РЕБЁНОК — НЕ ТВОЯ СОБСТВЕННОСТЬ
seen from China

seen from United States

seen from Kyrgyzstan
seen from United States
seen from United States
seen from China
seen from Germany

seen from Sweden
seen from United States
seen from Ireland
seen from Türkiye

seen from Algeria

seen from United States
seen from Japan
seen from China
seen from China

seen from Malaysia

seen from Malaysia
seen from China

seen from United States
РЕБЁНОК — НЕ ТВОЯ СОБСТВЕННОСТЬ
Gerichtlich gebilligte Umgangsregelung können Eltern einvernehmlich ändern. Folge: Keine Vollstreckbarkeit. OLG Karlsruhe, 06.02.2024 - 5 W
Eine gerichtlich gebilligte Regelung zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind durch die Eltern ist vollstreckbar, § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, wenn der gebotene Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung von Ordnungsmitteln für den Fall der Zuwiderhandlung erteilt wurde und eine Zustellung an jeden Elternteil vorliegt, § 87 Abs. 2 FamFG.
Soweit den Eltern nicht das Umgangsrecht entzogen wurde, sind sie materiellrechtlich jedoch - soweit nicht Dritte betroffen sind – über das Umgangsrecht weiterhin verfügungsbefugt und können die gerichtlich gebilligte Umgangsregelung (auch teilweise) ändern, die dann insoweit aber nicht mehr vollstreckbar ist.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2024 - 5 WF 166/23 -
Kind wird zur Anhörung im Umgangsrechtsverfahren nicht gebracht: Kein Ordnungs- oder Zwangsgeld möglich. OLG Karlsruhe vom 11.01.2023 - 5 WF
Regelmäßig ist die Anhörung des Kindes im Rahmen eines Umgangsrechtsverfahrens erforderlich. Davon kann nur abgesehen werden, wenn aus Verhältnismäßigkeitsgründen ein schwerwiegender Grund für das Absehen von der Kindesanhörung nach § 159 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FamFG vorliegt.
Wird der betreuende Elternteil aufgefordert, das Kind zum Anhörungstermin zu bringen, und erscheint das Kind nicht, kann kein Ordnungsgeld gegen den betreuenden Elternteil festgesetzt werden, da dieses nur gegen die Beteiligten festgesetzt werden kann, § 33 Abs. 2 S. 1 FamFG. Eine Ordnungsgeld kann auch nicht gegen ein vierjähriges Kind wegen Fernbleibens festgesetzt werden, da davon auszugehen ist, dass dieses nicht unentschuldigt fernbleibt.
Ein Zwangsgeld nach § 35 FamFG kann gegen den betreuenden Elternteil nicht verhangen werden. Dies muss sich auf einen konkreten Termin beziehen; die Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsmitteln setzt aber voraus, dass eine Zuwiderhandlung bereits erfolgte. Der Termin, zu dem das Kind nicht erschien, war aber bereits abgelaufen.
Möglich ist, wenn nicht aus Verhältnismäßigkeitsgründen von der Kindesanhörung abgesehen werden kann, eine vorläufige Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des betreuenden Elternteils nach § 1666 BGB zu prüfen oder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige Anhörung des Kindes einen Beschluss zu fassen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2023 - 5 WF 138/22 -
Ordnungsmittel bei Verweigerung von Umgangsterminen sind möglich, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. OLG Frankfurt vom 22.08.2022 - 6 WF
Dem Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern steht eine Umgangspflicht gegenüber, § 1684 BGB.
Verweigert ein Elternteil den Umgang mit seinen Kindern, kann Ordnungsgeld zur Durchsetzung dieser Pflicht und dem Recht der Kinder verhangen werden. Davon ist dann abzusehen, wenn keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die Vollziehung des Umgangs dem Kindeswohl dient.
Das Familiengericht muss bei der Abwägung auch die Folgen einer Entfremdung der Kinder von dem umgangspflichtigen Elternteil für ihre psychosoziale Entwicklung berücksichtigen.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2022 - 6 WF 112/22 -
Wechselmodell kann auch bei sich streitenden Eltern gegen deren Willen und Wunsch des Kindes angeordnet werden. OLG Dresden, 12.4.22 - 21 UF
Das Familiengericht hat über die Betreuungsvariante (Umgangsrecht) auf Antrag eines Elternteils zu entscheiden.
Eine einmal vom Familiengericht gewählte Betreuungsvariante kann auf Antrag geändert werden, § 1696 Abs. 1 BGB, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. Anders als bei Sorgerechtsentscheidungen können Anpassungen an veränderte Umstände schon dann angezeigt sein, wenn dies dem Kindeswohl dient. Die Änderungsschwelle kann bereits dann erreicht sein, wenn ein geänderter Kindeswille vorliegt, insbesondere dann, wenn die Änderung auch schon im Wesentlichen hier in Form des Wechselmodells bei wöchentlichem Wechsel reibungslos praktiziert wird.
Das Kommunikations- und Kooperationsverhalten der Eltern ist dabei nur ein Abwägungsgesichtspunkt; ermangelt es daran, spricht dies nicht notwendig gegen das Wechselmodell. Entscheiden ist abstellend auf das Kindeswohl, ob sich dies Verhalten der Eltern in Verbindung mit dem Wechselmodell negativ auf das Kindeswohl auswirkt.
Die negative Auswirkung des Wechselmodells ist zu verneinen, wenn es bereits seit geraumer Zeit praktiziert wird, ohne dass es zu nennenswerten Schwierigkeiten kam und dem (mehrfach) geäußerten Wunsch des Kindes (hier: 11 ¾ Jahre) entspricht. Eine fehlende Respektierung seines Willens durch Nichtbeachtung ist mit der Gefahr verbunden, dass dies zu einer Schwächung der kindlichen Selbstwirksamkeitserwartung mit negativen Folgen für seine psychische Entwicklung verbunden sein kann.
OLG Dresden, Beschluss vom 12.04.2022 - 21 UF 304/21 -
wieso immer freitags? warum dauert es so lang? wozu die Desinformation mir gegenüber? #inobhutnahmen #familien #umgangsrecht #nyxgems 25% Rabattcodes:Bigoffer321 (hier: Schloss Neueschwanstein) https://www.instagram.com/p/CLsRkLwK6Po/?igshid=18vtcfmhmfgkk
Darf das #umgangsrecht mit dem eigenen Kind wegen #corona verweigert werden? Das #olgfrankfurt sagt klar und deutlich NEIN...nicht so ohne weiteres. Mehr dazu im News-Bereich unserer Webseite. #rbo #rechtsanwalt #oldenburg #familienrecht (hier: RBO - Rechtsanwälte und Notarin) https://www.instagram.com/p/CJsqNbGnVaY/?igshid=nni1xaf40p1d
Kinder haben ein Recht auf die liebe von beiden Eltern... #kinderrechte #kindesmissbrauch #umgangsrecht #promishelfen Erziehung mit gesundem #menschenverstand (hier: Germany) https://www.instagram.com/p/CFsidQGIuYP/?igshid=1894zls5e3yya