Anerkannte Regeln der Technik sind ein Muss!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2026 – 23 U 155/23 1. Bauträgerverträge sind, soweit es um den Bau des Hauses oder der Wohnung geht, auf die Ausführung werkvertraglicher Leistungen gerichtet. Bei Mängeln des Bauwerks richten sich die Gewährleistungsansprüche deshalb nach Werkvertrags- und nicht nach Kaufrecht. 2. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird grundsätzlich auch ohne…











