Bei so nerviger Werbung kann das ja mal passieren 🤗
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„Rubelnutte“ bleibt straffrei - Amtsgericht Osnabrück stuft Meinungsfreiheit hoch ein.
Eine Klimaaktivistin hat bei einer Blockade in #Bremen einen #Papierflieger geworfen und musste dafür vor Gericht.
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Wie kannst Du so ein Schwein vertreten?
Die immer wieder gestellte Partyfrage, wenn jemand herausfindet, dass ich Strafverteidiger bin – und das seit über 40 Jahren und auch weiterhin mit Leib und Seele. Ich kenne Kollegen, die bei der Frage nach ihrem Beruf Angestellter oder Tischler antworten, nur, um sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen zu müssen. Die Frage an sich birgt ja eigentlich schon den Vorwurf in sich, dass es…
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Mutige Menschen ins EU-Parlament
Konstantin Wecker: Einsatz für Menschlichkeit
Das ist die Forderung des Sängers Konstantin Wecker und damit ruft er zur Wahl der parteilosen Kandidatin der Linken, Carola Rackete, auf. "Weil wir auch im EU-Parlament mutige Menschen wie sie brauchen", so argumentiert Konstantin Wecker. Als Grund für seine Entscheidung gibt er an:
"Die Entscheidung des letzten EU-Parlaments gegen Geflüchtete und ihr Recht auf Asyl ist ein Kniefall vor Rechten und Rassisten: Es ist ein Angriff auf die Menschlichkeit und die universellen Menschenrechte. ... Das Sterben an den Außengrenzen der Festung Europa ist unerträglich."
Über Carola Rackete schreibt der Stern: Sie war als Kapitänin im Juni 2019 im Rahmen einer Rettungsaktion mit ihrem Schiff, der Sea Watch 3, mit 41 Migranten an Bord trotz eines Verbots im Hafen der italienischen Insel Lampedusa eingelaufen und kurz danach von den italienischen Behörden festgenommen worden. Das Verfahren wurde zwei Jahre später eingestellt.
Wecker argumentiert weiter: Und nun fliehen die Ärmsten vor deinen Gewehren, und du lässt sie ersaufen in verseuchten Meeren“, so habe ich in meinem Lied Schäm dich Europa geschrieben. Es endet: "Rassisten, Faschisten, wie konnts soweit kommen, haben in Parlamenten Sitze gewonnen. (…) Du hattest die Chance zu einem wirklichen Sieg: Nie wieder Faschismus. Nie wieder Krieg.
Dafür lasst uns gemeinsam singen, streiten und kämpfen, solange es noch nicht zu spät ist. Mit meinem Lied Schäm Dich Europa möchte ich uns allen Mut machen: https://www.youtube.com/watch?v=ZNkmr7fboyc
Mehr dazu bei https://www.stern.de/politik/deutschland/europa-wahl--seenotretterin-rackete-bekommt-prominenten-unterstuetzer-34746282.html und https://wecker.de/warum-ich-carola-rackete-meine-stimme-gebe-wir-brauchen-mutige-menschen-auch-im-eu-parlament
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AR Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8792-20240530-mutige-menschen-ins-eu-parlament.html
Vor 20 Jahren - Freispruch für Abdelghani Mzoudi
Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Abdelghani Mzoudi nach seinem Freispruch | Foto: Markus Hansen | Vertrieb: actionpress Stundenlang habe ich wegen dieses Mannes in der Kälte gestanden, nämlich als er aus der Untersuchungshaft entlassen werden sollte. Der…
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Ein Freispruch ist ein Freispruch.
#Bundesverfassungsgericht entscheidet: Ein #Freispruch ist ein Freispruch.
Die Gefahr erneuter Strafverfolgung nach einem Freispruch ist vom Tisch – auch wenn es um Mord geht. Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) entschied heute in einem Urteil ((Urt. v. 31.10.2023, Az 2 BvR 900/22)), dass auch bei schwersten Straftaten ein neuer Prozess unzulässig ist. Grundlage ist eine Gesetzesänderung der Großen Koalition aus dem Jahr 2021, welche so etwas bei Mordfällen und…
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Meiningsfreiheit hat gewonnen!
Kriegsgegner billigt keine Kriege
Ausgerechnet den Betreiber des Antikriegscafé COOP am Alexanderplatz hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen "der Belohnung und Billigung eines Angriffskriegs" und "Störung des öffentlichen Friedens (StGB §140) mit einer Geldstrafe von 2000€ belegt. In der heutigen Berufungsverhandlung wurde er nun von dieser Anklage freigesprochen.
Appell an die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber den Völkern der Sowjetunion
Der Antragsteller der Strafanzeige, ausgrechnet ein Rechtsanwalt, sah den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat, sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.
Seine Forderung: "Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen." Er zeigt in seiner Rede u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien zur Zeit verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt.
Beweisanträge wurden nicht gewürdigt
Mit Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der Bundeszentrale für politische Bildung und diversen Magazinbeiträgen von ARD Sendeanstalten aus den Jahren 2018-2022 zur Rolle der rechten Kräfte unter dem Faschisten Bandera und der heutigen Nachfolger Asow u.a., über die Gefahr der Kriegsbeteiligung Deutschlands durch Waffenlieferungen und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland hat die Verteidigung klargestellt, dass auch über die Geschichte des Ukraine-Kriegs seit 2014 verschiedene Ansichten existieren und auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung (Art 5 GG) ausgesprochen werden dürfen.
Auch wenn die Inhalte der genannten Aussagen vom Gericht als "wahr" akzeptiert wurden, so wurden sie nicht aufgenommen. Auf eine Diskussion oder gar Wertung politischer Aussagen wollte sich das Gericht nicht einlassen. Man wertete lediglich die Rede vor "Gleichgesinnten" nicht mehr als eine "Störung des öffentlichen Friedens". "Wären jedoch Ukrainer anwesend gewesen, dann ..."
Warum man dann ähnlich oder sogar gleichlautende Aussagen der oben genannten Institute oder öffentlich-rechtlichen Medien nicht verfolgt hätte, bleibt das Geheimnis des Gerichts. Wir freuen uns jedenfalls über den Freispruch und etwas Wiederherstellung der Meinungsfreiheit.
Mehr dazu bei http://www.frikoberlin.de/ und das Antikriegscafé http://coopcafeberlin.de/
Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8381-20230427-meiningsfreiheit-hat-gewonnen.htm