Bischöfliche Insignien: Der Hirtenstab
Der neue Weihbischof Dr. Dr. Christian Würtz, wird keinen eigenen neuen Bischofsstab (Krummstab) bekommen. Er übernimmt einen Bischofsstab von einem seiner Vorgänger. Weihbischof Wolfgang Kirchgässner, der 2014 verstorben ist, hat diesen Stab verwendet. Dabei handelt es sich um einen sehr schlichten Stab aus Silber. Die Krümme, also das gebogene Ende ist nicht mehr als ein gebogenes Ende aus Silber und erinnert im weitesten Sinne an die Verwachsungen eines Hirtenstabes, die die Hirten verwendet haben, um ihre Schafe zu halten.
Wenn heute Bischöfe bei ihrer Weihe den Bischofsstab überreicht bekommen, dann stützt sich das auf eine lange Tradition. Wie auch den Ring finden wir den Stab als Zeichen der bischöflichen Macht seit Anfang des 6 Jahrhunderts. Caesarius von Arles (gest. 542) ließ sich seinen Stab bei Besuchen in seinem Bistum durch einen Notar voraus tragen. Da der Stab ein altes Zeichen der Gerichtsbarkeit ist, das wir auch schon im Alten Testament – ob als Stab oder als Zepter bezeichnet - finden (Ps 23 (22),4b; Ps 45(44),7); 110 (109),2), steht es auch in der gesamten Geschichte eben als Zeichen, dass die Herrschaft, die Leitung von jenem beansprucht wird, der den Stab sein Eigen nennt. Der Hirtenstab zeigt: Der Träger hat Leitungsverantwortung und Jurisdiktionsrechte.
Schon früh ist dieser Stab aber auch – wie schon bei Mose als Gottestab (Ex 4,20) - immer wieder in den Kontext von Hirten gestellt worden. Die Krümme des Hirtenstabes ist das Werkzeug, um widerspenstige Schafe herbeizuziehen, aber gibt der Hand auch Halt bei steinigem Weg. Das sieht man bei den heutigen Formen eher weniger - dass der Stab auch Halt bietet.
In der Liturgie hielt der Bischofsstab erst im Pontifikale des Durandus von Mende (13. Jahrhundert) seinen Einzug. Zu Anfang wurde er aber auch hier weiterhin allein als Stab dem Bischof voraus getragen. Heute trägt der Bischof den Stab selbst: Beim Einzug und Auszug, beim Hören des Evangeliums, bei der Predigt, bei der Spendung des Segens und bei der Entgegennahme von Gelübden und bei der Profess.
Ein Politikum wurde der Krummstab im sogenannten Investiturstreit. Das Wormser Konkordat regelte diesen Streit dann im Jahr 1122.
Im Mittelalter gab es die Redewendung: „Unterm Krummstab lässt es sich gut leben.“ Das zielt darauf ab, dass in Herrschaftsgebieten von Bischöfen die Bauern meist mehr Rechtssicherheit hatten. Fürstliche Großgrundbesitzer und die Leibeigenschaft gab es dort nicht und darüber hinaus gab es meist mehr Feiertage. So gab es in der Zeit des Barocks in manchen Regionen bis zu 90 Ganz- und Halbfeiertage.