Architektenvertrag per E-Mail geschlossen: Verbraucher kann widerrufen!
1. Bei einem per E-Mail geschlossen Architektenvertrag handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft, wenn die Parteien für den Vertragsschluss ausschließlich per Fernkommunikationsmittel kommuniziert haben. 2. Ein Verbraucher hat ein Widerrufsrecht, wenn er einen Fernabsatzvertrag geschlossen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. 3. Der Verbraucher ist nach einem erklärten Widerruf nicht zur…
View On WordPress

















