Termin beim landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover: Es geht um #arbeitnehmerrechte und das #direktionsrecht im öffentlichen Dienst. Die beklagte Arbeitgeberin (eine Behörde) ist der Auffassung, dass ihr das ihr zustehende #direktionsrecht erlaubt, #arbeitnehmer lediglich ein bis zwei Stunden am Tag zu beschäftigen, obwohl eine 40 Stunden Woche vereinbart ist. Die Frage, die das #landesarbeitsgericht zu beantworten hat, ist, ob dies noch eine vertragsgemäße Beschäftigung darstellt. So manch einer mag der Auffassung sein, der Arbeitnehmer könnensich doch freuen, für die wenige Arbeit gut bezahlt zu werden. Für viele #arbeitnehmer ist eine solche Minderbeschäftigung jedoch psychisch und physisch extrem belasten. Ob wir mit unserem Antrag auf vertragsgemäße Beschäftigung durchdringen werden wird sich erweisen... Die Entscheidung ergeht am Ende des Sitzunngstages. #rbo #arbeitsrecht #esgehtvoran #oldenburg #hannover (hier: Landesarbeitsgericht Niedersachsen) https://www.instagram.com/p/CbhqH7Jt3O2/?utm_medium=tumblr












