wie schaffen Sie das alles so schnell?
Ganz einfach: alles römisch nehmen, alles wörtlich und bildlich nehmend, den ganzen römischen Pol und alle seine Zeichen, das hilft.
Wahl des neuen Bewohnerbeirats 2022
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Die im Handel mit Gebrauchtmaschinen aktive Gindumac-Gruppe mit Sitz in Kaiserslautern, Barcelona und außerdem in Vadodara (Indien) strebt weiteres Wachstum an. Seit seinem Start im Jahr 2016 hat sich Gindumac zu einem wichtigen Player im internationalen Gebrauchtmaschinenhandel entwickelt. Das Team um CEO Janek Andre und Managing Director Benedikt Ruf hat zudem die Absicht, auch im Jahr 2021 auf…
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Neuss – Mit einer Neuausrichtung der Arbeit und Zusammensetzung des Beirates zum „Innenstadtstärkungsprogramm“ will Bürgermeister Reiner Breuer einen „Runden Tisch“ zur Stärkung der Neusser City schaffen. Continue reading
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