Kritik der Digitalisierung
1.
Was passiert in der Bild- und Rechtswissenschaft, wenn Digitalisierung stattfindet? Wird dann, wie ein Kollege behauptete, eine visuelle Zeitenwende stattfinden und erst eine Flut Bilder ins Recht spülen und danach vielleicht sogar die Fundamente des Rechts unterspülen? Wird dann also, was Luhmann behauptete und Kollegen als Thesen übernommen haben, das Recht als eine europäische Anomalie in der Evolutution einer Weltgesellschaft abgeschwächt werden? Wird, was ebenfalls Kollegen behaupten, etwas, was angeblich erst ausdifferenziert wurde, nun wieder entdifferenziert? Wird die Welt vieldeutiger oder werden Grenzen aufgelöst? Man findet viele Spielarten solcher Diskurse, die ich Vermehrungs- und Verminderungsdiskurse nennen würde, sie habe mal zuversichtliche, mal melancholische und mal apokalyptische Tonlagen. Sie werden oft strategisch, als Klage oder Apologie eingesetzt. Rechtswissenschaft kann ab und zu nicht darauf verzichten, etwas entweder im Ton der Klage oder der Verteidigung zu sagen. Tut man das nicht, kommt ab und zu der Einwand auf, der Autor sage nicht, was er denn jetzt wolle. Don't let yourself fool. Das geht, egal wie oft oder selten.
Meine Thesen wären andere: Wenn man Bild- und Rechtswissenschaft nicht im Anschluß an die Systemphilosophien und Systemtheorien, nicht im Anschluß an die Thesen von der Ausdifferenzierung der Welt, ihrer Fragmentierung und Pluralisierung und nicht unter dem Dogma der großen Trennung betreibt, dann kommen andere Diagnosen dabei raus. Das Neue ist nämlich, wie Boris Groys sagt, das andere Alte. Es ist, wie Bazon Brock sagt, dasjenige, was uns zwingt, auch das Alte neu zu bewerten, also auch Geschichte noch einmal umzuschichten, wie Benjamin sagt: Die Geschichte gegen den Strich zu bürsten. Mit der Digitalisierung werden in Zukunft nicht mehr Bilder im Recht auftauchen, auch nicht weniger Rechte im Bild. Das Verhältnis wird neu bewertet.
Die Bilder der Zukunft werden, so habe ich mal in Studien zum juristischen Bilderstreit geschrieben, rhetorische Bilder sein. Damit meinte ich, das Muster, Messungen und Schichtungen, die früher in der rhetorischen Literatur unter dem Begriff des decorum thematisiert wurden und angeblich längst vorbei und überwunden sein sollen, in Zukunft wieder thematisiert werden, nur eben anders. Heute würde ich ergänzen, dass die Medienwissenschaften und die Kulturtechnikforschung dafür viele Angebote machen. Ihren Sinn ändern Begriffe wie decorum/ Muster ohnehin, sie sind historisch. Muster und Kosmos, Messe, Messung, Schichtung und Skalierung, auch scheinbar ganz abstrakte Begriffe wie oben und unten oder schwerwiegend und leichtwiegend sind historisch und ändern ihren Sinn.
Insofern spreche ich von einer Rückkehr des Bilderstreites statt von einer Bilderflut und von einer Rückkehr der Bildrhetorik. John Bender und David Wellbery haben ähnliche Thesen, allerdings sehr abstrakt und anders entwickelt. ich arbeite am konkreten Material, damals zum Beispiel zu einem Bild von Ron Sommer. Auch Armin Nassehi hat in Bezug auf Muster und Digitalisierung ähnliche Thesen, nur ähnliche Thesen, da gibt es Unterschiede.
2.
Darum sehe ich Kulturtechnikforschung wie die von Vismann und Siegert (anders als jene Staatsrechtler, die an den Systemvorstellungenvon Ausdifferenzierung und Entdifferenzierungen festhalten und lieber von Fragmentierung und Pluralisierung, von Vernetzung oder vom Verlust von Eindeutigkeiten sprechen und die auch weiter noch entweder Klagen oder Verteidigungen/Apologien schreiben wollen) für außerordentlich fruchtbar. Man findet dort nämlich, abseits der Staatsexamen, Gutachen und des Ringens um politische Zukunft eine Rechtswissenschaft, die nicht im Dienste des Rechts operiert, so sagt das Monika Dommann. Abseits juristischer Fachbereiche und Fakultäten muss niemand so tun, als sei er unpolitisch, niemand muss so tun, als würde er nur der "Ausdifferenzierung gerecht" (Frankfurter Topformel und Standardphrase).
Darum spreche ich, wie Siegert das vorschlägt, von "Operationalisierung von Differenz", also von Prozessen, Vorgängen oder Operationsketten. Darum versucht Bildwissenschaft wie ich sie verstehe nicht das Wesen der Bilder im Unterschied zu dem Wesen anderen Medien zu erklären, nicht das Wesen der Schriftlickeit vom Wesen der Mündlichkeit groß und gründlich abzugrenzen, sondern ich beschreibe die Operationsketten, mit denen zum Beispiel in Straßburg vor einem Gericht etwas zu einem Bild gemacht wird und wie dann etwas zu Recht gemacht wird. Das involviert nicht nur unterschiedliche Medien und bringt sie damit hervor, das involviert ein heterogenes Material, nämlich auch Personen, Tische etc.
Ich würde Medien nicht als Dritte der Gesellschaft beschreiben (an den Medienfakultäten macht ma ndas manchmal, weil man an erklären muss, warum es für Medien eigene Lehrstühle und Fachbereiche geben soll, ich nehme das so wie die Erzählungen vom Weihnachtsman und wie die Züge bei Fronleichnam) und hoffentlich werde ich nie, oder allenfalls in leicht betrunkener Weihnachtstimmung oder im Fronleichnamgesang sagen, dass Medien die Lage bestimmen. Ich würde versuchen, bei den Operationsketten, die Siegert immer so betont, zuerst abstrakt anzusetzen. So würde ich versuchen juridische Techniken zuerst nicht in Anlehnung an bestimme Medien zu beschreiben, also nicht als Lesen, Schreiben, Zählen und Bildgebung (das würde ich auch, aber erst in einem zweiten Schritt machen). Zuerst würde ich juridische Kulturtechniken auch von juristischen Methoden unterscheiden, dann würde ich versuchen sie abstrakt danach zu unterscheiden, auf welche Weise sie Differenz operationalisieren. So komme ich zu den Begriffen Scheiden, Schichten, Skalieren, Messen, Mustern. Und dann aber gleich rein ins konkrete Material. Nicht die Sekundärliteratur nochmal systematisieren, sondern sich ein Bild schnappen und schauen, was mit ihm zum Beispiel vor Gericht gemacht wurde, in den Akten, in den Räumen, im Schreiben, in der Zeitung, in den juristischen Zeitschriften. Am besten immer selber Protokolle führen, vor allem auch: Protokolle entwickeln.
Aus den Gründen behaupte ich nicht, dass irgend etwas in der Welt sich jemals ausdifferenziert hätte oder nun wieder entdifferenzieren würde. In meiner wilden Jugend habe ich das mal gemacht, ich war jung und brauchte das Geld, wir machen alle mal Fehler. In Bezug auf Ein- und Mehrdeutigkeit glaube ich alleine an doppelte Buchführung, darum finde ich es immer wieder faszinierend, wie Karl-Heinz Ladeur in seinen 'Maren und Meerchen' der Vieldeutigkeit Inseln der Eindeutigkeit ausmacht oder aber auf den großen Felsen der Eindeutigkeit moosige Vieldeutigkeit. Seine Forderungen daraus muss ich nicht mitmachen, ich beobachte das aber mit Faszination.
3.
Ethan Katsh, es lohnt sich noch einmal die Passage zu lesen, hat die Veränderung der Medien anhand eines alten Textes beschrieben, in dem es um Wasseroberflächen und Strudel geht. But you have google it selber, er zitiert eine berühmte Passage von Mark Twain. Das Foto oben erinnert mich an diese Passage, weil die Wasseroberfläche die Berge bei Sils Maria so spiegelt, als ob jemand die Berge digital bearbeitet hätte. Wie es eine Fotografie vor der Fotografie gab, gibt es eine Digitalisierung vor der Digitalisierung. Ed gibt auch Juridismen vor dem Recht. Vor den Computern gab es die Computisten. Die elektronischen Medien sorgen nicht für neue Medien im Recht und nicht für neues Recht in Medien, sie stellen die Plastizität von Verhältnissen neu ein: Was wird Oberfläche, was Unterfläche, was scheint über Bilder und Recht draußen und drinnen?
Das Foto ist auf der Fahrt zu einer Tagung in der Villa Garbald gemacht worden, die Michael Hagner und Markus Krajweski 2017 orgnaisiert hatten und an die ich sehr gerne zurückdenke, obwohl ich mich damals vor Kathrin Passig kurz aufgebaut habe, weil ich ihr erklären wolle, welche Schlange dort im Bergell so rumschlängelte und obschon sie mein Reden ins Blaue hinein sofort durchschaute. Mist, Tagung war aber trotzdem super. Die Texte liegen in mal mehr, mal weniger öffentlichen Archiven. Für Teile der Rechtswissenschaft gilt heute: Solange etwas nicht in einer juristischen Publikation, Buch oder Zeitschrift, erschienen ist, existiert es nicht. Glücklicherweise ändert zum Beispiel der unendlich geduldige Maximilian Steinbeiss etwas. Ich will die ausländischen Fakultäten nicht idealisieren, das passiert mir ganz willenlos, da ist es auch üblicher, mit Aktenmaterial, mit Bildern zu arbeiten und vor allem auch selber Protokolle zu entwickeln und Protokolle zu führen. An den Kunstakademien entstehen Dissertation zum Recht, wie Lisa Stuckeys Diss zu Forensic Architecture. Vesting macht tapfere Personalpolitik in Frankfurt, man trifft immer fantastische Leute mit noch schöneren Namen und noch besseren Projekten dort am Lehrstuhl.














