Dodd-Frank Act Sec. 1502 und “Konfliktmineralien”
Seit Juli 2010 ist der US-amerikanische Dodd-Frank Act rechtsverbindlich. Er beinhaltet aber auch Offenlegungs- und Berichtspflichten für US-börsennotierte Unternehmen bezüglich der Verwendung bestimmter Rohstoffe, die aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen.
Nach Section 1502 Dodd-Frank Act (Sec. 1502) müssen Unternehmen, die nach dem US-amerikanischen Gesetz über den Handel mit Wertpapieren berichtspflichtig sind, jährlich offenlegen, ob sogenannte „Konfliktmineralien“, die für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte notwendig sind, aus der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Unter dem Begriff „Konfliktmineralien“ versteht der Dodd-Frank Act die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, wenn ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten (Angola, Burundi, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Sudan, Tansania, Uganda, Zentralafrikanische Republik) beitragen.
Ziel dieser Regelung ist die Unterbindung der Finanzierung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo durch Rohstoffgewinnung und -handel. Hintergrund hierfür sind anhaltende Konflikte insbesondere in Regionen im Osten der DR Kongo („Great Lakes Region“), die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die dort lebende Bevölkerung und eine prekäre humanitäre Situation zur Folge haben.
Sec. 1502 Dodd-Frank Act untersagt die Verwendung von Konfliktmineralien nicht, sondern funktioniert nach dem Prinzip „name and shame“. Die Regelung soll faktisch dazu führen, dass Unternehmen mit den von ihnen verwendeten Rohstoffen keine bewaffneten Konflikte finanzieren, um kein Reputationsrisiko einzugehen. Die Offenlegungen und Berichte müssen im Internet veröffentlicht werden.