"Frontal21": SPD-Agentur bietet für Geld Termine mit Spitzenpolitikern an
Nach einem Bericht des ZDF-Magazins “Frontal21” bietet eine SPD-Agentur gegen Geld Termine mit SPD-Bundesministern und anderen Spitzenpolitikern an. Nun steht der Verdacht einer verdeckten Parteienfinanzierung im Raum.
Teilnehmer solcher gesponserten Gespräche waren laut “Frontal21” in der Vergangenheit unter anderem Justizminister Heiko Maas, Arbeitsministerin Andrea Nahles, Umweltministerin Barbara Hendricks, Familienministerin Manuela Schwesig, Bundestags-Fraktionschef Thomas Oppermann sowie Generalsekretärin Katarina Barley.
Agentur: Keine Gewinne abgeführt
Für 3000 bis 7000 Euro konnten die Treffen von Unternehmen oder Lobbygruppen bei der SPD-Agentur Network Media GmbH (NWMD) gebucht werden. NWMD bestätigte dem Magazin zufolge, dass solche Gespräche stattgefunden hätten. Allerdings sei es dabei darum gegangen, Partner zu finden, die durch eine Veranstaltung entstehende Kosten übernehmen. Auch seien keine Gewinne an die SPD-eigene Druck- und Verlagsgesellschaft ddvg abgeführt worden.
“Es liegt der Anfangsverdacht vor, dass hier gegen das Parteienrecht verstoßen worden ist”, zitierte “Frontal21” gleichwohl den Münchner Rechtsexperten Frank Saliger. Diese Art des Sponsorings sei “eine sehr intelligente, aber im Endeffekt trotzdem rechtswidrige Umgehung der Parteienfinanzierung“, sagte demnach auch die Konstanzer Verwaltungsrechtlerin Sophie Schönberger.
Scharfe Kritik äußerte die Organisation LobbyControl. “Politik darf nicht käuflich sein oder auch nur den Anschein erwecken, käuflich zu sein”, erklärte deren Campaignerin Christina Deckwirth. Sie warf der SPD vor, sie verschaffe mit ihrem Vorgehen “zahlungskräftigen Lobbyisten exklusiven Zugang zur Politik”.
Bundestagsverwaltung sieht kein Problem
Aus der Bundestagsverwaltung verlautete dagegen, der Sachverhalt erinnere an die 2010 bekannt gewordenen “Vorwärts”-Veranstaltungen (“Kaminabende”). Damals wie heute gelte, dass nach geltendem Recht Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Finanzierungsregeln des Parteiengesetzes nicht zu erkennen seien.
Parteien sei nach dem Parteiengesetz die Gründung von Gesellschaften, juristischen Personen und Unternehmen ebenso erlaubt wie eine Beteiligung daran. Die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien über ihre Finanzen erstrecke sich nicht auf das Zahlenwerk solcher eigenständigen Gesellschaften.
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