Früher wurden Dokumente ja für die Ewigkeit angefertigt. Mein alter Führerschein etwa. Nach dessen Angaben wohne ich noch bei meinen Eltern und darf Fahrzeuge längst obsolet gewordener Führerscheinklassen (1, 3, 4) führen. Mein 37 Jahre jüngeres Ich blinzelt bartlos und mit 80er-Jahre-Latzhose vergilbt vom grauen, lappig gewordenen Papier in eine computerlose Gegenwart.
Anders verhält es sich bei Ausweisdokumenten, denn die haben ein Höchsthaltbarkeitsdatum. Früher erfuhr man dieses zum Beispiel an der Grenze zu Österreich, wenn einen der Zöllner auf dem Weg in den Italienurlaub schnurstracks zum deutschen Zollhäuschen zurückschickte, wo man sich doch bitteschön Ersatzdokumente besorgen möge.
Zwischendurch fuhr man schengenbedingt jahrelang mit abgelaufenem Ausweis in Europa umher, außer man stieß an der doch recht zentral gelegenen Schweiz auf zöllnerischen Widerstand. Aus dieser Zeit muss mein im Vergleich zum Führerschein schon modern wirkender, roter Reisepass stammen.
Heute, im Zeitalter von E-Government und serviceorientierten Amtsstuben, erhalte ich sechs Wochen vor Ablauf des Reisepasses ein freundliches Anschreiben, das mich rechtzeitig auf diesen Umstand hinweist und auch gleich das Antragsverfahren samt mitzubringenden Utensilien (alter Pass, neues Lichtbild) ausführlich schildert.
Was in dem Dokument nicht steht, sind zwei Informationen, die mir nachhaltig zu denken geben.
Nummer 1: Die Fotografin, die das biometrische Passbild (seit November 2010 Pflicht) anfertigt, auf dem man mittlerweile zwar immer noch nicht lächeln, aber doch immerhin freundlich dreinschauen darf, weist darauf hin, dass das Passbild nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Auf meine Frage, wie denn das Passamt sehen will, ob das Passbild älter ist, erklärt sie mir, dass alle amtlich eingereichten Ausweisfotos gespeichert werden und mit neu eingereichten abgeglichen werden. Möchte ich als sparsamer Schwabe also die Passbilder von vor zehn Jahren wiederverwenden, schüttelt der Amtscomputer den Kopf und sagt: „Neues Bild mit grauen Haaren machen.“
Nummer 2: Als ich schließlich mit altem Pass und neuem Foto im Bürgerbüro meiner Heimatstadt stehe, legt die Schalterdame unvermittelt ein Gerät auf den Tresen und sagt: „Und jetzt nehmen wir die Fingerabdrücke.“ Ich bin mir sicher, dass davon in meinem Erinnerungsanschreiben nichts stand, im Gegenteil:
Ich zeige der Schalterdame das Anschreiben und tippe auf den Passus, nach dem das Speichern der Fingerabdrücke freiwillig sei, ich aber gern darauf verzichten würde. Sie tippt auf den Passus, wonach sich die Freiwilligkeit auf den Personalausweis beziehe, ich aber einen Reisepass beantrüge. Hier sei der Fingerabdruck Pflicht.
Daraufhin gebe ich überrumpelt nach. Die Schalterdame stellt ein Kästchen mit dem sprechenden Namen Dermalog ZF1 („kann auch nasse und trockene Finger problemlos erkennen“) auf den Tresen und weist mich an, meinen Zeigefinger (ZF) dort abzulegen. Die Prozedur wird ein paarmal wiederholt, bis der Computer zufrieden ist mit der Qualität meines unveränderbaren Körpermerkmals. Ich nutze die Gelegenheit, meinerseits ein Bild der Amtsstubensituation abzulichten.
Für mich ein Gefühl, das etwa demjenigen aus den – noch führerscheinlosen – späten siebziger Jahren entspricht, als ich im Wald zeltend morgens in den Maschinenpistolenlauf eines terroristenjagenden Polizisten schaute.
Beides äußerst unangenehme Begegnungen mit staatlichen Instrumenten, bei denen der Staat vorsorglich davon ausgeht, dass ich ein böser Bürger bin sein könnte.