September 2024 (eigentlich: bis zum 7. April 2000)
Temperatur-Funk jetzt ohne Bundesadler
Nach mindestens 25, vermutlich aber eher nach mehr als 30 Jahren gibt unsere Funk-Wetterstation auf: Der Sensor auf dem Balkon übermittelt nicht mehr, wie vorher zuverlässig, die Außentemperatur auf das Gerät im geheizten Wohnzimmer. Das ist vor allem für den bevorstehenden Winter ärgerlich; ich will nicht jedesmal hinaus in die Kälte, um mein subjektives Gefühl scheisskalt! mit einer konkreten Temperaturablesung zu untermauern.
Ein neues Gerät ist schnell bestellt, eigentlich zwei, die Haupt-Station im Wohnzimmer und der Sensor für draußen. Als ich den alten Sensor reinhole und die Batterien herausnehme, fällt mir auf, was auf dem kleinen Kästchen klebt: Zahlreiche Angaben, für mehrere Länder, über die geprüfte Zulassung dieses Funksenders – denn die Messung wird ja über Funk übermittelt.
Früher, damals, also im vergangenen Jahrtausend, waren solche Aufkleber oder Aufdrucke auf vielen Geräten Standard: Alle Endgeräte, die irgendwas mit Telekommunikation zu tun hatten, mussten eine solche amtliche Prüfbescheinigung tragen. Das galt für Telefone, Anrufbeantworter und natürlich erst recht für Geräte, die irgendwas mit Funk machten und dafür das elektromagnetische Spektrum nutzten.
Auf meinem Temperatursensor steht neben dem Bundesadler das Kürzel BZT für Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation, dazu eine Zulassungsnummer. (So ganz uralt ist das Gerät also noch nicht, sonst stünde dort ZZF, Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen, oder FTZ für Fernmeldetechnisches Zentralamt.) Inzwischen sind dessen Aufgaben längst in der Bundesnetzagentur gelandet.
Aber die Zulassung solcher Geräte ist seit dem 8. April 2000 auch gar nicht mehr Behördensache. Seitdem gilt nämlich eine EU-Richtlinie, nach der die Hersteller bereits mit dem CE-Zeichen bestätigen (ich weiß nicht, ob im rechtlichen Sinne auch garantieren), dass dieses (Funk)Gerät den geltenden Bestimmungen entspricht. Damit sind Bundesadler und BZT-Prüfzeichen Geschichte. Einen zarten Hinweis auf anstehende europaweite Regelungen hat aber auch mein alter Sensor schon, nicht nur mit dem CE-Zeichen: Da steht ganz klein CEPT für eine europäische Normsetzung und die Angabe, dass es sich um ein Low Power Device, ein Gerät mit geringer Sendeleistung, für den deutschen Markt handelt.
Auch die ganzen anderen Landesbestimmungen, die sich da finden, sind inzwischen überholt - auf dem Sensor steht's ja noch mal mit dänischer (oder schwedischer?) Prüfnummer, außerdem mit einer Prüfnummer des Schweizer BAKOM. Nur die Hinweise der Federal Communications Commission der USA, die gibt's glaube ich auch heute noch.
Thomas Wiegold













