VALIE EXPORT (1940-2026)
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VALIE EXPORT (1940-2026)
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Anfängerübung
1.
Immer dann, wenn etwas anfängt, fängt auch das Recht an, weil anzufangen (zum Beispiel zu lancieren/ to taunch) eine juridische Kulturtechnik ist.
Den Deutschen ist zum Anfang des modernen Bildrechts irgendwann nur noch ein toter Fürst in Friedrichsruh eingefallen, sogar Hugo Keyssners niederländisch anmutende Szene von einem Studio, einem Künstler und seinem Modell, dem es einfällt zu rufen, das Bild sei doch seines, ist bald von der Szene des toten Bismarck verdrängt worden, seitdem beharren die meisten Stimmen, dass Otto von Bismarck das Opfer für das moderne Bildrecht war und dass sein Fall es gewesen sei, der den Anstoß zur Gesetzgebung und zum modernen Bildrecht gegeben hätte. Dieses Beharren ist Teil einer juridischen Kulturtechnik der Musterung, die in antiken, rhetorischen Manualen und Institutionen mit dem Begriff decorum assoziiert wird. Mit Anfängen mustert man das Recht, andere Anfänge, andere Muster.
In Amerika gibt es nicht nur viele Frauen, sondern dazu noch Jessica Lake, die für das amerikanische Recht die Fälle rekonstruiert hat, die sich so auch in Deutschland zugetragen haben, aber von einer fürstlich referenzgetriebenen Historiographie und Dogmatik vergessen oder verdrängt wurden oder unberücksichtigt blieben.
2.
Was Jessica Lake für das amerikanische Recht gemacht hat, das muss auch noch für das deutsche Recht gemacht werden. Wir am MPI freuen uns auf Bewerbungen zu Forschungsprojekten, die mit einer Dissertation abschließen können. Bildwissenschaftliche sowie rechtswissenschaftliche Expertise ist vorhanden - und steht zur Verfügung. Ein entsprechendes Forschungsprojekt würde in wunderbare Archive führen.
Allgemeine photographische Zeitung, 1939, Heft 8 S. 6
"Das Verantwortungsbewusstsein des Photographen"
https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=phz&datum=1939&page=132&size=45&qid=IVBUOHZUR4T7GQ2XXOEIPPJVS8E0N7
Meins, Deins... oder?
Bildrecht
1.
Nunc sum designatus aedilis habeo rationem quid a populo romano acceperim [...]ob earum rerum laborem et sollicitudinem fructus illos datos antiquiorem in senatu sententiae dicendae locum togam praetextam sellam curulem ius imaginis ad memoriam posteritatemque prodendae
Im fünften Buch der zweiten Rede gegen Verres kommt Cicero auf ein Bildrecht zu sprechen. Der Begriff des ius imaginum ist umstritten. Schon um das imago hat sich ein Streit entwickelt, der einen eigenen Namen bekommen hat: Ikonoklasmus. Im Bilderstreit mag unumstritten aein, dass man um Bilder streitet. Wenn noch umstritten ist, was überhaupt ein Bild ist und was es sein soll, ob man um sie oder etwas anderes streitet, dann ist das ein weiterer Streit. Und schließlich kann man noch einmal darum streiten, was genau das Recht umfassen soll, dessen Gegenstand imago genannt wird. Ist das ein öffentliches Recht oder ein Privatrecht? Ein absolutes oder relatives Recht? Ist es ein Schuld- oder ein Sachenrecht? Ist es ein objektives oder ein subjektives Rechts? Was wird mit diesem Recht durchsetzbar: Die Entscheidung über eine Veröffentlichung oder nur Konditionen der Nutzung, das Eigentum und der Besitz an den Dingen, Lizenzen und Schadensersatz? Zu allem gibt es haufenweise Literatur, kurz gesagt: nichts ist erledigt.
2.
Meine These ist, dass Ciceros Passage 'kulminiert' und mit einem Resümee endet, einer Zusammenfassung. Mit dem imago, von dem er spricht, ist entweder nicht nur "sein Bildnis" gemeint oder aber sein Bild umfasst mehr als ein und das Bild, das nur ihn zeigt (zum Beispiel nämlich auch: sein Ansehen und damit alles, was damit zusammenhängt).
Eine Reihe von deutschen Übersetzungen lassen die Passage bei Cicero wie folgt enden: "das Recht, mein Bildnis/ mein Bild dem Andenken der Nachwelt zu überliefern". Wenn das ius imaginum mit einem Recht am eigenen Bild zu tun hat, dann könnte man das so lesen, als sei dies das Recht auf souveräne Imagepflege, ein Recht auf Selbstbestimmung mit Mitteln von Bildern.
Cicero kann nicht in diesem Sinne von einem Recht am eigenen Bild sprechen, schon weil das ius in dieser Passage nicht das ist, was in der Moderne ein subjektives Recht sein soll. Ganz unabhängig davon ist aber auch fraglich, wieso die deutschen Passagen "mein Bildnis" schreiben und nahelegen, dass es sich um ein Bild handelt, dass Cicero zeigen muss. U.a. eine Passage aus Plinius Naturgeschichte legt ohnehin nahe, dass mit dem Imago die Wachsmaske eines verstorbenen Ahnen gemeint sei. Ciceros Bild ist zeigt dann entweder nicht ihn, er lebt ja noch. Oder aber es zeigt ihn, dann wird das Recht erst seinen Erben effektiv. Lessing entfaltet von diesem imago aus noch einmal den Streit, ob damit gemeint ist, dass man diese Wachsbilder in seinem Haus präsentieren oder aber bei kalendarisch bestimmten Festen und Umzügen mit sich führen darf. Gehört das ius imaginum zu einer Art römischem Recht der Innenarchitektur oder zu römischen Zeremonialrechten? So pedantisch Lessing seinen Gegner methodische Mängel nachweis, so selbstgenügsam bis grob ist seine Vorstellung, die Römer würden doch in den Stadthäusern oder den Villen freier Römer nichts vorschreiben. Da sitzt Lessing villeicht schon einer arg nordalpin-bürgerlichen Vorstellung darüber auf, was die Unterscheidung von Privatheit und Öffentlichkeit oder überhaupt den Charakter von Vorschriften betrifft. In allen Fällen geht aber auch Lessing davon aus, dass das ius imaginum nicht einfach ein Recht am Bildnis ist. Das Bild muss nicht den zeigen, der das Recht trägt. Es könnte auch seine Ahnen zeigen, sie müssten ihm nicht einmal ähnlich und er müsste in ihnen oder sie in ihm nicht erkennbar sein. Mit imago kann auch das Ahnenbild oder auch das Ansehen gemeint sein.
Schon insofern ist der letzte Teil der Passage eine Zusammenfassung, weil das Bild etwas zusammenfassen kann: mannigfaltige Gesichter, nur zusammengehalten durch die Teilung der Geschlechter und den Umstand, Ahnen zu sein. Auch wenn da ein Singular steht: eine Singularität ist nicht gemeint.
3.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Die Passage fasst am Ende auch sich zusammen. Das ius imaginum ist eine zusammenfassende, weitere, vielleicht auch allgemeine Bezeichnung von etwas, was auch das Recht umfasst, im Senat von einer hervorgehobenen Position aus zu sprechen, eine purpurverbrämte Toga zu tragen und auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen.
Das ius imaginum ist insofern das Recht, in einem vorgegebenen Sinne auffallen zu dürfen: indem man seine Wahrnehmbarkeit steigert oder indem man im Protokoll aufsteigt. Man ist ja schon nach oben gekommen, jetzt darf man auch nach oben perlen, also sich oben zeigen oder sogar seine Sichtbarkeit erhöhen, d.h. auch: sublimer gestalten. Was Cicero aufzählt, das ergibt eine Reihe, die dadurch zusammengehalten wird, dass es in allen Teilen darum geht, ästhetisch markant und operieren zu können. Cicero spricht von stratifikatorischer Differenzierung, in der bestimmte Oberflächen Oberschichten vorbehalten sein sollen. Selbst wenn das ius imaginum darüber hinaus auch das Recht ist, sein Haus mir den Wachsmasken der Ahnen zu schmücken, die Wachsmasken der Ahnen bei Zügen mitzuführen oder eben später das eigene Bildnis von den Nachfolgern mitführen zu lassen, dann ist auch das ein Recht, das für markante Wahrnehmbarkeit sorgt.
Nicht nur deswegen halte ich den Schluss der Passage für eine Zusammenfassung. Auch weil ich denke, dass imago nicht unbedingt dasjenige sein muss, was man unter Bild versteht, wenn man darunter graphische, umrissene oder gerahmte Flächen und Körper versteht. Bild muss nicht das Gemalte, Gezeichnete sein. So sind auch plastische Figuren Bilder, auch Gesten und (Menschen-)körper sind Bilder, auch das tableau vivant ist ein Bild. Plinius erwähnt ein imago picta, das ist ein angemaltes Imago und in ihm ist das imago selbst weder Malerei noch Zeichnung. Es gibt dementsprechend angemalte und abgebildete Bilder - und darin einen Bereich, in dem das Bild etwas anderes ist als Abbildung, Malerei und Zeichnung. Gesandte und Stellvertreter müssen auch nicht gezeichnet, gemalt oder fotografiert werden, um zum Bild zu werden. Image habe sie auch so, auch weil sie ohne alles das schon ein Bild sind. Und noch einen Schritt weiter: Gegenstand des Bildes, also Bildobjekt, ist dann nicht nur die graphische, gerahmte Fläche, nicht nur die Maske und die plastische Figur. Auch ein Gewand wie die Toga kann Bild und Objekt des ius imaginum sein. Auch der kurulische Stuhl kann ein Bildobjekt sein. Das ius imaginum ist nicht ein anderes Recht als das Recht, auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen. Es ist auch das Recht, auf dem kurulischen Stuhl zu sitzen.
3.
Warburg legt ohnehin nahe, dass die Ahnen dessen, was dann als graphische und gerahmte Fläche Bild wurde, Polobjekte waren. Anders gesagt: Als die Bilder anfingen, fingen sie nicht gleich damit an, abzubilden, sie fingen erst damit an, zu drehen und zu wenden, zu kehren und zu kippen, zu falten und zu klappen.
Der kurulische Stuhl ist auch ein Polobjekt, denn er ist ein Klapp- und Faltstuhl. Er gilt als Richtstuhl und als Wagenstuhl. Es ist nicht nur im wörtlichen Sinne ein Polobjekt, also nicht nur deswegen ein Polobjekt, weil irgendwo Stäbe sitzen, durch die man die Beine ein- und ausfalten kann. Er ist nicht nur deswegen ein Polobjekt, weil man mit ihm machen kann, was Warburg so interessiert: man kann wandern und pendeln, ihn von einem Ende seines Kompetenzbereiches bis zu anderen Ende seines Kompetenzbereiches mitschleppen und überall aufstellen. Er ist schließlich auch deswegen ein Polobjekt, weil er ohne Griffe und Lehnen auskommt. Das ist sogar Teil seiner Auszeichnung, man müsste fast sagen: das macht seine Würde aus. Er verhält sich zum Thron wie die exponierte Lage eines freistehenden Redners zu der Lage von Bundestagsabgeordneten, für die es noch Griffe am Rednerpult gibt. Da ist schon ein Rollator gewagter als dieses Pult und sein Vollkasko. Der kurulische Stuhl bietet eine entsicherte Position. Der Amtsträger löst sich nicht von der Polarisierung, an deren Operationalisierung wiederum er beteiligt ist. Er ist involviert in den Streit.
4.
Warburgs Technik ist ein Treiben, exzessive Assoziation und mimetische Übersprungshandlungen inklusive. Ich würde das nicht gleich als Mangel begreifen und nicht als Teil einer Verrücktheit, die im spätantiken römischen Recht als jüdisch, absurd und unlogisch assoziiert wird oder anders herum in jüngeren Texten als endlos gerechte Offenheit und grenzenlose Differenzierung fast fetischisiert wird.
Was Warburg macht, das erschöpft sich nicht in Witz, obwohl auch er vorkommt. Dass er noch aus dem kurulischen Stuhl aus Raffaels Bild einen Witz macht, weil er das Bild der Campingstühle nicht ausschneidet und nicht umklappt (obschon er an andern Stellen umklappt und ausschneidet), das würde ich schon behaupten. Aber es ist nicht nur ein Witz, weil Warburgs Theorie der Polarität sich 1929 so angereichert hat, dass er nicht nur historische, geographische und psychische Wanderungen und "Pendelgänge" bezeichnet, sondern auch soziale, gesellschaftliche Pendelgänge. Nicht nur das Dogma der großen Trennung lebt davon, auf einer Kaskade von Trennungen und Austauschmanövern aufzusitzen. Auch Warburgs Distanzschaffen lebt wohl davon, auf einer Kaskade von Symbolisierungen und Austauschmanövern aufzusitzen. Das Distanzschaffen in der Zeit und die Operationalisierung von Polaritöät in der Zeit lebt davon, in Geographie, Psyche und Gesellschaft übersetzbar zu sein. Jenseits der Witzigkeit steckt in Warburgs Vorgehen eine Umschichtbarkeit, Umrechenbarkeit und Übersetzbarkeit wie sie von gewieften Anthropologen gesucht werden.
Claudia Wedepohl hat anbemerkt, dass Warburgs Vorstellungen von Polarität und Denkraum etwas Unstimmiges haben, weil sie dazu tendieren Raum und Zeit zu verwechseln. Ich bin mit nicht sicher, ob man das (nur) als Mangel begreifen soll, auch Wedepohl ist vorsichtig dabei, deswegen eine Kritik auszuformulieren. Bei den Versuchen, die Entwicklung des Denkraums als Rationalisierung zu beschreiben, verheddert sich Warburg auf jeden Fall, vor allem auch wiederholt so, dass man die Unfreiwilligkeit dabei deutlich bemerkt. Er will schon was behaupten, was ihm dann nicht so gelingt. Aber soll er behaupten, was er behaupten will - oder das, was er kann?
Warburg wechselt nicht nur Raum in Zeit und Zeit in Raum um, er wechselt das auch in Psyche und in Gesellschaft um. Das geht durchaus mit Projektionen einher, die man beim besten Willen nicht als "authentische Interpretation" verstehen kann. Ein Vorzug von Warburgs Vorgehen besteht in den Protokollen, die es hervorbringt und die sich so gut eignen, Austauschmanöner nachzuzeichnen.
Bildraum 07 TITANIA SEIDL see it as a stranger might @titanikpanik Eröffnung: Dienstag, 19. Oktober 2021 | 19 Uhr Ausstellung: 19. Oktober - 17. November 2021 Öffnungszeiten: Di - Fr: 13 - 18 Uhr #bildrecht Bildraum07 | Burggasse 7-9, Wien 7 http://www.titania-seidl.net/ https://www.bildrecht.at/bildraum/bildraum-07/titania-seidl-see-it-stranger-might/ (hier: Bildraum 07, Burggasse 7-9, A-1070 Vienna) https://www.instagram.com/p/CVN-F6wANh-/?utm_medium=tumblr
https://www.bildrecht.at/ einreichfrist für tantiemenzahlung bildrecht bis 10.mai 2020 verlängert !!!!